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Re: waffg.info -> waffenbesitz für drittstaatsangehoerige

Verfasst: So 24. Feb 2019, 03:56
von Styrax
gewo hat geschrieben:
Mi 20. Feb 2019, 11:27
schurl45 hat geschrieben:
Mi 20. Feb 2019, 11:24
aber er muss Hauptwohnsitz in AT haben oder täusche ich mich
er muss einen wohnsitz haben, ja

die erfindung "hauptwohnsitz" gibts nur in oesterreich um ueber das postzustellgesetz jederzeit jedem buerger bequem und rechtskraeftig ein dokument zustellen zu koennen ohne dass der staat sich drum kuemmern muss ob es ihn erreicht hat oder nicht.
in zeiten in denen die prospektzusteller die amtsbrefe in blechkaesten werfen deren inhalt von aussen jederzeit entnehmbar ist eine sauerei erster klasse
funktioniert nur weil man diese schweinerei in den VERFASSUNGSRANG (!) gehoben hat
hat mich schon viele viele tausend euro gekostet diese kranke konstruktion

den "hauptwohnsitz" gibt es sonst nirgendst in der EU (glaub ich)
Hat grad wenig mit dem ThreadThema zu tun, doch erstell dir eine Handysignatur oder besorg dir die Bürgerkarte und lass dir Amtsbriefe Digital zusenden. Dann gibts auch keinen Ärger mehr ;)

https://www.handy-signatur.at/hs2/

https://www.post.at/privat-empfangen-e-brief.php#