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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: Sa 9. Jan 2021, 17:02
von combatmiles
:mrgreen: :shhh: :dance:

Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: So 10. Jan 2021, 13:30
von tousibaer
@ AUG-andy:

Bist mitm Edding übern Bildschirm gegangen?? :lol:

Grüße

Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: So 10. Jan 2021, 15:18
von AUG-andy
tousibaer hat geschrieben:
So 10. Jan 2021, 13:30
@ AUG-andy:

Bist mitm Edding übern Bildschirm gegangen?? :lol:

Grüße
Gibt's da eine bessere Lösung? :think:
Computer sind nicht meine Lieblinge, da hab ich schönere Hobbys. :lol:

Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: Mo 11. Jan 2021, 02:10
von mastercrash
AUG-andy hat geschrieben:
So 10. Jan 2021, 15:18
tousibaer hat geschrieben:
So 10. Jan 2021, 13:30
@ AUG-andy:

Bist mitm Edding übern Bildschirm gegangen?? :lol:

Grüße
Gibt's da eine bessere Lösung? :think:
Computer sind nicht meine Lieblinge, da hab ich schönere Hobbys. :lol:
Naja, Screenshot und dann Photoshop oder für so eine kleine Sache wie was wegzumachen eher Paint... Man soll ja nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen... Dass jemand wirklich mit Edding den Bildschirm angemalt hat um etwas zu schwärzen hab ich auch noch nicht gesehen.

Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: Mo 11. Jan 2021, 09:16
von AUG-andy
mastercrash hat geschrieben:
Mo 11. Jan 2021, 02:10
AUG-andy hat geschrieben:
So 10. Jan 2021, 15:18
tousibaer hat geschrieben:
So 10. Jan 2021, 13:30
@ AUG-andy:

Bist mitm Edding übern Bildschirm gegangen?? :lol:

Grüße
Gibt's da eine bessere Lösung? :think:
Computer sind nicht meine Lieblinge, da hab ich schönere Hobbys. :lol:
Naja, Screenshot und dann Photoshop oder für so eine kleine Sache wie was wegzumachen eher Paint... Man soll ja nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen... Dass jemand wirklich mit Edding den Bildschirm angemalt hat um etwas zu schwärzen hab ich auch noch nicht gesehen.
Hast du dieses Posting für Ernst genommen? :doh:
War doch schon vom tousibaer als Scherz gepostet worden. :lol:

Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: Mo 11. Jan 2021, 10:14
von gewo
AUG-andy hat geschrieben:
Mo 11. Jan 2021, 09:16
Hast du dieses Posting für Ernst genommen? :doh:
War doch schon vom tousibaer als Scherz gepostet worden. :lol:
naja
dein ruf eilt dir voraus

wer mit dem virus tanzt und benzin trinkt der schwaerzt auch dokumente mitn edding am bildschirm ...
;-)

Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: Mo 11. Jan 2021, 11:04
von AUG-andy
gewo hat geschrieben:
Mo 11. Jan 2021, 10:14
AUG-andy hat geschrieben:
Mo 11. Jan 2021, 09:16
Hast du dieses Posting für Ernst genommen? :doh:
War doch schon vom tousibaer als Scherz gepostet worden. :lol:
naja
dein ruf eilt dir voraus

wer mit dem virus tanzt und benzin trinkt der schwaerzt auch dokumente mitn edding am bildschirm ...
;-)
:text-goodpost:

Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: Mo 11. Jan 2021, 12:22
von Da_Mani
Ich hab mich diesbezüglich vor ein paar Wochen extra bei meiner BH erkundigt.
Die wollten nur ein formloses Mail über den Lagerort damit sie die Beamten gleich zur richtigen Adresse schicken können.
Ist nur ein minimaler Aufwand und nicht der Rede wert.
Wie man hier gleich von einem voraus eilendem Gehorsam reden kann ist mir rätselhaft

Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: Di 12. Jan 2021, 00:34
von gewo
Da_Mani hat geschrieben:
Mo 11. Jan 2021, 12:22
Ich hab mich diesbezüglich vor ein paar Wochen extra bei meiner BH erkundigt.
Die wollten nur ein formloses Mail über den Lagerort damit sie die Beamten gleich zur richtigen Adresse schicken können.
Ist nur ein minimaler Aufwand und nicht der Rede wert.
Wie man hier gleich von einem voraus eilendem Gehorsam reden kann ist mir rätselhaft
kann eh jeder machen was er will

aber es ist wirklich sinnlos
wenn deine behoerde es im ZWR eintragen koennte dann wuerde ich es ja noch verstehen
kann sie aber nicht

damit geht die wirkung so einer mitteilung gegen null

und die ueberpruefung muss sie laut erlass immer an deinen hauptwohnsitz schicken
egal was du ihr mitteilst zum verwahrungsort
und selbst dann wenn du dzt garkeine waffen besitzt

ich glaub immer noch dass manche bearbeiter sich deshalb brav beim buerger fuer solche meldungen bedanken weil sie vermeiden wollen dem buerge jetzt minutenlang erklaeren zu muessendass so a mitteilung zwecklos ist und warum.

simple frage der zeiteffizienz moeglicherweise ...

Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: Di 12. Jan 2021, 14:10
von KGR84
combatmiles hat geschrieben:
Sa 9. Jan 2021, 16:43
zu meinem 2.Wohnsitz haben die Beamten ohne richterlichen Beschluss gar keinen Zutritt.... ;)
Dann nehm ich an du wirst dorthin auch keine privaten Waffen verbringen dürfen?! ;)
AUG-andy hat geschrieben:
Sa 9. Jan 2021, 15:38
Bei mir stehen beide Wohnsitze definitiv im ZWR drinnen.
Hauptwohnsitz Wien und Nebenwohnsitz NÖ.
Kommen jedesmal zuerst am HWS zum Kontrollieren, und weil dort nichts liegt wird der Akt nach NÖ geschickt. Bekomme dann immer einen Anruf vorher ob ich mit einer Kontrolle an der vorher ausgemachten Zeit zu Hause bin. Alles ganz easy bisher. Kontrolle mit Ankündigung ist perfekt. :lol:

Bild
Das ist bei mir auch der Fall. Mein Nebenwohnsitz liegt allerdings in einem anderen Meldebezirk, und ich hab jetzt ein Problem bei meiner Erweiterung. Die SA (SVA4 LPDW) hat mir gesagt weil mein Nebenwohnsitz in einem anderen Meldebezirk liegt als die zuständige Behörde von meinem Hauptwohnsitz, müssens von denen eine Bestätigung einholen, dass dort kein Waffenverbot gegen mich vorliegt.

Erscheint mir nur etwas sinnbefreit, denn wenn für mich ein Waffenverbot ausgesprochen worden wäre, egal in welchen Bezirk, wäre ich wohl meine WBK los, und würde damit nicht zu ihnen gehen können und eine Erweiterung beantragen ... aber naja, soll mir recht sein.

Mein Proble besteht nur darin, dass die zuständige BH an meinem Nebenwohnsitz das nicht bearbeitet ... schon seit Anfang Dezember.

Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: Di 12. Jan 2021, 15:09
von combatmiles
KGR84 hat geschrieben:
Di 12. Jan 2021, 14:10
combatmiles hat geschrieben:
Sa 9. Jan 2021, 16:43
zu meinem 2.Wohnsitz haben die Beamten ohne richterlichen Beschluss gar keinen Zutritt.... ;)
Dann nehm ich an du wirst dorthin auch keine privaten Waffen verbringen dürfen?! ;)
Doch, selbstverständlich darf ich....🤣😎

Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: Di 12. Jan 2021, 15:29
von gewo
KGR84 hat geschrieben:
Di 12. Jan 2021, 14:10
combatmiles hat geschrieben:
Sa 9. Jan 2021, 16:43
zu meinem 2.Wohnsitz haben die Beamten ohne richterlichen Beschluss gar keinen Zutritt.... ;)
Dann nehm ich an du wirst dorthin auch keine privaten Waffen verbringen dürfen?! ;)
AUG-andy hat geschrieben:
Sa 9. Jan 2021, 15:38
Bei mir stehen beide Wohnsitze definitiv im ZWR drinnen.
Hauptwohnsitz Wien und Nebenwohnsitz NÖ.
Kommen jedesmal zuerst am HWS zum Kontrollieren, und weil dort nichts liegt wird der Akt nach NÖ geschickt. Bekomme dann immer einen Anruf vorher ob ich mit einer Kontrolle an der vorher ausgemachten Zeit zu Hause bin. Alles ganz easy bisher. Kontrolle mit Ankündigung ist perfekt. :lol:

Bild
Das ist bei mir auch der Fall. Mein Nebenwohnsitz liegt allerdings in einem anderen Meldebezirk, und ich hab jetzt ein Problem bei meiner Erweiterung. Die SA (SVA4 LPDW) hat mir gesagt weil mein Nebenwohnsitz in einem anderen Meldebezirk liegt als die zuständige Behörde von meinem Hauptwohnsitz, müssens von denen eine Bestätigung einholen, dass dort kein Waffenverbot gegen mich vorliegt.

Erscheint mir nur etwas sinnbefreit, denn wenn für mich ein Waffenverbot ausgesprochen worden wäre, egal in welchen Bezirk, wäre ich wohl meine WBK los, und würde damit nicht zu ihnen gehen können und eine Erweiterung beantragen ... aber naja, soll mir recht sein.

