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Re: Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 18:47
von Simon80
Ich denke es zählt für was die Magazine ursprünglich gedacht sind und das sind bei Glock Mags wohl eindeutig Pistolen. Interessant wirds bei Waffen wie SP5 und Scorpion die es als Kurz- und Langwaffe gibt. Gelten die als KW oder als LW Magazin.....

Re: Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 19:15
von Glock1768
Simon80 hat geschrieben:
Mo 14. Feb 2022, 18:47
Ich denke es zählt für was die Magazine ursprünglich gedacht sind und das sind bei Glock Mags wohl eindeutig Pistolen. Interessant wirds bei Waffen wie SP5 und Scorpion die es als Kurz- und Langwaffe gibt. Gelten die als KW oder als LW Magazin.....
richtig ...

Re: Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 20:33
von gewo
coliflower hat geschrieben:
Mo 14. Feb 2022, 18:19
gewo hat geschrieben:
Mo 14. Feb 2022, 17:11
coliflower hat geschrieben:
Mo 14. Feb 2022, 16:04
Ist das auch so einfach, wenn man ein Magazin hat, z.B. Glock welches sowohl in die Glock selbst wie auch in ein kompatibles PCC Gewähr passt ?
Ich verstähe die frage nicht
Wenn ich die Quintessenz oben zum Thema Magazine richtig verstanden habe - FFW bis 20 Schuss, HA bis 10 Schuss - dann muss ich diese im Gegensatz zu Magazinen nach §§17/1 nicht (im Tresor) versperren.

Meine Frage war dahingehend, wenn ich z.B. ein 15er oder 20er Glock Magazin habe, dann wäre dieses Magazin für die FFW OK, für eine LW, z.B. Schmeisser AR-15-9 aber eine Verboten Waffe - was gilt in so einer Konstellation ?
da kommt es darauf an wofuer du diese magazine besitzt

du kannst jederzeit eine LW haben die auf kat B gemeldet ist und in die glock magazine reinpassen.
und du darfst jederzeit bis zu 20 schuss fassende glock magazine besitzen
du darfst sie nur nicht anstecken

gesetzesrelevant werden glock magazine mit einer kapazitaet zwischen 10 und 20 schuss nur dann wenn du eine dazu passende langwaffe besitzt und diese magazine als passend zu 17/1/8 ins ZWR eingemeldet hast

Re: Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 20:41
von Simon80
gewo hat geschrieben:
Mo 14. Feb 2022, 20:33

da kommt es darauf an wofuer du diese magazine besitzt

du kannst jederzeit eine LW haben die auf kat B gemeldet ist und in die glock magazine reinpassen.
und du darfst jederzeit bis zu 20 schuss fassende glock magazine besitzen
du darfst sie nur nicht anstecken

gesetzesrelevant werden glock magazine mit einer kapazitaet zwischen 10 und 20 schuss nur dann wenn du eine dazu passende langwaffe besitzt und diese magazine als passend zu 17/1/8 ins ZWR eingemeldet hast
Wie verkaufst du als Händler eigentlich Magazine für die diversen PCC`s dies als Kurz- und Langwaffe gibt?
Würdest du mir z.B. ein 30 Schuss Scorpion oder MP5/SP5 Magazin als Kurzwaffen oder Langwaffenmagazin verkaufen?

Re: Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 20:55
von Lexman1
Ich habe meine Magazine in einem Holzkasten versperrt, da ich sie ohnehin nichtmehr im Safe unterbringen könnte. Genügt dem Gesetz und fertig. Die ganze Thematik ist ohnehin an Sinnlosigkeit nicht zu überbieten.

Ein Drum Mag würde mir auch gut gefallen, weil einach so ;) Kat A Platz für die Glock ist vorhanden, dann müsste sowas ja gehen oder?

https://www.brownells.at/PCC-PMAG-D-50- ... -100041516

Re: Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 21:19
von gewo
Simon80 hat geschrieben:
Mo 14. Feb 2022, 20:41
Wie verkaufst du als Händler eigentlich Magazine für die diversen PCC`s dies als Kurz- und Langwaffe gibt?
Würdest du mir z.B. ein 30 Schuss Scorpion oder MP5/SP5 Magazin als Kurzwaffen oder Langwaffenmagazin verkaufen?
den fall hatte ich noch nicht
aber von der theorie her kommt es darauf an wofuer du es kaufen willst

wenn du zu mir kommst und ein herkoemmliches glock 17-schuss magazin fuer deinen langwaffen halbautomaten erwerben willst dann kannst du das nur mit einem 17/1/8 eintrag auf deiner WBK oder deinem WP und ich mache dann ggf. betreffend des Glock 17-schuss magazins eine entsprechende ueberlassungmeldung gem §28 an deine behoerde.

wenn du jedoch zu mir kommst und ein herkoemmliches glock 17-schuss magazin fuer deine glock 17 erwerben willst dann erhaeltst du es ohne jede weiteren formalitaeten.

