Glock1768 hat geschrieben:burggraben hat geschrieben:Interessanter Gedankenweg. Rein technisch hast du vermutlich sogar Recht, aber es findet sich in der Praxis sicher ein Gericht dass diese Regelungslücke schließen wird.
Das ist im Runderlass schon geschlossen ... Eine Taschenlampe mit Gummi Ringel an einer Langwaffe ist ein Gewehrscheinwerfer ...
Was hat das jetzt mit den Überlegungen von Promo zu den Magazinen für FA Waffen zu tun? Der Vergleich mit den Gewehrscheinwerfer hat darauf abgezielt dass zwischen Pistolenlichtern und Gewehrscheinwerfer abgegrenzt wird indem man sich anschaut wofür das Licht vom Hersteller konstruiert wurde. Sein Argument war dass das bei Magazinen auch gelten müsste, sprich die Frage wäre ob das Magazine ursprünglich für eine FA oder HA Waffe konstruiert und verkauft wurde. Das hat mit dem Ringiringel edge case nix zu tun.