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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Verfasst: Fr 22. Mai 2020, 14:28
von neuling1234
Ah ok, super..!

Und ich kann also auch ohne Probleme theoretisch zuerst das Wechselsystem - und dann erst die Pistole kaufen?

Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Verfasst: Fr 22. Mai 2020, 14:59
von Pregarten
Kannst auf jeden Fall.

Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Verfasst: Fr 22. Mai 2020, 15:04
von neuling1234
Super, vielen Dank! :)

Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Verfasst: Fr 22. Mai 2020, 15:27
von gunlove
Jiggler hat geschrieben:
Fr 22. Mai 2020, 13:41
Dann sollte es der Händler doch gleich als Zubehör eintragen können, ohne vorher mit der Behörde Rücksprache zu halten, ob er es jetzt als Zubehör oder auf den freien Platz meldet oder?
Das wäre auch nur logisch und der einfachste Weg mMn. auch noch!

Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Verfasst: Fr 22. Mai 2020, 15:36
von gewo
Jiggler hat geschrieben:
Fr 22. Mai 2020, 13:41
Dann sollte es der Händler doch gleich als Zubehör eintragen können, ohne vorher mit der Behörde Rücksprache zu halten, ob er es jetzt als Zubehör oder auf den freien Platz meldet oder?
seit 14.12.2019 brauchst keine rückfragen mehr

Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Verfasst: Fr 22. Mai 2020, 16:24
von Trijikon
Kann man eigentlich (einen kompletten aber halt Trommel extra gelagert) Revolver als Wechselsystem bekommen?

LG Wolfgang

Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Verfasst: Fr 22. Mai 2020, 16:33
von gewo
Trijikon hat geschrieben:
Fr 22. Mai 2020, 16:24
Kann man eigentlich (einen kompletten aber halt Trommel extra gelagert) Revolver als Wechselsystem bekommen?

LG Wolfgang
nein
der rahmen eines Revolvers ist ja waffenrelevant da der stossboden (dieser ist gasdruckbelastet) im rahmen ist

Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Verfasst: Fr 22. Mai 2020, 16:41
von Jiggler
Also Wechselsysteme, rein technisch gesehen, gibt es.

Aber wie gewo sagt, wirst du einen Basisrevolver als Waffe brauchen, wie früher

Bild

https://www.wko.at/site/zivile-sicherhe ... endler.pdf

Hier kann man auch nachlesen, was laut ZWR als Zubehör bezeichnet wird.

Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Verfasst: Fr 22. Mai 2020, 16:43
von Trijikon
Schade, kein kurzes Baby für meinen neuen 627 V-Comp.

LG Wolfgang

Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Verfasst: Fr 22. Mai 2020, 19:00
von Woyzeck
Gibt es irgendwo eine verständliche Erklärung dazu, was ein Wechselsystem ist und wie dieses waffenrechtlich behandelt wird ?

Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Verfasst: Fr 22. Mai 2020, 19:03
von gewo
Woyzeck hat geschrieben:
Fr 22. Mai 2020, 19:00
Gibt es irgendwo eine verständliche Erklärung dazu, was ein Wechselsystem ist und wie dieses waffenrechtlich behandelt wird ?
logisch

waffg 1996 §2(2)
Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen. Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.

Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Verfasst: Fr 22. Mai 2020, 19:16
von Woyzeck
Danke, aber das erklärt für mich vorerst mal überhaupt nichts. Hier sprechen viele immer davon, dass sie mit Wechselsystemen und beschränkten Plätzen auf der WBK irgendwelche Vorteile erzielen. Das ist es, was ich meinte.

Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Verfasst: Fr 22. Mai 2020, 20:03
von rupi
Woyzeck hat geschrieben:
Fr 22. Mai 2020, 19:00
Gibt es irgendwo eine verständliche Erklärung dazu, was ein Wechselsystem ist und wie dieses waffenrechtlich behandelt wird ?
Wechselsystem = Wechsellauf + Wechselverschluss

Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Verfasst: Fr 22. Mai 2020, 22:09
von gewo
Woyzeck hat geschrieben:
Fr 22. Mai 2020, 19:16
Danke, aber das erklärt für mich vorerst mal überhaupt nichts. Hier sprechen viele immer davon, dass sie mit Wechselsystemen und beschränkten Plätzen auf der WBK irgendwelche Vorteile erzielen. Das ist es, was ich meinte.
das waffengesetz ist vergleichsweise gut verstaendlich
viel mehr als den §2(2) gibts dazu ned
er ist eindeutig
mehr muss da auch ned stehen

versuch mal anhand des gesetzes a lohnabrechnung zu erstellen oder a durchfuhrerklaerung fuer dual-use gueter ... da rockt der baer! ;-)


es gibt keine platzvorteile durch wechselsytem kauf
brauchst du ein wechsysten, dann kauf es
brauchst du keins, dann lass es
brauchst du zu deinem wechselsystem zb fuer eine andere disziplin einen getrennten einzelnen lower oder ein anders konfguriertes griffstueck zusaetzlich, dann kauf es
wenn nicht dann lass es

du hast am ende immer deine zulaessige anzahl an waffen
und die zulaessige anzahl an wechselsytemen

kein vorteil

Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Verfasst: Fr 22. Mai 2020, 23:09
von m_a_d
gewo hat geschrieben:
Fr 22. Mai 2020, 13:54
es obliegt dann der behoerde ob und wann sie diese kat B ueberlassungsmeldungen ins ZWR eingibt
es gibt behoerde die das nur mit wochen- oder monatelanger Verzögerung tun, oder auch garnicht ....
ist fuer den kunden genauso bedeutungslos wie fuer die haendler, beide haben ja ihre Verpflichtung erfüllt
Ist nur ggf. nervig, wenn du eine Waffe verkaufst, die noch nicht auf dich gemeldet ist lt ZWR. Ist mir schon zweimal passiert. Jeweils per email von meiner BH gefragt wie / was / wann - hab dann immer die ursprüngliche Überlassung & das email der Übermittlung weitergeleitet und alles war ok. Aber merke: immer alles aufheben, auch das email!