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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 18:44
von gewo
yoda hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 18:41
es wäre logisch dass zählt wofür ein Magazin produziert wurde, der Herr vom BMI im Jänner hat das aber anders gesehen. Ein AKM Magazin sei Kat. A wenn es in einen Halbautomaten passe, obwohl für eine AKM produziert, genau so hat er es gesagt, obwohl es den eigenen BMI Erläuterungen widerspricht. Die Erläuterungen sagen ausdrücklich dass ein Glock 17 Schuss Magazin nicht zu Kat. A wird, nur weil es in einen Halbautomaten passt.
sie werden sich entscheiden muessen
zur not unterstützt durch ein sachverständigen gutachten

es ist ein und dieselbe Sachlage meiner Meinung nach

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 18:56
von gewo
ALTE EINSTUFUNGEN werden UNGÜLTIG
UMREIHUNG von waffen in andere Kategorien

eigentlich ist es ein Sache die geklaert wurde ... aber im Prinzip wird dadurch einiges unklar daher in diesem thread

bis 13.12.2019 sind alle bisher
- seitens der regionalen Waffenbehörden bekannt gegebene Rechtsansichten (weiss kein mensch wer sich da wo was geholt hat, die koennen auch widersprüchlich sein)
- seitens des Ministeriums durchgeführte Einstufungen (das ist nur a Handvoll)
- Rechtsfolgen durch Urteile von hoechtsgerichten
weiterhin gültig

ab dem 14.12.2019 sind die karten neu gemischt
die obigen Schriftstücke verlieren ihre Wirksamkeit
es wurde heute bei der Schulung kurz das thema interordnance R94 als Beispiel vor eine solche Umreihung genannt, ich denk aber die Kollegen liegen falsch, ich weiss zufällig dass der R94 bei cugir in einem komplett getrennten Fertigungslauf produziert wird, das waere ein Musterbeispiel fuer eine tatsächlich Werksmäßig als Kat C gefertigte waffe

es mag aber andere Beispiele geben bei denen es tatsaechlich zu UMREIHUNGEN kommen könnte
und zwar in alle Richtungen

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 18:59
von Sauer202
Das Waffengesetz ist ganz klar formuliert, man muß nur genau lesen. Gleiches im Übrigen auch bei der 2. waffengesetzdurchführungsverordnung.

Es werden leider durch die Person gewo viele Gerüchte gestreut bzw. als fix verkauft obwohl es dazu nichts im Gesetz/ Verordnung gibt.

Hier wird eine „Magazin WBK“ ins Spiel gebracht, nur das Gesetz oder Verordnung kennt dies nicht.

In einem anderen Thema geht es um die 2. Waffendurchführungsverordnung. Auch da werden durch gewo Unwahrheiten/Gerüchte gestreut, Stichwort führen Waffen §B für Jäger.

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 19:04
von Balistix
Sauer202 hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 18:59
Das Waffengesetz ist ganz klar formuliert, man muß nur genau lesen. Gleiches im Übrigen auch bei der 2. waffengesetzdurchführungsverordnung.

Es werden leider durch die Person gewo viele Gerüchte gestreut bzw. als fix verkauft obwohl es dazu nichts im Gesetz/ Verordnung gibt.

Hier wird eine „Magazin WBK“ ins Spiel gebracht, nur das Gesetz oder Verordnung kennt dies nicht.

In einem anderen Thema geht es um die 2. Waffendurchführungsverordnung. Auch da werden durch gewo Unwahrheiten/Gerüchte gestreut, Stichwort führen Waffen §B für Jäger.
Lebst du hier nur persönliche Animositäten aus oder hast du auch Belege für/anderslautende Informationen zu deinen Behauptungen? :think:

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 19:05
von gewo
Sauer202 hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 18:59
Das Waffengesetz ist ganz klar formuliert, man muß nur genau lesen. Gleiches im Übrigen auch bei der 2. waffengesetzdurchführungsverordnung.

