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Notwehrüberschreitung(en)
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- pointi2009
- .50 BMG
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- Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
- Wohnort: PL
Re: Notwehrüberschreitung(en)
@stelleman: +1
da hat man (noch) die Möglichkeit eine Kat B mit der Begründung SV zu bekommen, und dann überlegt man, ob man im Ernstfall diese verwendet und wir in AT durch die sch.... Medien und Meinungsmacherei? eingeschüchtert sind und lieber mit uns machen lassen, was die Umverteiler oder sonstigen Gewaltverbrecher machen wollen = Schlaraffenland
je mehr die wissen, dass wir LWB egal der Konsequenzen von unserem Recht auf Waffe gebrauch machen, desto weniger werden das auf die Probe stellen wollen
da hat man (noch) die Möglichkeit eine Kat B mit der Begründung SV zu bekommen, und dann überlegt man, ob man im Ernstfall diese verwendet und wir in AT durch die sch.... Medien und Meinungsmacherei? eingeschüchtert sind und lieber mit uns machen lassen, was die Umverteiler oder sonstigen Gewaltverbrecher machen wollen = Schlaraffenland
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Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
Re: Notwehrüberschreitung(en)
pointi2009 hat geschrieben:je mehr die wissen, dass wir LWB egal der Konsequenzen von unserem Recht auf Waffe gebrauch machen, desto weniger werden das auf die Probe stellen wollen
deswegen funktioniert die Todesstrafe in manchen Bundesstaaten der USA auch so wunderbar abschreckend...
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
- pointi2009
- .50 BMG
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- Wohnort: PL
Re: Notwehrüberschreitung(en)
dass du aber in den USA viel schneller ins Gefängnis kommst und viel länger sitzt als hier,
dass du einmal gesessen dort drüber kaum mehr eine Chance auf Rehabilitation hast als hier,
dass du in den USA, wennst nichts hast, es besser ist entweder einen Coup zu landen, oder hingerichtet zu werden, als auf der Strasse leben zu müssen;
dass es in den USA wesentlich häufiger Gang vs Gang Verbrechen gibt als hier,
dass es in den USA eine viel höhere Kluft zwischen Arm und Reich gibt als hier,
es andere Länder gibt mit wesentlich höherer Anzahl an Todesstrafen als USA
wennst in dem Sumpf des Verbrechens aufwächst, welche Optionen hast in den USA?
NULL - NADA - NIENTE - NICHTS...........
ich behaupte keines Falls, dass Todesstrafe die Lösung der Verbrechen ist, ich behaupte nicht, dass Gegenwehr mit Schusswaffe bei einem Einbruch die Lösung und Rückgang von Verbrechen ist... aber ich glaube, dass die Chance minimal steigt, dass ein Gelegenheitseinbrecher sich sein Vorhaben überlegt und zum Nachbarn geht, bevor er einen heissen Bruch macht und weiss, hier könnte er in den Lauf einer Waffe schauen.
dass du einmal gesessen dort drüber kaum mehr eine Chance auf Rehabilitation hast als hier,
dass du in den USA, wennst nichts hast, es besser ist entweder einen Coup zu landen, oder hingerichtet zu werden, als auf der Strasse leben zu müssen;
dass es in den USA wesentlich häufiger Gang vs Gang Verbrechen gibt als hier,
dass es in den USA eine viel höhere Kluft zwischen Arm und Reich gibt als hier,
es andere Länder gibt mit wesentlich höherer Anzahl an Todesstrafen als USA
wennst in dem Sumpf des Verbrechens aufwächst, welche Optionen hast in den USA?
NULL - NADA - NIENTE - NICHTS...........
ich behaupte keines Falls, dass Todesstrafe die Lösung der Verbrechen ist, ich behaupte nicht, dass Gegenwehr mit Schusswaffe bei einem Einbruch die Lösung und Rückgang von Verbrechen ist... aber ich glaube, dass die Chance minimal steigt, dass ein Gelegenheitseinbrecher sich sein Vorhaben überlegt und zum Nachbarn geht, bevor er einen heissen Bruch macht und weiss, hier könnte er in den Lauf einer Waffe schauen.
