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Re: Eigenbau Single/Semi

Verfasst: Fr 19. Jun 2020, 18:05
von Bullet893
yoda hat geschrieben:
Fr 19. Jun 2020, 17:51
Bullet893 hat geschrieben:
Fr 19. Jun 2020, 16:07
Vielen Dank euch für die Infos.

Dann werde ich mal Gedanklich mit dem Konzept der erwähnten Einzelschuss/Knicker .22 Pistole beginnen um ein Gefühl für die Mechanik zu bekommen. Eine Frage habe ich aber noch. Nach der Eintragung ist die Waffe legal auf mich Registriert doch wie sieht das mit dem Schiessen/Testen eines Eigenbaus aus. Darf ich nach der Fertigstellung und Eintragung auf meine WBK im falle des Einzelladers gleich auf den Öffentlichen Schiessstand wo sich auch nicht WBK besitzer befinden können oder muss die Waffe vor Betrieb erst zum Beschussamt/Prüfungen über den Büma gesendet werden? Gibt doch bestimmt eine art TüV/Prüfverfahren oder Prozedere durch eine Behörde oder irre ich mich?


Gruß Bullet
Laut Beschussverordnung muss die Waffe beim Beschussamt beschossen werden bevor sie in Verkehr gebracht werden darf, also wenn du ganz auf Nummer sicher gehen willst lässt du sie vorher beim Beschussamt beschießen.

Fragen wird auf einer Schießstätte niemand aber die Haftung liegt 100% bei dir wenn die Waffe nicht beschossen ist.


Das heißt ich darf die Funktion auf dem Schießstand Testen. Testen muss ich ja, könnte ja sein das sie garnicht Funktioniert und dann machts ja keinen Sinn die zum Beschussamt zu schicken. Haftung liegt jedoch zu 100% bei mir, das macht Sinn. Explizit verboten ist es indemfall nicht eine nicht beschossene REGISTRIERTE Waffe zu benutzen. Inverkehr bringen tue ich Sie ja nicht weil ich nicht intendiere Sie zu verkaufen bzw jemand anderem zur verfügung zu Stellen.

Vielen Dank yoda

Re: Eigenbau Single/Semi

Verfasst: Fr 19. Jun 2020, 22:07
von yoda
Bullet893 hat geschrieben:
Fr 19. Jun 2020, 18:05
Das heißt ich darf die Funktion auf dem Schießstand Testen. Testen muss ich ja, könnte ja sein das sie garnicht Funktioniert und dann machts ja keinen Sinn die zum Beschussamt zu schicken. Haftung liegt jedoch zu 100% bei mir, das macht Sinn. Explizit verboten ist es indemfall nicht eine nicht beschossene REGISTRIERTE Waffe zu benutzen. Inverkehr bringen tue ich Sie ja nicht weil ich nicht intendiere Sie zu verkaufen bzw jemand anderem zur verfügung zu Stellen.

Vielen Dank yoda
Gerne, freut mich wenn ich helfen konnte!

Alles was GK ist würde ich auf jeden Fall nur fernausgelöst in einem eigenen Raum testen, wenn du die Möglichkeiten dafür nicht hast dann solltest alles über KK einfach vorab zum Beschussamt bringen. Bei 4.000 Bar fliegen bei einer Waffensprengung die Stahlteile ordentlich durch die Gegend, das ist auf einem Schießstand wo andere Personen anwesend sind nicht zu verantworten.

Re: Eigenbau Single/Semi

Verfasst: Fr 19. Jun 2020, 22:26
von JBKaC
Interessante Frage. Aber Mangels echter Beispiele in repräsentativer Zahl nicht endgültig zu klären. Schon gar nicht in einem Internetforum. Sowas kommt einfach viel zu selten vor.
Das wichtigste ist, sich klar zu machen, dass man eigenverantwortlich handelt. Zu 110%. Wenn was ist, dann hilft dir kein Forum. Dann haftest. So wie im restlichen Erwachsenenleben auch.

Persönlich erstaunt es mich, dass man versucht das Rad neu zu erfinden. Eine Einzelladerkipplaufpistole im Kaliber .22lr ist ja nicht grad technisch aufregend. Aber deine Zeit, deine Regeln. Viel Spass dabei.

Re: Eigenbau Single/Semi

Verfasst: Sa 20. Jun 2020, 00:19
von rhodium
Baust dir halt eine CO2 Waffe ... wäre auch spannend.

Ich mag ja nicht der alte Pessimist sein, aber "bau mal und melde es an" klingt mir für österreichische Verhältnisse zu einfach. BüMa ist immerhin ein geschütztes Gewerbe. .... ist es echt so problemlos?

