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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Mi 20. Mär 2019, 12:42
von daHawk
bino71 hat geschrieben:
Mi 20. Mär 2019, 12:00
Als Waffenbesitzer schon oder glaubst, daß im Falle von "ist eine Kat A" Du kein Waffenverbot bekommst, daß Du dann vor Gericht bekämpfen mußt, um zu klären, ob der Händler Recht hat oder nicht.
Allein schon die wenigen Wochen/Monate bis zur Urteilsfindung ohne WBK und Waffen ist ein Verlust.
Woher soll man denn das als Endkunde wissen ? Wenn man in ein Fachgeschäft geht und was kauft sollte doch der Verkäufer wissen ob das Legal ist. Wenn jemand eine Kat B Waffe haben will hat der Verkäufer ja auch zu überprüfen ob der Käufer die überhaupt haben darf...
Wenn jemand ohne Ahnung in ein Waffengeschäft geht und eine Pistole haben will wird ja auch geschaut ob eine WBK vorhanden ist, das Theater möcht ich sehen wenn ein Händler einfach so Kat B Sachen an nicht berechtigte verkauft.

Also warum soll man deswegen ein Waffenverbot bekommen, da sollte wohl eher der Verkäufer eine auf den Deckel kriegen und das Ding zurücknehmen müssen.

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Mi 20. Mär 2019, 12:46
von Burgenlandy
Eher Rückabwicklung ... zumal der Händler ja die Aufgabe hat zu kontrollieren ob du die Art dieser Waffe erwerben darfst. In zumutbaren Ausmaß.
Immerhin meldet er dann ja auch diesen Verkauf (Überlassung) als Kat B.

Also bei B soweit, dass er deine WBK prüft und dir auch nicht an einem Tag, auf einer Rechnung, 3 Kat B verkauft, wenn du nur 2 Plätze hast.

... wenn eine Behörde sies beanstandet kann ins Richtung Kontrolle der Einstufung gehen soweit mir bekannt ... dann könnte es spannend werden.

Gabs da mancherorts nicht Ärger mit Hers auch?

Rückabwicklung € retour... Zubehör Umbau Individualisierungen usw da wirst auf diesen Kosten ev. sitzen bleiben oder muss sie einfordern

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Mi 20. Mär 2019, 12:48
von bino71
Ich glaub schon, daß es auf ein vorläufiges Waffenverbot hinausläuft und wenn ausjudiziert bekommst Deine WBK zurück.

Nach Deinem Gedankegang, Incite, wäre es also möglich eine AK47 zu kaufen und im guten Glauben, der Händler weiß das ja und mich gehts nichts an, als Kat B einzutragen. Ich weiß, ist ein übertriebenes Beispiel, aber genau darauf läuft es hinaus, weil sogesehen, könnten wir vor dem 14.12.2019 JEDE AR15, die kein Fun Switch hat, kaufen.

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Mi 20. Mär 2019, 12:50
von doorman
@daHawk:
Leider nein! Du bist für die in deinem Besitz befindlichen Waffen verantwortlich.

Du könntest ja auch von einem privaten Waffenbesitzer aus DE eine in Ö nicht erlaubte Waffe kaufen. Die läßt du dann über einen Waffenhändler als Kat B eintragen und fertig. Ja, der Waffenhändler kann dir fast alles als Kat B eintragen im ZWR, egal ob richtig oder falsch.

Und nein, die Behörde prüft nicht jeden Kat B Eintrag im ZWR, aber eventuell der nette freundliche Polizist der zur 5 jährigen Waffenkontrolle kommt. Dem gefällt die Waffe nicht, er kennt sie nicht, ihm ist einfach langweilig,... und er prüft nach... dann hast deine Verhandlung mit Waffenverbot, denn du besitzt eine in Ö nicht zugelassene Waffe.

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Mi 20. Mär 2019, 13:09
von piefke
doorman hat geschrieben:
Mi 20. Mär 2019, 12:50
@daHawk:
Leider nein! Du bist für die in deinem Besitz befindlichen Waffen verantwortlich.

Du könntest ja auch von einem privaten Waffenbesitzer aus DE eine in Ö nicht erlaubte Waffe kaufen. Die läßt du dann über einen Waffenhändler als Kat B eintragen und fertig. Ja, der Waffenhändler kann dir fast alles als Kat B eintragen im ZWR, egal ob richtig oder falsch.

