vorallem wenn man sich vorher informiert, dann findet man auch einen Psychologen, der sehr fair ist.Glock1768 hat geschrieben: ↑Mo 24. Feb 2020, 14:25wenn ich überlege, dass dort regelmäßig das Bedürfnis nachgewiesen werden muss und welche Voraussetzungen sind um überhaupt eine WBK zu bekommen, keine Notwehr, Trennung von Munition und Waffe, usw usw usw … da nehme ich mit Handkuss unseren Psychotest
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Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
- Lindenwirt
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
Wenn ich mir meinen Fall anschaue:
Ich darf 5 Waffen der Kategorie B besitzen und so viele Kat. C wie ich möchte ohne irgendwelche Listen oder Bewerbe.
Ich darf Schalldämpfer besitzen und im jagdlichen Alltag führen.
Ich darf Kat. C führen. (dazu reicht die Jagdkarte)
Ich bekomme in Kürze einen WP. (Führen überall und immer solange ich vereidigt bin und die Jagdkarte jährlich einzahle)
Und ich vermute dass bald auch Nachtsichtzielfernrohre erlaubt werden.
Die großen Magazine interessieren mich nicht, deshalb habe ich bewusst die Fristen verstreichen lassen.
Ein anderer hat seine Prioritäten vielleicht bei den Magazinen, aber auch da gibt es Möglichkeiten wenn man unbedingt will.
Für MEINEN Fall aber bin ich vollkommen zufrieden.
Problem sehe ich eher bei weiteren Einschränkungen, die wissen wir aktuell aber nicht und deswegen braucht man sich da jetzt auch noch keinen Kopf machen. Außerdem werden ich bald 40 und meine Prioritäten sind generell anders geworden. Waffen schön und gut, aber mein Lebensinhalt ist ein anderer. Die Gesetze die wir aktuell haben sind, auch im Vergleich zu anderen Ländern, durchaus brauchbar. Eine Insel der seligen Waffenbesitzer sehe ich zwar nicht aber grundsätzlich einen guten Kompromiss.
Ich darf 5 Waffen der Kategorie B besitzen und so viele Kat. C wie ich möchte ohne irgendwelche Listen oder Bewerbe.
Ich darf Schalldämpfer besitzen und im jagdlichen Alltag führen.
Ich darf Kat. C führen. (dazu reicht die Jagdkarte)
Ich bekomme in Kürze einen WP. (Führen überall und immer solange ich vereidigt bin und die Jagdkarte jährlich einzahle)
Und ich vermute dass bald auch Nachtsichtzielfernrohre erlaubt werden.
Die großen Magazine interessieren mich nicht, deshalb habe ich bewusst die Fristen verstreichen lassen.
Ein anderer hat seine Prioritäten vielleicht bei den Magazinen, aber auch da gibt es Möglichkeiten wenn man unbedingt will.
Für MEINEN Fall aber bin ich vollkommen zufrieden.
Problem sehe ich eher bei weiteren Einschränkungen, die wissen wir aktuell aber nicht und deswegen braucht man sich da jetzt auch noch keinen Kopf machen. Außerdem werden ich bald 40 und meine Prioritäten sind generell anders geworden. Waffen schön und gut, aber mein Lebensinhalt ist ein anderer. Die Gesetze die wir aktuell haben sind, auch im Vergleich zu anderen Ländern, durchaus brauchbar. Eine Insel der seligen Waffenbesitzer sehe ich zwar nicht aber grundsätzlich einen guten Kompromiss.
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
HalloLindenwirt hat geschrieben: ↑Mo 24. Feb 2020, 16:07Wenn ich mir meinen Fall anschaue:
Ich darf 5 Waffen der Kategorie B besitzen und so viele Kat. C wie ich möchte ohne irgendwelche Listen oder Bewerbe.
Ich darf Schalldämpfer besitzen und im jagdlichen Alltag führen.
Ich darf Kat. C führen. (dazu reicht die Jagdkarte)
Ich bekomme in Kürze einen WP. (Führen überall und immer solange ich vereidigt bin und die Jagdkarte jährlich einzahle)
Und ich vermute dass bald auch Nachtsichtzielfernrohre erlaubt werden.
Die großen Magazine interessieren mich nicht, deshalb habe ich bewusst die Fristen verstreichen lassen.
Ein anderer hat seine Prioritäten vielleicht bei den Magazinen, aber auch da gibt es Möglichkeiten wenn man unbedingt will.
Für MEINEN Fall aber bin ich vollkommen zufrieden.
