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Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Di 5. Feb 2019, 13:04
von panhandle
@cal22

Aber da wir ja wissen das "der Teufel ned schläft"...... solltest vielleicht doch zumindest an "Kaszettel" dabei haben, aus dem hervorgeht dass Du den Prügel erst kürzlich "übernommen" hast, und die Frist zur (Deiner) Registrierung noch nicht abgelaufen ist....

siehe.. (5) Wer Schusswaffen der Kategorie C besitzt, hat der Behörde auf
Verlangen die Erfüllung der Registrierungspflicht oder jene Tatsache
nachzuweisen, aus der sich ergibt, dass die Frist für die Registrierung
noch nicht abgelaufen ist.
(Waffg. §34 Absatz/Punkt 5)

g
willi

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Di 5. Feb 2019, 13:16
von gewo
LTE hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 12:56
Ich habe eine Waffe veräußert und bei der BH des Käufers angerufen, dort wurde mir sofort mitgeteilt, das kein Waffenverbot besteht (war allerdings Kat B und ich hatte die WBK Daten des Käufers).
das waere ein amtsmissbrauch erster klasse
eine derartige auskunft ueber den status eines dritten widerspricht dem datenschutz und ist einer behoerde streng verboten

war das dieselbe behoerde die dir mitgeteilt hat dass deine deutsche BT96 kat B ist ..?
wuerde ins bild passen

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Di 5. Feb 2019, 14:26
von LTE
gewo hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 13:16
LTE hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 12:56
Ich habe eine Waffe veräußert und bei der BH des Käufers angerufen, dort wurde mir sofort mitgeteilt, das kein Waffenverbot besteht (war allerdings Kat B und ich hatte die WBK Daten des Käufers).
das waere ein amtsmissbrauch erster klasse
eine derartige auskunft ueber den status eines dritten widerspricht dem datenschutz und ist einer behoerde streng verboten

war das dieselbe behoerde die dir mitgeteilt hat dass deine deutsche BT96 kat B ist ..?
wuerde ins bild passen
Nein war in der Heiligen St.Eiermark, hab angerufen, Daten durchgegeben, Sachlage erklärt und am Telefon eine Ja/Nein Antwort bekommen.

Ob das Jetzt Datenschutz mäßig gut oder böse ist weis ich nicht, aber ich wollte auf der sichern Seite sein.
Dann stellt sich anders rum die Frage, was passiert so rein Strafrechtlich, wenn ich eine Waffe an jemand mit bestehendem Waffenverbot verkaufe und wie sichere ich mich ab.

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Di 5. Feb 2019, 14:40
von Jo_Kux
wie kann man überhaupt auf die Idee kommen, bei einer Behörde anzufragen ob ein Dritter ein Waffenverbot hat?
Also da frag ich mich schon. Würdest du gut finden, wenn jemand bei der Behörde Erkundigungen über dich einfährt? einfach so am telefon ohne Überprüfung ob wirklich am genannten Grund was dran ist?
Das kann doch keiner ernst meinen... :headslap:

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Di 5. Feb 2019, 15:03
von panhandle
LTE hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 14:26
gewo hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 13:16
LTE hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 12:56
Ich habe eine Waffe veräußert und bei der BH des Käufers angerufen, dort wurde mir sofort mitgeteilt, das kein Waffenverbot besteht (war allerdings Kat B und ich hatte die WBK Daten des Käufers).
das waere ein amtsmissbrauch erster klasse
eine derartige auskunft ueber den status eines dritten widerspricht dem datenschutz und ist einer behoerde streng verboten

war das dieselbe behoerde die dir mitgeteilt hat dass deine deutsche BT96 kat B ist ..?
wuerde ins bild passen
Nein war in der Heiligen St.Eiermark, hab angerufen, Daten durchgegeben, Sachlage erklärt und am Telefon eine Ja/Nein Antwort bekommen.

