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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Verfasst: Mo 21. Jan 2019, 11:37
von chita
Was ist eigentlich an der Meldung so schlimm, dass man sie nicht machen will?

Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Verfasst: Mo 21. Jan 2019, 12:23
von gewo
chita hat geschrieben:
Mo 21. Jan 2019, 11:37
Was ist eigentlich an der Meldung so schlimm, dass man sie nicht machen will?
es kommt die verwahrungskontrolle, spricht der haus- und hofpolizist

und wenn da ein "spezialist" dabei ist dann sagt er er kennt sich ned aus und dann schickt die BH einen gutachter

und wennst da dann den falschen erwischt dann faengt der an dir auflagen zu geben welche tresor sicherheitstufe du brauchst, welche ÖSV gepruefte und vom zertifizierten errichter alarmanlage (gerne auch mit direktaufschaltung zum sicherheitsdienst) ect ect ect

kommt aber nicht oft vor

in dem fall musst dann halt die meldung zurueckziehen und halt ein paar von den langwaffen an einem anderen ort verwahren sodass du unter20 bleibst

Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Verfasst: Mo 21. Jan 2019, 13:34
von Hane
Bei mir war niemand kontrollieren.
Ich habe bei der Meldung dazugeschrieben wie meine sichere Verwahrung ausschaut, das hat gereicht.

Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Verfasst: Mo 21. Jan 2019, 13:41
von gewo
Hane hat geschrieben:
Mo 21. Jan 2019, 13:34
Bei mir war niemand kontrollieren.
Ich habe bei der Meldung dazugeschrieben wie meine sichere Verwahrung ausschaut, das hat gereicht.
liegt im ermessen des jeweiligen sachbearbeiters
meistens schicken sie schon wen ..

wenn den gesetz entsprechend aber angegeben ist WIE GENAU verwahrt wird, evt noch mit foto dazu (das ist NICHT vom gesetz gefordert) dann kanns sein dass sie sich das sparen wenns eindeutig ist

anmerkung:
du darfst dann genau genommen aber NUR GENAU SO verwahren wie du beschrieben hast, denn nur fuer die angegebene verwahrungsform gilt die erhoehte stueckzahl ..

Meldung 20+ Gewehre

Verfasst: Mo 21. Jan 2019, 13:47
von Scout17
Hallo, wie bereits in einem anderen Post erwähnt hat mich die Ordonanzsammelleidenschaft gepackt.
Was ist aber wenn ich auf 20 oder mehr Gewehre komme? Ich mache die Meldung und was passiert dann? Muss ich mir dann spezielle Tresore bzw. Sicherheitstüren kaufen, ... oder bleibt alles beim Alten - ich mach die Meldung, ein Polizist schaut sichs an und fertig ?
Wer hat diese Meldung schon gemacht und was ist danach bei euch geschehen bzw habt ihr irgendwelche Auflagen bekommen? Bitte um eure Erfahrungsberichte. Vielen Dank und liebe Grüße

Re: Meldung 20+ Gewehre

Verfasst: Mo 21. Jan 2019, 14:03
von fast12
Was bei DIR sein wird kann dir nur dein SB sagen.

Bericht von einem Vereinskollegen: Persönlich bei der BH vorgesprochen, er musste nur ein Bild seines versperrbaren Kastens (kein Tresor) per mail schicken. Sonst nichts, auch keine Kontrolle.

Das ist vermutlich der bestmögliche Fall. Kann bei dir ganz anders laufen. Aber in Wahrheit kannst nix verlieren, im Schlimmsten Fall musst die Vorgaben der BH erfüllen (wie auch immer die lauten mögen) oder wenns zuviel Aufwand ist reduzieren.

Meldung musst du machen, sonst lädst die BH ja geradezu dazu ein mal nachzufragen...

Re: Meldung 20+ Gewehre

Verfasst: Mo 21. Jan 2019, 14:13
von DerDaniel
A. d. M.: Diskussion mit anderem Thema zusammengeführt, da ich keinen wirklichen Unterschied der beiden Fragen sehe, bzw. es einfach nur eine erweiterte Fragestellung zur ersten Frage ist.

Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Verfasst: Mo 21. Jan 2019, 14:28
von aragorn
454casull hat geschrieben:
So 20. Jan 2019, 22:16
steht ja eh schon da,wenn man mehr als 19.stk hat..ob du es auf 2.wohnungen oder 3.häuser aufteilst..is wohl egal
im zwr stehn sie mit deinen namen nur noch zu beachten es zählen da auch die wbk waffen dazu..
Kann man User, die so einen Bloedsinn, der nachweislich falsch ist, mal zurechtweisen? Wir sind hier im Waffenrecht Unterforum und eine Angabe von rechtlichen Quellen ist anzuraten.

Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Verfasst: Mo 21. Jan 2019, 14:39
von Trijikon
Ergänzend bemerkt zu frage deinen SB:
Auch nicht sicher, denn der kann wechseln.
Frage räumliches Nahverhältnis:
Definitiv gegeben-alles andere ist bloßes Schönreden.
Rat:
Melden und im eigenen Interesse sicher verwahren.
Ich würde sagen Waffenschränke der Kategorie EN-1 müssen absolut reichen, EN-0 in Kombination mit einer aufgeschalteten EMA sicher auch .
Als Idee zum Kostensparen:
Normale billige Waffenschränke verwenden und die Verschlüsse extra in einem EN-01 aufbewahren (geht bei Ordonanzlern, nicht bei UHR).
LG Wolfgang

Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Verfasst: Mo 21. Jan 2019, 14:51
von Trijikon
aragorn hat geschrieben:
Mo 21. Jan 2019, 14:28
454casull hat geschrieben:
So 20. Jan 2019, 22:16
steht ja eh schon da,wenn man mehr als 19.stk hat..ob du es auf 2.wohnungen oder 3.häuser aufteilst..is wohl egal
im zwr stehn sie mit deinen namen nur noch zu beachten es zählen da auch die wbk waffen dazu..
Kann man User, die so einen Bloedsinn, der nachweislich falsch ist, mal zurechtweisen? Wir sind hier im Waffenrecht Unterforum und eine Angabe von rechtlichen Quellen ist anzuraten.
Ich glaube das er sich nur falsch ausdrückt denn:
Fakt:
die Behörde sieht nur das du zB 30 Langwaffen hast aber nicht das du sie auf 2 Wohnsitze aufgeteilt hast.
Wahrscheinlich werden sie dich zumindest befragen wo und wie du sie aufbewahrst.

LG Wolfgang

Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Verfasst: Mo 21. Jan 2019, 14:52
von piefke
Trijikon hat geschrieben:
Mo 21. Jan 2019, 14:39
Rat:Melden und im eigenen Interesse sicher verwahren.
Ich würde sagen Waffenschränke der Kategorie EN-1 müssen absolut reichen, EN-0 in Kombination mit einer aufgeschalteten EMA sicher auch .Als Idee zum Kostensparen:
Normale billige Waffenschränke verwenden und die Verschlüsse extra in einem EN-01 aufbewahren (geht bei Ordonanzlern).
LG Wolfgang
dann aber auch noch eine Packung Pralinen dem SB mitbringen damit es auch feierlich wird.....

totale Übertreibung! Wenn Waffenschränke dann reicht A vollkommen!

was ich kennen, alles EFH oder Doppelhaushälfte:

Waffen in einem abgesperrten Zimmer im EG mit Holztür. Auflage das Fenster vergittern. Sieht schon blöd aus! Wenn man nicht ein Jägerhaus aus den 80 ern hat wo das zum chic gehört.

Kellerraum ohne Fenster mit Brandschutztür und Sicherheitsschlüssel.

In der Abstellkammer mit Holzzimmertür. Da gabs dann noch die Auflage anketten und Abzugsschloss.

Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Verfasst: Mo 21. Jan 2019, 15:03
von gewo
Trijikon hat geschrieben:
Mo 21. Jan 2019, 14:39
Ich würde sagen Waffenschränke der Kategorie EN-1 müssen absolut reichen, EN-0 in Kombination mit einer aufgeschalteten EMA sicher auch .
Als Idee zum Kostensparen:
Normale billige Waffenschränke verwenden und die Verschlüsse extra in einem EN-01 aufbewahren (geht bei Ordonanzlern, nicht bei UHR).
LG Wolfgang
wolfgang, nix fuer ungut
aber da kann ich nirgendst mit

1.) ich verdrehe jedesmal mal innerlich die augen wenn wieder mal so ein bedenkentraeger im forum rumjammert weil man die gesetzlichen vorgaben UEBERerfuellt und das rumposaunt wie wenns die erste buergerepflicht waere ...
aber so ganz von der hand zu weisen ist das nicht
von da her: es ist KEINE norm fuer die verwahrung vorgeschrieben, das behaeltniss der waffen ist NUR der schutz gegen die personen die sich RECHTMAESSIG im objekt aufhalten und nicht der schutz gegen den kriminaellen taeter.
wenn wir jetzt anfangen mit EN normen rumzufuhrwerken - noch dazu mit dem zusatz "muesste reichen" dann sind wir einfach komplett am falschen dampfer, denn was reicht steht in den runderlaessen, und da stehen keinerlei einbruchsnormen drinnen-

