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Re: Gewehrscheinwerfer im Entwurf zum neuen Waffengesetz

Verfasst: Mo 15. Okt 2018, 12:29
von BigBen
KGR84 hat geschrieben:Eine Antwort habe ich eigentlich nicht gesucht, die war mir in der Tat schon vorher bewusst ... ich wollte eher die Sinnhaftigkeit bzw. Sinnlosigkeit dieser Bedingung aufzeigen ... weil ich als nicht regelmäßiger Jäger/Schütze habe eben kein Anrecht auf einen Schutz meiner Gesundheit ...


Ja weil du dich selbst zum nicht-regelmäßigen Jäger zerredest...da kann dir wirklich niemand mehr helfen.

Re: Gewehrscheinwerfer im Entwurf zum neuen Waffengesetz

Verfasst: Mo 15. Okt 2018, 13:29
von KGR84
Ist ja eine Tatsache.

Man kann den Fall auch von mir abwenden und den Max Muster hernehmen, der nur einmal im Jahr zur Jagd eingeladen wird. Der darf sein Gehör dann auch nicht mit einem Schalldämpfer schützen.

Worauf ich hinaus möchte, dieser Zusatz im Gesetz ist Schwachsinn. Die Innehabung einer Jagdkarte lasse ich mir einreden, denn nur für diesen Zweck sind sie ja freigegeben worden. Aber was hat die Regelmäßigkeit der Ausübung mit dem Einfluss des Schussknalls auf die Gesundheit zu tun. Auch ein einziger Schuss kann einen gesundheitlichen Schaden bewirken.

Re: Gewehrscheinwerfer im Entwurf zum neuen Waffengesetz

Verfasst: Mo 15. Okt 2018, 13:35
von BigBen
KGR84 hat geschrieben:Ist ja eine Tatsache.

Man kann den Fall auch von mir abwenden und den Max Muster hernehmen, der nur einmal im Jahr zur Jagd eingeladen wird. Der darf sein Gehör dann auch nicht mit einem Schalldämpfer schützen.

Worauf ich hinaus möchte, dieser Zusatz im Gesetz ist Schwachsinn. Die Innehabung einer Jagdkarte lasse ich mir einreden, denn nur für diesen Zweck sind sie ja freigegeben worden. Aber was hat die regelmäßigkeit der Ausübung mit dem Einfluss des Schuss Knalls auf die Gesundheit zu tun. Auch ein einziger Schuss kann einen gesundheitlichen Schaden bewirken.


Nein, deine Interpretation des Gesetzes ist fragwürdig und sonst nichts. Es steht im Gesetz bzw. den Anmerkungen drinnen das von regelmäßiger Jagdausübung auszugehen ist, wenn jemand eine gültige Jagdkarte hat. Mehr gibt es dazu nicht wirklich zu sagen, außer man will halt wirklich alles mühsamst hinterfragen und zerreden...

Re: Gewehrscheinwerfer im Entwurf zum neuen Waffengesetz

Verfasst: Mo 15. Okt 2018, 13:39
von KGR84
Wo steht das? Bei dem Link den mir Lindenwirt geschrieben hat nicht, da steht es genau so wie es auch zitiert wurde.

Temudjin hat geschrieben:...
„(3a) Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des
Überlassens und des Führens von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles (Abs. 1 Z 5)
ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben


Das ist kein oder sondern ein wenn. Da gibt es nichts zu interpredieren. Das Einzige was hier unklar ist bzw. nicht definiert ist, was ist regelmäßig.

Re: Gewehrscheinwerfer im Entwurf zum neuen Waffengesetz

Verfasst: Mo 15. Okt 2018, 13:44
von gewo
wenn eine gueltige jagdkarte vorhanden ist dann geht die behoerde von regelmaessiger jagd aus

wenn sie grund zur annahme hat dass nicht gejagt wird muss dies in form eines feststellungsbescheides geschehen in dem du parteienstellung hast (zb wenn du dement und im pflegeheim bist oder eine behinderung hast die dir die jagdausuebeung verunmoeglichen ect)

Re: Gewehrscheinwerfer im Entwurf zum neuen Waffengesetz

Verfasst: Mo 15. Okt 2018, 14:17
von KGR84
woolf hat geschrieben:In den Erläuterungen, siehe den Link unten.


Ajah ... danke. Einmal eine sinnvole Hilfestellung.

Das habe ich darin gerfunden:

Link hat geschrieben:Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Menschen, die über eine gültige Jagdkarte verfügen, die Jagd
auch regelmäßig ausüben. Eine Überprüfung der Regelmäßigkeit der Jagdausübung wird die Behörde
daher
nur bei Vorliegen von konkreten Anhaltspunkten vornehmen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen
die Vermutung naheliegt, dass der Betroffene die Jagd nicht (mehr) regelmäßig ausübt. Eine seltene
Jagdausübung bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass der Betrof
fene die Jagd nicht mehr regelmäßig
ausübt. Die (Un
-
)Regelmäßigkeit der Jagdausübung soll die Behörde im Zuge der Überprüfung im
Einzelnen bescheidmäßig feststellen.