Ob das Jetzt Datenschutz mäßig gut oder böse ist weis ich nicht, aber ich wollte auf der sichern Seite sein.
Dann stellt sich anders rum die Frage, was passiert so rein Strafrechtlich, wenn ich eine Waffe an jemand mit bestehendem Waffenverbot verkaufe und wie sichere ich mich ab.
Datenschutzrechtlich wohl sehr "bedenklich"......

Zu Deiner "rechtlichen" Absicherung.... lass Dir vom Käufer seine Daten geben ( natürlich unterlegt mit einem Ausweisdokument)...
Kaufvertrag UND Erklärung der Kenntnisnahme seitens Käufers bzgl. der Registrierungspflicht ......

Mehr kannst "Du" ja eh ned machen bzw. hast so ja auch keine Möglichkeit(en).
mehr fällt mir dazu auch ned ein...

EDIT: Beim Verkauf einer Kat B Waffe hast's a bissl einfacher...... da ja der Eigentümerwechsel von beiden Parteien der Behörde anzuzeigen ist, hast auch noch zusätzlich a gewisse Sicherheit bzgl. Deiner Person.....

g
willi

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Di 5. Feb 2019, 15:25
von gewo
LTE hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 14:26
Dann stellt sich anders rum die Frage, was passiert so rein Strafrechtlich, wenn ich eine Waffe an jemand mit bestehendem Waffenverbot verkaufe und wie sichere ich mich ab.
beim privatverkauf ist eine derartige absicherung nicht moeglich

da du keine legale moeglichkeit hast festzustellen ob jemand ein waffenverbot hat oder nicht kannst du auch nicht verhindern dass du evt eine waffen an so eine person verkaufst

die wahrscheinlichkeit ist aber gering
schon der versuch eine waffe zu kaufen ist fuer einer person die ein waffenverbot hat ein neuerliches waffenrechtlich relevantes delikt

viel "spannender" ist das thema wie stelle ich fest ob mein kauefer ueberhaupt einen wohnsitz in oesterreich hat
oder ob er evt eine rot-weiss-rot karte hat oder nur geduldeten aufenthaltes ist
wesentlich spannenderes thema ....

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Di 5. Feb 2019, 15:51
von LTE
Jo_Kux hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 14:40
wie kann man überhaupt auf die Idee kommen, bei einer Behörde anzufragen ob ein Dritter ein Waffenverbot hat?
Also da frag ich mich schon. Würdest du gut finden, wenn jemand bei der Behörde Erkundigungen über dich einfährt? einfach so am telefon ohne Überprüfung ob wirklich am genannten Grund was dran ist?
Das kann doch keiner ernst meinen... :headslap:
Ganz Ehrlich, nachdem ich schon die Kopie der WBK und eines Ausweises hatte, sehe ich das nicht so Kritisch.
Anders rum, wenn jemand schon meinen vollen Namen, Adresse, Geburtsdatum und WBK Nummer kennt, dann kann er wegs mir auch noch bei der BH fragen ob ein Waffenverbot besteht.

Es ist ja nicht so, das ich den Namen angegeben habe und der am anderen Ende hat mir die Daten rausgegeben, ich nannte ihm Namen, Geburtsdatum und die WBK Nummer. Ist ja dann schon noch mal ein kleiner feiner Unterschied.

Generell ist die ganze Datenhystrie - Augenauswischerei, aber das ist ein anderes Thema. Als Smartphone Besitzer, Kreditkaten Besitzer und PC User bin ich für Apple, Google und die Kreditkatenbude ein offenen Buch. Alleine das Bewegungsprofil welches ein Smartphone erzeugt, ist 10x schlimmer als eine Auskunft ob Waffenverbot Ja oder Nein.

