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Re: Antrag auf WBK - online

Verfasst: Mo 7. Feb 2022, 11:14
von gewo
AndyA hat geschrieben:
Mo 7. Feb 2022, 11:00
Blaine hat geschrieben:
Mo 7. Feb 2022, 09:33
AndyA hat geschrieben:
Sa 5. Feb 2022, 18:10
Und was macht Polizei (oder egal, wer) 6 Monate lang?!?!
das is die vorgegebene frist in der die behörde SPÄTESTENS deinen antrag bearbeitet haben muss
je nach auslastung, lust und laune der sachbearbeiter geht das mal schneller und mal langsamer...
In Ungarn die Behörden haben 8 Tage für gewisse Themen, und 30 Tage in generel für den Rest. Laut Last können sie die 8 Tage Themen einmal auf 30 verlängern, und die 30 Tage Themen einmal auf 60 Tage verlängern. Schluss, Ende der Geschichte, sie müssen in diesen Zeiten abarbeiten und antworten. Aber 6 Monate gleich ab Anfang...?!
ich wuerde das sogar akzeptieren wenn ich als buerger auch 6 monate zeit haette fuer meine reaktionen auf amts anschreiben .....

am schlimmsten ist es bei verkehrsverfahren
hier gibts ueberhaupt keine verhaeltnissmaessigkeit
ich muss noch EIN JAHR nach einem vorfall detailliert darueber bescheid wissen denn der staat darf sich so lange zeit lassen ein verfahren zu eroeffnen
aber ich muss innerhalb von ZWEI WOCHEN reagieren
und das obwohl der staat unbegrenzte personelle ressourcen hat und ich bin nur einer ...

korrekt waere es dass der staat sich aussucht wie lange er zeit hat zu reagieren
und dass diese frist dann in diesem bereich auch fuer alle reaktionen des buergers die zulaessige frist ist

Re: Antrag auf WBK - online

Verfasst: Mo 7. Feb 2022, 11:25
von mikonis
gewo hat geschrieben:
Mo 7. Feb 2022, 11:14
.... ich muss noch EIN JAHR nach einem vorfall detailliert darueber bescheid wissen denn der staat darf sich so lange zeit lassen ein verfahren zu eroeffnen ...
Die Erstbehörde hat 12 Monate Zeit einen Bescheid zu erstellen. Falls sie in dieser Zeit nicht zu einem Erkenntnis gekommen ist, ist das Verfahren verjährt (Glaubich).

Re: Antrag auf WBK - online

Verfasst: Mo 7. Feb 2022, 11:47
von John Connor
AndyA hat geschrieben:
Mo 7. Feb 2022, 11:00
Aber 6 Monate gleich ab Anfang...?!
Die Behörde hat im Verwaltungsverfahren nicht „sechs Monate Zeit“, auch wenns 1000x falsch wiederholt wird.

Jeder Antrag muss ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber sechs Monaten erledigt werden.

Das heißt, die Behörde muss so schnell wie möglich entscheiden, man kann das aber (von Ausnahmen abgesehen) erst nach 6 Monaten am Rechtsweg geltend machen.

Die Beschwerde ist dann abzuweisen, wenn die Verzögerung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Behörde zurückzuführen ist (§ 8 VwGVG).

Eine Herumtrudelei kann natürlich auch vorher - zB disziplinäre - Folgen haben.
mikonis hat geschrieben:
Mo 7. Feb 2022, 11:25
gewo hat geschrieben:
Mo 7. Feb 2022, 11:14
.... ich muss noch EIN JAHR nach einem vorfall detailliert darueber bescheid wissen denn der staat darf sich so lange zeit lassen ein verfahren zu eroeffnen ...
Die Erstbehörde hat 12 Monate Zeit einen Bescheid zu erstellen. Falls sie in dieser Zeit nicht zu einem Erkenntnis gekommen ist, ist das Verfahren verjährt (Glaubich).
Nein, sie hat sogar idR ein Jahr Zeit, die erste Verfolgungshandlung zu setzen. Bis 2013 waren das nur 6 Monate.
Verwaltungsübertretungen verjähren idR sogar erst nach 3 Jahren.

Re: Antrag auf WBK - online

Verfasst: Mo 7. Feb 2022, 13:30
von gewo
John Connor hat geschrieben:
Mo 7. Feb 2022, 11:47
gewo hat geschrieben:
Mo 7. Feb 2022, 11:14
.... ich muss noch EIN JAHR nach einem vorfall detailliert darueber bescheid wissen denn der staat darf sich so lange zeit lassen ein verfahren zu eroeffnen ...
Nein, sie hat sogar idR ein Jahr Zeit, die erste Verfolgungshandlung zu setzen. Bis 2013 waren das nur 6 Monate.
Verwaltungsübertretungen verjähren idR sogar erst nach 3 Jahren.
ja
sauerei

Re: Antrag auf WBK - online

Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 01:44
von Flotschi_jägersmann
Ist das mit dem persönlichen Erscheinen nicht ein Humbug. Weil im AVG (§13) steht ja, dass man einen Antrag unterschiedlich einbringen kann und es gibt ja soweit keine Formvorschrift (die ich kenne) für so einen Antrag. Und wenn ich den Einbringe muss ihn der SB ja behandeln.