2.) der rat mit "die Verschlüsse extra in einem EN-01 aufbewahren" ist nicht zweckmaessig, denn es geht MITNICHTEN darum dass kein schuss abgebeben werden kann, sondern es geht darum dass die waffe nicht in verlust geraet.
auch eine ohne verschluss in verlust geratene waffe ist weg, mit allen folgen, waffenverbot usw

Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Verfasst: Mo 21. Jan 2019, 15:11
von gewo
piefke hat geschrieben:
Mo 21. Jan 2019, 14:52
Waffen in einem abgesperrten Zimmer im EG mit Holztür. Auflage das Fenster vergittern. Sieht schon blöd aus! Wenn man nicht ein Jägerhaus aus den 80 ern hat wo das zum chic gehört.
Kellerraum ohne Fenster mit Brandschutztür und Sicherheitsschlüssel.
In der Abstellkammer mit Holzzimmertür. Da gabs dann noch die Auflage anketten und Abzugsschloss.
also in AT wird ein eigener raum meistens so NICHT als sichere verwahrung akzeptiert

ausnahme:
es ist ein raum in dem sich NICHTS (also garnichts) anderes befindet
also kein buegelbrett keine winterreifen keine holzbearbeitungsgeraete, kein garnix
nur waffen und munition
die annahme der behoerde dahinter ist die dass es nicht praxisueblich ist dass so ein "abstellraum" nur von einer person im haushalt naemlich dem waffeninhaber betreten wird.

Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Verfasst: Mo 21. Jan 2019, 15:14
von gewo
Trijikon hat geschrieben:
Mo 21. Jan 2019, 14:51
die Behörde sieht nur das du zB 30 Langwaffen hast aber nicht das du sie auf 2 Wohnsitze aufgeteilt hast.
Wahrscheinlich werden sie dich zumindest befragen wo und wie du sie aufbewahrst.

ja, es gibt dazu auch eine eigene meldung die beim sachbearbeiter aufscheint wenn die 20 stk erreicht werden
zumindestens gab es die als das ZWR 2012 eingerichtet worden ist
sie ist nur bedingt sinnvoll da eben bei verwahrung an mehreren standorten keinerlei meldebedarf gegeben ist

Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Verfasst: Mo 21. Jan 2019, 15:20
von Trijikon
gewo hat geschrieben:
Mo 21. Jan 2019, 15:03
Trijikon hat geschrieben:
Mo 21. Jan 2019, 14:39
Als Idee zum Kostensparen:
Normale billige Waffenschränke verwenden und die Verschlüsse extra in einem EN-01 aufbewahren (geht bei Ordonanzlern, nicht bei UHR).
LG Wolfgang
wolfgang, nix fuer ungut
aber da kann ich nirgendst mit

1.) ich verdrehe jedesmal mal innerlich die augen wenn wieder mal so ein bedenkentraeger im forum rumjammert weil man die gesetzlichen vorgaben UEBERerfuellt und das rumposaunt wie wenns die erste buergerepflicht waere ...
aber so ganz von der hand zu weisen ist das nicht
von da her: es ist KEINE norm fuer die verwahrung vorgeschrieben, das behaeltniss der waffen ist NUR der schutz gegen die personen die sich RECHTMAESSIG im objekt aufhalten und nicht der schutz gegen den kriminaellen taeter.
wenn wir jetzt anfangen mit EN normen rumzufuhrwerken - noch dazu mit dem zusatz "muesste reichen" dann sind wir einfach komplett am falschen dampfer, denn was reicht steht in den runderlaessen, und da stehen keinerlei einbruchsnormen drinnen-

2.) der rat mit "die Verschlüsse extra in einem EN-01 aufbewahren" ist nicht zweckmaessig, denn es geht MITNICHTEN darum dass kein schuss abgebeben werden kann, sondern es geht darum dass die waffe nicht in verlust geraet.
auch eine ohne verschluss in verlust geratene waffe ist weg, mit allen folgen, waffenverbot usw
Vielleicht seh ich das blauäugig aber ich vermute das eine LW ohne Verschluss eher nicht die Begierde eines Langfingers erregt.

LG Wolfgang