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Re: Messer Versand

Verfasst: Do 7. Okt 2021, 07:55
von Maddin
gewo hat geschrieben:
Do 7. Okt 2021, 00:39
Maddin hat geschrieben:
Mi 6. Okt 2021, 20:49
gewo hat geschrieben:
Mi 6. Okt 2021, 12:17
das urteil war nur ergaenzend zu deinem posting gemeint ...


zusammenfassend kann man wohl sagen,
dass die geschaeftsanbahnung des verkaufes von, somit der versandhandel mit
- Säbel
- Degen
- Dolche
- Stilette
- Springmesser
- Fallmesser
- Gummiknüppel
- Schlagringe
- Totschläger
- Stahlruten
- Butterfly-Messer" mit einer mind. 11 cm langen, an der Spitze dolchartig ausgebildeten Klinge
nach dzt stand des wissens vermutlich unzulaessig ist

zulaessig ist jedoch der selbe versandhandel mit
- Brot-
- Tisch-
- Küchenmesser
- Taschenmesser
- Fixiermesser
- Jagdmesser (Hirschfänger)
- Pfadfindermesser (Fahrtenmesser)
- Glock feldmesser
erlaubt sind
Glock Feldmesser jein. Nach dem Kommentar vom Keplinger/Löff eine Waffe iSd WaffG.

Ich würds nicht riskieren...
Grosinger/Siegert/Szymanski ist gut verfestigt
Da gibts auch einen vfgh entscheid dazu.

Keplinger/Löff Ist doch schon 20 jahre her oder?
Gibt eine Neuauflage 2020 in der das weiterhin behauptet wird. Im Grosinger steht das Gegenteil drin ich weiß.

Die VfGH Entscheidung war mir nicht bekannt. Ich denk mir nur es kann genauso anders gesehen werden, wenn die 1. Instanz sich auf den Keplinger beruft weiß ich halt nicht ob der VwGH da dann zwingend davon abgehen wird...

Der VwGH ist ja auch nicht an die Entscheide des VfGH gebunden...

Re: Messer Versand

Verfasst: Fr 8. Okt 2021, 09:38
von Promo2
Ein Gericht beruft sich allenfalls auf die Entscheidung eines anderen Gerichtes, nicht aber auf die Literatur, besonders nicht wenn diese widersprüchlich ist.

Re: Messer Versand

Verfasst: Fr 8. Okt 2021, 09:54
von Maddin
Promo2 hat geschrieben:
Fr 8. Okt 2021, 09:38
Ein Gericht beruft sich allenfalls auf die Entscheidung eines anderen Gerichtes, nicht aber auf die Literatur, besonders nicht wenn diese widersprüchlich ist.
Stimmt nicht !