Wenn Sie nicht frei wo herum liegen, kein Problem mit den MagazinenMaddin hat geschrieben: ↑Mi 27. Mai 2020, 14:37Wie sieht das eigentlich aktuell aus, wenn die Magazine noch nicht gemeldet sind ?
Meine Kontrolle wird im Herbst sein. Möchte dann auch ca. gleichzeitig erweitern und melden. Denke aber die Kontrolle wird etwas früher sein. Wahrscheinlich wollen sie dann nur die Kat. B sehen oder ?
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Waffenkontrolle Kat. A. und B.
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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.
Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.
Ja, ganz einfachJoewood hat geschrieben: ↑Mi 27. Mai 2020, 14:50kontrollieren die schon wieder?
Ich muss ehrlich gestehen, dass mir das nach wie vor sehr unsympathisch ist, wenn die Polizisten in der aktuellen Situation zu mir nach Hause kommen zumal ich eine Hochrisikogruppe daheim habe...
Wie schaut das in dem Fall aus? Muss ich die dann rein lassen?
Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.
Du kannst ja verweigern und dich dann damit befassen:Joewood hat geschrieben: ↑Mi 27. Mai 2020, 14:50kontrollieren die schon wieder?
Ich muss ehrlich gestehen, dass mir das nach wie vor sehr unsympathisch ist, wenn die Polizisten in der aktuellen Situation zu mir nach Hause kommen zumal ich eine Hochrisikogruppe daheim habe...
Wie schaut das in dem Fall aus? Muss ich die dann rein lassen?
Ein Mensch gelte nach den waffenrechtlichen Vorschriften auch dann als nicht verlässlich, wenn aus Gründen, die in seiner Person gelegen seien, die Feststellung des für seine Verlässlichkeit maßgeblichen Sachverhaltes nicht möglich gewesen sei. Verlässlich sei aber ein Mensch ua nur dann, wenn keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen würden, dass er Waffen nicht sorgfältig verwahren werde.
WBK abgeben und sie kommen nie wieder.
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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.
Oder du rufst einfach schon im vorhinein bei der zuständigen Polizeiwache/BH an und erklärst die Situation.
Im schlimmsten Fall kommen sie zum Datum an dem sie sowieso gekommen wären, im besten Fall wird's verschoben.
Im schlimmsten Fall kommen sie zum Datum an dem sie sowieso gekommen wären, im besten Fall wird's verschoben.
Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.
Ich würde auch empfehlen 2-3 Wochen vor dem Termin bei der zuständigen Waffenbehörde anzurufen und die Situation mit dem Hochrisikopatienten zu erklären.
Da du dich aktiv meldest, wissen sie dann ja eh das der "Überraschungsmoment" vorbei ist. Du kannst dabei ja nichts verlieren.
Wenn die Waffenbehörde darauf besteht, kannst noch bei der Polizeiinspektion anrufen und dort die Situation erläutern und darum bitten einen genauen Termin auszumachen, damit du dich zumindest darauf vorbereiten kannst.
Da du dich aktiv meldest, wissen sie dann ja eh das der "Überraschungsmoment" vorbei ist. Du kannst dabei ja nichts verlieren.
Wenn die Waffenbehörde darauf besteht, kannst noch bei der Polizeiinspektion anrufen und dort die Situation erläutern und darum bitten einen genauen Termin auszumachen, damit du dich zumindest darauf vorbereiten kannst.
Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.
OK, werd mal mit der Behörde plaudern...
Was ist denn eigentlich mein Termin? Das (grobe) Datum der Erstausstellung oder das Datum meiner vorzeitigen Erweiterung?
Was ist denn eigentlich mein Termin? Das (grobe) Datum der Erstausstellung oder das Datum meiner vorzeitigen Erweiterung?
Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.
Beleidigung gelöscht und Verwarnung ausgesprochen
Yukon
Yukon
Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.
