Seite 2 von 2

Re: Info: Änderungen im ZWR aufgrund EU-RL

Verfasst: Mi 13. Nov 2019, 09:25
von gewo
Ferrum hat geschrieben:
Mi 13. Nov 2019, 09:10
Bei mir Stand bspw. der RRA Upper komplett als Zubehör drinnen.
wenn ihn der handler so eintraegt dann steht er so drinnen

wennst aber zb selber einen verschluss vom hersteller A kaufst und dazu einen lauf vom hersteller B dann kann man ihn eigentlich nur getrennt eintragen wenn mans richtig machen will denn "hersteller" ist eine pflichtangabe und wenns zwei sind dann ist das im drop down menue nicht auswaehlbar ...

Re: Info: Änderungen im ZWR aufgrund EU-RL

Verfasst: Fr 15. Nov 2019, 14:37
von Red6
fast12 hat geschrieben:
Di 12. Nov 2019, 21:07
Die Änderungen im ZWR aufrund der EU-RL sind für jeden nach einloggen im ZWR abrufbar:[...]
  • Das Erfassen von Kategorie B Zubehören, die Erfassung, Bearbeitung von Zubehöranträgen, als auch das Zuordnen von Zubehören zu Waffen ist ab sofort nicht mehr möglich (EU-RL). Zubehöre können nur noch ausgeschieden werden, und beantragte Zubehöranträge können gelöscht werden. Im Rahmen der Migration von Kategorie B-Zubehör wurden ja bereits die meisten Zubehöre migriert. (NPZW3-672, zu NPZW3-586, 2019-09-10)
Das finde ich sehr interessant! Müsste eigentlich nicht, wenn ein Antrag vor dem 14.12.2019 eingereicht wird, dieser nach der zum Zeitpunkt der Antragsstellung gültigen Rechtslage behandelt werden? So wie ich das verstehe, wird das in diesem Fall nicht möglich sein (sondern der offene Antrag wird anscheinend gelöscht).
Oder habe ich hier einen Denkfehler?

Re: Info: Änderungen im ZWR aufgrund EU-RL

Verfasst: Fr 15. Nov 2019, 14:57
von fast12
ich seh schon, ich hab hier eine zu hohe IT-Affinität vorausgesetzt:

Das sind die Änderungen die zur Zeit implementiert sind. Der Softwarestand befindet sich auf der Testumgebung. Dieser Softwarestand wird in der Nacht vom 13.12. auf 14.12. auf die Produktion "ausgerollt" (aka "deployed").

Also alles was im Change log steht gilt erst ab 14.12.

Re: Info: Änderungen im ZWR aufgrund EU-RL

Verfasst: Fr 15. Nov 2019, 15:36
von Red6
fast12 hat geschrieben:
Fr 15. Nov 2019, 14:57
Also alles was im Change log steht gilt erst ab 14.12.
Das ist mir schon vollkommen klar, aber wenn am 13.12.2019 ein Zubehörantrag eingereicht wird, dann muss der soweit ich die Materie überblicke nach dem am 13.12. gültigen Recht behandelt werden. Wenn das jetzt ab 14.12.2019 IT technisch nicht mehr möglich ist (und der offene Antrag sogar gelöscht wird), könnte das wenn ich richtig liege zu einem Problem werden.

Re: Info: Änderungen im ZWR aufgrund EU-RL

Verfasst: Fr 15. Nov 2019, 16:15
von fast12
achso. Naja, bei alle den offenen Detailfragen, der bislang offenbar lückenhaften Schulung der SB und der vorprogrammierten unterschiedlichsten Praxis in den unterschiedlichen Waffenbehörden ist DAS wahrscheinlich eher ein kleineres Problem.

Aber prinzipiell hast du schon recht (wobei bei mir ein Zubehör immer gleich direkt vor meinen Augen eingetragen wurde, aber das mag auch von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein)

Re: Info: Änderungen im ZWR aufgrund EU-RL

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 17:33
von fast12
Es gab heute ein Update - zwei Punkte sind ev. interessant:
  • Für die Dauer der Übergangsfrist vom 14.12.2019 bis zum 13.12.2021 wird die neue Nachweisart § 58 Abs. 12 bis 19 WaffG eingeführt. Diese kann sowohl für Waffenbesitzkarten, als auch für Waffenpässe verwendet werden. Bei Vorhandensein eines derartigen Nachweises ist kein psychologisches Gutachten und auch kein Waffenführerschein notwendig um ein entsprechendes Waffendokument ausstellen zu können. (NPZW3-778, 2019-11-11)
  • Um zwischen Waffen und Zubehör der Kategorie B bei den Scheckkartendaten WP/WBK unterscheiden zu können wird Kategorie B Zubehör ab sofort als "Zub. B" (statt bisher "Kat. B") ausgewiesen. (NPZW3-782, 2019-11-18)

