Seite 2 von 5

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Verfasst: Do 8. Sep 2016, 21:46
von 22er
Hallo an alle,

Ich wollte dafür nicht extra ein neues Thema aufmachen, hoffe dass es ok ist den alten Thread wieder rauszukramen. :oops:
Mich würde interessieren wie aufwändig es ist sich seinen eigenen privaten Schiessstand im Haus zu bauen und wie schwierig es ist die Genehmigung dafür zu bekommen. Wie gesagt privat also nur für einen selber.

Danke und lg,
22er

Edit: Es wäre hauptsächlich für Handfeuerwaffen Kaliber .22 und, falls möglich aber kein muss, ab und zu 9mm und .38er

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Verfasst: Do 8. Sep 2016, 22:38
von Maddin
22er hat geschrieben:Hallo an alle,

Ich wollte dafür nicht extra ein neues Thema aufmachen, hoffe dass es ok ist den alten Thread wieder rauszukramen. :oops:
Mich würde interessieren wie aufwändig es ist sich seinen eigenen privaten Schiessstand im Haus zu bauen und wie schwierig es ist die Genehmigung dafür zu bekommen. Wie gesagt privat also nur für einen selber.

Danke und lg,
22er

Edit: Es wäre hauptsächlich für Handfeuerwaffen Kaliber .22 und, falls möglich aber kein muss, ab und zu 9mm und .38er


Genehmigung brauchst ansich keine.

Schwierig wirds halt mit Lautstärke und Kugelfang. Da musst halt teilweise enorm viel Geld investieren, aber wennst die Möglichkeit hast dann zahlt sich das sicher aus.

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Verfasst: Do 8. Sep 2016, 23:01
von 22er
Maddin hat geschrieben:
22er hat geschrieben:Hallo an alle,

Ich wollte dafür nicht extra ein neues Thema aufmachen, hoffe dass es ok ist den alten Thread wieder rauszukramen. :oops:
Mich würde interessieren wie aufwändig es ist sich seinen eigenen privaten Schiessstand im Haus zu bauen und wie schwierig es ist die Genehmigung dafür zu bekommen. Wie gesagt privat also nur für einen selber.

Danke und lg,
22er

Edit: Es wäre hauptsächlich für Handfeuerwaffen Kaliber .22 und, falls möglich aber kein muss, ab und zu 9mm und .38er


Genehmigung brauchst ansich keine.

Schwierig wirds halt mit Lautstärke und Kugelfang. Da musst halt teilweise enorm viel Geld investieren, aber wennst die Möglichkeit hast dann zahlt sich das sicher aus.

Wo fang ich da am besten an? Hab keinen Plan wo ich Infos her bekomm, oder einfach im lokalen Waffenladen?

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Verfasst: Do 8. Sep 2016, 23:11
von Maddin
22er hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
22er hat geschrieben:Hallo an alle,

Ich wollte dafür nicht extra ein neues Thema aufmachen, hoffe dass es ok ist den alten Thread wieder rauszukramen. :oops:
Mich würde interessieren wie aufwändig es ist sich seinen eigenen privaten Schiessstand im Haus zu bauen und wie schwierig es ist die Genehmigung dafür zu bekommen. Wie gesagt privat also nur für einen selber.

Danke und lg,
22er

Edit: Es wäre hauptsächlich für Handfeuerwaffen Kaliber .22 und, falls möglich aber kein muss, ab und zu 9mm und .38er


Genehmigung brauchst ansich keine.

Schwierig wirds halt mit Lautstärke und Kugelfang. Da musst halt teilweise enorm viel Geld investieren, aber wennst die Möglichkeit hast dann zahlt sich das sicher aus.

Wo fang ich da am besten an? Hab keinen Plan wo ich Infos her bekomm, oder einfach im lokalen Waffenladen?


Im Forum hier wird dir sicher auch geholfen.

Aber ein Ausflug zum lokalen Waffenladen wäre wohl nicht verkehrt. ;)

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Verfasst: Fr 9. Sep 2016, 05:04
von Kapselpracker
22er hat geschrieben:....
Wo fang ich da am besten an? Hab keinen Plan wo ich Infos her bekomm, oder einfach im lokalen Waffenladen?

Hier z.b.: http://kellerumbauer.simpleblog.org/

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Verfasst: Fr 9. Sep 2016, 10:00
von 22er
Danke! Leider ist er nicht darauf eingegangen ob er behördliche Hürden überwinden musste oder nicht. Werd heut mal im Laden nachfragen.

lg

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Verfasst: Fr 9. Sep 2016, 10:56
von Promo
Mal wieder ein Zitat aus dem Runderlass des BMI:
1. Begriff: behördlich genehmigte Schießstätten:
Derzeit fehlen spezielle gesetzliche Regelungen über den Betrieb von Schießstätten. Als behördlich genehmigte Schießstätten können angesehen werden:
a) Schießstätten, die zur Erprobung von Schusswaffen im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten bestimmt sind;
b) Schießstätten, deren Betrieb als sogenannte "Schießbuden" nach den das Veranstaltungswesen regelnden Landesgesetzen zulässig ist;
c) Schießstätten des Bundesheeres, der Landespolizeidirektionen, der Zollwache, der Justizwache und der Beschussämter;
d) sonstige Schießstätten, deren Benützung aufgrund eines baupolizeilichen Verfahrens bewilligt worden ist.

Insbesondere Pkt. d ist interessant - wenn du also das ganze baubehördlich einreichst, dann kann man lt. BMI von einer behördlich genehmigten Schießstätte ausgehen.