Unterschrift kann man auch postalisch hinschicken und ein Passfoto muss es ja auch nicht sein - zumindetens in Linz. Da eine WBK ja auch kein Ausweisdokument wie ein Pass ist. (Edit: Dieser Absatz ist Falsch !!)


Das man sich mit so einem Vorgehen keine Freunde macht, is mir eh klar.

Re: Antrag auf WBK - online

Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 07:19
von John Connor
Flotschi_jägersmann hat geschrieben:
Fr 18. Feb 2022, 01:44
Ist das mit dem persönlichen Erscheinen nicht ein Humbug. Weil im AVG (§13) steht ja, dass man einen Antrag unterschiedlich einbringen kann und es gibt ja soweit keine Formvorschrift (die ich kenne) für so einen Antrag. Und wenn ich den Einbringe muss ihn der SB ja behandeln.

Unterschrift kann man auch postalisch hinschicken und ein Passfoto muss es ja auch nicht sein - zumindetens in Linz. Da eine WBK ja auch kein Ausweisdokument wie ein Pass ist.


Das man sich mit so einem Vorgehen keine Freunde macht, is mir eh klar.
1) Mit dem Antrag selbst hast Du meines Erachtens nach recht. Der ist zu behandeln, auch wenn er nicht persönlich abgegeben wurde. Das heißt aber nicht, dass die Behörde Dich im Ermittlungsverfahren nicht laden und auf Dein Kommen bestehen kann.
2) Einer WBK ist sehr wohl ein amtlicher Lichtbildausweis und von den Sicherheitsmerkmalen sogar einer der fälschungssichersten.

Re: Antrag auf WBK - online

Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 07:23
von Dingo
Flotschi_jägersmann hat geschrieben:
Fr 18. Feb 2022, 01:44
Ist das mit dem persönlichen Erscheinen nicht ein Humbug. Weil im AVG (§13) steht ja, dass man einen Antrag unterschiedlich einbringen kann und es gibt ja soweit keine Formvorschrift (die ich kenne) für so einen Antrag. Und wenn ich den Einbringe muss ihn der SB ja behandeln.

Unterschrift kann man auch postalisch hinschicken und ein Passfoto muss es ja auch nicht sein - zumindetens in Linz. Da eine WBK ja auch kein Ausweisdokument wie ein Pass ist.


Das man sich mit so einem Vorgehen keine Freunde macht, is mir eh klar.
Eine WBK würde ich schon als amtlichen Lichtbildausweis sehen, auch wenn es nicht explizit wieder WP bei den Beispielen angeführt ist:

https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/A ... 90001.html

Passfoto wird man brauchen, das Bestandteil der WBK - geht natürlich auch elektronisch. Eingescannter Antrag ginge natürlich auch - theoretisch. Darauf wäre auch die Unterschrift. Technisch kein Problem - aber das ist öffentlicher Bereich.

In Wien hast bei der LPD keine Chance, das online zu machen. Zumindest hat afaik noch keiner die Chance ausgelotet - würde auf Minimum sechs Monate tippen.

Edit: das psychologische Gutachten bei der Erstbeantragung wollten die damals im Original. Gleichwertig elektronisch ginge zwar, aber da brauchst ein signiertes PDF vom Psychologen. Könnte auch kompliziert werden.

Re: Antrag auf WBK - online

Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 11:34
von Flotschi_jägersmann
John Connor hat geschrieben:
Fr 18. Feb 2022, 07:19
Flotschi_jägersmann hat geschrieben:
Fr 18. Feb 2022, 01:44
Ist das mit dem persönlichen Erscheinen nicht ein Humbug. Weil im AVG (§13) steht ja, dass man einen Antrag unterschiedlich einbringen kann und es gibt ja soweit keine Formvorschrift (die ich kenne) für so einen Antrag. Und wenn ich den Einbringe muss ihn der SB ja behandeln.

Unterschrift kann man auch postalisch hinschicken und ein Passfoto muss es ja auch nicht sein - zumindetens in Linz. Da eine WBK ja auch kein Ausweisdokument wie ein Pass ist.


Das man sich mit so einem Vorgehen keine Freunde macht, is mir eh klar.
1) Mit dem Antrag selbst hast Du meines Erachtens nach recht. Der ist zu behandeln, auch wenn er nicht persönlich abgegeben wurde. Das heißt aber nicht, dass die Behörde Dich im Ermittlungsverfahren nicht laden und auf Dein Kommen bestehen kann.
2) Einer WBK ist sehr wohl ein amtlicher Lichtbildausweis und von den Sicherheitsmerkmalen sogar einer der fälschungssichersten.
Die Frage ist was bei einem Ermittlungsverfahren herauskommt. Der SB ist ein SB, nicht mehr und nicht weniger. Deswegen benötigt er ja auch das psychologische Gutachten und einen Waffenführerschein oder eben die Jagdkarte. Das Antragsverfahren hat eigentlich einen Formalcharakter (mMn) - btw was würde eine persönliche Ladung groß am Sachverhalt ändern? Bei dem SB sitzt man ja auch nur eher kurz. Da gehts nur ob alle Unterlagen da sind und das man ein vorgefertigtes Formular unterschreibt ( das ich persönlich nirgends gefunden habe) und ein Bild abgibt. Btw muss eine Vorladung ja eigentlich einen guten Grund haben.

