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Re: Sicherheitsraum / Jagdzimmer

Verfasst: Mi 19. Feb 2020, 10:02
von Coolhand1980
Mich würde interessieren, wie die Sache gegenwärtig gelöst ist. Die mehr als 20 Kat C Waffen sind ja jetzt auch schon in deinem Besitz? Folglich wird das die Behörde ja schon wissen, oder? Also eine +20 Meldung wird schon erfolgt sein, oder?
Ist die Meldung nochmal zu machen, nur weil du umziehst?

Re: Sicherheitsraum / Jagdzimmer

Verfasst: Mi 19. Feb 2020, 10:53
von Sidekix
hans_bail hat geschrieben:
Mo 17. Feb 2020, 17:30

Zu den Fakten:
Größe ca. 30m²; Vollbeton, Eingangstüre mit Stahlzarge und Sicherheitsschloss, Kellerfenster mit Schacht welches noch vergittert wird.
Hi

in erster Linie liegt an deinen SA der BH
wie bei allen +20/40usw Meldungen kann die BH entsprechende Vorschreibungen der besonderen Verwahrung machen
was meiner Erfahrung ohnehin selten passiert, wenn ma schon von Haus aus a gutes Konzept vorlegt

bei mir wars Anfangs a Besenkammer... :mrgreen:

zum Raum: komplett mit Wände umschlossen, keine Fenster (Luftschacht wenn klein genug, das keiner durchkommt)
eine halbwegs brauchbare Sicherheitstüre (je nach Geldbeutel und Vorhaben)
wichtig: kein Raum für alltäglichen Zweck, sprich Wohngebrauchs!
das reicht bei den meisten ;)

ev a Alarmanlage

edit: weils oben erwähnt wird:

natürlich ist bei einen Wohnsitzwechsel bzw den Ort der Verwahrung das ganze ebenso bei der BH zu melden

sprich melde +20 Waffen für Adresse soundso mit angeführten Sicherungsmaßnahmen
;-)

Re: Sicherheitsraum / Jagdzimmer

Verfasst: Mi 19. Feb 2020, 16:06
von Martin100
Hallo, ich habe auch vor so einen Raum zu bauen. Ist ein alter Tankraum. ca. 3,5*3,5 Meter. Komplett im Keller und 2 Seiten unter der Erde. Kellerfenster vom Lichtschacht ist zugemauert. Mauern aus 25-30 cm. dicken Betonsteinen.
Wenn ich jetzt vorhabe darin mehr wie 20 C Waffen zu lagern. Sagen wir mal 30. Würde dann eine Sicherheitstüre KSI40 von Hörma.. z.b. reichen ? Diese könnte auch an die Alarmanlage angeschlossen werden.

Was meine die Experten hier dazu ?

Danke für eure Meinung.

Grüße martin100

Re: Sicherheitsraum / Jagdzimmer

Verfasst: Mi 19. Feb 2020, 16:35
von panhandle
Hi...

Gleich vorweg....ich bin kein Experte!

Was wir hier glauben und was dann in weiterer Folge seitens der Behörde als notwendig erachtet wird....tja, das kann "zufällig" das selbe sein....muss es aber nicht.

Die Voraussetzung(en) in Deinem Fall sind zwar eh schon recht gut.....aber letztendlich ist jede hier vertretene Meinung kein "Ding", mit dem Du bei Deiner Behörde eine "Sonderstellung" erreichen wirst.
Ist eben sehr sehr individuell zu sehen......

g
Willi

Re: Sicherheitsraum / Jagdzimmer

Verfasst: Mi 19. Feb 2020, 18:05
von Yukon
tousibaer hat geschrieben:
Mi 19. Feb 2020, 09:01
Yukon hat geschrieben:
Di 18. Feb 2020, 21:19
tousibaer hat geschrieben:
Di 18. Feb 2020, 19:08
Und wie die Gesetzte in Zukunft vielleicht ja geändert werden kann Dir ja heute keiner sagen. Ein Bescheid das etwas dem Gesetz XY 2020 entspricht kannst Dir wahrscheinlich einrahmen wenn auf einmal das Gesetz XY 20xx in Kraft tritt und da für Deinen Fall ganz andere Kriterien drin stehen.
Den Bescheid solltest du dir wirklich einrahmen, denn er verliert, entgegen deiner Aussage, auch bei einer Gesetzesänderung nicht seine Gültigkeit:
Wirkungen des Bescheides: Bescheide haben eine rechtsgestaltende Funktion und sind verbindlich. An die durch den Bescheid geschaffenen Rechte und Verbindlichkeiten sind sowohl die bescheiderlassene Behörde als auch die Parteien gebunden.

Unter Rechtskraft eines Bescheides versteht man dessen Unabänderlichkeit: Die formelle Rechtskraft bewirkt, dass ein Bescheid von Parteien nicht mehr angefochten werden kann; die materielle Rechtskraft bewirkt, dass der Bescheid seitens der Behörde nicht mehr abgeändert oder aufgehoben werden kann. Die Rechtskraft setzt mit Ablauf der Rechtsmittelfrist ein.
Formaljuristisch ist das sicher richtig.

Aber wenn der Gesetzgeber beschließt, etwas zB. ganz zu verbieten kannst Dir Deine diesbezüglichen Bescheide spätestens vom EuGh einkassieren lassen.

Auch etwa Betriebsbewilligungen (die ja auch Bescheidcharakter haben) kannst so verlieren. Da werden einfach per Gesetz bzw. Verordnung Rahmenbedingungen geändert (zB Emmisionsgrenzwerte, Arbeitnehmerschutz usw).

Bin aber kein Jurist, ist nur meine "erlebte" Erfahrung.

Grüße
Mit Betriebsbewilligungen kenn ich mich nicht aus, aber wenn die Bescheide, die du ansprichst, den Passus beinhalten, dass Emmisionswerte oder Bestimmungen aus dem Arbeitnehmerschutz "in der jeweils gültigen Fassung" zu berücksichtigen sind, dann ändern sich bei Gesetzesänderungen auch die "Rahmenbedingungen", die der Bescheidadressat zu befolgen/berücksichtigen hat.
Ist ein sinngemäßer Passus im Bescheid nicht enthalten, dann ist der Status Quo quasi eingefroren, für Behörde und Bürger bindend und unveränderlich, egal wie sich die zugrundeliegenden Gesetze im Laufe der Zeit ändern.

Sicher kann der Gesetzgeber beschließen etwas gänzlich zu verbieten, sollte dieses Verbot Eigentum betreffen, dann ist letztendlich eine Entschädigung fällig.

Re: Sicherheitsraum / Jagdzimmer

Verfasst: Mi 19. Feb 2020, 18:53
von Maddin
panhandle hat geschrieben:
Mi 19. Feb 2020, 16:35
Hi...

Gleich vorweg....ich bin kein Experte!

Was wir hier glauben und was dann in weiterer Folge seitens der Behörde als notwendig erachtet wird....tja, das kann "zufällig" das selbe sein....muss es aber nicht.

Die Voraussetzung(en) in Deinem Fall sind zwar eh schon recht gut.....aber letztendlich ist jede hier vertretene Meinung kein "Ding", mit dem Du bei Deiner Behörde eine "Sonderstellung" erreichen wirst.
Ist eben sehr sehr individuell zu sehen......

g
Willi
Bessere Voraussetungen als einen eigenen Raum mit Tresortür gibts aber eh fast nicht. Ich kenne Leute die verwahren ihre 20+ Waffen in ganz normalen Waffenschränken.

Kann aber auch sein, dass es früher weniger streng war...