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Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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susi
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von susi » Fr 20. Dez 2019, 10:42

@Roliboli
Bitte berichte, wie das weitergeht in Baden. Danke!
Grüße
susi

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AUG-andy
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von AUG-andy » Fr 20. Dez 2019, 10:43

Es müssten schleunigst noch ein paar Leute Magazine melden in Baden .
Den Druck erhöhen das da etwas nicht stimmt.
Notfalls mit Rechtsschutz und Anwalt drohen wenn es nicht nach dem Gesetz gehandhabt wird . Als Bürger hat man auch Rechte nicht nur Pflichten.
MfG
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AS-Val
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von AS-Val » Fr 20. Dez 2019, 10:54

Hallo leute, wie sieht es aus, wen Ich seit 4 Jahren aufrechtes Waffenverbot habe, denoch besitze Ich noch mehrere iHicap Magazine... (für Langwaffen und für Faustfeuerwaffen) (vor 5 Jahren oder 6 gekauft) kann Ich jetzt auch eine Ausnahmegenehmigung beantragen? was Ich sehr bezweifle;) Mache ich mich jetzt strafbar?, weil wie Ich verstanden habe, besitze ich jetzt aufeinmal KAT A "Waffen"...

Coolhand1980
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Coolhand1980 » Fr 20. Dez 2019, 10:54

Kann das sein, dass hier alle aneinander vorbeiargumentieren?

Wofür willst denn die Bestätigung haben? Dass du die Mags ohne Waffe besitzen darfst. Eh klar. Das bekommst ja auch.
Aber du darfst sie damit nicht mit einer passenden Waffe gemeinsam verwenden, wenn du dir später mal eine kaufst. (abgesehen am beh. Stand)
Anders ausgedrückt, du bekommst später mal die Waffe nicht auf Kat A umgeschrieben. Das geht nur mit der Sportschützenbestätigung.
Ich seh da jetzt eigentlich keinen Fehler in der Interpretation.

Die Einschränkung im Vergleich zu vor dem 14.12. ist, dass du zB zu Hause keine Reloads mit den 30er Mags trainieren darfst, die Waffe mit den 30ern nicht zur SV bereithalten solltest und sie in dem Zustand bei der Überprüfung vorzeigen, oder auf nicht beh. gen. Ständen nicht damit schießen darfst.

Und die Frage nach der Exekutierbarkeit dieser Vorschriften stellen wir jetzt mal alle nicht, ok? :naughty:

Roliboli
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Roliboli » Fr 20. Dez 2019, 10:58

fast12 hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 10:18
Roliboli hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 10:07
Ja ich kann mir war die Magazine gehnemigen lassen,
Das ist alles was im Moment wichtig ist. Eintragen lassen und gut is.
Naja ich weiß nicht. Ich lasse mir jetzt mal Zeit. Damit. Eilt ja nicht. Der Fehler war wohl der Erste zu sein.... Ich dachte mir nur schreibe ins Forum als Warnung...

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AUG-andy
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von AUG-andy » Fr 20. Dez 2019, 11:02

Roliboli hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 10:58
fast12 hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 10:18
Roliboli hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 10:07
Ja ich kann mir war die Magazine gehnemigen lassen,
Das ist alles was im Moment wichtig ist. Eintragen lassen und gut is.
Naja ich weiß nicht. Ich lasse mir jetzt mal Zeit. Damit. Eilt ja nicht. Der Fehler war wohl der Erste zu sein.... Ich dachte mir nur schreibe ins Forum als Warnung...
Am Land sind sie immer etwas hinten nach . :lol:
Ich hoffe doch das es in Wien diesmal besser funktioniert.
Die Hoffnung stirbt zuletzt. ;)
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HowlingWolf
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von HowlingWolf » Fr 20. Dez 2019, 11:03