Zu 2.: Du hast recht - das hätt ich besser überprüfen sollen. Mea culpa

Re: Antrag auf WBK - online

Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 14:37
von John Connor
Na zB ob du der bist, der auf dem Bild abgebildet ist. Unterschreiben musst ja auch, weils am WP/der WBK darauf ist. 2 Gründe, die ein pers. Erscheinen bei einer Behörde wohl notwendig machen.

Re: Antrag auf WBK - online

Verfasst: Mi 2. Mär 2022, 13:02
von AndyA
WBK endlich beantragt. Jede Menge Papierkramm... Egal, bin damit durch.

Polizei sagte, daß der nächste Schritt ein privat (ohne Rufnummer) Anruf vom Waffenbüro ist. Was ist das genau, was würden sie von mir wissen, wie geht das in generell?

Re: Antrag auf WBK - online

Verfasst: Mi 2. Mär 2022, 13:13
von gewo
AndyA hat geschrieben:
Mi 2. Mär 2022, 13:02
WBK endlich beantragt. Jede Menge Papierkramm... Egal, bin damit durch.

Polizei sagte, daß der nächste Schritt ein privat (ohne Rufnummer) Anruf vom Waffenbüro ist. Was ist das genau, was würden sie von mir wissen, wie geht das in generell?
sie teilen dir mit dass alles OK ist und dass du geld einzahlen sollst

ca 2 wochen spaeter hast dann deine WBK

Re: Antrag auf WBK - online

Verfasst: Mi 2. Mär 2022, 14:54
von AndyA
gewo hat geschrieben:
Mi 2. Mär 2022, 13:13
AndyA hat geschrieben:
Mi 2. Mär 2022, 13:02
WBK endlich beantragt. Jede Menge Papierkramm... Egal, bin damit durch.

Polizei sagte, daß der nächste Schritt ein privat (ohne Rufnummer) Anruf vom Waffenbüro ist. Was ist das genau, was würden sie von mir wissen, wie geht das in generell?
sie teilen dir mit dass alles OK ist und dass du geld einzahlen sollst

ca 2 wochen spaeter hast dann deine WBK
...und der Anruf? :-)

Re: Antrag auf WBK - online

Verfasst: Mi 2. Mär 2022, 14:59
von MrRiesa
AndyA hat geschrieben:
Mi 2. Mär 2022, 14:54
gewo hat geschrieben:
Mi 2. Mär 2022, 13:13
AndyA hat geschrieben:
Mi 2. Mär 2022, 13:02
WBK endlich beantragt. Jede Menge Papierkramm... Egal, bin damit durch.

Polizei sagte, daß der nächste Schritt ein privat (ohne Rufnummer) Anruf vom Waffenbüro ist. Was ist das genau, was würden sie von mir wissen, wie geht das in generell?
sie teilen dir mit dass alles OK ist und dass du geld einzahlen sollst

ca 2 wochen spaeter hast dann deine WBK
...und der Anruf? :-)
Er sagt die.. alle gut,du bekommst deine wbk und erklärt dir wo du wieviel einzahlen musst..

Oder.. nichts ist gut,vorstrafe etc..du bekommst keine wbk..

Re: Antrag auf WBK - online

Verfasst: Mi 2. Mär 2022, 19:21
von Schneemobil
John Connor hat geschrieben:
Fr 18. Feb 2022, 14:37
Na zB ob du der bist, der auf dem Bild abgebildet ist. Unterschreiben musst ja auch, weils am WP/der WBK darauf ist. 2 Gründe, die ein pers. Erscheinen bei einer Behörde wohl notwendig machen.
War bei mir nicht notwendig.
Ich hab Scans von allen Dokumenten per Email geschickt.
Die haben mir den fertig ausgefüllten Antrag als PDF geschickt. Ausgedruckt, Passbild rein, unterschrieben, eingescannt und fertig.

Re: Antrag auf WBK - online

Verfasst: Mi 2. Mär 2022, 20:21
von John Connor
Schneemobil hat geschrieben:
Mi 2. Mär 2022, 19:21
War bei mir nicht notwendig.
Ich hab Scans von allen Dokumenten per Email geschickt.
Die haben mir den fertig ausgefüllten Antrag als PDF geschickt. Ausgedruckt, Passbild rein, unterschrieben, eingescannt und fertig.
Das ist aber toll. Wann war das denn und bei bei welcher Behörde?