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Re: Frage "Wechsel der Waffe zwischen A und B" - möglich?

Verfasst: Fr 27. Mär 2020, 21:59
von MikeD
KjK hat geschrieben:
Fr 27. Mär 2020, 21:37
Wobei in deinem Fall ist zumindest der Vorteil, dass du mit JK und wbk auch führen darfst, zwar eventuell eine Spur eingeschränkt, aber sicher mal besser als nichts.
Aber leider nur Kat B und keine Kat A :-(
Wenn also ein übereifriger Polizist bei einer Fahrzeugkontrolle auf der Heimfahrt aus dem Revier die Waffe im ZWR checkt, davon ausgeht dass ich sie (illegal) bei der Jagd geführt habe, ist schnell ein Waffenverbot ausgesprochen und Waffe(n) samt Waffendokument eingezogen. Und dann darf ich erst recht herumstreiten :-(

Re: Frage "Wechsel der Waffe zwischen A und B" - möglich?

Verfasst: Sa 28. Mär 2020, 07:27
von Papa Bär
MikeD hat geschrieben:
Fr 27. Mär 2020, 20:52
Ein Eintrag der Magazine alleine wäre nicht möglich, wenn ich eine Waffe dafür besitze !
Ernsthaft?
Hatten wir nicht erst vor kurzem hier die diskussion, das man sich überlegen kann, wie man diesen Sachverhalt handhaben soll und dass es 2 Möglichkeiten gibt?

a) Zur Waffe eintragen, Waffe -> A Ausnahme
b) Nur Mag eintragen

Re: Frage "Wechsel der Waffe zwischen A und B" - möglich?

Verfasst: Sa 28. Mär 2020, 09:42
von Huck_Finn
@ woolf
Der Eintrag XXXXX als Kat. A im ZWR berechtigt zu gar nichts, der Eintrag für x Stk. Kat. A lt. § 17 (1) Zx auf WBK/WP ist es, der zum Erwerb, Besitz und ggf. Führen berechtigt.
Das ist richtig, war auch so von mir gemeint.
Gartner vom BMI meint übrigens auch, dass die Kat. A Berechtigungen auf der WBK als abstrakte Plätze zu sehen sind, d.h. du darfst schon auch ein großes Magazin an eine andere, nicht als Kat. A eingetragene Waffe, anstecken; aber halt nie an mehr gleichzeitig wie du Plätze hast (eh klar).
Da gibt es im BMI verschiedene Ansichten. Warum gibt es dann die explizite Zuweisung einer bestimmten Waffe zu Kat. A wenn es egal ist an welche Waffe ich das >10/20 Magazin, unter Berücksichtigung der max. Stückzahl anstecke? Dadurch wird die Ummeldung von Kat B auf A doch komplett sinnlos. Das Gesetz sagt aus - das die Waffe NUR mit eingebauten oder eingesetztem mehr als 10/20 Schuss Magazin Kat. A ist. Wenn ich den Z7/8 Eintrag nicht habe darf ich kein Mag. über 10/20 Schuss einsetzen. Warum wird das negiert und stur darauf beharrt das eine Waffe immer der höheren Kategorie zugeordnet wird? A sticht B aber nicht umgekehrt. Da kann ich Mag. Rippel seiner Ansicht nicht zustimmen und bin mit Gewo konform.

Altbestand vor 14.12. ist ersichtlich, der begründet ja erst das Recht auf den Umtrag auf Kat. A. Dabei wird je Kat. A 7/8 Platz, ein Kat B. Platz gestrichen. Wenn auf der WBK/WP dann wie bisher nur steht Kat. A Stück X hast Recht und es ist egal an welche Waffe ich das große Magazin anstecke.
Nur durch diese Sichtweise lassen sich die ganzen anderen Themen wie z.B Verkauf der Waffe einzeln, Führen mit WP (ohne großes Magazin) usw. widerspruchsfrei und einfach lösen.
Widerspruchsfrei und einfach wäre es das Gesetz mit dem einfachen Absatz das Kat. solange B bleibt bis man ein Magazin >10/20 Schuss einsetzt und dies nur mit dem zusätzlichen Eintrag nach Z7/8 zulässig ist zu korrigieren und die BH Leiter klare Anweisungen bekommen das der Vollzug des Gesetzes auch für den Bezirkskaiser und SB gilt.