Roliboli hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 10:07
Gerade noch einmal telefoniert mit dem Herrn. Er sagt nein gilt nicht. Ja ich kann mir war die Magazine gehnemigen lassen, aber ich darf sie nicht anstecken, auch nicht am Schießplatz da es ja so eine verbotene Waffe wird und das ist auch dort nicht erlaubt. (Außnshme vom Schießstandprivilleg).
Schwachsinn.
WaffG §14 hat geschrieben:Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.
Eine "Ausnahme vom Schießstättenprivilleg" gibt es nur für Kriegsmaterial (nach der Definition des WaffG!), das nicht im Eigentum einer Gebietskörperschaft steht:
WaffG §18 Abs. 5 hat geschrieben:Im Übrigen gelten für Kriegsmaterial die Bestimmungen der §§ 6 bis 8 und 10 (Besitz, Führen, Verlässlichkeit und Ermessen), 11 Abs. 3 (Besitz von Waffen durch Jugendliche unter 18 Jahren bei der Berufsausbildung), 11a, 12 und 13 (Waffenverbote), 14 (Schießstätten), soweit es sich um Kriegsmaterial handelt, das im Eigentum einer Gebietskörperschaft steht, 15 (Überprüfung, Verlust und Entfremdung von Urkunden), 16b (Verwahrung von Schusswaffen), 23 Abs. 3 (Anzahl der erlaubten wesentlichen Bestandteile), 25 und 27 (Überprüfung der Verlässlichkeit und Einziehung von Urkunden), 28 (Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B), 41a (Verlust und Diebstahl), 45 Z 2 (Ausnahmebestimmung für historische Schusswaffen) und 46 (Ausnahmebestimmungen für bestimmte Zwecke) sowie die Bestimmungen des § 47 (Ausnahmebestimmungen für bestimmte Personen) mit Ausnahme jener über die Einfuhr.
Roliboli hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 10:31
Seufz ja das auf alle Fälle. Bemüht und freundlich war er aber schon nutzt nur halt leider nichts.... sein Argument war auch sonst bräuchte ja keiner die Sportschützenbestätigung...
Die braucht man für Altbestand auch nicht! Dazu nochmal WaffG §58 Abs. 13:
WaffG §58 Abs. 13 hat geschrieben:Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 melden. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der Behörde entsprechend einzuschränken.

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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Roliboli » Fr 20. Dez 2019, 11:25

HowlingWolf hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 11:03
Roliboli hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 10:07
Gerade noch einmal telefoniert mit dem Herrn. Er sagt nein gilt nicht. Ja ich kann mir war die Magazine gehnemigen lassen, aber ich darf sie nicht anstecken, auch nicht am Schießplatz da es ja so eine verbotene Waffe wird und das ist auch dort nicht erlaubt. (Außnshme vom Schießstandprivilleg).
Schwachsinn.
WaffG §14 hat geschrieben:Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.
Eine "Ausnahme vom Schießstättenprivilleg" gibt es nur für Kriegsmaterial (nach der Definition des WaffG!), das nicht im Eigentum einer Gebietskörperschaft steht:
WaffG §18 Abs. 5 hat geschrieben:Im Übrigen gelten für Kriegsmaterial die Bestimmungen der §§ 6 bis 8 und 10 (Besitz, Führen, Verlässlichkeit und Ermessen), 11 Abs. 3 (Besitz von Waffen durch Jugendliche unter 18 Jahren bei der Berufsausbildung), 11a, 12 und 13 (Waffenverbote), 14 (Schießstätten), soweit es sich um Kriegsmaterial handelt, das im Eigentum einer Gebietskörperschaft steht, 15 (Überprüfung, Verlust und Entfremdung von Urkunden), 16b (Verwahrung von Schusswaffen), 23 Abs. 3 (Anzahl der erlaubten wesentlichen Bestandteile), 25 und 27 (Überprüfung der Verlässlichkeit und Einziehung von Urkunden), 28 (Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B), 41a (Verlust und Diebstahl), 45 Z 2 (Ausnahmebestimmung für historische Schusswaffen) und 46 (Ausnahmebestimmungen für bestimmte Zwecke) sowie die Bestimmungen des § 47 (Ausnahmebestimmungen für bestimmte Personen) mit Ausnahme jener über die Einfuhr.
Roliboli hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 10:31
Seufz ja das auf alle Fälle. Bemüht und freundlich war er aber schon nutzt nur halt leider nichts.... sein Argument war auch sonst bräuchte ja keiner die Sportschützenbestätigung...
Die braucht man für Altbestand auch nicht! Dazu nochmal WaffG §58 Abs. 13:
WaffG §58 Abs. 13 hat geschrieben:Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 melden. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der Behörde entsprechend einzuschränken.
Naja tut es ja nicht ich bin ja keine Gebietskörperschaft?

