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Re: Unterschied Waffenverwahrung KAT B und C

Verfasst: Sa 30. Mai 2020, 09:00
von Wulpe
fast12 hat geschrieben:
Fr 29. Mai 2020, 08:52
Smith und Wesson fan hat geschrieben:
Fr 29. Mai 2020, 08:24
im Gesetz steht nix dergleichen übers andübeln und Urteil gibts auch keins anscheinend

(Und doch, du musst andübeln)
"Du musst andübeln" ist eine eindeutige Aussage und daher in Bezug auf das WaffG natürlich falsch :lol:

Wurde nicht erst einmal diskutiert

viewtopic.php?t=36799

Re: Unterschied Waffenverwahrung KAT B und C

Verfasst: Sa 30. Mai 2020, 09:21
von gewo

Re: Unterschied Waffenverwahrung KAT B und C

Verfasst: Sa 30. Mai 2020, 10:03
von fast12
Wulpe hat geschrieben:
Sa 30. Mai 2020, 09:00
fast12 hat geschrieben:
Fr 29. Mai 2020, 08:52
Smith und Wesson fan hat geschrieben:
Fr 29. Mai 2020, 08:24
im Gesetz steht nix dergleichen übers andübeln und Urteil gibts auch keins anscheinend
(Und doch, du musst andübeln)
"Du musst andübeln" ist eine eindeutige Aussage und daher in Bezug auf das WaffG natürlich falsch :lol:

Wurde nicht erst einmal diskutiert

viewtopic.php?t=36799
Zuerst löscht du aus meinem Zitat den Verweis auf die vorhergehenden Diskussionen und reißt damit den Satz in Klammer aus dem Zusammenhang. Dann schreibst du sinngemäß genau das Gleiche was du vorher aus meinem Zitat rausgelöscht hast.

Der Satz in Klammer war übrigens nur eine Zusammenfassung der Diskussion, für den Fall dass sich der Kollege nicht durch alle Seiten durcharbeiten will.
fast12 hat geschrieben:
Fr 29. Mai 2020, 08:52
Das Thema "Verwahrung" wurde schon 1-2 (tausend) mal hier im Forum diskutiert, vielleicht benutzt du mal die Forensuche.

(Und doch, du musst andübeln)

Re: Unterschied Waffenverwahrung KAT B und C

Verfasst: Sa 30. Mai 2020, 14:33
von Spiky
Spiky hat geschrieben:
Do 28. Mai 2020, 21:02
DOUBLEACTION hat geschrieben:
Mi 27. Mai 2020, 12:16
waffen sind gemäß ihrer "Gefährlichkeit" zu verwahren
siehe laufende judikatur und runderlässe

kat B daher "besser" als kat C
kat A daher "besser" als kat B
Danke für die Info, gibt's dafür auch einen Link?
Sorry, aber ohne Link/Aktenzahl oä ist diese Aussage wertlos für mich.

Kann mir nicht vorstellen, dass anlässlich einer Kontrolle diese Forumaussage
dem Beamten reichen wird.

Hintergrund:
Derzeit sind meine Kat. B und C's in einem Metallkasten innerhalb eines
Holzwandverbaus verwahrt, welcher gegen die Verbringung mit Schrauben
am Wandverbau gesichert ist.

Sollte der Platz für die Kat B zu klein werden stellt sich die Frage ob ein
versperrter Teil des Wandverbaues (genau der Teil in dem der Blechkasten steht)
für die Kat C ausreichend ist.

Lt. Deinem Posting offensichtlich schon...

Re: Unterschied Waffenverwahrung KAT B und C

Verfasst: Sa 30. Mai 2020, 15:12
von Wulpe
fast12 hat geschrieben:
Sa 30. Mai 2020, 10:03

Der Satz in Klammer war übrigens nur eine Zusammenfassung der Diskussion, für den Fall dass sich der Kollege nicht durch alle Seiten durcharbeiten will.
Der Satz in Klammer ist keine richtige Zusammenfassung, da falsch.

Es gibt keinen Zusammenhang, da er falsch ist.

Man muss ein nur mit Schwierigkeiten entfernbares Behältnis (Gewicht!) nicht andübeln. Siehe gewo's RIS Link.

Re: Unterschied Waffenverwahrung KAT B und C

Verfasst: Sa 30. Mai 2020, 15:23
von Wulpe
Spiky hat geschrieben:
Do 28. Mai 2020, 21:02
DOUBLEACTION hat geschrieben:
Mi 27. Mai 2020, 12:16
waffen sind gemäß ihrer "Gefährlichkeit" zu verwahren
siehe laufende judikatur und runderlässe

kat B daher "besser" als kat C
kat A daher "besser" als kat B
Danke für die Info, gibt's dafür auch einen Link?
Zweite Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Durchführung des Waffengesetzes (2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung – 2. WaffV)

Sichere Verwahrung

(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:

2. Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;

Re: Unterschied Waffenverwahrung KAT B und C

Verfasst: Sa 30. Mai 2020, 15:41
von fast12
Wulpe hat geschrieben:
Sa 30. Mai 2020, 15:12
fast12 hat geschrieben:
Sa 30. Mai 2020, 10:03

Der Satz in Klammer war übrigens nur eine Zusammenfassung der Diskussion, für den Fall dass sich der Kollege nicht durch alle Seiten durcharbeiten will.
Der Satz in Klammer ist keine richtige Zusammenfassung, da falsch.