Re: Frage "Wechsel der Waffe zwischen A und B" - möglich?

Verfasst: Sa 28. Mär 2020, 10:18
von KjK
ich würde das so sehen:

Das Gesetz steht über dem ZWR. Das Gesetzt sagt (§17 (1) 7 WaffG) sinngemäß: eine Pistole ist dann "A", wenn ein großes Magazin (>20) angesteckt ist, sonst nicht.
Ähnlich wie: eine Doppelläufige-Schrotflinte ist dann "A", wenn sie zu kurz ist, ist sie nicht zu kurz, dann ist sie nicht "A".
Alles was "A" ist verboten, außer man hat einen Eintrag dafür.

==> Glock mit 15 Schuss: unter <20 => kann laut Gesetz nicht A sein, weil nur "A" wenn mehr als 20 angesteckt sind.
==> Glock mit 33 Schuss: ist "A" => nur mit Genehmigung
was im ZWR steht (oder was manche Behörden sagen) muss also irrelvant sein, weil es gesetzlich nicht möglich ist, dass eine normale Pistole mit Standardmagazin (zB 15 Schuss) "A" ist, da laut Gesetz dies dann ist, wenn mehr als 20 Schuss angesteckt sind.

=> ich kann eine Glock mit 15 Schussmagazin führen, auch wenn der WP nur für "B" ausgestellt ist, und die Pistole im ZWR als "A" steht, da kein Magazin >20 angesteckt ist und die Waffe deshalb "B" sein muss.
=> ich kann mir, auch wenn ich nur eine WBK mit "B" Plätzen habe, eine Glock ausborgen, auch wenn die beim anderen als "A" eingetragen ist. Ich darf sie halt (klarerweise) nur mit Magazinen <20 Schuss betreiben

Aber schlußendlich wird (leider) alles darauf hinauslaufen, dass der VwGH entscheidet, welche Sichtweise nun die richtige ist. Weil dass die Politik das ändert, glaube ich nicht bzw aufgrund mancher Parteien ist es vielleicht besser, wenn beim Gesetz nichts geändert wird.

Re: Frage "Wechsel der Waffe zwischen A und B" - möglich?

Verfasst: Sa 28. Mär 2020, 10:56
von MikeD
Papa Bär hat geschrieben:
Sa 28. Mär 2020, 07:27
MikeD hat geschrieben:
Fr 27. Mär 2020, 20:52
Ein Eintrag der Magazine alleine wäre nicht möglich, wenn ich eine Waffe dafür besitze !
Ernsthaft?
Hatten wir nicht erst vor kurzem hier die diskussion, das man sich überlegen kann, wie man diesen Sachverhalt handhaben soll und dass es 2 Möglichkeiten gibt?

a) Zur Waffe eintragen, Waffe -> A Ausnahme
b) Nur Mag eintragen
Steht explizit so im Runderlass (zu §58 Abs. 13):
Wichtig erscheint in diesem Zusammenhang, dass für den Fall einer Meldung des Besitzes eines großen Magazins, für das der Betroffene eine entsprechende Schusswaffe besitzt, eine WBK oder ein Waffenpass gemäß §17 Abs. 1 Ziffer 7 oder 8 WaffG ausgestellt wird. Nur für den Fall des alleinigen Besitzes eines großen Magazins (d.h. ohne dazugehörige Schusswaffe) wäre eine Bewilligung gemäß §17 Abs. 1 Ziffer 9 oder 10 WaffG auszustellen.
Dass man es sich aussuchen kann ob man nur die Magazine als §17/1/9 bzw 10 eintragen lässt, hängt also davon ab ob die Behörde den Runderlass (schon) kennt bzw. sich an ihn hält :-(

@KjK: Da bin ich genau auf deiner Linie, nur möchte ich nicht derjenige sein, der dann ein diesbezügliches Waffenverbot bis zum VwGH durchfechten muss. Denn selbst da gab es ja schon sehr befremdliche Urteile, und ich möchte dann dicht derjenige sein, der (neben einer Verwaltungsstrafe und hohen Kosten für Gericht und Anwälte) mit einem Waffenverbot dasteht, obwohl er sich eigentlich gesetzeskonform verhalten hat.

