Hallo gewo,
ich schick Dir eine PN, ok?
lg,
Charles
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Import Luftdruck nach Österreich und in die Schweiz
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Re: Import Luftdruck nach Österreich und in die Schweiz
Charles hat geschrieben:Hallo gewo,
ich schick Dir eine PN, ok?
lg,
Charles
hallo
mach nur ...
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Re: Import Luftdruck nach Österreich und in die Schweiz
GSchoenbauer hat geschrieben:Um es vorweg zu nehmen:
Die Blauäugigkeit, wie hier Bedenken vom Tisch gewischt werden, kann ich nicht gutheissen.
Nur weil Luftdruckwaffen ist Österreich ab 18 Jahren frei sind, heißt das noch lange nicht, daß sie nicht an Bestimmungen des Waffenrechtes gebunden wären und die Bedenken eines Anfragenden nicht gerechtfertigt sind.
Somit sei klarzustellen:
- Luftdruckwaffen sind "Schusswaffen" nach §2 Des Waffengesetzes, aber keine "Faustfeuerwaffen nach $3 des Waffengesetzes.
- Innerhalb der "Schusswaffen" nehmen sie eine Sonderstellung nach §45 "Ausnahmebestimmungen für bestimmte Waffen" ein. Damit sind laut Wortlaut des Gesetzes nicht alle, sondern nur bestimmte Paragraphen des Waffengesetzes anzuwenden:
...
hi
bullshit, GS
guckst du mal die 1. WaffG durchfuehrungsverordnung
"Ausnahmen von der vorherigen Einwilligung
§ 7. Für das Verbringen von Schußwaffen (§ 37 WaffG) der Kategorien B, C und D sowie von Munition für diese Schußwaffen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet benötigen Gewerbetreibende, die zum Handel mit nichtmilitärischen Schußwaffen berechtigt sind, keine vorherige Einwilligungserklärung der zuständigen Behörde; für andere Menschen gilt dies nur hinsichtlich des Verbringens der in § 45 genannten Schußwaffen sowie der Munition für diese Schußwaffen."
doubleaction OG, Wien
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- .50 BMG
- Beiträge: 609
- Registriert: Mo 28. Mär 2011, 16:17
Re: Import Luftdruck nach Österreich und in die Schweiz
Hmm ... ja, ist astrein.
Wahrscheinlich einer der ganz wenigen Fälle, in denen das BMI nachträglich (3 Jahre später) per Erlass eine Ungereimtheit im Waffengesetz entschärft, statt verschärft hat.
Dieser erste Erlass ist auch mir entgangen ... ich stehe nicht an, das demütig zur Kenntnis zu nehmen und zuzugeben.
Resumee daher:
Für den Import minderwirksamer Waffen nach §45 ist keinerlei irgendgearteter Papierkrieg notwendig
Meine Bitte um Vermeidung vorschneller Beantwortung von Rechtsfragen halte ich trotzdem aufrecht ... auch wenn ich diesmal selber auf die Seife stieg.
GS
PS.
(Wielange hast'e den danach gsucht )
Wahrscheinlich einer der ganz wenigen Fälle, in denen das BMI nachträglich (3 Jahre später) per Erlass eine Ungereimtheit im Waffengesetz entschärft, statt verschärft hat.
Dieser erste Erlass ist auch mir entgangen ... ich stehe nicht an, das demütig zur Kenntnis zu nehmen und zuzugeben.
Resumee daher:
Für den Import minderwirksamer Waffen nach §45 ist keinerlei irgendgearteter Papierkrieg notwendig
Meine Bitte um Vermeidung vorschneller Beantwortung von Rechtsfragen halte ich trotzdem aufrecht ... auch wenn ich diesmal selber auf die Seife stieg.
GS
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Re: Import Luftdruck nach Österreich und in die Schweiz
GSchoenbauer hat geschrieben:Hmm ... ja, ist astrein.
(Wielange hast'e den danach gsucht )
hallo
naja, schon laenger ...
ich hab mich erinnert dass es sich mal ein kollege hier im PD forum rausgesucht hat
der thread war dann aber nicht auf anhieb zu finden ..
doubleaction OG, Wien
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Re: Import Luftdruck nach Österreich und in die Schweiz
War länger nicht online, dies stammt aus einem Runderlass wie schon in der Quelle zitiert wurde.
Abgesehen davon gehört die Schweiz nicht zur EU (weil du es fett geschrieben hast), da wäre auch bei einer Kat.B Waffe keine EU-Verbringungsgenehmigung erforderlich. Gemäß neuem WaffG zwar schon (Schweiz wie EU Land zu behandeln), aber ist ja noch nicht in Kraft getreten.
Abgesehen davon gehört die Schweiz nicht zur EU (weil du es fett geschrieben hast), da wäre auch bei einer Kat.B Waffe keine EU-Verbringungsgenehmigung erforderlich. Gemäß neuem WaffG zwar schon (Schweiz wie EU Land zu behandeln), aber ist ja noch nicht in Kraft getreten.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.