Seite 2 von 7

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 10:06
von burggraben
haluna hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 09:37
Privatpersonen ist es aber NICHT Verboten auf Flüchtende Diebe/Räuber zu schießen, Solang die Notwehrsituation noch andauert und sonstige Vorraussetzungen stimmen.
Wenn der Taeter bereits am fluechten ist, ist dann die Notwehrsituation nicht per Definition schon vorbei? Mit Hausverstand tu ich mich hier schwer das zu rechtfertigen, aber ich nehme an als Jurist denkst du hier nicht an die eigene koerperliche Unversehrtheit sondern an ein anderes notwehrfaehiges Rechtsgut, sprich Eigentum?
Auch wenn es erlaubt waere, persoenlich wuerd ich wenn moeglich keine Notwehr gegen einen Fluechtenden ausueben.

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 10:11
von cas81
Naja, mit auswendig lernen versteht man es halt nicht und wenn man es nicht versteht, dann ist sogar der 2 stündige Chuck Norris Notwehr- Kurs besser. Bei sowas gibt es keine halben Sachen. Schlechter Tipp, mMn, denn dann gibt's nur noch mehr Hobby- Staranwälte. Nur weil man ein Strichmaxerl zeichnen kann ist man noch kein Künstler und nur weil man lesen kann ist man noch kein Strafrechtler.

Solche Threads sind Gift für ein Waffenforum, denn eigentlich wird nur die eine grosse Frage umformuliert: "Was darf ich eigentlich mit meiner Waffe?" Dabei ist die Antwort einfach: Nichts, aber wenn du trotzdem musst, dann drückt die Rechtsordnung ein Auge zu, wenn die Tat gerechtfertigt ist. Meine Faustregel: Wer in einer solchen Situation über rechtliche Konsequenzen nachdenkt, befindet sich nicht in einem derartigen Bedrängnis, das Notwehr rechtfertigen würde. Ist die Hose voll und das Herz schlägt oberhalb des Hirns, dann schon eher. Wäre auch schlimm, wenn es anders wäre. Deinen Fernseher gegen das Leben eines Anderen einzutauschen ist jetzt nicht sooo clever... weder juristisch, noch moralisch.

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 10:20
von burggraben
cas81 hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 10:11
eigentlich wird nur die eine grosse Frage umformuliert: "Was darf ich eigentlich mit meiner Waffe?" Dabei ist die Antwort einfach: Nichts, aber wenn du trotzdem musst, dann drückt die Rechtsordnung ein Auge zu, wenn die Tat gerechtfertigt ist. Meine Faustregel: Wer in einer solchen Situation über rechtliche Konsequenzen nachdenkt, befindet sich nicht in einem derartigen Bedrängnis, das Notwehr rechtfertigen würde. Ist die Hose voll und das Herz schlägt oberhalb des Hirns, dann schon eher. Wäre auch schlimm, wenn es anders wäre. Deinen Fernseher gegen das Leben eines Anderen einzutauschen ist jetzt nicht sooo clever... weder juristisch, noch moralisch.
This.

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 10:22
von Glock1768
cas81 hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 10:11
Naja, mit auswendig lernen versteht man es halt nicht und wenn man es nicht versteht, dann ist sogar der 2 stündige Chuck Norris Notwehr- Kurs besser. Bei sowas gibt es keine halben Sachen. Schlechter Tipp, mMn, denn dann gibt's nur noch mehr Hobby- Staranwälte. Nur weil man ein Strichmaxerl zeichnen kann ist man noch kein Künstler und nur weil man lesen kann ist man noch kein Strafrechtler.