Und nein, die Behörde prüft nicht jeden Kat B Eintrag im ZWR, aber eventuell der nette freundliche Polizist der zur 5 jährigen Waffenkontrolle kommt. Dem gefällt die Waffe nicht, er kennt sie nicht, ihm ist einfach langweilig,... und er prüft nach... dann hast deine Verhandlung mit Waffenverbot, denn du besitzt eine in Ö nicht zugelassene Waffe.
Bleiben wir doch mal bei den Fakten!
Was ist mit den Besitzern der Schmeisser passiert wo die Behörden im Wiener Umland die nicht Zulassung in Ö anmahnten? Da diese Exemplare nicht über die Markings wie im Bescheid verfügten.
Gabs da Waffenverbote?

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Mi 20. Mär 2019, 13:18
von gewo
piefke hat geschrieben:
Mi 20. Mär 2019, 13:09
Was ist mit den Besitzern der Schmeisser passiert wo die Behörden im Wiener Umland die nicht Zulassung in Ö anmahnten? Da diese Exemplare nicht über die Markings wie im Bescheid verfügten.
Gabs da Waffenverbote?
wurden vom handel zurueckgenommen

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Mi 20. Mär 2019, 15:29
von Mjoelnir
So schnell geht's auch wieder nicht.
IdR bekommst Anfangs mal eine angemessene Frist das Problem zu bereinigen.

Aber hey, die PROARMS sind geil, die gibt es sogar in FA-mode, na der Händler traut sich aber was.

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Mi 20. Mär 2019, 15:49
von doorman
Mjoelnir hat geschrieben:
Mi 20. Mär 2019, 15:29
doorman hat geschrieben:
Mi 20. Mär 2019, 12:50
Dem gefällt die Waffe nicht, er kennt sie nicht, ihm ist einfach langweilig,... und er prüft nach... dann hast deine Verhandlung mit Waffenverbot, denn du besitzt eine in Ö nicht zugelassene Waffe.
So schnell geht's auch wieder nicht.
IdR bekommst Anfangs mal eine angemessene Frist das Problem zu bereinigen.

Aber hey, die PROARMS sind geil, die gibt es sogar in FA-mode, na der Händler traut sich aber was.
Klar bekommst eine Frist das "Problem" zu bereinigen, die Frage ist wie willst das machen?

Es ging aber um die Bemerkung von "daHawk" dass er nicht zuständig ist wenn die Waffe nicht in Ö zugelassen ist und das ist leider falsch.

Das man nachher versucht den Schaden möglichst gering zu halten ist klar, aber immer besser es kommt erst gar nicht dazu. Wie wir alle wissen ist das WffG. in Ö nicht auf realistischen oder gar logischen Grundsätzen aufgebaut, somit sollte man doch tunlichst versuchen nicht in die Gefahr zu kommen ein Problem ausjudizieren zu müssen.

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand! :-)

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Mi 20. Mär 2019, 15:51
von Mjoelnir
doorman hat geschrieben:
Mi 20. Mär 2019, 15:49

Klar bekommst eine Frist das "Problem" zu bereinigen, die Frage ist wie willst das machen?

Es ging aber um die Bemerkung von "daHawk" dass er nicht zuständig ist wenn die Waffe nicht in Ö zugelassen ist und das ist leider falsch.
Es ist eine Sache die Waffe privat gekauft zu haben, eine andere aber beim Händler, siehe Schmeisser M4 Problem.
Du bist ja dann nicht der einzige mit dem Problem.

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Mi 20. Mär 2019, 15:58
von gewo
Mjoelnir hat geschrieben:
Mi 20. Mär 2019, 15:51
doorman hat geschrieben:
Mi 20. Mär 2019, 15:49

Klar bekommst eine Frist das "Problem" zu bereinigen, die Frage ist wie willst das machen?

Es ging aber um die Bemerkung von "daHawk" dass er nicht zuständig ist wenn die Waffe nicht in Ö zugelassen ist und das ist leider falsch.
Es ist eine Sache die Waffe privat gekauft zu haben, eine andere aber beim Händler, siehe Schmeisser M4 Problem.
Du bist ja dann nicht der einzige mit dem Problem.
doch
es waren ja nur zwei behoerden die unbedingt den einstufungsbescheid sehen wollten

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Mi 20. Mär 2019, 16:03
von doorman
@Mojelnir

Klar bist du nicht der einzige, aber wer sagts dir denn? Der eine den die Behörde quält, wohl kaum.

Wieso, was ist der Unterschied beim Händler zu kaufen? Garantie und Gewährleistung wenn was hin wird.

@ GEWO könntest du mal erklären wies laufen würde.

Wenn der Händler dir die Waffe verkauft und sie dir auch ins ZWR einträgt ist sie deine, dein Besitz, du bist Verantwortlich.
Du hättest gerne einen HA aus DE, Händler importiert ihn dir, du bezahlst, deine Waffe, deine Verantwortung.

