ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
§ 23 Abs. 2, 2b und 2c treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
§ 23 Abs. 2a und 3 treten mit 14. Dezember 2019 in Kraft.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... _I_97.html
§ 23 Abs. 2a und 3 treten mit 14. Dezember 2019 in Kraft.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... _I_97.html
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Heißt das auch, dass Zubehör welches derzeit einen Platz belegt (da kein Zubehöreintrag) automatisch Platzfrei wird?
Lg
Edit: sofern Basiswaffe vorhanden - eh Klar
Lg
Edit: sofern Basiswaffe vorhanden - eh Klar
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
SSG308 hat geschrieben:§ 23 Abs. 2, 2b und 2c treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
§ 23 Abs. 2a und 3 treten mit 14. Dezember 2019 in Kraft.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... _I_97.html
Danke für die Korrektur!
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
wenn inkrafttreten erst ab dezember 2019 dann aendert sich betreffend zubehoer derzeit nix
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
- ssg69koppi
- .50 BMG
- Beiträge: 1449
- Registriert: Do 19. Mai 2011, 11:44
- Wohnort: Oberes W4tel
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Servus, ich bin auch wieder mal da
Zum Thema Schalldämpfer:
Kann ich jetzt ganz einfach zum Händler gehen und einen kaufen?
Oder benötige ich trotzdem noch eine Bewilligung von der BH?
Weiß da wer von Euch Bescheid dazu?
Lg
Zum Thema Schalldämpfer:
Kann ich jetzt ganz einfach zum Händler gehen und einen kaufen?
Oder benötige ich trotzdem noch eine Bewilligung von der BH?
Weiß da wer von Euch Bescheid dazu?
Lg
Grüße ausn Woidviertel
"Langsam ist präzise, präzise ist schnell"
"Langsam ist präzise, präzise ist schnell"
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
ssg69koppi hat geschrieben::) Servus, ich bin auch wieder mal da
Zum Thema Schalldämpfer:
Kann ich jetzt ganz einfach zum Händler gehen und einen kaufen?
Oder benötige ich trotzdem noch eine Bewilligung von der BH?
Weiß da wer von Euch Bescheid dazu?
Lg
Mein SA ner Behörde in NÖ weiß noch von gar nichts diesbezüglich. Habe vor Silvester gefragt. Auch nicht wie es gelöst wird oder was ausgestellt werden muss damit der SD bei der Jagd geführt werden darf.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
genau genommen muss deine waffenbehoerde nix wissen davon
wenns dann mal im gesetz steht
wenns dann mal im gesetz steht
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
- ssg69koppi
- .50 BMG
- Beiträge: 1449
- Registriert: Do 19. Mai 2011, 11:44
- Wohnort: Oberes W4tel
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Ok, danke schonmal.
Ich werde wohl dann noch etwas abwarten.
Lg
Ich werde wohl dann noch etwas abwarten.
Lg
Grüße ausn Woidviertel
"Langsam ist präzise, präzise ist schnell"
"Langsam ist präzise, präzise ist schnell"
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Dank euch für die Info!
Okidoki, dann check ich das WS erst im Dezember- hab keinen Stress. Morgen rühr ich mich bei dir bzgl. der Griffstücke und hol die 92er demnächst ab!
LG!
gewo hat geschrieben:wenn inkrafttreten erst ab dezember 2019 dann aendert sich betreffend zubehoer derzeit nix
Okidoki, dann check ich das WS erst im Dezember- hab keinen Stress. Morgen rühr ich mich bei dir bzgl. der Griffstücke und hol die 92er demnächst ab!
LG!
- burggraben
- .50 BMG
- Beiträge: 1477
- Registriert: Di 5. Jul 2016, 17:53
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Das mit dem neuen Modus fürs Zubehör braucht doch auch einiges an Umstellungen an der ZWR Software. Kein Assoziation mehr mit Basiswaffe, etc. Also wäre das ohnehin technisch nicht bis gestern umsetzbar gewesen.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 759
- Registriert: Sa 25. Feb 2017, 08:49
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
-----------------------
Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 13:31, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.
- burggraben
- .50 BMG
- Beiträge: 1477
- Registriert: Di 5. Jul 2016, 17:53
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Burgenlandy hat geschrieben:In der Textgegenüberstellung war für §23 noch der 1.1.19 vorgesehen ...
Es gibt zwei Textgegenüberstellungen. Die vom Begutachtungsentwurf (alt) und die von der Regierungsvorlage (neu).
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
ssg69koppi hat geschrieben::) Servus, ich bin auch wieder mal da
Zum Thema Schalldämpfer:
Kann ich jetzt ganz einfach zum Händler gehen und einen kaufen?
Oder benötige ich trotzdem noch eine Bewilligung von der BH?
Weiß da wer von Euch Bescheid dazu?
Lg
Ich bin heute zum Händler gegangen. Er hat die Jagdkarte kopiert, den Einzahlungsbeleg und meine Daten aufgeschrieben. Das ganze hat er dann im ZWR eingetragen - gibt dort ein eigenes Feld für Schalldämpfer.
- ssg69koppi
- .50 BMG
- Beiträge: 1449
- Registriert: Do 19. Mai 2011, 11:44
- Wohnort: Oberes W4tel
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Welches Bundesland bist du kuni?
Hast also nur beim Händler bestellt und der regelt das dann mit der Meldung?
Auf der BH warst vorher nicht?
Lg
Hast also nur beim Händler bestellt und der regelt das dann mit der Meldung?
Auf der BH warst vorher nicht?
Lg
Grüße ausn Woidviertel
"Langsam ist präzise, präzise ist schnell"
"Langsam ist präzise, präzise ist schnell"
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
kuni hat geschrieben:Ich bin heute zum Händler gegangen. Er hat die Jagdkarte kopiert, den Einzahlungsbeleg und meine Daten aufgeschrieben. Das ganze hat er dann im ZWR eingetragen - gibt dort ein eigenes Feld für Schalldämpfer.
sehr interessant
laut der broschüre der arge sicherheut die gerhard heute gepostet hat ist eine eintragung nicht notwendig
Die Überlassung (Kauf) eines Schalldämpfers an einen Jäger muss nicht der Waffenbehörde gemeldet werden und wird nicht im Zentralen Waffenregister registriert
https://www.wko.at/site/zivile-sicherhe ... A4-LO4.pdf
„Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ Benjamin Franklin