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Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: Sa 13. Okt 2018, 13:53
von Trijikon
Leichtere Möglichkeit eine Sammlung aufzubauen, eventuell mit eigenem Schein.
Möglichkeit in gesicherten!! Räumen Waffen (Sammlungen) an der Wand versperrt aufzubewahren.
KK Halbautomaten belegen keinen Platz

Auch das Gegenteil von Erleichterung würde ich mir wünschen:
Strengere Psychotests nur von wirklich kompetenten Personen.
Viel, viel strengerer Waffenführerschein (momentan eine Farce sondergleichen)
Strengere (genau definierte) Verwahrvorschriften.

LG Wolfgang

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: Sa 13. Okt 2018, 14:22
von cal22
Meiner Meinung nach gehört jegliche FMJ Munition zum Besitz/Kauf frei ab 18 freigeben, darf man ja jetzt bei reinen Sportpatronen (LW) soweit ich weiß auch schon. Genauso sollte der Pulvererwerb auch wieder für Volljährige Staatsbürger möglich sein.

Die Möglichkeit Schalldämpfer als Kat. C zu erwerben wäre ebenfalls zu begrüßen sofern daraus dann keine Pflicht wird...

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: Sa 13. Okt 2018, 15:02
von Hane
Normale Repetierflinten, wie eine Goose-Gun sollten Kategorie C sein.
Ich verstehe nicht, warum so ein Ding Kategorie B und somit einem Schrothalbautomat gleichgestellt ist.
Die Dinger haben normal ein zwei Schuss Magazin.

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: Sa 13. Okt 2018, 23:46
von The_Governor
Trijikon hat geschrieben:Auch das Gegenteil von Erleichterung würde ich mir wünschen:
Strengere Psychotests nur von wirklich kompetenten Personen.
Viel, viel strengerer Waffenführerschein (momentan eine Farce sondergleichen)
Strengere (genau definierte) Verwahrvorschriften.


Warum glaubst du, dass das nötig ist?

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 00:01
von mastercrash
Trijikon hat geschrieben:Möglichkeit in gesicherten!! Räumen Waffen (Sammlungen) an der Wand versperrt aufzubewahren.

Ich verstehe nicht, warum das jetzt ein Problem sein sollte? Bei gesicherten Räumen gehe ich davon aus, dass kein Nichtberechtigter Zugang hat. Da sollte für die ordnungsgemäße Verwahrung doch gesorgt sein (soweit man keine Extra-Auflagen durch eine Behörde bekommen hat)...

Trijikon hat geschrieben:Auch das Gegenteil von Erleichterung würde ich mir wünschen:
Strengere Psychotests nur von wirklich kompetenten Personen.

Und wie sollen die aussehen? Heißt strenger man kreuzt bei diesem Test an, ich traue mich nach entsprechender Schulung einen Fallschirmsprung zu machen und schon ist man raus, weil man zu "risikofreudig" ist?

Trijikon hat geschrieben:Viel, viel strengerer Waffenführerschein (momentan eine Farce sondergleichen)

Naja, strenger ;) Vielleicht minimal umfangreicher wie Waffe zerlegen und zusammenbauen und danach die wichtigsten Teile der Waffe benennen können wie Schlitten, Verschluss, Lauf, Patronenlager, Schlittenfanghebel, Abzug könnte nicht schaden, aber am Ende kann man sich das dann auch per learning by doing beibringen.

Trijikon hat geschrieben:Strengere (genau definierte) Verwahrvorschriften.

Jaja, wie die Deutschen, wo dann einen 300kg Schrank brauchst... Bist du Tresor-Händler oder Hersteller oder sowas?
Aber stimmt schon, die Tresore die wir jetzt haben kriegt die Kuchenblechmafia im Prinzip in einer Minute auf :lol:

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 00:04
von hmg382
rhodium hat geschrieben:In Gegenwart des Eigentümers dürfen ungeladene Kat. A, B ... von nicht berechtigten angefasst werden.

LG-schießen unter Aufsicht auch unter 18 Jahren daheim ermöglichen.

+1

- WP nicht nur bei Bedürfnis, sondern auch bei Befähigung
- Schalliverbot aufheben
- VSRF Kat. B ... oder besser C
- Stückzahlbegrenzung weg

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 08:44
von Glock1768
hmg382 hat geschrieben:
rhodium hat geschrieben:In Gegenwart des Eigentümers dürfen ungeladene Kat. A, B ... von nicht berechtigten angefasst werden.