Es gibt keinen Zusammenhang, da er falsch ist.

Man muss ein nur mit Schwierigkeiten entfernbares Behältnis (Gewicht!) nicht andübeln. Siehe gewo's RIS Link.
Wir streiten hier um des Kaisers Bart. Ich habe den user "Smith und Wesson fan" zitiert und direkt angesprochen.
Smith und Wesson fan hat geschrieben:
Do 28. Mai 2020, 21:27
Ergo, wenn ein Unberechtigter ein Hinderniss zu überwinden hätte um an die Waffe der Kat B zu gelangen, dann passt es. Ein versperrbarer Koffer mit Zahlenkombi oder Schlüssel reicht deshalb schon.
Also um es klar und deutlich zu formulieren: Der User "Smith und Wesson fan" muss für seine Kat B Waffe seinen versperrbaren Koffer mit Zahlenschloss oder Schlüssel andübeln (oder halt so lange mit Beton auffüllen bis er richtig schwer ist).

Re: Unterschied Waffenverwahrung KAT B und C

Verfasst: Sa 30. Mai 2020, 16:01
von Spiky
Wulpe hat geschrieben:
Sa 30. Mai 2020, 15:23
Spiky hat geschrieben:
Do 28. Mai 2020, 21:02
DOUBLEACTION hat geschrieben:
Mi 27. Mai 2020, 12:16
waffen sind gemäß ihrer "Gefährlichkeit" zu verwahren
siehe laufende judikatur und runderlässe

kat B daher "besser" als kat C
kat A daher "besser" als kat B
Danke für die Info, gibt's dafür auch einen Link?
Zweite Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Durchführung des Waffengesetzes (2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung – 2. WaffV)

Sichere Verwahrung

(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:

2. Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
Das hilft mir nur nicht viel weiter
Einen versperr- und verschraubbaren (da zu geringes Eigengewicht)
Metallkasten wurde von dem SB gefordert.

Der versperrbare (Teil des) Wandverbau reichte für Kat B nicht.

Ob er für Kat C reicht geht aus Deinem Zitat leider nicht hervor...

Re: Unterschied Waffenverwahrung KAT B und C

Verfasst: Sa 30. Mai 2020, 17:05
von Maddin
Spiky hat geschrieben:
Sa 30. Mai 2020, 16:01
Wulpe hat geschrieben:
Sa 30. Mai 2020, 15:23
Spiky hat geschrieben:
Do 28. Mai 2020, 21:02

Danke für die Info, gibt's dafür auch einen Link?
Zweite Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Durchführung des Waffengesetzes (2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung – 2. WaffV)

Sichere Verwahrung

(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:

2. Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
Das hilft mir nur nicht viel weiter
Einen versperr- und verschraubbaren (da zu geringes Eigengewicht)
Metallkasten wurde von dem SB gefordert.

Der versperrbare (Teil des) Wandverbau reichte für Kat B nicht.

Ob er für Kat C reicht geht aus Deinem Zitat leider nicht hervor...
Mit dem angeschraubten Spind vom Baumarkt bist idR auf der sicheren Seite. Pistolensafes gibts auch schon ab 50€.

Re: Unterschied Waffenverwahrung KAT B und C

Verfasst: Sa 30. Mai 2020, 17:31
von Spiky
Maddin hat geschrieben:
Sa 30. Mai 2020, 17:05
Mit dem angeschraubten Spind vom Baumarkt bist idR auf der sicheren Seite. Pistolensafes gibts auch schon ab 50€.
Na das möchte ich doch hoffen.
Das hat schlussendlich der SB gefordert und auch bekommen.

Es geht hier nicht um die Verwahrung der KAT B Waffen, sondern um Kat C.

Reicht für Kat C ein bissl schlechter (versperrbarer Holzkasten, gegen Verbringung gesichert)
als für KAT B (versperrbarer Metallkasten, gegen Verbringung gesichert)?

Re: Unterschied Waffenverwahrung KAT B und C

Verfasst: Sa 30. Mai 2020, 18:21
von gewo
Spiky hat geschrieben:
Sa 30. Mai 2020, 17:31
Maddin hat geschrieben:
Sa 30. Mai 2020, 17:05
Mit dem angeschraubten Spind vom Baumarkt bist idR auf der sicheren Seite. Pistolensafes gibts auch schon ab 50€.
Na das möchte ich doch hoffen.
Das hat schlussendlich der SB gefordert und auch bekommen.

Es geht hier nicht um die Verwahrung der KAT B Waffen, sondern um Kat C.

