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Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Di 23. Jul 2019, 19:18
von 9x19
Ich seh das schlicht so:
Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B

§ 28. (1) Schusswaffen der Kategorie B dürfen nur dem Inhaber eines entsprechenden Waffenpasses oder einer entsprechenden Waffenbesitzkarte überlassen werden;
Ich kann nicht Inhaber eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte sein, wenn ich diese nicht innehabe = in den Händen und nicht irgendwo. Das Dokument muß real da sein. (Oder ein ersatzweise ausgestelltes.)

Is a bisserl so wie beim Führerschein.
Ich muß den bei mir haben, auch wenn der Exekutivbeamte eine Abfrage leisten kann, ob ich tatsächlich eine Fahrerlaubnis habe und welcher Art die beschaffen ist.
Ich muß den bei einer Fahrkontrolle vorweisen können.

Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Mi 24. Jul 2019, 06:43
von wetabi_old
9x19 hat geschrieben:
Di 23. Jul 2019, 19:18
Ich seh das schlicht so:
Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B

§ 28. (1) Schusswaffen der Kategorie B dürfen nur dem Inhaber eines entsprechenden Waffenpasses oder einer entsprechenden Waffenbesitzkarte überlassen werden;
Ich kann nicht Inhaber eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte sein, wenn ich diese nicht innehabe = in den Händen und nicht irgendwo. Das Dokument muß real da sein. (Oder ein ersatzweise ausgestelltes.)

Is a bisserl so wie beim Führerschein.
Ich muß den bei mir haben, auch wenn der Exekutivbeamte eine Abfrage leisten kann, ob ich tatsächlich eine Fahrerlaubnis habe und welcher Art die beschaffen ist.
Ich muß den bei einer Fahrkontrolle vorweisen können.
Leider hast du nicht richtig gelesen, natürlich ist eine WBK vorhanden, es geht um eine genehmigte Erweiterung von zb 4 auf 6 Plätze und nicht um eine Erstausstellung. Die bisherige mit den 4 Plätzen gebe ich bei Abholung der Neuen auf der BH im Tausch zurück.
Hat sich aber eh erledigt da der Verkäufer die paar Tage abwartet.

Am besten zumachen das Thema, Danke.

Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Mi 24. Jul 2019, 07:24
von Martin P
wetabi hat geschrieben:
Mi 24. Jul 2019, 06:43
Leider hast du nicht richtig gelesen, natürlich ist eine WBK vorhanden, es geht um eine genehmigte Erweiterung von zb 4 auf 6 Plätze und nicht um eine Erstausstellung. Die bisherige mit den 4 Plätzen gebe ich bei Abholung der Neuen auf der BH im Tausch zurück.
Hat sich aber eh erledigt da der Verkäufer die paar Tage abwartet.

Am besten zumachen das Thema, Danke.
Noch einmal: das ist simpelstes Verwaltungsverfahrensrecht. Solange dir die behördliche Entscheidung, dass dein Antrag positiv erledigt wurde, nicht zugegangen ist, verfügst du über die Berechtigung (in diesem Fall: mehr Waffen zu besitzen, als bislang) nicht. Erst mit der Zustellung (der Ausfolgung der Karte) gilt der Bescheid als erlassen. Vorher entfaltet er keine Rechtswirkung nach außen. Ausnahme: der Bescheid wird mündlich verkündet ...

Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Mi 24. Jul 2019, 08:34
von FFWGK
Martin P hat geschrieben:
Mi 24. Jul 2019, 07:24
Vorher entfaltet er keine Rechtswirkung nach außen. Ausnahme: der Bescheid wird mündlich verkündet ...
Was hier der Fall wäre.
Was nun?

Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Mi 24. Jul 2019, 08:49
von Martin P
FFWGK hat geschrieben:
Mi 24. Jul 2019, 08:34
Martin P hat geschrieben:
Mi 24. Jul 2019, 07:24
Vorher entfaltet er keine Rechtswirkung nach außen. Ausnahme: der Bescheid wird mündlich verkündet ...
Was hier der Fall wäre.
Unsinn.

Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Mi 24. Jul 2019, 09:56
von FFWGK
Lass uns an deiner unendlichen Weisheit teilhaben.

Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Mi 24. Jul 2019, 10:13
von gewo
Joewood hat geschrieben:
Di 23. Jul 2019, 17:08
Nö, die WBK ist das replizierbare Dokument (kann man je verlieren/gestohlen werden und muss seine Waffen ja trotzdem nicht gleich abgeben, bis man ein neues bkeommt), dass die Berechtigung bezeugt. Die Berechtigung selber ist irgendwo in einem System hinterlegt. Von daher finde ich die Überlegung nicht so verkehrt.
NEIN

die WBK ist eine bescheid mit ausweisscharakter
erst der zugang des bescheids (genau genommen die rechtskraft des bescheids) fuehrt zum rechtmaessgen besitz

edit:
upps,
that excalated quickly
das wurde offenbar eh schon klargestellt zwischenzeitlich

egal
ich lass das trotzem hier stehen
dann sieht jeder gleich wie gscheit ich eigentlich bin ....
;-)

Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Mi 24. Jul 2019, 10:21
von Martin P
FFWGK hat geschrieben:
Mi 24. Jul 2019, 09:56
Lass uns an deiner unendlichen Weisheit teilhaben.
Nein, lass du uns an deiner unendlichen Weisheit betreffend behördliche Erledigungen im Allgemeinen und die mündliche Verkündung von Bescheiden im Besonderen teilhaben, du kennst dich offensichtlich aus. Bitte vor allem die hier erfolgte Bewilligung der Erweiterung der WBK mit mündlich verkündetem Bescheid behandeln, es interessiert mich wirklich sehr!

Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Mi 24. Jul 2019, 10:33
von FFWGK
Wann fallen die Gebühren für die WBK an?

Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Mi 24. Jul 2019, 10:35
von bino71
Die Gebühren sind Powidl.
Ich habe am Tag der Erweiterung bezahlt und die Karte ist 2 Wochen später im Postkastl gewesen.
Andere müssen auf den Anruf warten.

Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Mi 24. Jul 2019, 10:38
von Martin P
FFWGK hat geschrieben:
Mi 24. Jul 2019, 10:33
Wann fallen die Gebühren für die WBK an?
Was hat das mit der Wirksamkeit von Bescheiden zu tun? Glaubst du, dass du die Berechtigung mit Bezahlung erwirbst?

Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Mi 24. Jul 2019, 10:44
von FFWGK
Martin P hat geschrieben:
Mi 24. Jul 2019, 10:38
FFWGK hat geschrieben:
Mi 24. Jul 2019, 10:33
Wann fallen die Gebühren für die WBK an?
Was hat das mit der Wirksamkeit von Bescheiden zu tun? Glaubst du, dass du die Berechtigung mit Bezahlung erwirbst?
Denks mal zu Ende, vielleicht kommst selber drauf.

Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Mi 24. Jul 2019, 10:59
von Martin P
FFWGK hat geschrieben:
Mi 24. Jul 2019, 10:44
Martin P hat geschrieben:
Mi 24. Jul 2019, 10:38
FFWGK hat geschrieben:
Mi 24. Jul 2019, 10:33
Wann fallen die Gebühren für die WBK an?
Was hat das mit der Wirksamkeit von Bescheiden zu tun? Glaubst du, dass du die Berechtigung mit Bezahlung erwirbst?
Denks mal zu Ende, vielleicht kommst selber drauf.
Ist gut, hier weiter zu diskutieren ist Zeitverschwendung. Ich lass dir jetzt das Schlusswort, darum geht es dir offenkundig.

Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Mi 24. Jul 2019, 11:26
von AUG-andy
Aus , so viel Unsinn selten gelesen. :doh:
Fakt ist , ohne eine WBK physisch in der Hand zu haben gibt's keinen Kauf oder Verkauf !!!

ENDE

Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Mi 24. Jul 2019, 11:37
von Joewood
ok, bevor wir uns hier unnötig streiten: ernstgemeinte Frage: nach der Logik, dass die karte erst bei Innehaben die Gültigkeit bekommt und wenn man das mit dem Führerschein vergleicht (darf nicht fahren, wenn ich keinen mithabe), dann müsste ich bei Verlust oder Diebstahl ja sofort die Polizei rufen und sämtliche Waffen abholen lassen (selber transportieren darf ich ja nicht mehr), bis ich ein Ersatzdokument in Händen halte. Das Ersatzdokument können sie mir ja nicht einfach so ausstellen, wenn ich bei der Polizei den Verlust anzeige - sie müssen ja irgendwie herausfinden können, ob ich das nicht erfinde, sondern ob ich tatsächlich die Berechtigung zum Besitz und/oder führen habe. Und das muss - so wie beim Führerschein - irgendwo zentral hinterlegt sein...

Genau so muss ja eigentlich ab positivem Bescheid - egal ob in Form der Karte zugestellt oder nicht - eben dieser Eintrag irgendwo vorhanden sein. Die Behörde kann ja nicht wissen, wie lange die Staatsdruckerei tatsächlich braucht und wie lange im Anschluss daran die Post...

Entweder ich hab nen Knoten im Hirn oder es gibt einen Logikfehler...

P.S.: dass ein Verkauf von Privat wegen mangelnder Nachvollziehbarkeit für den Verkäufer nicht sinnvoll ist, ist eine Sache; das Waffengeschäft sollte aber Zugriff auf das ZWR haben und es wäre zumindest denkbar, dass das dort hinterlegt wäre und nach dieser Logik könnte man theoretisch annehmen, dass ab Anruf "Erweiterung genehmigt" ein Einkauf möglich sein könnte. Worauf ich hinauswill: ich finde den Gedanken per se nicht abwegig...