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Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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mastercrash
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von mastercrash » Mo 23. Dez 2019, 23:58

gewo hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 23:55
mastercrash hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 23:53
Und dann heißt es: Per Gesetz kann eine WBK außer in den Fällen nach Abs 3 nur an Ü21 ausgestellt werden. Ohne WBK, keine Berechtigung, ohne Berechtigung kannst es in die Tonne treten. Klarer Eingriff in die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie.
aber aber gilt dass denn nicht auch fuer generell alle noch-nicht-21-jahre-alten besitzer von kat C waffen mit HiCaps ?
Ja genau das tut es, und das zeigt auch das Ausmaß dieses Eingriffs in die Eigentumsgarantie.
Jeder unter 21 mit großen Magazinen, egal ob mit Kat C Waffe oder ohne wäre damit vielleicht jetzt schon (hier sollte aber vorsichtig interpretiert werden was unrechtmäßiger Besitz ist, denn vor der Novelle war er ja rechtmäßig), spätestens aber nach der 2 Jahresfrist enteignet.

Volksanwaltschaft ist ein guter Tipp, in der Hoffnung, dass die sich bei Waffenbesitz nicht querstellen ("damit wollen wir nichts zu tun haben").
Zuletzt geändert von mastercrash am Mo 23. Dez 2019, 23:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Chrissi
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Chrissi » Mo 23. Dez 2019, 23:58

gewo hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 23:49
mastercrash hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 23:41
Chrissi hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 23:32
Stimmt ja eigentlich aber ich habe die Magazine zuvor legal gekauft. Auf einmal heißt es ich würde gegen das Waffg verstoßen, weil ich nicht 21 bin. Was will man mir rechtlich vorwerfen?
NOCH sehe ich nicht wirklich eine Gefahr, dass du verurteilt wirst. Genau deshalb gibt es ja die zwei Jahre Übergangsfrist (§ 58 Z 13 WaffG), dass man Zeit hat sich zu informieren und dann ggf zu melden.
Du könntest dich für die 2 Jahre immer auf diesen § berufen, wonach der Alt-Besitz auch ohne Meldung und Kat A Genehmigung weiterhin erlaubt ist.

Danach wirft man dir vor ohne Kat A Berechtigung verbotene Waffen nach Z 9 und/oder Z 10 besessen zu haben, obwohl du eben laut Gesetz gar keine Genehmigung bekommen kannst, weil eben WBKs außer bei besagten zwei Ausnahmen erst ab 21 ausgestellt werden dürfen mit allen Konsequenzen (Geldstrafe aus Verwaltungsvergehen und Verfall).
ich waere da vorsichtig mit der interpretation
fuer einen nicht rechtmaessigen besitz (und den unterstellt die behoerde) gibt es auch keine uebergangsfrist

da kann ganz schnell das sondereinsatzkopmmando vor der tuere stehen
"konkrete vermutung auf besitz verbotener waffen"
die sind da wohl auch ned sehr zimperlich

wenn du einen guten kontakt zu einem waffenhaendler in der gegend hast dann ueberlass sie ihm mal bis auf weiteres
und melde das der behoerde
du hattest sie am 14.12.2019 nachweislich inne, also sollte das dem altbesitz keinen abbruch tun

fuer die naehere situation - evt gibt es dafuer eh eine pragmatische loesung, ich bilde mir ein wo auf einem behoerlichen papier gelesen zu haben dass es reine magazin-WBKs ohne psychotest und ohne waffenfuehrerschein geben soll. suche ich aber jetzt ned und find es wahrscheinlich auch ned.

naechster punkt fuer dich ist das BMI abteilung III/3, die helfen koennen, von dort kam schon mehrfach die aussage "bitte dramatisieren die das ganze magazinthema nicht, es kein echtes thema, wir werden niemandem etwas wegnehmen"
wenn das nicht klappt, naechster schritt -> volksanwaltschaft
nein, das kostet alles nix...
Ich habe die Magazine aktuell in einzelne Teile zerlegt ( Follower, Magazinbox und Feder) und lagere diese getrennt voneinander.
Ich habe morgen einen Termin bei einem Waffenhändler in der näche und werde mit diesem die Situation beraten. Würdest du mir empfehlen diesem die Magazine zu überlassen. Ich besitze die Rechnung für die Magazine.

Was soll ich deiner Meinung nach der BH Frau schreiben damit die mir ned die Cobra ins Haus schickt?

Danke für die vielen Infos ich werden weiter über rechtliche Schritte informieren.

