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Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Verfasst: Fr 18. Sep 2020, 15:59
von gewo
Woyzeck hat geschrieben:
Fr 18. Sep 2020, 15:49
...erscheint mir dieses Konstrukt zumindest anfechtbar.
auf basis von was waere das denkbar?

Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Verfasst: So 20. Sep 2020, 05:26
von Sidekix
Warum suchen Leute immer Probleme wo keine sind?
Lt Gesetz sind zb 2 WBK Plätze und freie 4 Zubehöreinträge vorhanden, welche nach neuer Regelung nicht mehr an die Basiswaffe gebunden sind.
Wenn dann jemand mehr als 2 Waffen funktionstüchtig bei einer Kontrolle rumliegen hat, darf er sich nicht wundern, wenn Probleme gibt...

Griffstücke (funktionstüchtig) sind bei uns frei, somit egal welche und wieviel man davon hat

Was immer sich der Gesetzgeber auch dabei gedacht haben mag, so is es momentan
😉

Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Verfasst: So 20. Sep 2020, 11:35
von mastercrash
Sidekix hat geschrieben:
So 20. Sep 2020, 05:26
Griffstücke (funktionstüchtig) sind bei uns frei, somit egal welche und wieviel man davon hat

Was immer sich der Gesetzgeber auch dabei gedacht haben mag, so is es momentan
😉
Das bestreitet hier ja auch niemand...

Der Grund warum es viele Händler nicht machen: Sie verkaufen eine ganze Waffe samt (freiem) Griffstück, tragen diese aber nur als Wechselsystem ins ZWR ein.
Auch wenn Griffstücke frei sind, könnte man dem Händler dennoch eine Falschregistrierung vorwerfen, weil er eben konkret eine ganze Waffe verkauft hat, aber als Wechselsystem eingetragen hat. Es iat ja per Definition kein Wechselsystem mehr, wenn es eine vollständige funktionstüchtige Waffe (auch wenn sie in zwei Teile zerlegt verkauft wurde) samt Griffstück ist.

Die Frage ist, welche konkreten Strafen bei Missbrauch vom ZWR Zugang vorgesehen sind? Verwaltungsstrafe? Ausschluss aus dem ZWR System? Da gibt es bestimmt etwas. Kann ja nicht sein, dass Händler mit ihrem ZWR Zugang tun und lassen können was sie wollen ohne bei vorsätzlichen Falscheingaben jegliche Konsequenzen fürchten zu müssen und darum geht es hier.

Und wenn sich beim Waffenreferat nach einer Kontrolle herausstellen würde: Das war eigentlich eine ganze Waffe die da verkauft wurde und kein Wechselsystem und das dann richtig gestellt wird: Ist es dann nicht plötzlich eine Stückzahlüberschreitung, wenn jemand alle Kat B Plätze bereits durch andere Waffen belegt hatte?

Mir ist bisher auch kein Fall bekannt, wo dies ein Problem war, aber zu sagen es sei 100% sicher, ist ja auch etwas übertrieben...

Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Verfasst: So 20. Sep 2020, 12:44
von milu
Du konstruierst einen "Mißbrauch" herbei, detr keiner ist.
Kein Händler verkauft dir die Waffe als WS und legt das Griffstück dazu, zumindest meine nicht.
Als Geschäftsfall bekommst du 2 Rechnungen für 2 verschiedene Vorgänge.

Was soll der Händler anderes eintrsgen sls ein WS, es ist eines. Fertig.

Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Verfasst: Di 22. Sep 2020, 21:26
von Woyzeck
Die Regelung mit der fehlenden Erfordernis der Basiswaffe ist ja insofern schräg, als man damit zwar Waffen(teile), die nichts mit einer im Besitz befindlichen Waffe zu tun haben, kaufen kann, aber eben nur, wenn das zerlegte Ergebnis keine vollständige Waffe, sondern bloß "Zubehör" ist. Das funktioniert bei Pistolen, bei denen der Schlitten mit Lauf und Verschluss als Zubehör eingetragen werden kann hervorragend. Man kann sich also einen Glock 44 Schlitten als Zubehör zu einer Glock 17 eintragen lassen, obwohl das technisch gesehen absurd ist, weil man aus der 17er und der 44er überhaupt keine Waffe bauen kann. Eine SP5K oder einen Revolver, bei denen man eigentlich keinen Lower abtrennen kann, würde dann nicht als Zubehör gehen, oder ?

Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Verfasst: Di 22. Sep 2020, 21:36
von sic210
Ketzerische Gedanken: Wechselrahmen inkl Wechsellauf + Wechseltrommel - hab ich noch nie probiert bzw genauer hinterfragt, wär aber vom Prinzip auch nix anderes - oder?

Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Verfasst: Di 22. Sep 2020, 21:51
von gewo
sic210 hat geschrieben:
Di 22. Sep 2020, 21:36
Ketzerische Gedanken: Wechselrahmen inkl Wechsellauf + Wechseltrommel - hab ich noch nie probiert bzw genauer hinterfragt, wär aber vom Prinzip auch nix anderes - oder?
Ist halt unrealistisch

Lauf in den Rahmen ist eher buechsenmacherarbeit

Upper und Lower zusammenstecken ist end User Tätigkeit

Aber Wennst den Revolver immer zerlegst ...

Die korths kommen immer mit Wechselläufen rein das ist ganz normal

Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Verfasst: Mi 23. Sep 2020, 11:30
von Grumbach
Revolver-Wechselsystem? Sicher gibt's das! :D
https://youtu.be/SR3aIzfNMXM?t=142

Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Verfasst: Mi 23. Sep 2020, 13:38
von Fivegunner
Googelt Mal nach "Dan Wesson"!

Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Verfasst: Mi 23. Sep 2020, 14:30
von Joewood
Grumbach hat geschrieben:
Mi 23. Sep 2020, 11:30
Revolver-Wechselsystem? Sicher gibt's das! :D
https://youtu.be/SR3aIzfNMXM?t=142
ich mein, dass ich meine Schwarzpulverkrachn leicht zerlegen kann, ist eine Sache, aber gibt's die Dinger in der Form, wie man es da in dem Film (einer meiner Lieblinge btw) sieht, eigentlich wirklich?

Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Verfasst: Mi 23. Sep 2020, 14:32
von Joewood
silverstar hat geschrieben:
Do 17. Sep 2020, 19:20
Dann kauft das Griffstück eben der Nachbar denn der hat einen anderen Familienamen und ist betimmt über 18 Jahre!
Brauchst net mal über 18 sein. Sonfern bei 140€ für ein Glock Griffstück nicht noch der Taschengeldparagraph zieht, kann jedes Kind kaufen...

Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Verfasst: Mi 23. Sep 2020, 15:37
von rand00m
AR mit Upper + Lower weil Zerlegbar
Glock/Pistolen mit Lauf/Verschluss und Griff

G17 Griff und .22lr WS von IGB/UHL/...

Kann man ein AUGZ auch in zwei Einzelteilen als WS kaufen?! einmal in 9mm und einmal in .223 zum wechseln ;)
Oder eine HA Flinte, oder ein AK?

Was ist denn jetzt die Definition/Kriterium um als WS zu gelten?

Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Verfasst: Mi 23. Sep 2020, 18:09
von mastercrash
rand00m hat geschrieben:
Mi 23. Sep 2020, 15:37
Was ist denn jetzt die Definition/Kriterium um als WS zu gelten?
Was ein Wechselsystem ist, ist nicht per Legaldefinition festgelegt. Das Waffengesetz spricht ja von "wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen" (was wir hier oftmals Zubehör nennen) und nach dem WaffG ist dies etwas anderes als eine (vollständige) "Schusswaffe" (es sind eben nur die einzelnen reglementierten Waffenbestandteile, also Lauf, Verschluss, Schlitten, Trommel, druckbelastete Gehäuseteile, die jemand zusätzlich so kauft):

§ 23 Abs 3 WaffG:
Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt.
Da man aber unwesentliche Bestandteile eh frei erwerben darf, kann man letztlich schon alle Teile haben, die für den Zusammenbau neuer ganzer Waffen erforderlich sind. Grenzwertig halte ich es aber weiterhin, wenn ein Händler eine ganze Schusswaffe verkauft und nur als "Zubehör" respektive "wesentliche Waffenbestandteile" registriert (auch wenn die Waffe in zwei Teile zerlegt über den Ladentisch wandert)... Aber wo kein Kläger da kein Richter...

Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Verfasst: Mi 23. Sep 2020, 18:21
von mastercrash
Andererseits ist die Anzahl an gleichzeitig zusammengebauten Waffen eh durch die Kat A Z 7,8/Kat B Plätze begrenzt. Daher sind die Teile wie sie dann beim Besitzer im Schrank herumliegen ja wirklich nur Bestandteile...

Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Verfasst: Do 24. Sep 2020, 05:03
von Kapselpracker
Sucht mal nach "Janz Revolver" da bekommt ihr einen Revolver mit 5 Wechselläufen und 3 Trommeln.