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Verfasst: Sa 10. Sep 2016, 10:12
von Fruh_Lee
Unabhängig von "behördlichen Hürden". Eine gscheite Lüftung & Kugelfang sind so oder so unerlässlich. Vorallem wenn man neben .22 auch mal mit ner Schrot schießen will. ( das bleibt nie aus wenn man schon so etwas auf die Beine stellt. :D )

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Verfasst: So 11. Sep 2016, 06:21
von titan
Promo hat geschrieben:Insbesondere Pkt. d ist interessant - wenn du also das ganze baubehördlich einreichst, dann kann man lt. BMI von einer behördlich genehmigten Schießstätte ausgehen.


Naja, ist ja auch logisch. Eine Einreichung nach dem Baugesetz zieht ja ein Genehmigungsverfahren nach sich.
Der Bauherr erhällt dann, sofern alles genehmigt wird, einen Baubescheid. Ansonsten wäre ein solcher Schießstand ja ein Schwarzbau. Im Einrrichplan sind die Nutzungen ja ausgewiesen. Nachbarn haben bei einem Baugenehmigungsverfahren übrigens Parteistellung.

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Verfasst: Fr 23. Dez 2016, 20:55
von wolfgangf
Hallo!

Ich nutze einen alten, bestehenden Kartoffelkeller seit kurzem als kleinen, einfachen Schießkeller.
Hier ein paar Bilder: https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=7&t=34831
Ich musste also keine baulichen Veränderungen vornehmen und daher auch keine Bauanzeige machen.

Hat jemand eine Idee, wie diesen Schießkeller behördlich genehmigen lassen kann? Gibt es dafür Formulare? Oder formlos am Gemeindeamt? Brauche ich die alten Baupläne (die es sicher nirgends mehr gibt)?

Der Keller soll weiterhin ausschließlich der privaten Nutzung dienen. Allerdings dürfte mein minderjähriger Sohn dann dort auch mit dem Luftdruckgewehr schießen, bzw. auch hin und wieder mal meine Frau oder ein Freund ohne WBK mit meiner Pistole schießen.

LG
Wolfgang

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Verfasst: Mi 28. Dez 2016, 07:12
von Fruh_Lee
Servus- wenn er eh nur privat genutzt wird würd ich garnichts melden!
Wäre nur viel lärm um nichts- im eigenen Keller kannst so gut wie alles machen was du willst.

Du kannst ihn zwar behördlich als Schießstand genehmigen lassen- dann müssen aber auch diverse Auflagen eingehalten werden! Wurde hier schon öfters diskutiert- meist steht der Aufwand jedoch nicht dafür.

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Verfasst: Mi 28. Dez 2016, 08:10
von rhodium
Vermutlich geht es ihm darum Personen ohne Waffendokumente legal schießen zu lassen.

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Verfasst: Do 5. Jan 2017, 16:11
von wolfgangf
rhodium hat geschrieben:Vermutlich geht es ihm darum Personen ohne Waffendokumente legal schießen zu lassen.

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

Genau darum geht es mir.
Denn derzeit darf den Schießkeller ja nicht einmal mein Sohn mit dem Luftdruckgewehr nutzen. Und das würde ich gerne ändern.
Zumindest wenn es mit überschaubarem Aufwand möglich ist.

LG

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Verfasst: Fr 6. Jan 2017, 00:02
von Tacticoll
Also wenn man das hier zur Grundlage nimmt:
Begriff: behördlich genehmigte Schießstätten:
Derzeit fehlen spezielle gesetzliche Regelungen über den Betrieb von Schießstätten. Als behördlich genehmigte Schießstätten können angesehen werden:
a) Schießstätten, die zur Erprobung von Schusswaffen im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten bestimmt sind;
b) Schießstätten, deren Betrieb als sogenannte "Schießbuden" nach den das Veranstaltungswesen regelnden Landesgesetzen zulässig ist;
c) Schießstätten des Bundesheeres, der Landespolizeidirektionen, der Zollwache, der Justizwache und der Beschussämter;
d) sonstige Schießstätten, deren Benützung aufgrund eines baupolizeilichen Verfahrens bewilligt worden ist.


Dann ist wohl die Baupolizei für eine Genehmigung zuständig... in dem Fall allerdings ohne das es einen wirklichen Neubau gibt... :think:

Re: Schießstand bauen - Vorschriften?

Verfasst: So 15. Jan 2017, 10:06
von wolfgangf
Ich habe mich jetzt mal ein bisschen mit der NÖ Bauordnung beschäftigt. Interessant, seit 2014 kann man scheinbar u.U. auch Bauvorhaben ohne tatsächlicher baulicher Abänderung zur Anzeige bringen.
http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/NOe-Bauordnung/Bauordnung_2014.html
Anzeigepflichtige Vorhaben (§ 15): - Abschließende Aufzählung von 23 Vorhaben!

...

2. die Änderung des Verwendungszwecks von Bauwerken oder deren Teilen ohne bewilligungsbedürftige bauliche Abänderung, wenn hiedurch
- Festlegungen im Flächenwidmungsplan,
- der Stellplatzbedarf für Kraftfahrzeuge oder für Fahrräder ,
- der Brandschutz,
- die Belichtung,
- die Trockenheit,
- der Schallschutz oder
- der Wärmeschutz
betroffen werden könnten;

Und da habe ich heute ganz einfach eine Bauanzeige gemacht. Jetzt heißt es warten, schaun ma mal was passiert ...

LG
Wolfgang