Da wir hier übrigens von Waffen reden, welche per se nicht gefährlich sind, sondern das Gefährdungslevel von jenen mit den Waffen ausgeht, möchte ich schon wissen, wem ich selbige gebe. Klar, wenn ich das über einen Waffenhändler machen würde, wäre es im nachhinein gesehen die bessere Lösung gewesen. Hinterher ist man meist schlauer.

Das nächste mal werde ich es auch so machen.

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Di 5. Feb 2019, 16:11
von gewo
LTE hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 15:51
... Klar, wenn ich das über einen Waffenhändler machen würde, wäre es im nachhinein gesehen die bessere Lösung gewesen.
ich als waffenhaendler darf
- weder einfach weil mich wer drum ersucht eine abfrage auf waffenverbot im ZWR machen, noch
- darf ich die tatsaeche eines waffenverbotes an dritte weitergeben

es gibt keinen legalen weg um als dritter an die strafregisterdaten einer person zu kommen

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Di 5. Feb 2019, 17:12
von LTE
gewo hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 16:11
LTE hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 15:51
... Klar, wenn ich das über einen Waffenhändler machen würde, wäre es im nachhinein gesehen die bessere Lösung gewesen.
ich als waffenhaendler darf
- weder einfach weil mich wer drum ersucht eine abfrage auf waffenverbot im ZWR machen, noch
- darf ich die tatsaeche eines waffenverbotes an dritte weitergeben

es gibt keinen legalen weg um als dritter an die strafregisterdaten einer person zu kommen
Aber als Zwischenhändler (mit Provision) darfst du auftreten oder?
Der Vergleich hinkt vielleicht, aber ich hatte mir eine Uhr gekauft, gebraucht, da sind wir beide zum Konzi, der hat die Uhr angekauft und mir mit kleinem Aufpreis nach Durchsicht der Papiere usw. weiterverkauft. Da ging es darum ob die Uhr echt und wirklich noch im Original/Top Zustand ist, oder aus dem Land der umfallenden Reissäcke kommt.

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Di 5. Feb 2019, 17:32
von hobbycaptain
LTE hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 12:56
Blöder Zwischenruf, wie bitte weist du, dass gegen den dem du die Waffe verleihst, kein Waffenverbot besteht?
Ich habe eine Waffe veräußert und bei der BH des Käufers angerufen, dort wurde mir sofort mitgeteilt, das kein Waffenverbot besteht (war allerdings Kat B und ich hatte die WBK Daten des Käufers).
Wenn ich einem FREUND eine Waffe borge, dann weiß ich, dass der kein Waffenverbot hat, sonst wär er nämlich nicht mein FREUND :mrgreen:. Eine Waffe borgt man sowieso keinem X-beliebigen.

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Di 5. Feb 2019, 17:51
von gewo
LTE hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 17:12
gewo hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 16:11
LTE hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 15:51
... Klar, wenn ich das über einen Waffenhändler machen würde, wäre es im nachhinein gesehen die bessere Lösung gewesen.
ich als waffenhaendler darf
- weder einfach weil mich wer drum ersucht eine abfrage auf waffenverbot im ZWR machen, noch
- darf ich die tatsaeche eines waffenverbotes an dritte weitergeben

es gibt keinen legalen weg um als dritter an die strafregisterdaten einer person zu kommen
Aber als Zwischenhändler (mit Provision) darfst du auftreten oder?
Der Vergleich hinkt vielleicht, aber ich hatte mir eine Uhr gekauft, gebraucht, da sind wir beide zum Konzi, der hat die Uhr angekauft und mir mit kleinem Aufpreis nach Durchsicht der Papiere usw. weiterverkauft. Da ging es darum ob die Uhr echt und wirklich noch im Original/Top Zustand ist, oder aus dem Land der umfallenden Reissäcke kommt.
ja klar darf ich schon
in dem fall ist es ja dann ein eigener geschaeftsfall

passiert in der praxis aber nie

aus steuerlichen gruenden ( wo ist die eingangsrechnung. ..... wo ist die ausgangsrechnung ..... wo ist die abgefuehrte vorsteuer ) und wegen der gewaehrleistung
wenn ich die waffe ueber meine buecher laufen lasse bin ich fuer alle schaeden die im naechsten halben jahr gewaehrleistungspflichtig, ohne jedes wenn und aber
klar kann ich auf die rechnung schreiben keine gewaehrleistung
aber das ist halt bei mir als haendler null und nichtig

