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Re: Import Luftdruck nach Österreich und in die Schweiz

Verfasst: Di 29. Mär 2011, 02:03
von Charles
Hallo gewo,

ich schick Dir eine PN, ok?


lg,

Charles

Re: Import Luftdruck nach Österreich und in die Schweiz

Verfasst: Di 29. Mär 2011, 02:08
von gewo
Charles hat geschrieben:Hallo gewo,
ich schick Dir eine PN, ok?
lg,
Charles


hallo

mach nur ...
;-)

Re: Import Luftdruck nach Österreich und in die Schweiz

Verfasst: Fr 1. Apr 2011, 23:37
von gewo
GSchoenbauer hat geschrieben:Um es vorweg zu nehmen:
Die Blauäugigkeit, wie hier Bedenken vom Tisch gewischt werden, kann ich nicht gutheissen.
Nur weil Luftdruckwaffen ist Österreich ab 18 Jahren frei sind, heißt das noch lange nicht, daß sie nicht an Bestimmungen des Waffenrechtes gebunden wären und die Bedenken eines Anfragenden nicht gerechtfertigt sind.

Somit sei klarzustellen:

- Luftdruckwaffen sind "Schusswaffen" nach §2 Des Waffengesetzes, aber keine "Faustfeuerwaffen nach $3 des Waffengesetzes.
- Innerhalb der "Schusswaffen" nehmen sie eine Sonderstellung nach §45 "Ausnahmebestimmungen für bestimmte Waffen" ein. Damit sind laut Wortlaut des Gesetzes nicht alle, sondern nur bestimmte Paragraphen des Waffengesetzes anzuwenden:
...


hi

bullshit, GS

guckst du mal die 1. WaffG durchfuehrungsverordnung

"Ausnahmen von der vorherigen Einwilligung
§ 7. Für das Verbringen von Schußwaffen (§ 37 WaffG) der Kategorien B, C und D sowie von Munition für diese Schußwaffen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet benötigen Gewerbetreibende, die zum Handel mit nichtmilitärischen Schußwaffen berechtigt sind, keine vorherige Einwilligungserklärung der zuständigen Behörde; für andere Menschen gilt dies nur hinsichtlich des Verbringens der in § 45 genannten Schußwaffen sowie der Munition für diese Schußwaffen."

Re: Import Luftdruck nach Österreich und in die Schweiz

Verfasst: Sa 2. Apr 2011, 20:58
von GSchoenbauer
Hmm ... ja, ist astrein.
Wahrscheinlich einer der ganz wenigen Fälle, in denen das BMI nachträglich (3 Jahre später) per Erlass eine Ungereimtheit im Waffengesetz entschärft, statt verschärft hat.
Dieser erste Erlass ist auch mir entgangen ... ich stehe nicht an, das demütig zur Kenntnis zu nehmen und zuzugeben. :shifty:

Resumee daher:
Für den Import minderwirksamer Waffen nach §45 ist keinerlei irgendgearteter Papierkrieg notwendig

Meine Bitte um Vermeidung vorschneller Beantwortung von Rechtsfragen halte ich trotzdem aufrecht ... auch wenn ich diesmal selber auf die Seife stieg.

GS

PS.
(Wielange hast'e den danach gsucht ;) )

Re: Import Luftdruck nach Österreich und in die Schweiz

Verfasst: Sa 2. Apr 2011, 21:14
von gewo
GSchoenbauer hat geschrieben:Hmm ... ja, ist astrein.
(Wielange hast'e den danach gsucht ;) )


hallo

naja, schon laenger ...

ich hab mich erinnert dass es sich mal ein kollege hier im PD forum rausgesucht hat
der thread war dann aber nicht auf anhieb zu finden ..

Re: Import Luftdruck nach Österreich und in die Schweiz

Verfasst: Mi 6. Apr 2011, 19:31
von Promo
War länger nicht online, dies stammt aus einem Runderlass wie schon in der Quelle zitiert wurde.

Abgesehen davon gehört die Schweiz nicht zur EU (weil du es fett geschrieben hast), da wäre auch bei einer Kat.B Waffe keine EU-Verbringungsgenehmigung erforderlich. Gemäß neuem WaffG zwar schon (Schweiz wie EU Land zu behandeln), aber ist ja noch nicht in Kraft getreten.