Der italienische Jagdschien ist prinzipiell nicht für die Jagd im Gebirge zugelassen. Will man in den Bergen jagen (Zona Alpi) so ist eine Zusatprüfung nötig. Südtirol macht es noch schwieriger, weil sie zu Zusatzprüfung noch eine Extraprüfung verlagen, egal für wen. Was du da zitiert hast bezieht sich auf diesen Umstand.spitzige_lun hat geschrieben: ↑Di 12. Nov 2019, 19:37Bin genau so wie der Threadersteller ursprünglich aus Südtirol. Ich glaube schon dass ich mich auskenne. Mir wurde kein Jagdbefähigungsnachweis in Südtirol ausgestellt obwohl ich in Besitz der steirischen Jagdkarte bin. Für eine Jahreskarte in Südtirol ist dennoch die sogennante Zusatzprüfung zu absolvieren (Stand Sommer 2018).98fs hat geschrieben: ↑Di 12. Nov 2019, 18:27
Bist du italiener und hast einen italienischen Jagdschein?
Nach dem was du schreibst scheint mir nicht dass du dich da auskennst. Den Passusu den du zitierst gilt für Italiener mit italienischem Jagdschein der nicht in der Provinz Bozen ausgestellt worden ist.
Als Ausländer (auch für Italiener die im Ausland wohnen) ist eigentlich keine Zusatprüfung notwendig. Jedes Revier (Ambito) darf aber frei entscheiden wen sie als fremde Jäger aufnehmen und für wie lange. Wenn du keine Genehmigung bekommen hast, dann weil sie dich nicht haben wollten (ist nicht persönlich gemeint).
Ich selbst habe den deutschen und den italienischen Jagdschein (doppelte Staatsangehörigkeit). Den Italienischen habe ich nicht in Bozen gemacht sonder aufm Flachland, also ohne Zusatzprüfung für das Alpengebiet. Ich jage in Südtirol als "Ausländer" mit dem DE Jagdschein, ohne Zusatzprüfung.
Als Eigentümer eines Landstück im "Ambito" steht mir laut Gestzt das Recht zu dort zu jagen, solange ich die jagdrechtlichen Voraussetzungen erfülle. Besitzt du in Südtirol ein Haus, Wohnung, Grundstück usw. so darf man dir in dem Ambito die Jagd nicht verweigern (außer du hast keinen Jagdschein). Das sagt dir natürlich als "Ausländer" aber niemand...