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Re: Notwehrüberschreitung(en)
pointi2009 hat geschrieben:...bevor er einen heissen Bruch macht und weiss, hier könnte er in den Lauf einer Waffe schauen.
Wenn ich ein FEU (Freiberuflicher EigentumsUmverteiler) wäre, würde ich bei meinen 11 Nachbarn vorstellig werden. Das zwölfte Haus würde ich einfach auslassen. Da gibts Alarmanlage, Licht mit Bewegungsmelder rundherum und so'n doofes Schild an der Tür von wegen "Ich habe 6 kleine Freunde und die können alle schneller rennen als du". Wozu das Risiko eingehen, gibt doch soviele andere die man risikofrei erleichtern kann. Ein Wolf greift auch nicht den Hirtenhund an sondern die Schafe.
Speak softly and carry a big stick.
Wer zieht bloß den Wecker im Krokodil immer wieder auf?
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- hungarus_old
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Re: Notwehrüberschreitung(en)
Leute,
1.) gut das nicht nur ich so denke - Ja, wer seine FFW aus dem Safe hohlt sollte sie auch benutzen wollen. +1 @steelman
2.) Ich habe gefragt ob jemand solche Fälle kennt, bzw wie es da juristisch ausschaut.
Meine (bescheidenen Ergebnisse):
Zb Der Traffikant der auf den Räuber mit der Softair geschossen hat - Freigesprochen
Im SV fall, kommt es anscheinend sehr auf den Fall an. Ja, da habt ihr schon recht, was man selber in Sekunden entscheiden muss, zerlegen Experten wochenlang.
Also bitte keine Diskussionen über Rechtsysteme und deren Schwächen. Wer Angst vor unserem System hat sollte die FFW lieber im Safe lassen und sich Ausrauben lassen...
Ich will nur mehr über die möglichen Konsequenzen wissen.
Danke!
1.) gut das nicht nur ich so denke - Ja, wer seine FFW aus dem Safe hohlt sollte sie auch benutzen wollen. +1 @steelman
2.) Ich habe gefragt ob jemand solche Fälle kennt, bzw wie es da juristisch ausschaut.
Meine (bescheidenen Ergebnisse):
Zb Der Traffikant der auf den Räuber mit der Softair geschossen hat - Freigesprochen
Im SV fall, kommt es anscheinend sehr auf den Fall an. Ja, da habt ihr schon recht, was man selber in Sekunden entscheiden muss, zerlegen Experten wochenlang.
Also bitte keine Diskussionen über Rechtsysteme und deren Schwächen. Wer Angst vor unserem System hat sollte die FFW lieber im Safe lassen und sich Ausrauben lassen...
Ich will nur mehr über die möglichen Konsequenzen wissen.
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
HE-SA Heinz Eichinger Schiessausbildung
EDELWEISS: Schiesstand in Sollenau
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Re: Notwehrüberschreitung(en)
hungarus hat geschrieben:Zb Der Traffikant der auf den Räuber mit der Softair geschossen hat - Freigesprochen
hi
das problem ist doch vor allem was passiert wenn du dem raeuber den oberarm durchschiesst und das geschoss 20m weiter das kleinkind im kinderwagen auf der anderen strassenseite erwischt
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Notwehrüberschreitung(en)
mögliche ...............
ist das du der in der eigenen Wohnung in der Nacht einen Verbrecher stellst der dir und Familie schaden will, auf ihn ballerst in deiner Panik oder Angst und das warscheinlich noch voll Schlafdeppat.