Es werden leider durch die Person gewo viele Gerüchte gestreut bzw. als fix verkauft obwohl es dazu nichts im Gesetz/ Verordnung gibt.

Hier wird eine „Magazin WBK“ ins Spiel gebracht, nur das Gesetz oder Verordnung kennt dies nicht.

In einem anderen Thema geht es um die 2. Waffendurchführungsverordnung. Auch da werden durch gewo Unwahrheiten/Gerüchte gestreut, Stichwort führen Waffen §B für Jäger.
du kannst mich ja gern auf die ignore liste tun
wenn du eine persönliche Rechtsmeinung hast die von meiner abweicht kannst sie ja gerne bekannt geben

juristischen Nachhilfeunterricht fuer rechtsferne kann ich leider ned anbieten auf diesem weg
kleiner Hinweis: es gilt nicht nur das was im Gesetz steht, das Gesetz ist nur der rahmen

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 19:06
von fast12
@Sauer202: Danke für deine persönliche Einschätzung der Informationen. Ich persönlich teile sie nicht und freue mich, dass Gewo die ihm zur Verfügung stehenden Informationen teilt (wohlwissend das das nicht immer der Weisheit allerletzer Schluss sein muss).

Bitte jetzt BTT!

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 19:08
von mastercrash
cal22 hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 18:20
gewo hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 18:12
yoda hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 17:57
Wenn die Verantwortlichen ein Minimum an Hausverstand haben stellen sie §17 Magazin-Genehmigungen ohne Stückzahlbeschränkungen aus und eben nichtmal WBKs. Ansonsten wird der Arbeitsaufwand ein Ausmaß annehmen, dass die kühnsten Befürchtungen eines jeden Beamten maßlos übertrifft.
no way
das ist fix

die magazin-WBK kommt

nach Einschätzung der Herren im BMI wird es kaum Personen geben die eine lösen wollen denn die meisten haben ja eh die dazu passenden Halbautomaten
Die "Magazin WBK" berechtigt nur zum Besitz einer festgelegten Anzahl an Magazinen? Ich nehme an die WBK wird zu sonst nichts gut sein? Erwerb von FMJ Munition etc?
Mag-Only-WBKs sind vor allem gut uns Kat B Legalwaffenbesitzer zu diskreditieren.
Seit die Novelle der Durchführungs-VO mit den neuen WBK Vordrucken rauskam hatte ich die Befürchtung.

Holt sich nun jemand eine WBK ohne Kat B Plätze und damit ohne Verlässlichkeitsprüfung (ja vielleicht sogar mit Waffenverbot, wenn die Dinger ohne Prüfungen rausgegeben werden) und baut dann Mist steht in der Zeitung sicher: Er war Inhaber eines gültigen waffenrechtlichen Dokuments (was per se noch nicht mal gelogen wäre - nur eben etwas verdreht dargestellt, weil dann logisch jeder glaubt seine Waffe wäre legal gewesen und nicht nur sein Magazin).

Sollte die Presse so etwas künftig tun, müssen wir uns dann alle gemeinsam mit Briefen, E-Mails und Telefonanrufen bei den entsprechenden Zeitungen dermaßen energisch beschweren, dass sie das sofort richtig stellen.

Kann ich mir als WBKler dann eigentlich auch einen Mag-Only Waffenpass holen, so spasseshalber? In den zwei Jahren soll ja der reine Besitz eines Magazins für beides ausreichen und keine Bedürfnisprüfung mehr erfordern...

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 19:09
von yoda
Der Gewo geht zu Händlerschulungen etc. das sind Top Infos aus erster Hand, dass das vielleicht nicht mit dem Gesetz übereinstimmt liegt sicher nicht an ihm.