Solche Threads sind Gift für ein Waffenforum, denn eigentlich wird nur die eine grosse Frage umformuliert: "Was darf ich eigentlich mit meiner Waffe?" Dabei ist die Antwort einfach: Nichts, aber wenn du trotzdem musst, dann drückt die Rechtsordnung ein Auge zu, wenn die Tat gerechtfertigt ist. Meine Faustregel: Wer in einer solchen Situation über rechtliche Konsequenzen nachdenkt, befindet sich nicht in einem derartigen Bedrängnis, das Notwehr rechtfertigen würde. Ist die Hose voll und das Herz schlägt oberhalb des Hirns, dann schon eher. Wäre auch schlimm, wenn es anders wäre. Deinen Fernseher gegen das Leben eines Anderen einzutauschen ist jetzt nicht sooo clever... weder juristisch, noch moralisch.
Absolut richtig

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 10:25
von susi
cas81 hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 10:11
Deinen Fernseher gegen das Leben eines Anderen einzutauschen ist jetzt nicht sooo clever... weder juristisch, noch moralisch.
Genau so!!

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 10:29
von cas81
Aber die Playstation schon!
.
.
.
.
.
.
.
;)

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 10:35
von PrometheusV
Ich wäre dafür jetzt endlich mal die Illegalen Waffen zu verbieten!!!! ;)
Der Schütze hat jetzt ziemlich ein Problem würd ich mal sagen.....

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 10:41
von tousibaer
Zumindest eines mehr.... :twisted:

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 10:45
von silverstar
Besser ein Problem als Tot oder?
Für die Notwehr spielts vermutlich nach keine Rolle ob legal oder nicht !
Jedoch eine Geldstrafe der Bh wegen der Munition (wiederechtlicher Besitz) und der Waffe wird bestimmt ins Haus flattern!

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 10:46
von haluna
burggraben hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 10:06
haluna hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 09:37
Privatpersonen ist es aber NICHT Verboten auf Flüchtende Diebe/Räuber zu schießen, Solang die Notwehrsituation noch andauert und sonstige Vorraussetzungen stimmen.
Wenn der Taeter bereits am fluechten ist, ist dann die Notwehrsituation nicht per Definition schon vorbei? Mit Hausverstand tu ich mich hier schwer das zu rechtfertigen, aber ich nehme an als Jurist denkst du hier nicht an die eigene koerperliche Unversehrtheit sondern an ein anderes notwehrfaehiges Rechtsgut, sprich Eigentum?
Auch wenn es erlaubt waere, persoenlich wuerd ich wenn moeglich keine Notwehr gegen einen Fluechtenden ausueben.

Genau, das Eigentum/Vermögen ist auch ein geschütztes Rechtsgut. Solange der Eigentümer noch irgendwie die Möglichkeit hat den gestohlenen DVD Player zurückzubekommen bsp, ihm nachlaufen ist der Angriff noch gegenwärtig und noch nicht abgeschlossen dies muss Objektiv gegeben sein, Nicht subjektiv!.

"Merkformel: Ist der Angriff abgewehrt, aufgegeben oder ist die zur Rechtsgutbeeinträchtigung führende Handlung abgeschlossen, kommt Notwehr nicht mehr in Betracht; vgl EvBI 200/98; 12 Os 73/92"

Wenn du den Dieb nächsten Tag im, gebraucht DVD Player Shop vom Willi, mit deinem DVD Player siehst und ihn dann erschießt dann ist das natürlich verboten (extensiver Notwehrexzess) da der Angriff schon abgeschlossen war/nicht mehr gegenwertig ist.

Im Zweifel ist natürlich immer gegen einen Gebrauch der Schusswaffe zu sprechen, Das Rechtsgut Leben ist natürlich das höchstwertigste, und die Meinungen gehen stark auseinander ab welcher Summe man zur Gebrauch der Schusswaffe greifen darf, da schwirren dann zahlen wie 70, 350 oder 1000 Euro herum oder ganz andere Meinungen die besagen, das der Angegriffene nur zur Schusswaffe greifen darf wenn ihm etwas entzogen wird das so stark seine Existenz gefährden würde...
Was dann am Schluss entschieden wird weiß man ned also lieber ned schießen.

"Bagatellschwelle: Rechtsgutbeeinträchtigungen unterhalb der Batatellschwelle sind ( Noch ) keine Angriffe und begründen daher keine Notwehrsituation; vgl Roxin AT 1 § 15 RN 85; L/st § 3RN 72. In diese wertende Grenzziehung sind insb Aspekte der Sozialüblichkeit und der Sozialadäquanz miteinzubeziehen; vgl Steininger AT1 11/10."