Re: Info: Änderungen im ZWR aufgrund EU-RL

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 15:29
von Promo
Red6 hat geschrieben:
Fr 15. Nov 2019, 14:37
Das finde ich sehr interessant! Müsste eigentlich nicht, wenn ein Antrag vor dem 14.12.2019 eingereicht wird, dieser nach der zum Zeitpunkt der Antragsstellung gültigen Rechtslage behandelt werden? So wie ich das verstehe, wird das in diesem Fall nicht möglich sein (sondern der offene Antrag wird anscheinend gelöscht).
Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Kommt allenfalls bei den Fällen zu tragen, bei denen die 200% Regelung nicht ausreicht. Wenn du also 2 Kat.B Plätze hast, jetzt schon 4 Wechselsysteme besitzt und am 13.12.2019 ein 5. Wechselsystem kaufst und der Händler dies erst am 14.12.2019 eintragen will...

Nachdem aber ohnehin lt. BMI alle "Zubehörüberschreitungen" durch die Behörden gesondert behandelt und gelöst werden sollen, würde ich dies wohl unter "individuelle Einzelfallentscheidungen" subsummieren. Durch den Kaufbeleg beim Händler sollte sich die Rechtmäßigkeit nachweisen und die Behörde wird dies zu akzeptieren haben und eine entsprechende bescheidmäßige Zubehörbewilligung zu erteilen haben. Muss sie ja sowieso bei den Fällen die bei 2 Kat.B Plätzen jetzt schon 6 Wechselsysteme haben..

Re: Info: Änderungen im ZWR aufgrund EU-RL

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 16:01
von TrkA
Ist schon bekannt, wie mit bestehendem Zubehör umgegangen wird? Eigentlich sollte dies ja zusätzlich zu den +200% sein, oder gibt es hierzu auch gegenteilige Ansichten (e.g. 5 WBK Plätze, trotz 4 bereits vorhandener Wechselsysteme sind ab 14.12 noch 10 Zubehörplätze frei)?

Danke!

Re: Info: Änderungen im ZWR aufgrund EU-RL

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 16:13
von kuni
TrkA hat geschrieben:
Di 26. Nov 2019, 16:01
Ist schon bekannt, wie mit bestehendem Zubehör umgegangen wird? Eigentlich sollte dies ja zusätzlich zu den +200% sein, oder gibt es hierzu auch gegenteilige Ansichten (e.g. 5 WBK Plätze, trotz 4 bereits vorhandener Wechselsysteme sind ab 14.12 noch 10 Zubehörplätze frei)?

Danke!
LT. derzeitiger Info bei 5 Plätzen insgesamt 10 Zubehör.

Was passiert wenn du jetzt schon mehr als 10 hast kann keiner sage

Re: Info: Änderungen im ZWR aufgrund EU-RL

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 16:43
von TrkA
Sorry, bin noch etwas verwirrt: Was passiert wenn ich jetzt schon 4 Zubehörteile besitze - habe ich dann ab 14.12. nur noch 6 Zubehörplätze frei oder doch die vollen 10, da ich ja 4 Zubehörbescheide habe?

Re: Info: Änderungen im ZWR aufgrund EU-RL

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 16:49
von fast12
TrkA hat geschrieben:
Di 26. Nov 2019, 16:43
Sorry, bin noch etwas verwirrt: Was passiert wenn ich jetzt schon 4 Zubehörteile besitze - habe ich dann ab 14.12. nur noch 6 Zubehörplätze frei oder doch die vollen 10, da ich ja 4 Zubehörbescheide habe?
siehe hier: search.php?keywords=zubeh%C3%B6r&t=47783&sf=msgonly

Das ist noch nicht geklärt. Eventuell gibt es auch hier unterschiedliche Vorgehensweisen der Waffenbehörden.