Eine Überprüfung hat, wenn kein besonderer Anlass gegeben ist, frühestesn nach 5 Jahren nach der Erstaustellung zu erfolgen. Es gibt aber keine Normierung einer Frist wann diese spätestens zu erfolgen hat.
Es liegt also im Ermessen der Behörde die Kontrolle erst später durchzuführen.
Es liegt also im Ermessen der Behörde die Kontrolle erst später durchzuführen.
Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.
§25 WaffG:
Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.
Bedeutet: 5 Jahre nach Erstaustellung und dann alle 5 Jahre wieder. Theoretisch. Wenn sie zu früh oder spät kommen, dann 5 Jahre darauf. Usw. Bei mir wäre es seit Ende März soweit gewesen. Still waiting, Corona nona. Ich hab jetzt mal den Antrag auf Erweiterung vor zwei Wochen abgeschickt und Fotos vom derzeitigen Verwahrungsort, sowie Fotos vom "Reserveplatzl" für die anderen 3 Waffen in spe. Ich hoffe, das genügt ihnen. Derzeit ist ja quasi alles möglich. Ich glaub nur nicht wirklich daran...
Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.
Bedeutet: 5 Jahre nach Erstaustellung und dann alle 5 Jahre wieder. Theoretisch. Wenn sie zu früh oder spät kommen, dann 5 Jahre darauf. Usw. Bei mir wäre es seit Ende März soweit gewesen. Still waiting, Corona nona. Ich hab jetzt mal den Antrag auf Erweiterung vor zwei Wochen abgeschickt und Fotos vom derzeitigen Verwahrungsort, sowie Fotos vom "Reserveplatzl" für die anderen 3 Waffen in spe. Ich hoffe, das genügt ihnen. Derzeit ist ja quasi alles möglich. Ich glaub nur nicht wirklich daran...
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.
Für mein Verständnis:kuni hat geschrieben: ↑Mi 27. Mai 2020, 15:17Wenn Sie nicht frei wo herum liegen, kein Problem mit den MagazinenMaddin hat geschrieben: ↑Mi 27. Mai 2020, 14:37Wie sieht das eigentlich aktuell aus, wenn die Magazine noch nicht gemeldet sind ?
Meine Kontrolle wird im Herbst sein. Möchte dann auch ca. gleichzeitig erweitern und melden. Denke aber die Kontrolle wird etwas früher sein. Wahrscheinlich wollen sie dann nur die Kat. B sehen oder ?
Ist bei der Magazinkontrolle zur Sprache gekommen aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmung Magazine zu verwahren wären, da Magazine weder Schusswaffen noch Munition sind und daher schwerlich vom § 16b erfasst sind?
Edit: hat sich schon erledigt....
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod
Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.
warum kommen die überhaupt zu dritt?
9x19 | 357 Mag. | 44 Mag. | 223 Rem. | 308 Win. | 7,62x54R | 8x57JS | 338 Lapua Magnum | 45-70 Govt. | Kal. 12
*** Suche schönes Bajonett für Perser Mauser inkl. Scheide ***
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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.
Zu Zweit immer und der 3. Ist eben der Rookie....also der "Lehrhaxn" , der Einschuler...
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind !
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- Steppenwolf
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- Beiträge: 2546
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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.
Um das ging es mir.kuni hat geschrieben: ↑Mi 27. Mai 2020, 12:09Der Polizist meine aber, er würde es derzeit analog der Regelung von "gemeinsamen Kat B. Waffen" sehen. Aber ihm ist es eigentlich egal - er muss nur ankreuzen ob mehrere Personen Zugang zu den Waffen/Magazinen haben.
Seiner Meinung nach müssten beide eine WBK für die volle Menge kriegen, und aber nur auf einer die Magazine eingetragen werden. Er hat aber mehrmals gesagt, dass ist seine Privatmeinung und entscheidet die Behörde.
Nicht wer Wo wann wie, wieviele Mags wann meldet. Zur Zeit haben wir 2 Waffenschränke mit 4 KatB Waffen (jeder 2 Stück)
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