Was ich hier Schreibe ersetzt bitte aber keinen besuch beim Anwalt, ich bin NICHT FERTIG mit dem Studium

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 10:49
von Paddy91
Mindfreeq hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 08:12
Welcher Anwalt/Strafverteidiger wäre denn da rein interessenhalber zu empfehlen? Vielleicht jemand der auch mit einer Rechtsschutzversicherung zusammen arbeitet. Ich habe gute Erfahrungen (in einem anderen Fall) mit der Kanzlei Böhmdorfer und Schender gemacht jene arbeiten aber nicht mit Versicherungen zusammen.
Mein Vertrauen hat Roland Friis (http://www.strafverteidiger-friis.at/) und D.A.S.
Falls Rechtsschutz dann NUR D.A.S oder ARAG; nicht der um 2.99 beim Theaterkarten-Abo dabei ist...

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 10:57
von Balistix
Was Vermögen als notwehrfähiges Rechtsgut angeht - eh, mag sein. Dennoch ist auch Vermögen das einzige Rechtsgut, welches eine Versichung ggf ersetzen kann. Insofern ist es eine in meinen Augen schlechte Idee, auf einen Einbrecher zu schießen, der gerade den Fernseher abmontiert, weil man sich damit mehr Probleme schafft, als löst.

Wenn er natürlich dem Waffenträger oder dessen Familie an's Leder will, sieht die Sache wieder völlig anders aus.
Paddy91 hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 10:49
Falls Rechtsschutz dann NUR D.A.S oder ARAG; nicht der um 2.99 beim Theaterkarten-Abo dabei ist...
Andere Versicherungen (Wüstenrot, Ergo, Roland, usw) sind nicht zu empfehlen, weil?

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 11:41
von Paddy91
Balistix hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 10:57
Andere Versicherungen (Wüstenrot, Ergo, Roland, usw) sind nicht zu empfehlen, weil?
Wenn ichs bei der Wüstenrot beim KfZ oÄ dabei habe (oder auch der Unfallgegner) und dann mit der Wüstenrot wegen einem KFZ Thema streiten will, schau ich durch die Finger.

Deshalb bleiben nur die reinen Rechtsschutzversicherungen: DAS, Roland, ARAG. Hinsichtlich dem Zahlungsverhalten von Roland gibts einen gewissen Ruf der gerüchtweise den ein oder anderen Rechtsvertreter von einer Geschäftskooperation abhält.
Kostet bei DAS halt nicht 8€ wie beim Öamtc sondern 25 oder so aber da spar ich nicht.

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 12:00
von Balistix
Paddy91 hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 11:41
Balistix hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 10:57
Andere Versicherungen (Wüstenrot, Ergo, Roland, usw) sind nicht zu empfehlen, weil?
Wenn ichs bei der Wüstenrot beim KfZ oÄ dabei habe (oder auch der Unfallgegner) und dann mit der Wüstenrot wegen einem KFZ Thema streiten will, schau ich durch die Finger.

Deshalb bleiben nur die reinen Rechtsschutzversicherungen: DAS, Roland, ARAG. Hinsichtlich dem Zahlungsverhalten von Roland gibts einen gewissen Ruf der gerüchtweise den ein oder anderen Rechtsvertreter von einer Geschäftskooperation abhält.
Kostet bei DAS halt nicht 8€ wie beim Öamtc sondern 25 oder so aber da spar ich nicht.
Danke!

Das Doppelversicherungsthema war mir eh klar, aber wenn ich jetzt bspw bei WüRo rechtsschutzversichert bin und die KFZ-Versicherung bei der Ergo hab, sollt das doch kein Problem geben?

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 12:10
von Irwin J. Finster
Ich erkenne natürlich unsere Gesetzeslage an und gedenke mich auch tunlichst daran zu halten, jedoch ist auf meinem moralischen Kompass die "Stand your Ground" doctrine die in manchen US Bundesstaaten gilt die richtige. Das Recht hat vor dem Unrecht nicht zu weichen. Und wer in die Räumlichkeiten von anderen einbricht hat sich alles was ihm da passiert selbst zuzuschreiben. Meine Meinung.