Mein Proble besteht nur darin, dass die zuständige BH an meinem Nebenwohnsitz das nicht bearbeitet ... schon seit Anfang Dezember.
Da geht es nicht um ein waffenverbot sondern um „sonstige auffälligkeiten“ die evt vorliegen.

Die werden oft nur regional gespeichert aus div gruenden

Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: Mi 13. Jan 2021, 00:11
von Da_Mani
gewo hat geschrieben:
Di 12. Jan 2021, 00:34
Da_Mani hat geschrieben:
Mo 11. Jan 2021, 12:22
Ich hab mich diesbezüglich vor ein paar Wochen extra bei meiner BH erkundigt.
Die wollten nur ein formloses Mail über den Lagerort damit sie die Beamten gleich zur richtigen Adresse schicken können.
Ist nur ein minimaler Aufwand und nicht der Rede wert.
Wie man hier gleich von einem voraus eilendem Gehorsam reden kann ist mir rätselhaft
kann eh jeder machen was er will

aber es ist wirklich sinnlos
wenn deine behoerde es im ZWR eintragen koennte dann wuerde ich es ja noch verstehen
kann sie aber nicht

damit geht die wirkung so einer mitteilung gegen null

und die ueberpruefung muss sie laut erlass immer an deinen hauptwohnsitz schicken
egal was du ihr mitteilst zum verwahrungsort
und selbst dann wenn du dzt garkeine waffen besitzt

ich glaub immer noch dass manche bearbeiter sich deshalb brav beim buerger fuer solche meldungen bedanken weil sie vermeiden wollen dem buerge jetzt minutenlang erklaeren zu muessendass so a mitteilung zwecklos ist und warum.

simple frage der zeiteffizienz moeglicherweise ...
Mir wurde erklärt dass eben dann niemand zum HWS geschickt wird wenn sie vorher schon wissen dass die Waffen dort nicht gelagert werden.

Seis wie's sei. Irgendwann wirds ja aufkommen ob so eine Meldung etwas bringt

Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: Fr 15. Jan 2021, 22:13
von Alexej
Kleiner Input:
Ich habe schon mal in Betracht gezogen, meine Waffen beim Händler aufzubewahren (Frau ist nicht so happy mit Waffen im Haus). Der Waffenhändler hat gemeint, da muss nichts gemeldet werden - die Polizei kommt zur Überprüfung zum HWS, dann sagst du du hast deine Waffen nicht dort sondern beim Händler und dass man sich gerne dort treffen kann zwecks Überprüfung. Es hat gemeint, das gab nie Probleme.
gewo hat geschrieben:
Di 12. Jan 2021, 15:29
Da geht es nicht um ein waffenverbot sondern um „sonstige auffälligkeiten“ die evt vorliegen.
Die werden oft nur regional gespeichert aus div gruenden
Weil du das gerade ansprichst: Wie ist es denn, wenn ich meine WBK in einem anderen Bundesland erstausgestellt bekommen habe, dann aber meinen Wohnort in ein anderes Bundesland wechsle und dort eine WBK Erweiterung beantrage. Wird dann quasi mein Akt von der einen Behörde zur anderen Behörde geschickt, wegen der "sonstigen Auffälligkeiten" die ich hoffentlich nicht habe? :mrgreen:

Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: Fr 15. Jan 2021, 22:44
von gewo
Alexej hat geschrieben:
Fr 15. Jan 2021, 22:13
Kleiner Input:
Ich habe schon mal in Betracht gezogen, meine Waffen beim Händler aufzubewahren (Frau ist nicht so happy mit Waffen im Haus). Der Waffenhändler hat gemeint, da muss nichts gemeldet werden - die Polizei kommt zur Überprüfung zum HWS, dann sagst du du hast deine Waffen nicht dort sondern beim Händler und dass man sich gerne dort treffen kann zwecks Überprüfung. Es hat gemeint, das gab nie Probleme.
gewo hat geschrieben:
Di 12. Jan 2021, 15:29
Da geht es nicht um ein waffenverbot sondern um „sonstige auffälligkeiten“ die evt vorliegen.
Die werden oft nur regional gespeichert aus div gruenden
Weil du das gerade ansprichst: Wie ist es denn, wenn ich meine WBK in einem anderen Bundesland erstausgestellt bekommen habe, dann aber meinen Wohnort in ein anderes Bundesland wechsle und dort eine WBK Erweiterung beantrage. Wird dann quasi mein Akt von der einen Behörde zur anderen Behörde geschickt, wegen der "sonstigen Auffälligkeiten" die ich hoffentlich nicht habe? :mrgreen:
nein
geschick wird nix

aber sobald dein akt in welcher weise auch immer in bearbeitung kommt wird angefragt bei allen behoerden in denen du in den letzten ca 5 jahren gewohnt hast

passiert zb bei erweiterungen

oder ausstellung eines WP

aber auch zb bei der zulassung zu sprengbefugtenkurs und sprengbefugten pruefung