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Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von SSG308 » Di 1. Jan 2019, 16:26

§ 23 Abs. 2, 2b und 2c treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
§ 23 Abs. 2a und 3 treten mit 14. Dezember 2019 in Kraft.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... _I_97.html

Mentor
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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von Mentor » Di 1. Jan 2019, 16:50

Heißt das auch, dass Zubehör welches derzeit einen Platz belegt (da kein Zubehöreintrag) automatisch Platzfrei wird?

Lg

Edit: sofern Basiswaffe vorhanden - eh Klar

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Atheki
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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von Atheki » Di 1. Jan 2019, 16:53

SSG308 hat geschrieben:§ 23 Abs. 2, 2b und 2c treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
§ 23 Abs. 2a und 3 treten mit 14. Dezember 2019 in Kraft.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... _I_97.html

Danke für die Korrektur!

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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von gewo » Di 1. Jan 2019, 16:55

wenn inkrafttreten erst ab dezember 2019 dann aendert sich betreffend zubehoer derzeit nix
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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von ssg69koppi » Di 1. Jan 2019, 18:06

:) Servus, ich bin auch wieder mal da

Zum Thema Schalldämpfer:

Kann ich jetzt ganz einfach zum Händler gehen und einen kaufen?
Oder benötige ich trotzdem noch eine Bewilligung von der BH?

Weiß da wer von Euch Bescheid dazu?

Lg
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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von Incite » Di 1. Jan 2019, 18:33

ssg69koppi hat geschrieben::) Servus, ich bin auch wieder mal da

Zum Thema Schalldämpfer:

Kann ich jetzt ganz einfach zum Händler gehen und einen kaufen?
Oder benötige ich trotzdem noch eine Bewilligung von der BH?

Weiß da wer von Euch Bescheid dazu?

Lg


Mein SA ner Behörde in NÖ weiß noch von gar nichts diesbezüglich. Habe vor Silvester gefragt. Auch nicht wie es gelöst wird oder was ausgestellt werden muss damit der SD bei der Jagd geführt werden darf.
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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von gewo » Di 1. Jan 2019, 18:36

genau genommen muss deine waffenbehoerde nix wissen davon
wenns dann mal im gesetz steht
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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von ssg69koppi » Di 1. Jan 2019, 19:03

Ok, danke schonmal.
Ich werde wohl dann noch etwas abwarten.

Lg
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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von Yoshi » Mi 2. Jan 2019, 13:55

Dank euch für die Info!

gewo hat geschrieben:wenn inkrafttreten erst ab dezember 2019 dann aendert sich betreffend zubehoer derzeit nix


Okidoki, dann check ich das WS erst im Dezember- hab keinen Stress. Morgen rühr ich mich bei dir bzgl. der Griffstücke und hol die 92er demnächst ab! ;)

LG!

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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von burggraben » Mi 2. Jan 2019, 14:05

Das mit dem neuen Modus fürs Zubehör braucht doch auch einiges an Umstellungen an der ZWR Software. Kein Assoziation mehr mit Basiswaffe, etc. Also wäre das ohnehin technisch nicht bis gestern umsetzbar gewesen.

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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von Burgenlandy » Mi 2. Jan 2019, 14:37

-----------------------
Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 13:31, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.

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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von burggraben » Mi 2. Jan 2019, 14:47

Burgenlandy hat geschrieben:In der Textgegenüberstellung war für §23 noch der 1.1.19 vorgesehen ...

Es gibt zwei Textgegenüberstellungen. Die vom Begutachtungsentwurf (alt) und die von der Regierungsvorlage (neu).

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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von kuni » Mi 2. Jan 2019, 15:47

ssg69koppi hat geschrieben::) Servus, ich bin auch wieder mal da

Zum Thema Schalldämpfer:

Kann ich jetzt ganz einfach zum Händler gehen und einen kaufen?
Oder benötige ich trotzdem noch eine Bewilligung von der BH?

Weiß da wer von Euch Bescheid dazu?

Lg


Ich bin heute zum Händler gegangen. Er hat die Jagdkarte kopiert, den Einzahlungsbeleg und meine Daten aufgeschrieben. Das ganze hat er dann im ZWR eingetragen - gibt dort ein eigenes Feld für Schalldämpfer.

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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von ssg69koppi » Mi 2. Jan 2019, 18:29

Welches Bundesland bist du kuni?
Hast also nur beim Händler bestellt und der regelt das dann mit der Meldung?
Auf der BH warst vorher nicht?

Lg
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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Beitrag von redstorm » Mi 2. Jan 2019, 18:34

kuni hat geschrieben:Ich bin heute zum Händler gegangen. Er hat die Jagdkarte kopiert, den Einzahlungsbeleg und meine Daten aufgeschrieben. Das ganze hat er dann im ZWR eingetragen - gibt dort ein eigenes Feld für Schalldämpfer.


sehr interessant
laut der broschüre der arge sicherheut die gerhard heute gepostet hat ist eine eintragung nicht notwendig

Die Überlassung (Kauf) eines Schalldämpfers an einen Jäger muss nicht der Waffenbehörde gemeldet werden und wird nicht im Zentralen Waffenregister registriert

https://www.wko.at/site/zivile-sicherhe ... A4-LO4.pdf
„Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ Benjamin Franklin

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