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von bino71 » Di 24. Dez 2019, 00:05

Die Frage wäre: Vielleicht wäre die Antwort vom SB anders, hätte man eine Kat C mit High Cap.
Chrissi hat nur High Cap Magazin, dh im Grunde weiß der SB nicht, als was man sie melden soll: für Kat C oder eben §17 Z10
Im 2ten Fall keine Chance, weil eben unter 21, aber als Kat C müßte es möglich sein, da aber kein Kat C bei der Hand, kein Altbestand.

Echt kompliziert.

mastercrash
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von mastercrash » Di 24. Dez 2019, 00:11

bino71 hat geschrieben:
Di 24. Dez 2019, 00:05
Die Frage wäre: Vielleicht wäre die Antwort vom SB anders, hätte man eine Kat C mit High Cap.
Chrissi hat nur High Cap Magazin, dh im Grunde weiß der SB nicht, als was man sie melden soll: für Kat C oder eben §17 Z10
Im 2ten Fall keine Chance, weil eben unter 21, aber als Kat C müßte es möglich sein, da aber kein Kat C bei der Hand, kein Altbestand.

Echt kompliziert.
Ob jemand auch eine Kat C hat oder nicht macht wenig Unterschied. Auch jene mit Kat C und großen Mags brauchen künftig eine Mag-Only-WBK und schon stehen wir wieder vor dem selben Problem.
Jene mit Kat C bekommen nämlich auch nur Genehmigungen nach Z 9 und Z 10. Daher macht das wenig Unterschied. Magazine können nur mit Kat B "zusammen" nach Z 7 und Z 8 als Kat A Waffe eingetragen werden. Kat C Einträge bleiben unverändert. Eine Kat C Waffe mit großem Magazin angesteckt bleibt auch Kat C. Das ist dann eben Kat C mit Kat A Teil reingesteckt.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von gewo » Di 24. Dez 2019, 00:20

Chrissi hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 23:58
Was soll ich deiner Meinung nach der BH Frau schreiben damit die mir ned die Cobra ins Haus schickt?
Danke für die vielen Infos ich werden weiter über rechtliche Schritte informieren.
1. mach dich ned verrueckt
2. cobraeinsatz ist sicher spannend, du bist nachher garantiert der obermakker bei deinen kumpels
3. macht dich sicher auch bei den maedls voll sexy
und die eingangstuere kann man ja wieder reparieren ...
;-)

im ernst
mach dir keinen kopf

aber ich wuerde die dinger trotzdem sicherheitshalber beim waffenhaendler (er ist der einzige an den du sie dzt ueberlassen kannst da es praktisch noch keine personen mit dem berechtigungseintrag auf der WBK gibt) deponieren.

lass dir ned zu viel geld wegnehmen
das sollte mit einer moderaten dotierung der kaffeekassa abgehandelt sein
zu mindesten wenn du die magazine eh dort gekauft hast

und dann wie gesagt
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dukannst mich morgen auch zwischen 10 nund 14 im laden anrufen
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von mastercrash » Di 24. Dez 2019, 00:27

Ich meine mich betrifft das nicht aber eigentlich ist das echt eine Sauerei die mir erst heute mit diesem Fred aufgefallen ist...

Eigentlich müssten sich die U21 mit großen Mags (egal ob mit Kat C Waffe oder Magazinsammler) zusammen tun und vor den Verfassungsgerichtshof damit gehen, sowie sie von einer Behörde aufgefordert werden die Dinger abzugeben bzw keine Genehmigung für den weiteren Besitz dafür bekommen, weil das eben erst ab 21 geht.

Im Grunde braucht nur einer klagen damit es vom VfGH ein richtungsweisendes Urteil gibt (bzw die Politik zur Korrektur aufgefordert wird, weil verfassungswidrig), die anderen können Geld zusammen legen, damit der eine die Verfahrensspesen gestemmt kriegt. Wenn wer klagt, der nicht viel Eigentum hat gibts auch Verfahrenshilfe.

Zuerst aber wirklich beim BMI nachfragen wie sie sich das vorgestellt haben und danach Volksanwaltschaft.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Chrissi » Di 24. Dez 2019, 00:29

gewo hat geschrieben:
Di 24. Dez 2019, 00:20
Chrissi hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 23:58
Was soll ich deiner Meinung nach der BH Frau schreiben damit die mir ned die Cobra ins Haus schickt?
Danke für die vielen Infos ich werden weiter über rechtliche Schritte informieren.
1. mach dich ned verrueckt
2. cobraeinsatz ist sicher spannend, du bist nachher garantiert der obermakker bei deinen kumpels
3. macht dich sicher auch bei den maedls voll sexy
und die eingangstuere kann man ja wieder reparieren ...
;-)

im ernst
mach dir keinen kopf

aber ich wuerde die dinger trotzdem sicherheitshalber beim waffenhaendler (er ist der einzige an den du sie dzt ueberlassen kannst da es praktisch noch keine personen mit dem berechtigungseintrag auf der WBK gibt) deponieren.

lass dir ned zu viel geld wegnehmen
das sollte mit einer moderaten dotierung der kaffeekassa abgehandelt sein
zu mindesten wenn du die magazine eh dort gekauft hast

und dann wie gesagt
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dukannst mich morgen auch zwischen 10 nund 14 im laden anrufen
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Hast ja recht

Ich werde morgen mit einem hoffentlich halbwegs kompetenten Händler reden und falls der sich auch ned auskennt, dann werde ich das Angebot gerne annehmen und dich morgen anrufen.