LG-schießen unter Aufsicht auch unter 18 Jahren daheim ermöglichen.

+1

- WP nicht nur bei Bedürfnis, sondern auch bei Befähigung
- Schalliverbot aufheben
- VSRF Kat. B ... oder besser C
- Stückzahlbegrenzung weg


Ihr sprecht mit aus der Seele und die Punkte habe ich in meiner Stellungnahme zum Entwurf großteils auch drinnen

Luftdruck habe ich leider vergessen, bin hier aber der gleichen Meinung

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 09:01
von Musashi
Trijikon hat geschrieben:Auch das Gegenteil von Erleichterung würde ich mir wünschen:
Strengere Psychotests nur von wirklich kompetenten Personen.
Viel, viel strengerer Waffenführerschein (momentan eine Farce sondergleichen)
Strengere (genau definierte) Verwahrvorschriften.


All das führt dazu, dass die Zahl der Waffenbesitzer sinkt. Dann dreht man weiter an der Verwahrungs/Testwiederholungs/SportschützenDef-Schraube, und weiter. Irgendwann kann man dann das Totalverbot umsetzen, weil man es sich leisten kann die verbliebenen Hanseln zu entschädigen. Lief genau so in England.

Und das Irre - die Regierung bot keinerlei sachliche Rechtfertigung für die immer schneller ergehenden Einschränkungen. Und trotzdem machten viele Waffenbesitzer begeistert mit und forderten sogar weitere Verschärfungen. Mehr als eine 22er FFW braucht doch wirklich keiner- also GroßkaliberFFw Verbot. Und weil sie ja jetzt zu den "Überprüften", "Sportlern", "der Elite" etc. gehörten- nicht zum Plebs und Pöbel. Bis sie dann dran waren.... dann habens blöd geschaut.

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 09:09
von DerLukas
Randfeuerlangwaffen unabhängig von ihrer Funktion als Kategorie C einstufen bitte.

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 10:41
von Patrick1990
Trijikon hat geschrieben:Auch das Gegenteil von Erleichterung würde ich mir wünschen:
Strengere Psychotests nur von wirklich kompetenten Personen.
Viel, viel strengerer Waffenführerschein (momentan eine Farce sondergleichen)
Strengere (genau definierte) Verwahrvorschriften.

LG Wolfgang



Bring sie doch nicht auf blöde Gedanken :oops:
Du bist bestimmt zufällig ein bekannter österreichischer Waffenhändler :whistle:

Ich wünsche mir:

Keine Platzanzahl auf der WBK.
Alle Halbautomaten verfügbar in AT.
Munition als WBK Inhaber legal egal welche.
Führen von Kurzwaffen nach CZ Vorbild.

Die Preise vom US Markt :mrgreen:

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 10:44
von JägerausSalzburg
Aufhebung des VÖLLIG sinnlosen und rechtlich nicht erklärbaren Verbots von Vorderschaftrepetierflinten, vulgo Pumpgun

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 10:52
von brausi
Naja, "rechtlich" schon erklärbar. Systematisch und technisch aber nicht.

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 10:55
von brausi
@Trijikon: In einem entsprechend gesicherten Raum kannst du deine Sammlung sogar unversperrt an der Wand präsentieren. Kenne da ein paar persönlich, alle mit Sanktus der BH und ausreichend sicher.
Nach, wie von dir geforderten, genauer und strenger geregelten Verwahrvorschriften kann ich dir garantieren würde es das nicht mehr geben. Mit Ausnahme einer Banktresorraum vergleichbaren Sicherung.
Bitte nichts mehr wünschen.

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 13:18
von Sauer202
Trijikon hat geschrieben:Leichtere Möglichkeit eine Sammlung aufzubauen, eventuell mit eigenem Schein.

Auch das Gegenteil von Erleichterung würde ich mir wünschen:
Strengere Psychotests nur von wirklich kompetenten Personen.
Viel, viel strengerer Waffenführerschein (momentan eine Farce sondergleichen).

LG Wolfgang


Diese Punkte würde ich mir auch wünschen. Gerade die letzten beiden Punkte würden das Image um einiges verbessern.

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 13:23
von POI
Sauer202 hat geschrieben:Diese Punkte würde ich mir auch wünschen. Gerade die letzten beiden Punkte würden das Image um einiges verbessern.


Würde es nach dir gehen dürfe sowieso keiner auser die legal eine waffe besitzen.