hab auch heut wieder in der sache mit zwei behoerden geplaudertmastercrash hat geschrieben: ↑Mi 11. Nov 2020, 10:46Eher sollte man sich rechtlich, wenn nötig bis zum Verwaltungsgericht oder VwGH gegen derlei unsinnige Vorgaben wehren.
die verstehn die welt grad nimmer
gleichlautenden empfehlung der beiden an die betroffenen buerger:
es auf den WBK entzug ankommen lassen, und dann das ganze vor dem Landesverwaltungsgerichtshof gehen lassen
es ist schlichtweg falsch was da gefordert wird
warum auch immer
und eine "anordnung von oben" ist es sicher nicht