Reicht für Kat C ein bissl schlechter (versperrbarer Holzkasten, gegen Verbringung gesichert)
als für KAT B (versperrbarer Metallkasten, gegen Verbringung gesichert)?
ja

Re: Unterschied Waffenverwahrung KAT B und C

Verfasst: Sa 30. Mai 2020, 18:27
von Maddin
Spiky hat geschrieben:
Sa 30. Mai 2020, 17:31
Maddin hat geschrieben:
Sa 30. Mai 2020, 17:05
Mit dem angeschraubten Spind vom Baumarkt bist idR auf der sicheren Seite. Pistolensafes gibts auch schon ab 50€.
Na das möchte ich doch hoffen.
Das hat schlussendlich der SB gefordert und auch bekommen.

Es geht hier nicht um die Verwahrung der KAT B Waffen, sondern um Kat C.

Reicht für Kat C ein bissl schlechter (versperrbarer Holzkasten, gegen Verbringung gesichert)
als für KAT B (versperrbarer Metallkasten, gegen Verbringung gesichert)?
Grundsätzlich ja...


Musst halt du wissen, mir wäre es zu wenig Schutz für meine Waffen. Selbst wenn ich rechtlich damit auf der sicheren Seite wäre, man möchte es Dieben ja so schwer wie möglich machen. Ein Schrank Schutzklasse A kostet nicht die Welt und ist gleich was ganz anderes...

Re: Unterschied Waffenverwahrung KAT B und C

Verfasst: So 7. Jun 2020, 21:06
von RcL
Habe aus Platzmangel dran gedacht, meinen KK-Repetierer in den Hartschalenkoffer des Hera zu geben, den natürlich via 2 Zahlenkombinationen zu sperren (ist der gleiche Koffer wie bei den OAs, nur mit 2 Zahlenschlössern) und das Ganze an ein altes Heizungsrohr mit einem einfachen, 3-stelligen Fahrradschloss zu ketten. Als Übergangslösung bis ich einen neuen Schrank habe, um die ganzen 30er Mags in meinen eigentlichen Waffenschrank zu bekommen (angedübelt), weils ja jetzt Kat A Mordundtotschlagswaffen sind.....

Wäre die Verwahrung so in Ordnung? Zugang hätte nur eine weitere erwachsene Person, kein Waffenverbot, keine WBK. Eingangstür hat 2 Schlösser und ist relativ schwer. Von Besuchern mit Waffenverbot wüsste ich nichts, Kinder gibts hier auch keine.

Re: Unterschied Waffenverwahrung KAT B und C

Verfasst: So 7. Jun 2020, 21:14
von m_a_d
RcL hat geschrieben:
So 7. Jun 2020, 21:06
Habe aus Platzmangel dran gedacht, meinen KK-Repetierer in den Hartschalenkoffer des Hera zu geben, den natürlich via 2 Zahlenkombinationen zu sperren (ist der gleiche Koffer wie bei den OAs, nur mit 2 Zahlenschlössern) und das Ganze an ein altes Heizungsrohr mit einem einfachen, 3-stelligen Fahrradschloss zu ketten. Als Übergangslösung bis ich einen neuen Schrank habe, um die ganzen 30er Mags in meinen eigentlichen Waffenschrank zu bekommen (angedübelt), weils ja jetzt Kat A Mordundtotschlagswaffen sind.....

Wäre die Verwahrung so in Ordnung? Zugang hätte nur eine weitere erwachsene Person, kein Waffenverbot, keine WBK. Eingangstür hat 2 Schlösser und ist relativ schwer. Von Besuchern mit Waffenverbot wüsste ich nichts, Kinder gibts hier auch keine.
Es gibt hierfür (Verwahrung der diversen Kategorien nach Anzahl gewichtet) leider keine exakte Definition, die sich wie eine Checkliste abhaken lässt und Du in allen Fällen Rechtssicherheit hast ... Du kannst Dich nur selber fragen, ob Du die Vorgaben aus dem WaffG in diesem Fall (mit Zahlencode (gut, denn damit kein Schlüsselproblem) versperrter und angeketteter Koffer, für eine Kat C) aus Deiner Interpretation zur Genüge erfüllt hast.

Ich würde das für mich mit JA beantworten, das ist aber keine allgemein gültige Aussage, sondern nur meine Meinung.

Re: Unterschied Waffenverwahrung KAT B und C

Verfasst: So 7. Jun 2020, 23:57
von gynta
fast12 hat geschrieben:
Fr 29. Mai 2020, 08:52
Smith und Wesson fan hat geschrieben:
Fr 29. Mai 2020, 08:24
im Gesetz steht nix dergleichen
Das Thema "Verwahrung" wurde schon 1-2 (tausend) mal hier im Forum diskutiert, vielleicht benutzt du mal die Forensuche.
:clap: Wenn sich das emoji nicht bewegen würde, könnte es auch "Bitte" heißen ;)