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Re: Kurzwaffe und Schallmodulator

Verfasst: Fr 15. Feb 2019, 19:52
von gewo
Lindenwirt hat geschrieben:
Fr 15. Feb 2019, 15:49
Der Gewo ist hier doch eh dauerpräsent. :)
Ganz konkret, gibt es SD für Kuzwaffen bei dir lagernd und werden diese ab sofort und ohne Registrierung an Kunden mit Jagdkarte ausgegeben? Gibt es nach deinem Wissenstand Einschränkungen beim Führen eines SD für KW?
servus

wie schon die kollegen vorher geschrieben haben

das BMI "wuenscht" sich dass SDs in ein waffenbuch eingetragen werden
es ist bekannt dass es dafuer keine rechtliche grundlage gibt
zustaendig fuer die waffenbuecherverordnung ist die wirschaftskammer
und die hats verpennt

solange mir also kein kunde laut DSGVO untersagt (das kann er auch nach dem kauf) seine daten fuer deren speicherung ich kein ordentliche rechtliche grundlage habe unverzueglich zu loeschen bleiben sie bei mir in der warenwirtschaft erhalten.

ist aber nur ein nebenthema
um die aufzeichnungen ging es ja garned

SD koennen an jede person mit gueltiger jagdkarte abgegeben werden
egal ob fuer lang oder kurzwaffe
egal welches kaliber

eine eintragung ins ZWR ist nicht vorgesehen (ausser ausnahmebewilligung nach §17 oder dienstgeberregelung fuer berufsjaeger, denn die gehoeren ins ZWR

wenn der kaeufer weiterverkauft:
weiterverkauf an berechtigte formlos
keine meldung erforderlich

wahrscheinlich ist es gscheit sich die daten des kaeufers zu notieren
so wie kat C halt
steht nicht im gesetz aber wenn man die nicht hat kann es zu aerger fuehren

Re: Kurzwaffe und Schallmodulator

Verfasst: Fr 15. Feb 2019, 19:57
von Omega
Outdoor hat geschrieben:
Fr 15. Feb 2019, 18:14
Nicht nur im Zuge der Jagdausübung. Auch am Schießplatz
also ich darf auf dem schießplatz mit der kurzwaffe mit montiertem sd trainieren ohne mich dabei in rechtliche grauzonen zu begeben?

Re: Kurzwaffe und Schallmodulator

Verfasst: Fr 15. Feb 2019, 20:24
von Lindenwirt
Danke Gewo, klingt sehr gut.

Re: Kurzwaffe und Schallmodulator

Verfasst: Fr 15. Feb 2019, 20:37
von gewo
Omega hat geschrieben:
Fr 15. Feb 2019, 19:57
Outdoor hat geschrieben:
Fr 15. Feb 2019, 18:14
Nicht nur im Zuge der Jagdausübung. Auch am Schießplatz
also ich darf auf dem schießplatz mit der kurzwaffe mit montiertem sd trainieren ohne mich dabei in rechtliche grauzonen zu begeben?
als jaeger ja, klar
wo sollte das problem sein

Re: Kurzwaffe und Schallmodulator

Verfasst: Fr 15. Feb 2019, 20:50
von rupi
Lindenwirt hat geschrieben:
Fr 15. Feb 2019, 15:28
...(z.b. Shootingstore).
Wenn man das Thema SD wo hört geht es dabei immer um Langwaffen. Keine Ahnung ob unsere Waffenhändler das Gesetz gelesen haben und ab sofort SD für Kurzwaffen ausgeben, überhaupt welche im Sortiment haben, etc.
besuchsts halt den Shootingstore einmal
der hat nämlich welche liegen

Markus_H hat geschrieben:
Fr 15. Feb 2019, 15:34
Lindenwirt hat geschrieben:
Fr 15. Feb 2019, 15:28
Ernsthaft jetzt?
Wenn alles so klar wäre bräuchten wir das Forum nicht. Die Händler wissen ja bis heute nicht einmal ob sie einen SD für eine Langwaffe versenden dürfen oder nicht. Der eine sagt ja, der andere nein (z.b. Shootingstore).
Vielleicht weil sie sich nicht sicher sind ob ein Schalldämpfer in die Versandhandel Geschichte mit Waffen und Munition fällt.
die Wirtschaftskammer sagt nein Versandhandel ist nicht möglich

außerdem ists ja mit der "Ausweis im Original vorweisen"-Geschichte so eine Sache beim Versandhandel...