Re: Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 21:23
von hobbycaptain
Lexman1 hat geschrieben:
Mo 14. Feb 2022, 20:55
Ich habe meine Magazine in einem Holzkasten versperrt, da ich sie ohnehin nichtmehr im Safe unterbringen könnte. Genügt dem Gesetz und fertig. Die ganze Thematik ist ohnehin an Sinnlosigkeit nicht zu überbieten.

Ein Drum Mag würde mir auch gut gefallen, weil einach so ;) Kat A Platz für die Glock ist vorhanden, dann müsste sowas ja gehen oder?

https://www.brownells.at/PCC-PMAG-D-50- ... -100041516
Drummag
neu nur als Sportschütze jetzt kaufbar, ausser du hattest schon eins und hast es bis dezember als altbestand gemeldet.
nur weil du schon 1x hicap mag hast, darfst dir nicht noch andere kaufen. ausser als super sportschütze, oder wie das heisst, halt.
so hab ichs verstanden.

Re: Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 21:30
von fast12
Wenn die Glock selbst Kat A ist geht das, klar...

edit: @hobbycaptain: hast du falsch verstanden, für Kat A Waffen darfst du Magazine nachkaufen.

Re: Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 21:33
von Lexman1
Wenn du ein Kat A gemeldet hast, darfst du dafür nachkaufen bis du Pleite bist ;) nur die Z10 (zb) können sich anzahlmääig im Regelfall nicht mehr ändern.

Bei dem Drum Mag geht's um die Unterscheidung im Verwendungszweck...

Re: Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 21:34
von r4ptor
Mein Wissensstand:

Daheim:
Glock <20 Schuss Mags sind für KW
An KW anstecken, alles gut.
An PCC anstecken, böse.

Am Schießstand:
An KW anstecken, alles gut.
An PCC anstecken, alles gut.

> 20 Schuss Glock Magazin, generell böse, hätte gemeldet werden müssen oder Ausnahme.

Re: Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 21:48
von Simon80
gewo hat geschrieben:
Mo 14. Feb 2022, 21:19
Simon80 hat geschrieben:
Mo 14. Feb 2022, 20:41
Wie verkaufst du als Händler eigentlich Magazine für die diversen PCC`s dies als Kurz- und Langwaffe gibt?
Würdest du mir z.B. ein 30 Schuss Scorpion oder MP5/SP5 Magazin als Kurzwaffen oder Langwaffenmagazin verkaufen?
den fall hatte ich noch nicht
aber von der theorie her kommt es darauf an wofuer du es kaufen willst

wenn du zu mir kommst und ein herkoemmliches glock 17-schuss magazin fuer deinen langwaffen halbautomaten erwerben willst dann kannst du das nur mit einem 17/1/8 eintrag auf deiner WBK oder deinem WP und ich mache dann ggf. betreffend des Glock 17-schuss magazins eine entsprechende ueberlassungmeldung gem §28 an deine behoerde.

wenn du jedoch zu mir kommst und ein herkoemmliches glock 17-schuss magazin fuer deine glock 17 erwerben willst dann erhaeltst du es ohne jede weiteren formalitaeten.
Ja bei Glock ists mir eh klar aber ich mein explizit 9mm Karabiner dies bei uns als Lang- und Kurzwaffe gibt. Sagen wir ich hab 10 Stück AR15 Magazine auf Z10 Plätzen. Jetzt verkauf ich 5 Stück davon heißt ich hab 5 freie Z10 Plätze die ich beliebig mit 5 Langwaffenmagazinen größer 10 Schuss befüllen kann.
Jetzt komm ich zu dir als Kunde und will auf diese 5 Plätze 5 Stück 30 Schuss Magazine für CZ Scorpion kaufen ohne das ich eine passende Waffe habe.
Geht das oder würdest du ein CZ Scorpion Magazin als Kurzwaffenmagazin sehen?