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 19:19
von gewo
ALTBESTAND - STÜCKZAHLEINTRAG - PLATZHALTER - WEGFALL - RÜCKERFASSUNG usw

sehr sehr vieles ist heute - wie erwartet - unklar geblieben

wenn jemand sich eine altbestandswaffe die er am 14.12.2019 in Besitz hatte als kat A in die Wik eintragen lässt dann wird im gleichen Zug ein kat B platz gestrichen, soweit so klar
aber
was passiert nun beim verkauf dieser kat A waffe?
bleibt der kat A platz erhalten um eine Ersatzwaffe anschaffen zu koennen? (vermutlich ja)
bleibt der gestrichene kat B platz derweilen trotzdem blockiert ?
fuer den fall dass er nicht blockiert bleibt ... wenn zwischenzeitlich auf diesen kat A platz eine kat B waffe geschrieben wird .... ist der kat A platz damit verfallen?

es wird auf Antrag die Berechtigung fuer Kategorie "Magazin +10" und "Magazin +20" eingetragen
aber
wird diese mit einer STÜCKZAHL an Magazinen eingetragen oder nur generell als "hat altbesitz"?
muessen die ARTEN der magazine (also welches Modell und welcher Hersteller) angegeben werden oder nur die Kategorie?

man darf ab 14.12.2019 keine HiCap Magazine mehr an Personen ueberlassen die nicht ueber eine entsprechende Berechtigung verfuegen
gilt das auch fuer Magazinteile?
wenn dann kann es wohl nur fuer den Magazinkörper gelten da nur diese sich von den <10 bzw <20schuss Magazinen unterscheidet..

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 19:26
von gewo
ZUBEHÖR als KAT A

es ist mir unklar ob und wie mit einem Waffenzubehör der Altbestands Status erreicht werden kann

es gibt die (neue) Unterkategorie

Kat A gem. §17/1/8, Wechselsystem


ob sich das jetzt "ganz normal" beantragen und Umreihen lässt ist mir nicht bekannt
auf den ersten blick spricht nix dagegen

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 19:28
von Sauer202
Balistix hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 19:04
Sauer202 hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 18:59
Das Waffengesetz ist ganz klar formuliert, man muß nur genau lesen. Gleiches im Übrigen auch bei der 2. waffengesetzdurchführungsverordnung.

Es werden leider durch die Person gewo viele Gerüchte gestreut bzw. als fix verkauft obwohl es dazu nichts im Gesetz/ Verordnung gibt.

Hier wird eine „Magazin WBK“ ins Spiel gebracht, nur das Gesetz oder Verordnung kennt dies nicht.

In einem anderen Thema geht es um die 2. Waffendurchführungsverordnung. Auch da werden durch gewo Unwahrheiten/Gerüchte gestreut, Stichwort führen Waffen §B für Jäger.
Lebst du hier nur persönliche Animositäten aus oder hast du auch Belege für/anderslautende Informationen zu deinen Behauptungen? :think:
Ja habe ich!
viewtopic.php?f=20&t=47539 Der 4 Beitrag in diesem Thema sollte reichen als Beleg.

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 19:33
von gewo
Sauer202 hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 19:28
Balistix hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 19:04
Sauer202 hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 18:59
Das Waffengesetz ist ganz klar formuliert, man muß nur genau lesen. Gleiches im Übrigen auch bei der 2. waffengesetzdurchführungsverordnung.

Es werden leider durch die Person gewo viele Gerüchte gestreut bzw. als fix verkauft obwohl es dazu nichts im Gesetz/ Verordnung gibt.

Hier wird eine „Magazin WBK“ ins Spiel gebracht, nur das Gesetz oder Verordnung kennt dies nicht.