Wenn dir ein Händler aus DE eine Waffe schickt die du bei ihm gekauft hast, du bezahlst sie, dann gehört sie dir, auch wieder dein Besitz und deine Verantwortung.

Du könntest auch eine Waffe Kat. B bei GEWO kaufen obwohl du keinen Platz auf der WBK frei hast. GEWO kontrolliert ja nicht die Plätze deiner WBK, sondern ob du eine WBK für Kat B hast!
Du bezahlst, nimmst die Waffe mit heim, trotzdem illegal da du mehr Waffen Kat. B besitzt als auf deiner WBK erlaubt. Was kann nun Gewo dafür? Nix, liegt ja in deiner Verantwortung.

Ich will damit sagen dass die Verantwortung immer beim Besitzer liegt, Information ist eine Holschuld.

PS: Bitte nicht angegriffen fühlen, ist rein theoretisch und nicht direkt auf dich bezogen.

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Mi 20. Mär 2019, 16:35
von ratpack
zum Eingangsthread die Frage ganz einfach formuliert:

a) wenn mir ein Fachhändler, der wohl ein noch höheres Maß an Sorgfaltspflicht anzuwenden hat, als ich, der private Waffenbesitzer (und Konsument) eine Waffe als Kategorie B verkauft und ich eine Registrierungsbescheinigung ins ZWR, wo Kategorie B draufsteht, bekomme, habe ich dann als Konsument die Einstufung dieser Waffe als B oder A oder C zu hinterfragen bzw. zu evaluieren...?

b) Werde ich als Konsument bestraft wenn mir ein Händler eine falsch kategorisierte Waffe verkauft?

wir reden hier nicht von privat an privat oder import über Händler oder selber.. sonder Kauf vom inländischen Händler.. Waffe bereits beim Händler auf Lager, also schon im Inland, vom Händler importiert/angeschafft...

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Mi 20. Mär 2019, 17:13
von panhandle
Mjoelnir hat geschrieben:
Mi 20. Mär 2019, 15:29
So schnell geht's auch wieder nicht.
IdR bekommst Anfangs mal eine angemessene Frist das Problem zu bereinigen.

Aber hey, die PROARMS sind geil, die gibt es sogar in FA-mode, na der Händler traut sich aber was.
Ja.... wie so viele andere Waffen auch..... Alleine schon die AR Plattform "GIBT" es auch in FA....
Aber nur aus diesem Umstand ein rechtswidriges Verhalten dem Händler anzulasten....?????

Ich glaube jetzt ned wirklich, das der/ein Händler hier sich so aus einer reinen "Jux und Laune" Stimmung heraus auf sowas einlässt....
Einfach anrufen/hinterfragen.....

g
willi

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Mi 20. Mär 2019, 17:22
von Incite
ratpack hat geschrieben:
Mi 20. Mär 2019, 16:35
zum Eingangsthread die Frage ganz einfach formuliert:

a) wenn mir ein Fachhändler, der wohl ein noch höheres Maß an Sorgfaltspflicht anzuwenden hat, als ich, der private Waffenbesitzer (und Konsument) eine Waffe als Kategorie B verkauft und ich eine Registrierungsbescheinigung ins ZWR, wo Kategorie B draufsteht, bekomme, habe ich dann als Konsument die Einstufung dieser Waffe als B oder A oder C zu hinterfragen bzw. zu evaluieren...?

b) Werde ich als Konsument bestraft wenn mir ein Händler eine falsch kategorisierte Waffe verkauft?

wir reden hier nicht von privat an privat oder import über Händler oder selber.. sonder Kauf vom inländischen Händler.. Waffe bereits beim Händler auf Lager, also schon im Inland, vom Händler importiert/angeschafft...
zusätzlich noch: Der Waffenhandel ist ein reglementiertes Gewerbe und der Unternehmer benötigt einen Befähigungsnachweis.

Ich sehe nicht wie ein Händler das auf den Kunden abwälzen könnte :think:

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Verfasst: Mi 20. Mär 2019, 17:42
von bino71
Die Lösung ist einfach, wer das Ding haben will und sich teilweise absichern möchte:
Aus Verein: Eine absolut rechtskonforme Antwort kann ausschließlich das zuständige Bundesministerium für Landesverteidigung ausgeben. Anfragen sind an folgende Adresse zu richten: recht1@bmlv.gv.at

Die Frage ist: Wer will dem Händler schaden, falls das Gerät illegal ist. Ich nicht.