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Re: Rechtliche Einschränkungen fürs Wiederladen?

Verfasst: Mi 13. Apr 2022, 11:10
von r4ptor
Nostromo hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 11:01
Hätte auch noch eine Frage:

Fallen Zündhütchen unter eine Alterbeschränkung (von zB 18 Jahren),
oder sind sie frei verkäuflich?
Sind frei.

Re: Rechtliche Einschränkungen fürs Wiederladen?

Verfasst: Mi 13. Apr 2022, 12:35
von racepics
r4ptor hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 11:10
Nostromo hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 11:01
Hätte auch noch eine Frage:

Fallen Zündhütchen unter eine Alterbeschränkung (von zB 18 Jahren),
oder sind sie frei verkäuflich?
Sind frei.
Zündhütchen sind, genau wie das Pulver, WBK pflichtig (oder irre ich mich da etwa gewaltig??)

Re: Rechtliche Einschränkungen fürs Wiederladen?

Verfasst: Mi 13. Apr 2022, 12:37
von r4ptor
racepics hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 12:35
r4ptor hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 11:10
Nostromo hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 11:01
Hätte auch noch eine Frage:

Fallen Zündhütchen unter eine Alterbeschränkung (von zB 18 Jahren),
oder sind sie frei verkäuflich?
Sind frei.
Zündhütchen sind, genau wie das Pulver, WBK pflichtig (oder irre ich mich da etwa gewaltig??)
Hätt noch nie beim ZH Kauf die WBK vorgelegt. Beim Pulver schon.

Re: Rechtliche Einschränkungen fürs Wiederladen?

Verfasst: Mi 13. Apr 2022, 13:20
von gewo
racepics hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 12:35
r4ptor hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 11:10
Nostromo hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 11:01
Hätte auch noch eine Frage:

Fallen Zündhütchen unter eine Alterbeschränkung (von zB 18 Jahren),
oder sind sie frei verkäuflich?
Sind frei.
Zündhütchen sind, genau wie das Pulver, WBK pflichtig (oder irre ich mich da etwa gewaltig??)
ja
er irrt

zuender sind frei erhaeltlich ab 18 jahren
unterliegen als explosivstoff aber allfaelligen ein- bzw ausfuhrrestriktionen
und unterliegen mit ADR 1.4s den gefahrengutbestimmungen

Re: Rechtliche Einschränkungen fürs Wiederladen?

Verfasst: Mi 13. Apr 2022, 13:48
von racepics
ok, sorry, hätte mich sogar wetten getraut. Vielen Dank für die Aufklärung

Re: Rechtliche Einschränkungen fürs Wiederladen?

Verfasst: Mi 13. Apr 2022, 16:50
von Nostromo
Danke schön...

Re: Rechtliche Einschränkungen fürs Wiederladen?

Verfasst: So 28. Jan 2024, 22:07
von Chessnokov
Guten Abend zusammen!

Ich erkundige mich gerade um die Auflagen, damit mir das Wiederladen nicht um die Ohren fliegt ;)

Bei meiner Recherche hat sich folgende Frage ergeben:
Was ist in diesem Kontext ein versperrtes Behältnis?


Im Sprengmittelgesetz sind bis auf die Sprengmittellagerverordnung alle notwendigen Informationen aufgelistet.

Für einen Laien, also für mich, sind die nachfolgenden Paragrafen zum Erwerb von Schießpulver die wichtigsten:
  • §23: Erwerb -> Eine WBK ist notwendig
  • §34: Lagerung -> Maximal 10kg
  • §35 Abs. 3: Bestimmungen für die sorgfältige Lagerung -> Sprengmittellagerverordnung
    -> Hinweistafel <-
    -> geeignete Löschhilfen <-
    Feuerlöscher bereitstellen

    -> in einem geeigneten Raum und versperrtem Behältnis <-
    Raum: Zum Beispiel ein Abstellraum oder ein Keller
    Versperrt: "unbefugten Zugriff zu verhindern"
Vielleicht kann mir jemand bei meiner Frage helfen oder auch zeigen, wie ihr das Schießpulver lagert (versperrter Kasten, wo der Schlüssel dann im Tresor aufbewahrt wird, ...)? Vielleicht ist das auch schon die Antwort auf meine Frage?