Dann wirst du dals Opfer durch die Medien gezogen und je nach Lage der Dinge bestraft weil du hast zu kooperuieren und dich ruhig zu verhalten wenn Verbrecher dich und Familie in deiner Wohnung bedrohen, ausrauben verletzten oder töten.
also mach es dem Verbrecher leicht und hilf ihm, hoffe darauf das er dich leben lässt und deine Frau nicht fi...,
tust du das nicht bekommst du sicher eine menge Probleme mit dem Gesetz....mehr oder weniger
Also:
erste möglichkeit du hällst dich an die Vorgaben und hast wenig Ärger mit dem Gesetzt und hast dafür nur jeglichen Schaden bis hin zum Tod....................
zweite möglichkeit du knallst oder stichts ihn ab wenns geht, (besonders bei warmen einbrüchen) und schlägst dich danach mit deiner Familie pumperlgesund ziemlich sicher mit dem Gesetz herum............
wähle selbst welche Probleme dir lieber sind..................
ist das du der in der eigenen Wohnung in der Nacht einen Verbrecher stellst der dir und Familie schaden will, auf ihn ballerst in deiner Panik oder Angst und das warscheinlich noch voll Schlafdeppat.
Dann wirst du dals Opfer durch die Medien gezogen und je nach Lage der Dinge bestraft weil du hast zu kooperuieren und dich ruhig zu verhalten wenn Verbrecher dich und Familie in deiner Wohnung bedrohen, ausrauben verletzten oder töten.
also mach es dem Verbrecher leicht und hilf ihm, hoffe darauf das er dich leben lässt und deine Frau nicht fi...,
tust du das nicht bekommst du sicher eine menge Probleme mit dem Gesetz....mehr oder weniger
Also:
erste möglichkeit du hällst dich an die Vorgaben und hast wenig Ärger mit dem Gesetzt und hast dafür nur jeglichen Schaden bis hin zum Tod....................
zweite möglichkeit du knallst oder stichts ihn ab wenns geht, (besonders bei warmen einbrüchen) und schlägst dich danach mit deiner Familie pumperlgesund ziemlich sicher mit dem Gesetz herum............
wähle selbst welche Probleme dir lieber sind..................
Einschmieren nicht vergessen, damit andere geschützt sind!
und "Fanzer" für Frieden, genau mein Humor!
- hungarus_old
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- Beiträge: 1674
- Registriert: Mo 31. Mai 2010, 08:05
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Re: Notwehrüberschreitung(en)
gewo hat geschrieben:das problem ist doch vor allem was passiert wenn du dem raeuber den oberarm durchschiesst und das geschoss 20m weiter das kleinkind im kinderwagen auf der anderen strassenseite erwischt
Das sollte jedem klar sein. In der Öffentlichkeit sicherlich ein Größeres Problem als bei einem Zuhause.
Daheim kann man sich ausmalen was hinter der Wand ist (zb Stiegenhause samt Aussenwand) aber wie gesagt, für mich persöhnlich beinhaltet meine Entscheidung diese Verantwortung, bzw diese Gefahr. Aber hoffentlich passiert sowas nicht, und wenn dann mache ich mir nachher gedanken, nachdem ich das Leben meiner Familie und mein eigenes beschützen konnte. Hier hört dann die (zumindest meine) nächsten liebe (der fremden) auf.
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EDELWEISS: Schiesstand in Sollenau
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Re: Notwehrüberschreitung(en)
und wenn dann mache ich mir nachher gedanken, nachdem ich das Leben meiner Familie und mein eigenes beschützen konnte. Hier hört dann die (zumindest meine) nächsten liebe (der fremden) auf.
+1
+1
Einschmieren nicht vergessen, damit andere geschützt sind!
und "Fanzer" für Frieden, genau mein Humor!
Re: Notwehrüberschreitung(en)
Im wesentlichen gibt es 2 Grundsätze die zu beachten sind:
1. Man muss das gelindeste zur Verfügung stehende Mittel für die Notwehr nützen. Was das ist bzw. ob der Richter das angewendete als das gelindeste Mittel ansieht, kommt eben auf Einzelfall an....
