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Re: Wenn aus Kat.B Kat.A wird

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 11:46
von Maddin
Bourne hat geschrieben:Ist das jetzt sicher, dass man mit der Altbestand-Regelung nachher die selben Magazine weiterhin kaufen darf? :think:


Das Gesetz ist jedenfalls noch nicht in Kraft, also fix ist noch gar nichts. Betrifft aber genauso die Regelung zum Sportschützen und Verein.

Wenn es aber in der jetzigen Form so beschlossen werden sollte dann ja. Steht ja auch klar so drin.

Re: Wenn aus Kat.B Kat.A wird

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 11:48
von Bourne
Maddin hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:Ist das jetzt sicher, dass man mit der Altbestand-Regelung nachher die selben Magazine weiterhin kaufen darf? :think:


Das Gesetz ist jedenfalls noch nicht in Kraft, also fix ist noch gar nichts. Betrifft aber genauso die Regelung zum Sportschützen und Verein.

Wenn es aber in der jetzigen Form so beschlossen werden sollte dann ja. Steht ja auch klar so drin.

Danke für Deine Antwort. Ich meinte natürlich, falls es so durchgeht, wie es jetzt im Vorschlag steht.

Re: Wenn aus Kat.B Kat.A wird

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 11:57
von mastercrash
Laut Entwurf:
Wenn die ganze Waffe als Kat A nach § 17 Z 7 oder Z 8 eingetragen wird schon. Wenn du nur ein paar Magazine besitzt und dafür eine Genehmigung nach Z 9 oder Z 10 bekommst darfst nur die Magazine weiterhin besitzen die du schon hast.

Re: Wenn aus Kat.B Kat.A wird

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 12:23
von Bourne
mastercrash hat geschrieben:Laut Entwurf:
Wenn die ganze Waffe als Kat A nach § 17 Z 7 oder Z 8 eingetragen wird schon. Wenn du nur ein paar Magazine besitzt und dafür eine Genehmigung nach Z 9 oder Z 10 bekommst darfst nur die Magazine weiterhin besitzen die du schon hast.

Ich habe ein AUG und dazugehörige 30er Magazine. Somit kann ich diese Magazine in dem Fall auch weiterhin kaufen.

Re: Wenn aus Kat.B Kat.A wird

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 12:24
von mastercrash
Laut Entwurf schon...

Re: Wenn aus Kat.B Kat.A wird

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 13:03
von daHawk
Was passiert eigentlich mit Wechselsystemen ?
Zb AR15 mit Upper in 223 und 9mm ? Wie wird das Wechselsystem incl seiner 30er Magazine eingetragen ?

Re: Wenn aus Kat.B Kat.A wird

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 13:10
von John Connor
Bourne hat geschrieben:
mastercrash hat geschrieben:Laut Entwurf:
Wenn die ganze Waffe als Kat A nach § 17 Z 7 oder Z 8 eingetragen wird schon. Wenn du nur ein paar Magazine besitzt und dafür eine Genehmigung nach Z 9 oder Z 10 bekommst darfst nur die Magazine weiterhin besitzen die du schon hast.

Ich habe ein AUG und dazugehörige 30er Magazine. Somit kann ich diese Magazine in dem Fall auch weiterhin kaufen.


Nein. Du bekommst aber eine KAT A Bewilligung da du ein AUG und ein großes Magazin hast.
In Zukunft darfst Dir aber keine großen Mags mehr kaufen, wenn Du kein Sportschütze iS §11b bist.

Hättest nur die großen Mags, dann dürftest die zwar in Zukunft weiter haben, aber an einen HA nicht anstecken.
Bei AR Mags könnte man die dann nur an einen Repitierer anstecken. AUG Mags kannst dann nur an einen §11b Sportschützen verkaufen oder in die Vitrine stellen.

Re: Wenn aus Kat.B Kat.A wird

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 13:20
von Bourne
John Connor hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:
mastercrash hat geschrieben:Laut Entwurf:
Wenn die ganze Waffe als Kat A nach § 17 Z 7 oder Z 8 eingetragen wird schon. Wenn du nur ein paar Magazine besitzt und dafür eine Genehmigung nach Z 9 oder Z 10 bekommst darfst nur die Magazine weiterhin besitzen die du schon hast.

Ich habe ein AUG und dazugehörige 30er Magazine. Somit kann ich diese Magazine in dem Fall auch weiterhin kaufen.