Re: Info: Änderungen im ZWR aufgrund EU-RL

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 21:26
von rupi
kuni hat geschrieben:
Di 26. Nov 2019, 16:13
TrkA hat geschrieben:
Di 26. Nov 2019, 16:01
Ist schon bekannt, wie mit bestehendem Zubehör umgegangen wird? Eigentlich sollte dies ja zusätzlich zu den +200% sein, oder gibt es hierzu auch gegenteilige Ansichten (e.g. 5 WBK Plätze, trotz 4 bereits vorhandener Wechselsysteme sind ab 14.12 noch 10 Zubehörplätze frei)?

Danke!
LT. derzeitiger Info bei 5 Plätzen insgesamt 10 Zubehör.

Was passiert wenn du jetzt schon mehr als 10 hast kann keiner sage
ich hab das letzte Woche gefragt

Antwort war dass die zuständige BH einen neuen großzügigen Bescheid ausstellt um das zu richten und genügend Zubehöre der Person zu Verfügung stellen wird
jedenfalls ist das mit der BH zu klären

trifft angeblich grademal eine Anzahl an Leuten die man "auf zwei Händen abzählen kann"
ich glaub zwar dass es mehr sind, aber okay

Re: Info: Änderungen im ZWR aufgrund EU-RL

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 19:07
von fast12
  • Es wurden neue Waffenarten für nicht zählende Magazine eingeführt. Diese haben die Waffenart-Ids 241 … 250 und sind Zubehör der Kategorie A,

    für welche es keine Bewilligung laut Waffendokument geben muss, und
    welche auch nicht in den Übersichtstabellen der Waffen- und Zubehör-Anzahlen im Persondetail aufscheinen.

    In der Waffenübersicht und im Waffendetail werden sie als Magazin ausgewiesen.
    Bei der Neuanlage bzw. Bearbeitung sind bei diesen alle Checkboxen für Salutwaffe, freies Zubehör und vor 1871, vor 1900 ausgeblendet und können somit nicht selektiert werden. (NPZW3-789, 2019-11-22
  • Die Magazine mit Waffenart-Id 241 … 250 (siehe NPZW3-789) werden in den Drop-Downs der Waffenarten für Kategorie A nach den Waffen und vor den anderen Zubehören (spezielle Sortierreihenfolge) angeboten. (zu NPZW3-722, zu NPZW3-789, 2019-11-22)
  • Für Magazine mit Waffenart-Id 241 … 250 (siehe NPZW3-789) ist es ab sofort möglich nach der Ersterfassung diese im Waffedetail bis zu 99 Mal automatisch zu vervielfachen. Dazu steht die Schaltfläche "Zubehör Duplizieren" zur Verfügung. Dabei werden pro Duplikat automatisch

    Waffenbesitze und Waffen samt Status erzeugt (bei erweiterter Herkunft 2 Waffenbesitze, sonst nur 1)
    Äderungshistorien erzeugt.

    Dieser Vorgang ist zeitaufwendig. Daher wird er a-synchron mittels Progress durchgeführt. Nach der Vervielfachung wird die insgesamt erzeugte Anzahl zurückgemeldet.
    Achtung - dieser Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden und ist daher entsprechend vorsichtig und gezielt zu verwenden. (NPZW3-776, 2019-11-22)

Re: 27.11.Update zu Magazinen[Info]: Änderungen im ZWR aufgrund EU-RL

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 21:14
von mastercrash
fast12, danke für die Informationen.
Mir fällt es nur gerade schwer das zu verstehen was du geschrieben hast.

Heißt das im Klartext, dass alle Magazine, sowohl jene die zu den Kat A Waffen gehören werden (neu erworben werden), als auch jene die getrennt von einer Waffe sind im ZWR registriert werden???

Spinnen die oder habe ich das falsch verstanden, dass wenn ich dann mit meiner neuen WBK zum Händler gehe und sage ich will 3 AR-15 30er Mags, dass er die dann alle eintragen muss? Ich habe das doch bestimmt falsch verstanden.

In den Materialien oder wo stand irgendwo doch explizit, dass in dem Fall keine Meldung erfolgen muss.

Was wenn man mal auf eins draufsteigt und es ist kaputt wenn alles registriert ist? Muss ich dann die Scherben auf die LPD tragen?

Re: 27.11.Update zu Magazinen[Info]: Änderungen im ZWR aufgrund EU-RL

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 21:29
von fast12
Das hab nicht ich geschrieben. Siehe Eingangspost. Ich werd auch nicht schlau draus...