Re: Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: Di 15. Feb 2022, 07:23
von gewo
Simon80 hat geschrieben:
Mo 14. Feb 2022, 21:48
gewo hat geschrieben:
Mo 14. Feb 2022, 21:19
Simon80 hat geschrieben:
Mo 14. Feb 2022, 20:41
Wie verkaufst du als Händler eigentlich Magazine für die diversen PCC`s dies als Kurz- und Langwaffe gibt?
Würdest du mir z.B. ein 30 Schuss Scorpion oder MP5/SP5 Magazin als Kurzwaffen oder Langwaffenmagazin verkaufen?
den fall hatte ich noch nicht
aber von der theorie her kommt es darauf an wofuer du es kaufen willst

wenn du zu mir kommst und ein herkoemmliches glock 17-schuss magazin fuer deinen langwaffen halbautomaten erwerben willst dann kannst du das nur mit einem 17/1/8 eintrag auf deiner WBK oder deinem WP und ich mache dann ggf. betreffend des Glock 17-schuss magazins eine entsprechende ueberlassungmeldung gem §28 an deine behoerde.

wenn du jedoch zu mir kommst und ein herkoemmliches glock 17-schuss magazin fuer deine glock 17 erwerben willst dann erhaeltst du es ohne jede weiteren formalitaeten.
Ja bei Glock ists mir eh klar aber ich mein explizit 9mm Karabiner dies bei uns als Lang- und Kurzwaffe gibt. Sagen wir ich hab 10 Stück AR15 Magazine auf Z10 Plätzen. Jetzt verkauf ich 5 Stück davon heißt ich hab 5 freie Z10 Plätze die ich beliebig mit 5 Langwaffenmagazinen größer 10 Schuss befüllen kann.
Jetzt komm ich zu dir als Kunde und will auf diese 5 Plätze 5 Stück 30 Schuss Magazine für CZ Scorpion kaufen ohne das ich eine passende Waffe habe.
Geht das oder würdest du ein CZ Scorpion Magazin als Kurzwaffenmagazin sehen?
Dazu kann ich dir nix sagen
Aber warum sollte das anders sein wie bei Glock Magazinen?

Re: Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: Di 15. Feb 2022, 08:27
von Punisher
Danke für die vielen Antworten!

Genau was ich befürchtet habe - versperrt und getrennt :roll:

LG Robert

Re: Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: Di 15. Feb 2022, 15:47
von Promo
gewo hat geschrieben:
Mo 14. Feb 2022, 20:33
gesetzesrelevant werden glock magazine mit einer kapazitaet zwischen 10 und 20 schuss nur dann wenn du eine dazu passende langwaffe besitzt und diese magazine als passend zu 17/1/8 ins ZWR eingemeldet hast
So herrlich absurd unser WaffG. Wennst einen HA besitzt und 3 Stück 17 Schuss Glock Magazine dazu gemeldet hast, zusätzlich eine normale Glock 17 besitzt und für diese auch 3 Stück 17 Schuss Glock Magazine hast ... dann musst du von den 6 Stück identen Magazinen drei Magazine versperrt aufbewahren, und drei kannst du rumliegen lassen :headslap:

Re: Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: Di 15. Feb 2022, 22:46
von Exitus
Promo hat geschrieben:
Di 15. Feb 2022, 15:47
gewo hat geschrieben:
Mo 14. Feb 2022, 20:33
gesetzesrelevant werden glock magazine mit einer kapazitaet zwischen 10 und 20 schuss nur dann wenn du eine dazu passende langwaffe besitzt und diese magazine als passend zu 17/1/8 ins ZWR eingemeldet hast
So herrlich absurd unser WaffG. Wennst einen HA besitzt und 3 Stück 17 Schuss Glock Magazine dazu gemeldet hast, zusätzlich eine normale Glock 17 besitzt und für diese auch 3 Stück 17 Schuss Glock Magazine hast ... dann musst du von den 6 Stück identen Magazinen drei Magazine versperrt aufbewahren, und drei kannst du rumliegen lassen :headslap:
….. und wehe dir du lässt die falschen drei rumliegen!
:D :at1: :D