Re: Kurzwaffe und Schallmodulator

Verfasst: Fr 15. Feb 2019, 21:03
von Omega
gewo hat geschrieben:
Fr 15. Feb 2019, 20:37
als jaeger ja, klar
wo sollte das problem sein
danke gewo, wenn es als jäger mit wbk keine einschränkung hinsichtlich kaliber und waffe gibt, könnte man dann auch mit einem HA ala ar15 + sd bei bewerben teilnehmen (erlaubnis des veranstalters vorausgesetzt), da man diese ja auch als übung sehen kann?

Re: Kurzwaffe und Schallmodulator

Verfasst: Fr 15. Feb 2019, 21:11
von gewo
Omega hat geschrieben:
Fr 15. Feb 2019, 21:03
gewo hat geschrieben:
Fr 15. Feb 2019, 20:37
als jaeger ja, klar
wo sollte das problem sein
danke gewo, wenn es als jäger mit wbk keine einschränkung hinsichtlich kaliber und waffe gibt, könnte man dann auch mit einem HA ala ar15 + sd bei bewerben teilnehmen (erlaubnis des veranstalters vorausgesetzt), da man diese ja auch als übung sehen kann?
pfffffff
interessante frage

da muesste man sich den gesetzstext hernehmen

aber wenn du den SD zb besitzt weil du eine aehnlichkalibrige jagdwaffe hast
und den rueberschraubst auf die AR

warum solltest du auf einem behoerdlich genehmigten schiesstand ned damit schiessen duerfen?
dort kann jeder damit schiessen
dort sind die bestimmungen ueber besitz und innehabung aufgehoben

schiessen darfst du dort also
iund besitzen darfst ihn zuhause auch

koennte der transport zum schiesstand ein problemfeld sein ?
bin nicht ganz sicher
fuehren wuerde ich jedenfalls nicht am weg zum schiesstand ....

Re: Kurzwaffe und Schallmodulator

Verfasst: Fr 15. Feb 2019, 21:15
von rupi
der Gartner hat gemeint:

kaufen was man will
raufschrauben wo man will
soviel man will

Re: Kurzwaffe und Schallmodulator

Verfasst: Sa 16. Feb 2019, 11:37
von Promo
gewo hat geschrieben:
Fr 15. Feb 2019, 19:52
zustaendig fuer die waffenbuecherverordnung ist die wirschaftskammer
und die hats verpennt
War wohl ein Freud‘scher Versprecher. Zuständig ist das Wirtschaftsministerium und nicht die Wirtschaftskammer (bzw. um ganz präzise zu sein: das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftstandort ... oder so).

Re: Kurzwaffe und Schallmodulator

Verfasst: Sa 16. Feb 2019, 12:01
von gewo
Promo hat geschrieben:
Sa 16. Feb 2019, 11:37
gewo hat geschrieben:
Fr 15. Feb 2019, 19:52
zustaendig fuer die waffenbuecherverordnung ist die wirschaftskammer
und die hats verpennt
War wohl ein Freud‘scher Versprecher. Zuständig ist das Wirtschaftsministerium und nicht die Wirtschaftskammer (bzw. um ganz präzise zu sein: das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftstandort ... oder so).
jop
sorry
natuerlich

aber waere vielleicht ned schlecht wenn die WKO in zukunft die gesetze macht ...

Re: Kurzwaffe und Schallmodulator

Verfasst: Do 21. Feb 2019, 12:48
von Lindenwirt
Macht schon Lust das mal zu versuchen. Sinn hats halt keinen. Aber spaßig wärs schon. Mhmmmm....
https://www.youtube.com/watch?v=f1-IOu3m11Y