2. Je größer die mit dem Berufsbild verbundene Gefahr und damit verbunden die "Vorbereitung" auf die Gefahr, desto strenger ist der Maßstab bei der Gewaltanwendung anzulegen. Das bedeutet: Ein Polizist der schießt wird sich bei der Rechtfertigung für den Schuss wesentlicher schwerer tun, als der Privatmann der im Haus einen Einbrecher stellt.
Mir ist klar, dass diese Ausführungen die Frage nicht wirklich beantworten, aber man kann eben keine allgemein gültige Definition geben - letzten Endes entscheidet darüber das Gericht (bzw. die Staatsanwaltschaft).
1. Man muss das gelindeste zur Verfügung stehende Mittel für die Notwehr nützen. Was das ist bzw. ob der Richter das angewendete als das gelindeste Mittel ansieht, kommt eben auf Einzelfall an....
2. Je größer die mit dem Berufsbild verbundene Gefahr und damit verbunden die "Vorbereitung" auf die Gefahr, desto strenger ist der Maßstab bei der Gewaltanwendung anzulegen. Das bedeutet: Ein Polizist der schießt wird sich bei der Rechtfertigung für den Schuss wesentlicher schwerer tun, als der Privatmann der im Haus einen Einbrecher stellt.
Mir ist klar, dass diese Ausführungen die Frage nicht wirklich beantworten, aber man kann eben keine allgemein gültige Definition geben - letzten Endes entscheidet darüber das Gericht (bzw. die Staatsanwaltschaft).
Gruß
gertbley
gertbley
Re: Notwehrüberschreitung(en)
Tatsache ist auch, das die Gerichte in Österreich sich durchaus auf die Seite des sich Verteidigenden stellen...siehe Trafikant der den Soft-Gun-Räuber erschossen hat. Die meisten Legalwaffenbesitzer haben laut "oh mein Gott, der Arme geht sicher in den Häfn" geschrien...aber passiert ist ihm genau GARNICHTS!
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Re: Notwehrüberschreitung(en)
ich hätte nur gerne gewußt, in welchen paragraphen eine "verhältnismäßigkeit" der notwehr angeführt ist?
meines wissens nach ist notwehr (u.nothilfe) bei einem unmittelbar stattfindendem angriff (sei es körperlich oder gegen mein eigentum) zur abwehr straffrei gestattet. (d.h. nachschießen bei beendetem angriff oder einbruch ist n i c h t
zulässig)
wie die vorposter richtig schreiben muß man sich im klaren sein, daß in diesem fall eine gerichtliche untersuchung bzw.verhandlung durchgeführt wird.
meines wissens nach ist notwehr (u.nothilfe) bei einem unmittelbar stattfindendem angriff (sei es körperlich oder gegen mein eigentum) zur abwehr straffrei gestattet. (d.h. nachschießen bei beendetem angriff oder einbruch ist n i c h t
zulässig)
wie die vorposter richtig schreiben muß man sich im klaren sein, daß in diesem fall eine gerichtliche untersuchung bzw.verhandlung durchgeführt wird.
Die unantastbarkeit des Eigentums ist unsere größte Freiheit. Lebt sie und kämpft für eure Rechte.
"Game Over"
"Game Over"
- kemira
- Supporter .45 ACP Black Talon
- Beiträge: 6760
- Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
- Wohnort: Los Karawancos
Re: Notwehrüberschreitung(en)
BigBen hat geschrieben:Die meisten Legalwaffenbesitzer haben laut "oh mein Gott, der Arme geht sicher in den Häfn" geschrien...
...naja, bei den allgemein bekannten Vorbetern, die das immer wieder lautstark als letztgültige Wahrheit prophezeit haben, kein Wunder...
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
...the Brotherhood of Blackpowder...
Re: Notwehrüberschreitung(en)
kemira hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Die meisten Legalwaffenbesitzer haben laut "oh mein Gott, der Arme geht sicher in den Häfn" geschrien...
...naja, bei den allgemein bekannten Vorbetern, die das immer wieder lautstark als letztgültige Wahrheit prophezeit haben, kein Wunder...
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- pointi2009
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Re: Notwehrüberschreitung(en)
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