Problem sehe ich eher bei weiteren Einschränkungen, die wissen wir aktuell aber nicht und deswegen braucht man sich da jetzt auch noch keinen Kopf machen. Außerdem werden ich bald 40 und meine Prioritäten sind generell anders geworden. Waffen schön und gut, aber mein Lebensinhalt ist ein anderer. Die Gesetze die wir aktuell haben sind, auch im Vergleich zu anderen Ländern, durchaus brauchbar. Eine Insel der seligen Waffenbesitzer sehe ich zwar nicht aber grundsätzlich einen guten Kompromiss.
Zu den oben genannten Zeilen:
Ich darf Kat. C führen. (dazu reicht die Jagdkarte)
Ich bekomme in Kürze einen WP. (Führen überall und immer solange ich vereidigt bin und die Jagdkarte jährlich einzahle)
die Jagdkarte berechtigt aber nur zum führen auf dem direkten Weg zum oder vom Revier und im Jagdrevier selbst ,? oder liege ich da falsch
Ab wann muss eine Waffe dann eigentlich verdeckt getragen werden? Offen tragen ist auch nur im Revier selbst gestattet!? Klärt mich da bitte mal auf
mfg
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
Ne geht nach WaffG prinzipiell überall, Jagdkarte ersetzt WP. Einschränkung gibt es durch die verschiedenen Landesjagdgesetze (Stichwort Wilderei) und anderen Paragraphen/Gesetzen,Carl_Gustaf_M96 hat geschrieben: ↑Mo 24. Feb 2020, 19:16die Jagdkarte berechtigt aber nur zum führen auf dem direkten Weg zum oder vom Revier und im Jagdrevier selbst ,? oder liege ich da falschLindenwirt hat geschrieben: ↑Mo 24. Feb 2020, 16:07Ich darf Kat. C führen. (dazu reicht die Jagdkarte)
Ab wann muss eine Waffe dann eigentlich verdeckt getragen werden? Offen tragen ist auch nur im Revier selbst gestattet!? Klärt mich da bitte mal auf
mfg
dies gilt aber in gleichem Maße mit WP.
WaffG hat geschrieben:
Führen von Schusswaffen der Kategorien C
§ 35.
(1) Das Führen von Schusswaffen der Kategorie C ist Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet nur auf Grund eines hierfür von der Behörde ausgestellten Waffenpasses gestattet.
(2) Außerdem ist das Führen von Schusswaffen der Kategorie C zulässig für Menschen, die
1.
Inhaber eines für das Führen einer anderen Schußwaffe ausgestellten Waffenpasses sind;
2.
im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind, hinsichtlich des Führens von solchen Schusswaffen;
[...]
Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
Das geht nur mit Kategorie B mit verdecktem Tragen. Und hier gilt :Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Mo 24. Feb 2020, 19:31Ne geht nach WaffG prinzipiell überall, Jagdkarte ersetzt WP. Einschränkung gibt es durch die verschiedenen Landesjagdgesetze (Stichwort Wilderei) und anderen Paragraphen/Gesetzen,Carl_Gustaf_M96 hat geschrieben: ↑Mo 24. Feb 2020, 19:16die Jagdkarte berechtigt aber nur zum führen auf dem direkten Weg zum oder vom Revier und im Jagdrevier selbst ,? oder liege ich da falschLindenwirt hat geschrieben: ↑Mo 24. Feb 2020, 16:07Ich darf Kat. C führen. (dazu reicht die Jagdkarte)
Ab wann muss eine Waffe dann eigentlich verdeckt getragen werden? Offen tragen ist auch nur im Revier selbst gestattet!? Klärt mich da bitte mal auf
mfg
dies gilt aber in gleichem Maße mit WP.
WaffG hat geschrieben:
Führen von Schusswaffen der Kategorien C
§ 35.
(1) Das Führen von Schusswaffen der Kategorie C ist Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet nur auf Grund eines hierfür von der Behörde ausgestellten Waffenpasses gestattet.
(2) Außerdem ist das Führen von Schusswaffen der Kategorie C zulässig für Menschen, die
1.
Inhaber eines für das Führen einer anderen Schußwaffe ausgestellten Waffenpasses sind;
2.
im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind, hinsichtlich des Führens von solchen Schusswaffen;
[...]
Ab 1.1.2019 gilt:Eine dem Inhaber einer gültigen Jagdkarte ausgestellte Waffenbesitzkarte berechtigt während der rechtmäßigen, nach den landesrechtlichen Vorschriften zulässigen und tatsächlichen Ausübung der Jagd auch zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B.Jäger dürfen nunmehr während der rechtmäßigen Jagdausübung Schusswaffen der Kategorie B führen,sofern sie über eine Waffenbesitzkarte verfügen. Ein Waffenpass ist diesfalls nicht erforderlich. Der Jäger darf die Schusswaffen der Kategorie B in diesem Fall auch schon auf dem Weg zur oder von der Jagd führen
Für alles andere ist ein WP notwendig.