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Di 5. Feb 2019, 19:51
von gunlove
hobbycaptain hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 17:32
... Eine Waffe borgt man sowieso keinem X-beliebigen.
:text-+1:

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Di 5. Feb 2019, 21:22
von cal22
panhandle hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 13:04
@cal22

Aber da wir ja wissen das "der Teufel ned schläft"...... solltest vielleicht doch zumindest an "Kaszettel" dabei haben, aus dem hervorgeht dass Du den Prügel erst kürzlich "übernommen" hast, und die Frist zur (Deiner) Registrierung noch nicht abgelaufen ist....

siehe.. (5) Wer Schusswaffen der Kategorie C besitzt, hat der Behörde auf
Verlangen die Erfüllung der Registrierungspflicht oder jene Tatsache
nachzuweisen, aus der sich ergibt, dass die Frist für die Registrierung
noch nicht abgelaufen ist.
(Waffg. §34 Absatz/Punkt 5)

g
willi
Stimmt danke für den Tipp werde ich dann wohl sicherheitshalber so machen.

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Mi 6. Feb 2019, 09:25
von Jo_Kux
LTE hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 15:51

Ganz Ehrlich, nachdem ich schon die Kopie der WBK und eines Ausweises hatte...
DU hattest die WBK des Typen UND hast dann wegen Waffenverbot nach gefragt?
Fällt dir selber auch, worauf ich hinaus will?
Das Gschichtl mit deinem Freun auf der BH, der dir das "organisiert" hat, kommt ja nicht zum ersten mal, vielleicht solltest du in seinem Interesse das nicht so laut in die Welt blasen, denn die Schwierigkeiten die er/sie bekommt wenn das rauskommt sind nicht ohne.

Stell dir vor, dein damaliger Käufer bekommt das irgendwie in die Hände... dann bist fällig.

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Mi 6. Feb 2019, 09:33
von LTE
Jo_Kux hat geschrieben:
Mi 6. Feb 2019, 09:25
LTE hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 15:51

Ganz Ehrlich, nachdem ich schon die Kopie der WBK und eines Ausweises hatte...
DU hattest die WBK des Typen UND hast dann wegen Waffenverbot nach gefragt?
Fällt dir selber auch, worauf ich hinaus will?
Das Gschichtl mit deinem Freun auf der BH, der dir das "organisiert" hat, kommt ja nicht zum ersten mal, vielleicht solltest du in seinem Interesse das nicht so laut in die Welt blasen, denn die Schwierigkeiten die er/sie bekommt wenn das rauskommt sind nicht ohne.

Stell dir vor, dein damaliger Käufer bekommt das irgendwie in die Hände... dann bist fällig.
Lieber Jo_Kux

Erstens, Sinnerfassend lesen, da steht nix von Freund auf der BH usw. Wie auch, ich hatte mit dieser BH vorher noch nie zu tun, hab dort angerufen, Daten durch gegeben und gefragt, dann eine Ja/Nein Antwort erhalten.

Der nächste Punkt ist, und da unterstellst du schon wieder, der Käufer wusste davon, zumindest nach Rückfrage, sind wir im Kindergarten oder was? Ich hab die Rückfrage gemacht, die Antwort von der BH bekommen und dem Käufer selbiges mitgeteilt.

Also runter vom Gas, nicht irgendwas drehen und wenden wie es dir grad passt, dinge dazu erfinden oder von Gschichtln schreiben.
Damit machst dich nur selber lächerlich.