Danke nochmals für die vielen Infos!!

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Chrissi » Di 24. Dez 2019, 00:36

mastercrash hat geschrieben:
Di 24. Dez 2019, 00:27
Ich meine mich betrifft das nicht aber eigentlich ist das echt eine Sauerei die mir erst heute mit diesem Fred aufgefallen ist...

Eigentlich müssten sich die U21 mit großen Mags (egal ob mit Kat C Waffe oder Magazinsammler) zusammen tun und vor den Verfassungsgerichtshof damit gehen, sowie sie von einer Behörde aufgefordert werden die Dinger abzugeben bzw keine Genehmigung für den weiteren Besitz dafür bekommen, weil das eben erst ab 21 geht.

Im Grunde braucht nur einer klagen damit es vom VfGH ein richtungsweisendes Urteil gibt (bzw die Politik zur Korrektur aufgefordert wird, weil verfassungswidrig), die anderen können Geld zusammen legen, damit der eine die Verfahrensspesen gestemmt kriegt. Wenn wer klagt, der nicht viel Eigentum hat gibts auch Verfahrenshilfe.

Zuerst aber wirklich beim BMI nachfragen wie sie sich das vorgestellt haben und danach Volksanwaltschaft.
Da gebe ich dir absolut recht.

Ich denke nicht ,dass es da viele Leute gibt die bereit währen das zu tun aber wenn ich Unterstützung bekomme werde ich alles dahinter setzten dass ich meine Magazine legal behalten darf und dass das auch jeder darf der in der selben Situation ist.

Ich denke hald nur es gibt nicht sehr viel Magazinsammler die nicht schon 21 sind. Also wird sich die Unterstützung in Grenzen halten.

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von mastercrash » Di 24. Dez 2019, 00:40

Chrissi hat geschrieben:
Di 24. Dez 2019, 00:36
Ich denke hald nur es gibt nicht sehr viel Magazinsammler die nicht schon 21 sind. Also wird sich die Unterstützung in Grenzen halten.
Ich denke viele mit Kat C Waffen haben auch große Mags. Da ist dann halt die Frage: Wie viele davon sind U21?

Eine Sache noch: Wenn du die Magazine an den Händler übergibst ist die Frage in wie weit das dann noch Altbestand bleibt.
Denn den Besitz hast dann (vorläufig) aufgegeben, das Eigentum hast noch. Das Gesetz spricht aber überall vom Besitz, nicht von Eigentum.

Daher riskierst du halt mit der Übergabe an den Händler die Magazine zum letzten mal gesehen zu haben.
Man kann mich gerne korrigieren, wenn ich laut WaffG dabei etwas übersehen habe.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Chrissi » Di 24. Dez 2019, 00:40

woolf hat geschrieben:
Di 24. Dez 2019, 00:33
Bist du Mitglied bei der Verband oder beim Verein oder hast eine sonstige Rechtschutzversicherung, die Verwaltungsstrafverfahren einschließt?

Das deponieren bei einem Waffenhändler klingt gut. Dokumentiere die Übergabe (Datum, Anzahl und genauer Typ der Magazine), heb dir auch deine Rechnungen gut auf.

Dann wie schon gesagt wurde Anfrage an das BMI 3/III stellen (und hoffen dass die das vernünftig sehen): https://www.bmi.gv.at/103/Sektion_III/G ... start.aspx

Sollte das auch nicht fruchten: gut(!) formulierten Brief an deine SB schicken, auf § 58 (13) verweisen: der Besitz IST bis 14.12.2021 erlaubt; die Behörde HAT eine Ausnahme zu bewilligen

Wenns dann auch noch nix wird bleiben dir zwei Möglichkeiten: Magazine freiwillig abgeben oder Verwaltungsstrafverfahren abwarten und dagegen vorgehen (oder zahlen und akzeptieren).
Danke für die vielen Infos. Ich werde es genau so machen. Die Rechnung für die Magazine habe ich und alles weitere werde ich dokumentieren.

