Seite 2 von 2

Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz

Verfasst: Mo 12. Jul 2021, 09:56
von diver99
Nordi hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 09:49
MikeD hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 09:25
Nordi hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 09:05

Danke für die schnelle Antwort :)

Bzgl deiner Frage : Also die Dame in der Behörde hat mich damals gefragt ob ich für beide Waffen "große Magazine besitze, habe ich mit Nein beantwortet und damit war das Thema für sie durch....war das jetzt ein Fehler von Ihr?
Meiner Meinung nach war´s nicht korrekt, wenn Du zum Stichtag keine großen Magazine hattest, hätten die beiden Waffen eigentlich nicht als Kat. A eingetragen werden dürfen. Wenn Du dir jetzt im guten Glauben große Magazine dafür kaufst, kann dir aber wohl niemand einen Vorwurf machen...
Ich werde wohl einfach meine Behörde anrufen und fragen, bevor ich mich da in Teufels Küche reite.
Ich würde die Kat A-Plätze einfach genießen und nicht viel Fragen. ;-)

Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz

Verfasst: Mo 12. Jul 2021, 10:16
von MikeD
diver99 hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 09:56
Ich würde die Kat A-Plätze einfach genießen und nicht viel Fragen. ;-)
Sehe ich genau so, kauf dir die 20er Magazine und gut ist es !

Im schlimmsten Fall kommt die Behörde irgendwann d´rauf dass die Kat. A Berechtigung nicht in Ordnung war und streicht sie wieder (neuer Bescheid=WBK, Waffen werden dann wieder Kat. B). Die jetzt erworbenen 20er Magazine müssten dann von Amts wegen als §17/1/10 eingetragen werden (wurden ja auf Grund der Kat. A Berechtigung legal erworben). Ich glaube aber nicht, dass sich das die Behörde antun will/wird...

Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz

Verfasst: Mo 12. Jul 2021, 10:22
von Nordi
Ok, danke euch meine Herren :)

LG

Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz

Verfasst: Mo 12. Jul 2021, 10:52
von gewo
Nordi hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 09:49
MikeD hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 09:25
Nordi hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 09:05

Danke für die schnelle Antwort :)

Bzgl deiner Frage : Also die Dame in der Behörde hat mich damals gefragt ob ich für beide Waffen "große Magazine besitze, habe ich mit Nein beantwortet und damit war das Thema für sie durch....war das jetzt ein Fehler von Ihr?
Meiner Meinung nach war´s nicht korrekt, wenn Du zum Stichtag keine großen Magazine hattest, hätten die beiden Waffen eigentlich nicht als Kat. A eingetragen werden dürfen. Wenn Du dir jetzt im guten Glauben große Magazine dafür kaufst, kann dir aber wohl niemand einen Vorwurf machen...
Ich werde wohl einfach meine Behörde anrufen und fragen, bevor ich mich da in Teufels Küche reite.

du hast die richtigen angaben gemacht
und du hast dann einen (darueber hinausgehenden) bescheid erhalten der auf einer falschen rechtsauslegung basiert

die behoerde hat die moeglichkeit innerhalb von drei jahren ab ausstellung des bescheids diesen zu beheben
solange sie das ned tut ist dieser bescheid rechtskraeftig

also was willst jetzt anrufen ..?

kann hoechstens a beweisfrage sein was du angegeben hast damals
aber das muss man ja eh immer schriftlich machen oder?

ich glaube nicht das es eine verpflichtung gibt das zu melden ..
bin aber ned sicher

ist wohl so wie wenn du die PKW fuehrerschein pruefung ablegst und sie geben dir irrtuemlich den schweren PKW anhaenger dazu auf das FS dokument

bescheid ist bescheid

Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz

Verfasst: Mo 12. Jul 2021, 11:36
von Trijikon
Meine 30er für die Glock sind natüprlich Kat A und (als Altbestand) zu melden. Klar!
Aber was ist meinen 17er Magazinen für welche es (in 9Para) +4 Erweiterungen gibt?
Sind die +4 Erweiterungen selbst Kat A?
Oder die 17er mit danebenliegenden +4 auch schon Kat A oder nur wenn sie montiert sind?
Ich hab aber mehr +4er als 17er Magazine (meist hab ich 19er)
Bin ich dann illegal wenn ich nächstes Jahr die +4er montiere?

LG Wolfgang

Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz

Verfasst: Mo 12. Jul 2021, 11:50
von gewo
Trijikon hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 11:36
Meine 30er für die Glock sind natüprlich Kat A und (als Altbestand) zu melden. Klar!
Aber was ist meinen 17er Magazinen für welche es (in 9Para) +4 Erweiterungen gibt?
Sind die +4 Erweiterungen selbst Kat A?
Oder die 17er mit danebenliegenden +4 auch schon Kat A oder nur wenn sie montiert sind?
Ich hab aber mehr +4er als 17er Magazine (meist hab ich 19er)
Bin ich dann illegal wenn ich nächstes Jahr die +4er montiere?

LG Wolfgang
wenn die +4 erweiterungen am 14.12.2019 montiert waren dann sind das altbestandsmagazine
altbestand melden bis 13.12.2021

wenn die +4 erweiterungen am 14.12.2019 nicht montiert (oder wo moeglich noch gar nicht im besitz) waren dann sind das "normale" magazine. wenn du die erweiterung ausserhalb eines behoerdlich genehmigten schiessstands draufmontierts hast du ein kat A magazin gem §17/1/x mehr im besitz

Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz

Verfasst: Mo 12. Jul 2021, 12:26
von doc steel
gewo hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 11:50

wenn die +4 erweiterungen am 14.12.2019 montiert waren dann sind das altbestandsmagazine
altbestand melden bis 13.12.2021

und wennima die erweiterungen jetzt erst kauft hab, kann is dann auch als altbestand melden oder wolln de a rechnung sehen?

Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz

Verfasst: Mo 12. Jul 2021, 12:31
von gewo
doc steel hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 12:26
gewo hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 11:50

wenn die +4 erweiterungen am 14.12.2019 montiert waren dann sind das altbestandsmagazine
altbestand melden bis 13.12.2021

und wennima die erweiterungen jetzt erst kauft hab, kann is dann auch als altbestand melden oder wolln de a rechnung sehen?
koennen tust du
du darfst aber ned
weils dann ja ned altbestand ist

rechnungen sind nirgendwo vorgeschrieben

Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz

Verfasst: Fr 16. Jul 2021, 16:57
von wetabi_old
gewo hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 12:31
doc steel hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 12:26
gewo hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 11:50

wenn die +4 erweiterungen am 14.12.2019 montiert waren dann sind das altbestandsmagazine
altbestand melden bis 13.12.2021

und wennima die erweiterungen jetzt erst kauft hab, kann is dann auch als altbestand melden oder wolln de a rechnung sehen?
koennen tust du
du darfst aber ned
weils dann ja ned altbestand ist

rechnungen sind nirgendwo vorgeschrieben
Außer in Bruck an der Leitha, da wollen sie nach meinem Kenntnisstand Rechnungen vom Magazin-Altbestand sehen, soweit die Erfahrung mehrerer Kollegen.
Wie das begründet wird? Keine Ahnung. Jedenfalls sieht das der Gesetzestext nicht vor.