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HowlingWolf
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von HowlingWolf » Fr 20. Dez 2019, 11:35

Roliboli hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 11:25
Naja tut es ja nicht ich bin ja keine Gebietskörperschaft?
Wir reden ja auch nicht von Kriegsmaterial. Das wäre §18, nicht §17.

bino71
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von bino71 » Fr 20. Dez 2019, 11:44

War tust Du dann §18 aufzeigen und net 17?

@Roliboli: Laß Dir Zeit. In 2-3 Monaten werdens besser wissen.
Wenn der SB diese Meinung vertritt, bist machtlos, da gibt es nur den Weg über den Vorgesetzten des SB oder den Rechtsweg.

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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Roliboli » Fr 20. Dez 2019, 11:58

susi hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 10:42
@Roliboli
Bitte berichte, wie das weitergeht in Baden. Danke!
Werde ich machen. Vorerst habe ich aber keine Lust nochmals hin zu gehen.

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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Roliboli » Fr 20. Dez 2019, 12:00

Coolhand1980 hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 10:54
Kann das sein, dass hier alle aneinander vorbeiargumentieren?

Wofür willst denn die Bestätigung haben? Dass du die Mags ohne Waffe besitzen darfst. Eh klar. Das bekommst ja auch.
Aber du darfst sie damit nicht mit einer passenden Waffe gemeinsam verwenden, wenn du dir später mal eine kaufst. (abgesehen am beh. Stand)
Anders ausgedrückt, du bekommst später mal die Waffe nicht auf Kat A umgeschrieben. Das geht nur mit der Sportschützenbestätigung.
Ich seh da jetzt eigentlich keinen Fehler in der Interpretation.

Die Einschränkung im Vergleich zu vor dem 14.12. ist, dass du zB zu Hause keine Reloads mit den 30er Mags trainieren darfst, die Waffe mit den 30ern nicht zur SV bereithalten solltest und sie in dem Zustand bei der Überprüfung vorzeigen, oder auf nicht beh. gen. Ständen nicht damit schießen darfst.

Und die Frage nach der Exekutierbarkeit dieser Vorschriften stellen wir jetzt mal alle nicht, ok? :naughty:
d.h zb. in Leobersdorf dürft ich sie dann schon benutzen? Wenn nicht kann ich sie ja gleich entsorgen, weil dann tue ich mir das nicht an... Weil laut Bh dürte ich das nicht, weil es dann zur verbotenen Waffe wird...
Zuletzt geändert von Roliboli am Fr 20. Dez 2019, 12:05, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Roliboli » Fr 20. Dez 2019, 12:01

AUG-andy hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 10:43
Es müssten schleunigst noch ein paar Leute Magazine melden in Baden .
Den Druck erhöhen das da etwas nicht stimmt.
Notfalls mit Rechtsschutz und Anwalt drohen wenn es nicht nach dem Gesetz gehandhabt wird . Als Bürger hat man auch Rechte nicht nur Pflichten.
flashmob auf der BH Baden.... :x

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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Roliboli » Fr 20. Dez 2019, 12:03

bino71 hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 11:44
War tust Du dann §18 aufzeigen und net 17?

@Roliboli: Laß Dir Zeit. In 2-3 Monaten werdens besser wissen.
Wenn der SB diese Meinung vertritt, bist machtlos, da gibt es nur den Weg über den Vorgesetzten des SB oder den Rechtsweg.
Ja denke ich mir auch. Es eilt ja nicht, wenn ich nicht die Meldung wegen der Muni gehabt hätte, hätte ich es eh nicht angesprochen sondern gewartet. Dachte mir halt mach es in einem....

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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von racepics » Fr 20. Dez 2019, 12:12

Roliboli hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 12:01
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 10:43
Es müssten schleunigst noch ein paar Leute Magazine melden in Baden .
Den Druck erhöhen das da etwas nicht stimmt.
Notfalls mit Rechtsschutz und Anwalt drohen wenn es nicht nach dem Gesetz gehandhabt wird . Als Bürger hat man auch Rechte nicht nur Pflichten.
flashmob auf der BH Baden.... :x
Naja, ist es wirklich klug seinen SB zu verärgern? Ich glaube mit ein wenig Wasser die Donau runterlaufen zu lassen bist Du besser beraten.
Der frühe Vogel kann mich Mal :tipphead:

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