Re: Gewehrscheinwerfer im Entwurf zum neuen Waffengesetz

Verfasst: Do 18. Okt 2018, 13:47
von Hirschberg
Musashi hat geschrieben:Völlig richtig - und für Jäger extrem wichtig. Niemand will Wild blenden, zum Ansprechen braucht man aber Licht/Infrarot. So verwenden viele zur Saujagd Nachtsichtgeräte/zielfernrohre der Gen1 u. Gen2. Die brauchen aber eigentlich einen Infrarotstrahler um effektiv zu sein. Derzeit sind aber alle "Zielanstrahler" verboten.


Nachtsichtgeräte mit Aufheller zum Beobachten waren auch bisher erlaubt, Nachtsichtzielgeräte (mit Bildwandler) mit oder ohne Aufheller sind auch weiterhin in den Landesjagdgesetzen verboten, es ändert sich da also nichts...

Re: Gewehrscheinwerfer im Entwurf zum neuen Waffengesetz

Verfasst: Do 18. Okt 2018, 19:14
von RBM
Hirschberg hat geschrieben:
Musashi hat geschrieben:Völlig richtig - und für Jäger extrem wichtig. Niemand will Wild blenden, zum Ansprechen braucht man aber Licht/Infrarot. So verwenden viele zur Saujagd Nachtsichtgeräte/zielfernrohre der Gen1 u. Gen2. Die brauchen aber eigentlich einen Infrarotstrahler um effektiv zu sein. Derzeit sind aber alle "Zielanstrahler" verboten.


Nachtsichtgeräte mit Aufheller zum Beobachten waren auch bisher erlaubt, Nachtsichtzielgeräte (mit Bildwandler) mit oder ohne Aufheller sind auch weiterhin in den Landesjagdgesetzen verboten, es ändert sich da also nichts...


Nach meinem Verständnis sind aber nach NÖLJG und Entwurf WaffG Lampen zur Beleuchtung (nicht zur Visierung) zur Schwarzwildbejagung jetzt auch auf der Waffe montiert erlaubt.

Re: Gewehrscheinwerfer im Entwurf zum neuen Waffengesetz

Verfasst: Fr 19. Okt 2018, 07:55
von Hirschberg
Lampen zur Schwarzwildbejagung sind in NÖ schon geraume Zeit erlaubt, auf die habe ich mich nicht bezogen.
Ich bezog mich auf - Zitat Musashi " So verwenden viele zur Saujagd Nachtsicht …zielfernrohre der Gen1 u. Gen2.".

NÖ Jagdgesetz §95
… insbesondere ist es verboten:

4. beim Fangen oder Erlegen von Wild oder Raubzeug Vorrichtungen zur Beleuchtung der Ziele ausgenommen Lampen bei der Schwarzwildbejagung, künstliche Nachtzielhilfen, wie Infrarotgeräte, elektronische Zielgeräte, Visiereinrichtungen für das Schießen bei Nacht mit elektronischem Bildverstärker oder Bildumwandler, wie Restlichtverstärker zu verwenden;

Re: Gewehrscheinwerfer im Entwurf zum neuen Waffengesetz

Verfasst: Fr 19. Okt 2018, 08:24
von Musashi
Habe mich auf diesen Artikel bezogen. Sorry, hätte ich angeben sollen:

Verzweiflung
Die hohen Schäden durch das Schwarzwild bringen die Jägerschaft an den Rand der Verzweiflung. "Schlimm wird’s, wenn der Mais seine Milchreife erreicht. In einer Nacht kann ein Wildschwein bis zu einen halben Hektar Fläche umackern", sagt Oswald Ablinger, der mit zwei Kollegen ein fast 1000 Hektar großes Revier bei Zwettl betreut und nicht zu den Gesetzesbrechern gehört. Zuletzt mussten sie mehrere Tausend Euro Wildschaden bezahlen.
Um die hohe Population in den Griff zu bekommen, hoffen er und Anton Maurer aus Schiltern, Bezirk Krems, allerdings auf weitere erlaubte Bejagungsmethoden wie den temporären Einsatz von Nachtsichtgeräten in Akutfällen oder flexiblere Anfütterungsmöglichkeiten. "Man muss versuchen, die Tiere in den Wäldern zu halten", sagt Maurer, der sich mehr Experimentierspielraum erhofft. Er ist auch überzeugt, dass nichts mehr gegen "technische Hilfestellungen" spricht.

Ansturm
Andere Jäger greifen längst zu Nachtsichtgeräten und verwenden sie auf Jagdgewehren, obwohl die Montage gesetzlich verboten ist. Nur zur Beobachtung dürfen solche Geräte ohne Waffe verwendet werden. "Das Geschäft läuft heuer so gut wie nie zuvor. Die Jäger, die bei mir einkaufen, haben alle das gleiche Problem mit den Wildschweinen. Die meisten Käufer kommen aus der Steiermark, dem Burgenland sowie aus OÖ und NÖ", schildert ein Händler, der anonym bleiben will. Aus seiner Sicht sei die Gesetzgebung widersprüchlich. "Die Zielfernrohre sind immer lichtstärker als das billigste Nachtsichtgerät. Trotzdem ist das Nachtsichtgerät auf Gewehren verboten", schildert der Händler. Seit längerer Zeit fordert Zwettls Bezirksjägermeister Gottfried Kernecker den begrenzten Einsatz von Nachtsichtgeräten. Trotz des Verbots wäre das Ministerium in der Lage, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.


https://kurier.at/chronik/niederoesterr ... 79.854.436