Ja genau das tut es, und das zeigt auch das Ausmaß dieses Eingriffs in die Eigentumsgarantie.gewo hat geschrieben: ↑Mo 23. Dez 2019, 23:55aber aber gilt dass denn nicht auch fuer generell alle noch-nicht-21-jahre-alten besitzer von kat C waffen mit HiCaps ?mastercrash hat geschrieben: ↑Mo 23. Dez 2019, 23:53Und dann heißt es: Per Gesetz kann eine WBK außer in den Fällen nach Abs 3 nur an Ü21 ausgestellt werden. Ohne WBK, keine Berechtigung, ohne Berechtigung kannst es in die Tonne treten. Klarer Eingriff in die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie.
Jeder unter 21 mit großen Magazinen, egal ob mit Kat C Waffe oder ohne wäre damit vielleicht jetzt schon (hier sollte aber vorsichtig interpretiert werden was unrechtmäßiger Besitz ist, denn vor der Novelle war er ja rechtmäßig), spätestens aber nach der 2 Jahresfrist enteignet.
Volksanwaltschaft ist ein guter Tipp, in der Hoffnung, dass die sich bei Waffenbesitz nicht querstellen ("damit wollen wir nichts zu tun haben").