Zuletzt geändert von AUG-andy am Mo 24. Feb 2020, 19:57, insgesamt 1-mal geändert.
MfG
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
Falls das nicht super klar war, in meiner Antwort geht‘s um Kat C und nicht B.
Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
Bei den Kat C gibt es aber solche Begrenzungen, außer ggf. im Landesjagdrecht.AUG-andy hat geschrieben: ↑Mo 24. Feb 2020, 19:51Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Mo 24. Feb 2020, 19:31Ne geht nach WaffG prinzipiell überall, Jagdkarte ersetzt WP. Einschränkung gibt es durch die verschiedenen Landesjagdgesetze (Stichwort Wilderei) und anderen Paragraphen/Gesetzen,Carl_Gustaf_M96 hat geschrieben: ↑Mo 24. Feb 2020, 19:16
die Jagdkarte berechtigt aber nur zum führen auf dem direkten Weg zum oder vom Revier und im Jagdrevier selbst ,? oder liege ich da falsch
Ab wann muss eine Waffe dann eigentlich verdeckt getragen werden? Offen tragen ist auch nur im Revier selbst gestattet!? Klärt mich da bitte mal auf
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dies gilt aber in gleichem Maße mit WP.
WaffG hat geschrieben:
Führen von Schusswaffen der Kategorien C
§ 35.
(1) Das Führen von Schusswaffen der Kategorie C ist Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet nur auf Grund eines hierfür von der Behörde ausgestellten Waffenpasses gestattet.
(2) Außerdem ist das Führen von Schusswaffen der Kategorie C zulässig für Menschen, die
1.
Inhaber eines für das Führen einer anderen Schußwaffe ausgestellten Waffenpasses sind;
2.
im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind, hinsichtlich des Führens von solchen Schusswaffen;
[...]
Ab 1.1.2019 gilt:Eine dem Inhaber einer gültigen Jagdkarte ausgestellte Waffenbesitzkarte berechtigt während der rechtmäßigen, nach den landesrechtlichen Vorschriften zulässigen und tatsächlichen Ausübung der Jagd auch zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B.Jäger dürfen nunmehr während der rechtmäßigen Jagdausübung Schusswaffen der Kategorie B führen,sofern sie über eine Waffenbesitzkarte verfügen. Ein Waffenpass ist diesfalls nicht erforderlich. Der Jäger darf die Schusswaffen der Kategorie B in diesem Fall auch schon auf dem Weg zur oder von der Jagd führen
Für alles andere ist ein WP notwendig.
Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
Er hat vom verdeckten Tragen geschrieben.Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Mo 24. Feb 2020, 19:55Falls das nicht super klar war, in meiner Antwort geht‘s um Kat C und nicht B.
Also nehme ich nicht an das es sich um eine LW handelt.
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
nur fürs Protokoll:
das ist soweit mir bekannt NICHT der Gesetzestext
das fuehren von kat B am weg vom und zum Revier war zwar mal in der Begutachtung drinnen
das hat aber kaum formale Bedeutung
vor allem wenn im Gesetzestext ausdrücklich "nur während der tatsächlichen Ausübung der Jagd" steht
wird man wohl ausjudizieren muessen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
FairAUG-andy hat geschrieben: ↑Mo 24. Feb 2020, 19:59Er hat vom verdeckten Tragen geschrieben.Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Mo 24. Feb 2020, 19:55Falls das nicht super klar war, in meiner Antwort geht‘s um Kat C und nicht B.
Also nehme ich nicht an das es sich um eine LW handelt.
Naja unterm Loden Wetterfleck hat sie schon Platz
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
Ja da sind wir uns glaub ich alle einig, dass der Passus in fett nicht gerade bestens formuliert ist um volle Rechtssicherheit zu schaffen.gewo hat geschrieben: ↑Mo 24. Feb 2020, 20:02nur fürs Protokoll:
das ist soweit mir bekannt NICHT der Gesetzestext
das fuehren von kat B am weg vom und zum Revier war zwar mal in der Begutachtung drinnen
das hat aber kaum formale Bedeutung
vor allem wenn im Gesetzestext ausdrücklich "nur während der tatsächlichen Ausübung der Jagd" steht
wird man wohl ausjudizieren muessen
WaffG hat geschrieben:
Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen der Kategorie B
§ 20.