Nein. Du bekommst aber eine KAT A Bewilligung da du ein AUG und ein großes Magazin hast.
In Zukunft darfst Dir aber keine großen Mags mehr kaufen, wenn Du kein Sportschütze iS §11b bist.

Hättest nur die großen Mags, dann dürftest die zwar in Zukunft weiter haben, aber an einen HA nicht anstecken.
Bei AR Mags könnte man die dann nur an einen Repitierer anstecken. AUG Mags kannst dann nur an einen §11b Sportschützen verkaufen oder in die Vitrine stellen.

Die einen sagen, man darf weiterhin kaufen, die anderen sagen, man darf nicht. Was stimmt denn nun? :think:

Re: Wenn aus Kat.B Kat.A wird

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 13:33
von John Connor
Bourne hat geschrieben:
John Connor hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:Ich habe ein AUG und dazugehörige 30er Magazine. Somit kann ich diese Magazine in dem Fall auch weiterhin kaufen.


Nein. Du bekommst aber eine KAT A Bewilligung da du ein AUG und ein großes Magazin hast.
In Zukunft darfst Dir aber keine großen Mags mehr kaufen, wenn Du kein Sportschütze iS §11b bist.

Hättest nur die großen Mags, dann dürftest die zwar in Zukunft weiter haben, aber an einen HA nicht anstecken.
Bei AR Mags könnte man die dann nur an einen Repitierer anstecken. AUG Mags kannst dann nur an einen §11b Sportschützen verkaufen oder in die Vitrine stellen.

Die einen sagen, man darf weiterhin kaufen, die anderen sagen, man darf nicht. Was stimmt denn nun? :think:


Das was das Gesetz sagt. :lol:
Das ist völlig eindeutig. Wennst Magazine haben willst musst die vorher kaufen.
Wennst eine A Genehmigung haben willst (für HA mit großem Mag an und für sich) musst EINEN HA der zu EINEM besessenen Mag passt haben.

Willst in Zukunft anderen HA haben (wie gesagt, um A zu kriegen musst vor der Novelle ein Mag und HA haben), an den dein jetziges Mag nicht passt, brauchst dass passende Mag daher auch schon jetzt.

Re: Wenn aus Kat.B Kat.A wird

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 13:50
von Bourne
Und wieder zwei verschiedene Antworten ... :lol:

Re: Wenn aus Kat.B Kat.A wird

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 14:18
von marius_
Wenn man sich die Erläuterung zum §17(3) der Novelle durchliest, wird die Interpretation um einiges leichter:

"Aus Praktikabilitätsgründen soll Inhabern einer Bewilligung für Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 oder
11 die Möglichkeit eröffnet werden, für ihre konkret besessenen Schusswaffen weitere Magazine, die
mehr als 10 oder 20 Patronen aufnehmen können (Z 9 und 10), ohne gesonderte Bewilligung zu
erwerben. Diesfalls ist keine Meldung an die Behörde erforderlich."

Re: Wenn aus Kat.B Kat.A wird

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 15:29
von KGR84
Was aber auch eine blöde Sache ist ... man hat jetzt eine G17 mit sagen wir 3 33er Magazinen. Jetzt bekomme ich die als Kat A eingetragen. In 3 Jahren kaufe ich mir eine G19 oder eine andere G17 dazu, die ja die gleichen Magazine verwendet ... da darf ich die Magazine dann nicht anstecken, weil die ja nicht als Kat A eingetragen ist. A bled ...

Re: Wenn aus Kat.B Kat.A wird

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 15:50
von marius_
Am Schießplatz wäre das Anstecken des Magazines dann kein Problem (§14WaffG).

Re: Wenn aus Kat.B Kat.A wird

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 16:00
von John Connor
KGR84 hat geschrieben:Was aber auch eine blöde Sache ist ... man hat jetzt eine G17 mit sagen wir 3 33er Magazinen. Jetzt bekomme ich die als Kat A eingetragen. In 3 Jahren kaufe ich mir eine G19 oder eine andere G17 dazu, die ja die gleichen Magazine verwendet ... da darf ich die Magazine dann nicht anstecken, weil die ja nicht als Kat A eingetragen ist. A bled ...

Das ist glaub ich kein Problem.
Du bekommst ja eine Bewilligung für Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 oder 11, je nachdem was für eine du hast, und nicht eine Bewilligung für eine bestimmte an der Nummer festgemachte Schusswaffe.
An beide gleichzeitig draftst halt kein großes Mag anstecken