Das müsste so korrekt sein, wenn man sowohl dem Wortlaut, als auch dem Telos des Gesetzes und des Runderlasses folgt.
- Man darf nicht über alle Teile verfügen (zumindest nicht ohne seltene § 18 Genehmigung), die es braucht um einen Vollautomaten zu bauen.
Hier wird die tatsächliche Verfügungsgewalt gemeint sein. Das Eigentum und ähnliches spielt hier sicher keine Rolle. "Ich schenke das einfach meiner Frau/Freundin" wie ich auch schon manchmal in diesem Zusammenhang in Foren gelesen habe (zuletzt betreffend den Glock "Fun-Switch") wird sich nicht spielen! Auch nicht der Nachbar der es einem sofort auf Nachfrage rausgibt.
- Einzelne Teile werden nach der Novelle jetzt gemäß diesem Runderlass wohl kein Problem mehr sein (!!! soweit dem Runderlass auch im Zweifel durch das Strafgericht gefolgt wird - obwohl dieses nicht wirklich Adressat des Runderlasses ist - sondern die Verwaltungsbehörden! - der unerlaubte Besitz vom Kriegsmaterial fällt nicht mehr in die Zuständigkeit der BHs sondern in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft. Man wird sich hier aber schwer tun jemandem noch einen Verstoß nach § 18 zu unterstellen, weil er neben einem stinknormalen Semi-Auto-AR-15 noch zB über einen FA-Verschlussträger verfügte). Wie gesagt, es gibt AR-15 mit Sear-Cut original im Umlauf so gebaut. Oft selbst gesehen. Juckt keinen mehr. Nicht empfehlen würde ich aber auf jeden Fall eine FA-Abzugsgruppe zu verbauen. Das kann sehr nach hinten losgehen. Da fragt jeder wozu das Auto-Sear drinnen ist, wenn man es auch abmontieren und entsorgen oder je nach Bauart notfalls "abschneiden" könnte wo man doch nicht wirklich vollautomatisch schießen will? Da könnte der Versuch unterstellt werden... weil es einfach keinen Sinn hat in eine Semi-Auto einen Abzug mit Auto-Sear zu montieren. Dort wäre ja nicht wählbar Save - Semi - Auto sondern Save - Semi - Ladehemmung (zumindest ohne Sear-Cut).
Emil hat geschrieben: ↑So 21. Mär 2021, 04:09
-Einzeln wesentliche Teile (hier glaube ich aber ist § 2 Abs 2 WaffG gemeint ...
Glaube ich auch, denn ansonsten wären plötzlich die meisten gemäß EU Richtlinie korrekt deaktivierten und umgebauten Dekowaffen Kriegsmaterial. Diese haben nämlich sehr viele unwesentliche Teile der Originale drinnen, die nur in die vollautomatische Variante passen... Ein Runderlass könnte das auch nicht verbieten... Dazu braucht es ein Gesetz. Ginge schon aus Publizitätsgründen nicht, ausschließlich den Besitz von einem Haufen unwesentlicher Teile die nirgendwo reguliert sind per internem "Runderlass" zu verbieten
Das wäre ja noch schöner. Dann wären wir von der Rechtssicherheit her irgendwo im hintersten Südafrika. Und das war auch sicher nicht die Intention.