(1) Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Schusswaffen der Kategorie B ist nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung zulässig. Die Bewilligung zum Erwerb, Besitz und zum Führen dieser Waffen ist von der Behörde durch die Ausstellung eines Waffenpasses, die Bewilligung zum Erwerb und zum Besitz dieser Waffen ist von der Behörde durch die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, zu erteilen.
(1a) Eine dem Inhaber einer gültigen Jagdkarte ausgestellte Waffenbesitzkarte berechtigt während der rechtmäßigen, nach den landesrechtlichen Vorschriften zulässigen und tatsächlichen Ausübung der Jagd auch zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B.
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
Für mich ist der Text mehr als klar.
Die Ausübung der Jagd umfasst für meinen Begriff nicht die Fahrt zum oder von Revier und auch keine Revierarbeit sondern ausschließlich die eigentliche Jagd an sich.
Ich denke nicht das es da was gibt was man ausjudizieren könnte.
Das heißt für mich:
LW sowie KW im Futteral beim Transport und erst wenn ich im Revier bin holstere ich meine KW und hänge mir mein Gewehr um.:
Warum sollte ich mit einer geholsterten KW rumfahren? Das ist sowas von unpraktisch
Die Ausübung der Jagd umfasst für meinen Begriff nicht die Fahrt zum oder von Revier und auch keine Revierarbeit sondern ausschließlich die eigentliche Jagd an sich.
Ich denke nicht das es da was gibt was man ausjudizieren könnte.
Das heißt für mich:
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
weil das der sicherste Ort ist an dem man eine KW verwahren kann. Wenn ich jagdlich eine KW fuehre, dann holstere ich sie beim Waffenschrank. So lange bis ich sie wieder darin versperre.Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Mo 24. Feb 2020, 20:23Warum sollte ich mit einer geholsterten KW rumfahren? Das ist sowas von unpraktisch
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
hari hat geschrieben: ↑Di 25. Feb 2020, 00:30weil das der sicherste Ort ist an dem man eine KW verwahren kann. Wenn ich jagdlich eine KW fuehre, dann holstere ich sie beim Waffenschrank. So lange bis ich sie wieder darin versperre.Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Mo 24. Feb 2020, 20:23Warum sollte ich mit einer geholsterten KW rumfahren? Das ist sowas von unpraktisch
Was ist daran unsicherer wenn ich das im Revier mache?
Ich versteh nicht was es da zu diskutieren gibt.
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
Hallo,Carl_Gustaf_M96 hat geschrieben: ↑Mo 24. Feb 2020, 19:16Hallo
Zu den oben genannten Zeilen:
Ich darf Kat. C führen. (dazu reicht die Jagdkarte)
Ich bekomme in Kürze einen WP. (Führen überall und immer solange ich vereidigt bin und die Jagdkarte jährlich einzahle)
die Jagdkarte berechtigt aber nur zum führen auf dem direkten Weg zum oder vom Revier und im Jagdrevier selbst ,? oder liege ich da falsch
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hier muss man unterscheiden.
Kat. C darf man mit der Jagdkarte führen. Ich kann damit auch zu Fuss ins Revier gehen, kein Problem. Allerdings muss ich mich z.b. auf öffentlichen Straßen (zählen nicht zu einem Jagdgebiet) bewegen bzw. halt nur dort wo ich nicht in fremdes Jagdrecht eingreife. Durch ein fremde Jagdgebiet darf ich mich nur bewegen wenn dort ein Jägernotweg eingerichtet ist (da dann ungeladen und Hund an der Leine). Bei mir zu Hause und im gesamten Gemeindegebiet kann ich mich aber z.b. frei mit Kat. C bewegen, da es sich um ein Jagdgebiet handelt (mit mehreren Revieren).
Kat. B. Hier gab es lt. Hörensagen schon erste Probleme mit Jägern die ihre Kat. B auf den Weg ins Revier geführt haben. Ich würde mir das aktuell nicht trauen. Ich mache aber heuer die Prüfung zum Jagdschutzorgan und da schaut es dann anders aus. Da bekommt man (habe ich mir auch schon auf unserer BH bestätigen lassen) den Waffenpass ausgestellt. Dieser wird nur auf die Dauer der Vereidigung, also quasi solange ich die Jagdkarte einzahle, eingeschränkt. Dann gibts auch keine Graubereiche, aktuell ist die Lösung bei den Jägern meiner Meinung nach nicht zufriedenstellend. Keiner weiß was "Ausübung der Jagd" bedeutet. (Fallen kontrollieren?, Pirsch durchs Revier?, Was ist nachdem die Nachsuche erfolgreich war?, etc. etc.)
Bezüglich offen oder verdeckt tragen ist mir kein Paragraph bekannt. Das gibt es bei uns nicht.
mfG,
L.