Re: Eigenbau Single/Semi

Verfasst: Sa 20. Jun 2020, 06:07
von Kapselpracker
rhodium hat geschrieben:
Sa 20. Jun 2020, 00:19
... BüMa ist immerhin ein geschütztes Gewerbe. .... ist es echt so problemlos?
Was hat das mit einen Gewerbe zu tun wenn ich, für mich persönlich, etwas selber zusammen baue?

Re: Eigenbau Single/Semi

Verfasst: Sa 20. Jun 2020, 13:12
von yoda
rhodium hat geschrieben:
Sa 20. Jun 2020, 00:19
Baust dir halt eine CO2 Waffe ... wäre auch spannend.

Ich mag ja nicht der alte Pessimist sein, aber "bau mal und melde es an" klingt mir für österreichische Verhältnisse zu einfach. BüMa ist immerhin ein geschütztes Gewerbe. .... ist es echt so problemlos?
Ich habe es gemacht und es war vollkommen problemlos, bei der Verwahrungskontrolle gabs nur recht ungläubiges staunen :lol:

Wie gesagt, man kann die Teile schon nummerieren und eintragen lassen bevor sie verwendungsfähig sind, dann ist man ganz auf der sicheren Seite.

Man darf aber nicht davon ausgehen dass das die zuständigen Beamten und Juristen wissen, weil das ein ziemlicher seltener Sonderfall ist und sich niemand von denen ernsthaft damit beschäftigt, die gehen meistens davon aus dass es verboten ist, wenn man nach der Rechtsgrundlage fragt wird es aber immer sehr sehr leise. Die Gewerbeordnung ist für Privatpersonen bei der Ausübung ihres Hobbys übrigens bedeutungslos.

Re: Eigenbau Single/Semi

Verfasst: Sa 20. Jun 2020, 14:30
von Bullet893
Vielen dank euch allen für die Hilfreichen Infos. Wie lief das mit der Nummerierung und Eintragung bei dir ab Yoda? Brauch ich da Pro Bauteil vorerst einen WBK Platz oder hast du deine Waffe gleich als Komplettwaffe angegeben und Normal eingetragen und dann fertig gestellt und Beschiessen lassen? Muss die Seriennummer auf allen relevanten Teilen Nummerngleich und im ZWR Dokumentiert sein oder Reicht eine ganzheitliche Stempelung mit allen Angaben (Hersteller, Wohnsitz, Kaliber, Seriennummer) nur auf dem Verschluss ? Werde aus der Beschussverordnung leider nicht schlau (zuviele verwirrende Verweise auf andere Texte)

Re: Eigenbau Single/Semi

Verfasst: Sa 20. Jun 2020, 20:28
von yoda
Bullet893 hat geschrieben:
Sa 20. Jun 2020, 14:30
Vielen dank euch allen für die Hilfreichen Infos. Wie lief das mit der Nummerierung und Eintragung bei dir ab Yoda? Brauch ich da Pro Bauteil vorerst einen WBK Platz oder hast du deine Waffe gleich als Komplettwaffe angegeben und Normal eingetragen und dann fertig gestellt und Beschiessen lassen? Muss die Seriennummer auf allen relevanten Teilen Nummerngleich und im ZWR Dokumentiert sein oder Reicht eine ganzheitliche Stempelung mit allen Angaben (Hersteller, Wohnsitz, Kaliber, Seriennummer) nur auf dem Verschluss ? Werde aus der Beschussverordnung leider nicht schlau (zuviele verwirrende Verweise auf andere Texte)
Du baust eine Waffe, bevor du sie fertig stellst machst auf Verschluss und Lauf Nummer, Hersteller, Kaliber und Seriennummer drauf und lässt es eintragen. Bei den Ruger 10/22 ist überhaupt nur das Gehäuse nummeriert sollte, also auch reichen.

Re: Eigenbau Single/Semi

Verfasst: So 21. Jun 2020, 11:04
von Promo
Eine Gewerbeberechtigung ist dann erforderlich, wenn nach § 1 Abs. 2 eine gewerbsmäßige Tätigkeit vorliegt. Achtung, dies kann auch rückwirkend entstehen, etwa wenn die vor 2 Jahren selbst gebaute Waffe veräußert wird und man dies bereits von Anfang an vor hatte. Wird eine Gewerbeberechtigung angestrebt, ist die "Waffengewerbe-Verordnung" (offizieller Langtitel lautet "Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Waffengewerbe (Büchsenmacher) einschließlich des Waffenhandels") zu beachten. Aufgrund der Sensibilität dieses Gewerbes bitte ich zu beachten, dass üblicherweise kein individueller Befähigungsnachweis zugelassen wird.

Ab Verwendungsfähigkeit sind die Meldefristen lt. WaffG zu beachten, wobei "verwendungsfähig" iSd WaffG und nicht iSd BeschG gilt. Eine Vorab-Deklaration ggü. der zuständigen Behörde ist empfehlenswert.