LG
Chess

PS: Am Ende habe eh auch noch aus dem Jahr 2014 einen weiteren Post gefunden. Auch aus dem Jahr 2011 gabs eine schöne Zusammenfassung.

Edit: Hinweistafel hinzugefügt

Re: Rechtliche Einschränkungen fürs Wiederladen?

Verfasst: So 28. Jan 2024, 22:14
von FdH22
Chessnokov hat geschrieben:
So 28. Jan 2024, 22:07
Guten Abend zusammen!

Ich erkundige mich gerade um die Auflagen, damit mir das Wiederladen nicht um die Ohren fliegt ;)

Bei meiner Recherche hat sich folgende Frage ergeben:
Was ist in diesem Kontext ein versperrtes Behältnis?


Im Sprengmittelgesetz sind bis auf die Sprengmittellagerverordnung alle notwendigen Informationen aufgelistet.

Für einen Laien, also für mich, sind die nachfolgenden Paragrafen zum Erwerb von Schießpulver die wichtigsten:
  • §23: Erwerb -> Eine WBK ist notwendig
  • §34: Lagerung -> Maximal 10kg
  • §35 Abs. 3: Bestimmungen für die sorgfältige Lagerung -> Sprengmittellagerverordnung
    -> geeignete Löschhilfen <-
    Feuerlöscher bereitstellen

    -> in einem geeigneten Raum und versperrtem Behältnis <-
    Raum: Zum Beispiel ein Abstellraum oder ein Keller
    Versperrt: "unbefugten Zugriff zu verhindern"
Vielleicht kann mir jemand bei meiner Frage helfen oder auch zeigen, wie ihr das Schießpulver lagert (versperrter Kasten, wo der Schlüssel dann im Tresor aufbewahrt wird, ...)? Vielleicht ist das auch schon die Antwort auf meine Frage?

LG
Chess

PS: Am Ende habe eh auch noch aus dem Jahr 2014 einen weiteren Post gefunden. Auch aus dem Jahr 2011 gabs eine schöne Zusammenfassung.
Die beiden links haben es eh gut erklärt, mehr gibts dazu nicht.
Genau so (ohne hier auf persönliche Details einzugehen) halte ich es auch reload-smile

Re: Rechtliche Einschränkungen fürs Wiederladen?

Verfasst: Mo 29. Jan 2024, 06:09
von Chessnokov
Chessnokov hat geschrieben:
So 28. Jan 2024, 22:07
Bei meiner Recherche hat sich folgende Frage ergeben:
Was ist in diesem Kontext ein versperrtes Behältnis?
FdH22 hat geschrieben:
So 28. Jan 2024, 22:14
Die beiden links haben es eh gut erklärt, mehr gibts dazu nicht.
Genau so (ohne hier auf persönliche Details einzugehen) halte ich es auch reload-smile
In den beiden Threads wird auf das Thema "versperrtes Behältnis" nicht näher eingegangen, vielleicht habe ich es auch überlesen.
Naja, ich überlege gerade, ob ich mir einen versperrbaren Medizinschrank zulegen soll, wo ich auf die Türe dann eine Hinweistafel klebe.

Re: Rechtliche Einschränkungen fürs Wiederladen?

Verfasst: Mo 29. Jan 2024, 07:06
von titan
Hinsichtlich Pulverlagerung ist es besser, eher keinen extrem robusten Schrank zur Lagerung zu verwenden. Bei einem einfachen Blechspind oder vergleichbarem Schrank baut sich im Falle eines Brands weniger Druck auf. Hinweisschild ist eine gute Maßnahme.