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von gewo » Di 24. Dez 2019, 00:45

mastercrash hat geschrieben:
Di 24. Dez 2019, 00:40
Chrissi hat geschrieben:
Di 24. Dez 2019, 00:36
Ich denke hald nur es gibt nicht sehr viel Magazinsammler die nicht schon 21 sind. Also wird sich die Unterstützung in Grenzen halten.
Ich denke viele mit Kat C Waffen haben auch große Mags. Da ist dann halt die Frage: Wie viele davon sind U21?

Eine Sache noch: Wenn du die Magazine an den Händler übergibst ist die Frage in wie weit das dann noch Altbestand bleibt.
Denn den Besitz hast dann (vorläufig) aufgegeben, das Eigentum hast noch. Das Gesetz spricht aber überall vom Besitz, nicht von Eigentum.

Daher riskierst du halt mit der Übergabe an den Händler die Magazine zum letzten mal gesehen zu haben.
Man kann mich gerne korrigieren, wenn ich laut WaffG dabei etwas übersehen habe.
also der stichtag war der 14.12.
damals hatte er sie definitiv
das sollte zu 95% fuer den altbesitz reichen
Und sobald er den besitz meldet hat die behoerde lt dem gesetzestext das als antrag zu werten
Damit ist das verfahren im gang und der besitzstand wohl nicht mehr (?) wichtig

ganz ehrlich
bevor mir die cobra um 03:15h in der frueh
einen flashbang durchs fenster wirft
die tuere eintritt
den wellensittich erschiesst
und dann nach verbotenen waffen fragt

geb ich die dinger lieber mal auf depot

das problem ist dass wenn seine waffenbehoerde WIRKLICH ernsthaft der meinung ist dass er unrechtmaessig verbotene waffen der kat A besitzt, die eigentlich verpflichtet sind taetig zu werden .... der hat garkeine wahl auf der BH

also MIR waere das risiko zu gross
aber ich bin halt ein schissser ...
Zuletzt geändert von gewo am Di 24. Dez 2019, 01:23, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Chrissi » Di 24. Dez 2019, 00:45

mastercrash hat geschrieben:
Di 24. Dez 2019, 00:40
Chrissi hat geschrieben:
Di 24. Dez 2019, 00:36
Ich denke hald nur es gibt nicht sehr viel Magazinsammler die nicht schon 21 sind. Also wird sich die Unterstützung in Grenzen halten.
Ich denke viele mit Kat C Waffen haben auch große Mags. Da ist dann halt die Frage: Wie viele davon sind U21?

Eine Sache noch: Wenn du die Magazine an den Händler übergibst ist die Frage in wie weit das dann noch Altbestand bleibt.
Denn den Besitz hast dann (vorläufig) aufgegeben, das Eigentum hast noch. Das Gesetz spricht aber überall vom Besitz, nicht von Eigentum.

Daher riskierst du halt mit der Übergabe an den Händler die Magazine zum letzten mal gesehen zu haben.
Man kann mich gerne korrigieren, wenn ich laut WaffG dabei etwas übersehen habe.
In diesem Fall werde ich mir das noch einmal überlegen. Ich habe die Magazine aber vorläufig in alle Einzelteile zerlegt und bewahre diese seperat voneinander auf. Die Plastikbox an sich ist ja ned illegal oder ?

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von mastercrash » Di 24. Dez 2019, 00:47

woolf hat geschrieben:
Di 24. Dez 2019, 00:43
Die eigentliche Sauerei ist ja, dass das das eine reine Schikane der Behörde ist, das Gesetz selbst wäre schon OK.
Dort stehen nämlich zwei wichtige Dinge:
Der Besitz ist in den 2 Jahren Übergangsfrist weiterhin erlaubt. Egal ob 21 oder nicht. Geht nur darum dass man die Magazine vor dem Stichtag legal besessen hat.
Würde ich auch so interpretieren, auch wenn im Gesetz steht "zum Zeitpunkt des Inkrafttretens legal besessen" und nicht vorher. Das ist der einzige Knackpunkt.
Daher sehe ich auch, dass auch bei U21 die Übergangsfrist gelten "müsste", weil eben davor ja alles legal war.
woolf hat geschrieben:
Di 24. Dez 2019, 00:43
und
Für verbotene Waffen lt § 17 (1) Z 9 und Z10 hat die Behörde eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen zu bewilligen. Da steht nicht dass zwingend eine WBK ausgestellt werden muss! Im Gegensatz werden Z 7, 8 und 11 Waffen extra erwähnt, für diese muss nämlich ausdrücklich eine WBK oder ein WP ausgestellt werden. Diese Trennung wurde doch nicht zufällig vorgenommen!
Richtig, nachdem das WaffG rauskam habe ich bei Mag-Only-Besitzern auch fest mit einem Papierbescheid gerechnet, weil nur in Verbindung mit Z 7 und Z 8 was mit WBK stand.
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