Re: Frage "Wechsel der Waffe zwischen A und B" - möglich?

Verfasst: Sa 28. Mär 2020, 10:59
von Huck_Finn
@KjK Zustimm. Und leider wird es wirklich ein oder mehrerer Entscheidungen vom VwGH bedürfen. Von Urteilen mit Verstand darf man dabei aber leider nicht ausgehen. :cry:

Re: Frage "Wechsel der Waffe zwischen A und B" - möglich?

Verfasst: Sa 28. Mär 2020, 12:22
von gewo
Huck_Finn hat geschrieben:
Sa 28. Mär 2020, 09:42
@ woolf
Der Eintrag XXXXX als Kat. A im ZWR berechtigt zu gar nichts, der Eintrag für x Stk. Kat. A lt. § 17 (1) Zx auf WBK/WP ist es, der zum Erwerb, Besitz und ggf. Führen berechtigt.
Das ist richtig, war auch so von mir gemeint.
Gartner vom BMI meint übrigens auch, dass die Kat. A Berechtigungen auf der WBK als abstrakte Plätze zu sehen sind, d.h. du darfst schon auch ein großes Magazin an eine andere, nicht als Kat. A eingetragene Waffe, anstecken; aber halt nie an mehr gleichzeitig wie du Plätze hast (eh klar).
Da gibt es im BMI verschiedene Ansichten. Warum gibt es dann die explizite Zuweisung einer bestimmten Waffe zu Kat. A wenn es egal ist an welche Waffe ich das >10/20 Magazin, unter Berücksichtigung der max. Stückzahl anstecke? Dadurch wird die Ummeldung von Kat B auf A doch komplett sinnlos. Das Gesetz sagt aus - das die Waffe NUR mit eingebauten oder eingesetztem mehr als 10/20 Schuss Magazin Kat. A ist. Wenn ich den Z7/8 Eintrag nicht habe darf ich kein Mag. über 10/20 Schuss einsetzen. Warum wird das negiert und stur darauf beharrt das eine Waffe immer der höheren Kategorie zugeordnet wird? A sticht B aber nicht umgekehrt. Da kann ich Mag. Rippel seiner Ansicht nicht zustimmen und bin mit Gewo konform.

Altbestand vor 14.12. ist ersichtlich, der begründet ja erst das Recht auf den Umtrag auf Kat. A. Dabei wird je Kat. A 7/8 Platz, ein Kat B. Platz gestrichen. Wenn auf der WBK/WP dann wie bisher nur steht Kat. A Stück X hast Recht und es ist egal an welche Waffe ich das große Magazin anstecke.
Nur durch diese Sichtweise lassen sich die ganzen anderen Themen wie z.B Verkauf der Waffe einzeln, Führen mit WP (ohne großes Magazin) usw. widerspruchsfrei und einfach lösen.
Widerspruchsfrei und einfach wäre es das Gesetz mit dem einfachen Absatz das Kat. solange B bleibt bis man ein Magazin >10/20 Schuss einsetzt und dies nur mit dem zusätzlichen Eintrag nach Z7/8 zulässig ist zu korrigieren und die BH Leiter klare Anweisungen bekommen das der Vollzug des Gesetzes auch für den Bezirkskaiser und SB gilt.
Dies konkrete Zuweisung zu einer bestimmten Waffe kommt nur vom altbesitz und vom Bestreben entsprechende kat B Plätze zu sperren wenn die Waffe kat A ist

Es ist ein kat A Platz
Ned mehr und ned weniger

So wie ein WP platz

Du darfst jede beliebige eigene oder fremde
Rechtmäßig besessene Waffe fuehren mit einem WP, halt nur die jeweils max Anzahl

Genauso verhält es sich mit par 17/1/x

Es ist ein Platz
Du darfst ihn belegen womit du willst
Aber halt nur mit der max Anzahl