In einem anderen Thema geht es um die 2. Waffendurchführungsverordnung. Auch da werden durch gewo Unwahrheiten/Gerüchte gestreut, Stichwort führen Waffen §B für Jäger.
Lebst du hier nur persönliche Animositäten aus oder hast du auch Belege für/anderslautende Informationen zu deinen Behauptungen? :think:
Ja habe ich!
viewtopic.php?f=20&t=47539 Der 4 Beitrag in diesem Thema sollte reichen als Beleg.
es geht um einen erlass der kommen soll

ohne die Verordnung zu lesen - weil da steht eh fast immer das selbe drin, die kann ich dir fast auswendig runtersagen in den Versionen seit 1996 - dachte ich aufgrund eines Nebensatzes eins andern users das hätten sie schon in die Verordnung reimgenudelt.

haben sich nicht

geplant war ein erlass
er ist noch nicht da

angeblich soll er kommen
es geht dabei um die Verwahrung - vor allem fuer Jäger
es sollen andere Themen auch gestreift werden

ob der erlass nun kommt oder nicht ... keine Ahnung

der ordnung halber:
Erlässe sind NICHT OEFFENTLICH
und sie entwicklen KEINE RECHTSWIRKUNG nach aussen
sie sind Handlungsanweisungen fuer beamte
es ist nicht selbstverständlich das sowas veroeffentlicht wird
ich mach das auch nie weil es rechtlich fragwuerdig ist

aber wenn wer einen erlass veröffentlicht beziehe ich mich dankend gerne und intensiv darauf ...

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 19:35
von Sauer202
gewo hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 19:33
Sauer202 hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 19:28
Balistix hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 19:04


Lebst du hier nur persönliche Animositäten aus oder hast du auch Belege für/anderslautende Informationen zu deinen Behauptungen? :think:
Ja habe ich!
viewtopic.php?f=20&t=47539 Der 4 Beitrag in diesem Thema sollte reichen als Beleg.
es geht um einen erlass der kommen soll

ohne die Verordnung zu lesen - weil da steht eh fast immer das selbe drin, die kann ich dir fast auswendig runtersagen in den Versionen seit 1996 - dachte ich aufgrund eines Nebensatzes eins andern users das hätten sie schon in die Verordnung reimgenudelt.

haben sich nicht

geplant war ein erlass
er ist noch nicht da

angeblich soll er kommen
es geht dabei um die Verwahrung - vor allem fuer Jäger
es sollen andere Themen auch gestreift werden

ob der erlass nun kommt oder nicht ... keine Ahnung

der ordnung halber:
Erlässe sind NICHT OEFFENTLICh
und sie entwicklen KEINE RECHTSWIRKUNG nach aussen
sie sind Handlungsanweisungen fuer beamte
es ist nicht selbstverständlich das sowas veroeffentlicht wird
ich mach das auch nie weiss rechtlich fragwuerdig ist

aber wenns wer veröffentlicht beziehe ich mich dankend gerne und intensiv darauf ...
Nur Sie schreiben das genau dies in der Verordnung steht! Sie schreiben den von mir zitierten Beitrag ohne die Verordnung gelesen zu haben?

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 19:38
von fast12
Bitte dieses Thema im entsprechenden Thread zu klären. Hier BITTE wieder BTT.

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Mo 18. Nov 2019, 19:51
von Steelman
gewo hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 18:13
MELDUNG VON KAT C/D WAFFEN
yoda hat geschrieben:
Mo 18. Nov 2019, 17:57
Betreffend Kat. C habe ich einen Lösungsvorschlag für dich:
Waffe ankaufen - im Waffenbuch eintragen - Waffe 2 Tage später mit 1 Euro Gewinn an den Kunden zurückverkaufen und mit dem entsprechendem Vorbesitzer (Waffenhandel) eintragen.
du missverstehst

bevor ICH sie ankaufen kann muss ich den Vorbesitzer angeben
fuer Besitzwechsel ab dem 14.12.2019 muss fuer jeden Vorgang im ZWR der Vorbesitzer angegeben werden

sorry, fals ich eine blöde Frage stelle:

Meine Bockflinte (Kategorie D), Altbestand (ca 10 Jahre, Privatkauf) kann ich die bei dir anmelden? (zur Kategorie C)?

LG Steelman