ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Waffen und Polizisten außer Dienst

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Bueller
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 106
Registriert: Mo 20. Feb 2017, 23:32
Wohnort: Schweiz

Re: Waffen und Polizisten außer Dienst

Beitrag von Bueller » Di 12. Apr 2022, 22:01

@gewo: Vielen Dank für die Aufklärung. Wow, das ist bei euch ja tatsächlich geregelt :o

@AUG-andi: das lässt meinen Mund wieder zuklappen ;)

John Connor
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 568
Registriert: Di 6. Jun 2017, 21:57
Wohnort: Wien

Re: Waffen und Polizisten außer Dienst

Beitrag von John Connor » Di 12. Apr 2022, 22:02

"Überlassen" bedeutet, wie der Verwaltungsgerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen hat, "das Hantieren mit der Waffe ermöglichen" (vgl die Erkenntnisse vom 8. Juni 1983, Zl 83/01/0227, vom 25. April 1990, Zl 90/01/0033 und vom 20. Juni 2012 Zl 2009/03/0051).
In den zitierten Erkenntnissen hat der Verwaltungsgerichtshof überdies klargestellt, dass dem Umstand, dass der Betreffende sich nach Überlassen der Faustfeuerwaffe in unmittelbarer Umgebung befunden hat, keine entscheidende Bedeutung zukommt.

Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7027
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Weinviertel

Re: Waffen und Polizisten außer Dienst

Beitrag von AUG-andy » Di 12. Apr 2022, 22:09

Bueller hat geschrieben:
Di 12. Apr 2022, 22:01
@gewo: Vielen Dank für die Aufklärung. Wow, das ist bei euch ja tatsächlich geregelt :o

@AUG-andi: das lässt meinen Mund wieder zuklappen ;)
Wie bereits erwähnt. Es gibt immer Idioten die Fotos von solchen Aktionen ins Netz stellen. Dann darf man sich nicht wundern wenn es Konsequenzen gibt. Im Endeffekt muss jeder selbst entscheiden wie er mit dieser Situation umgeht.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7027
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Weinviertel

Re: Waffen und Polizisten außer Dienst

Beitrag von AUG-andy » Di 12. Apr 2022, 22:11

John Connor hat geschrieben:
Di 12. Apr 2022, 22:02
"Überlassen" bedeutet, wie der Verwaltungsgerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen hat, "das Hantieren mit der Waffe ermöglichen" (vgl die Erkenntnisse vom 8. Juni 1983, Zl 83/01/0227, vom 25. April 1990, Zl 90/01/0033 und vom 20. Juni 2012 Zl 2009/03/0051).
In den zitierten Erkenntnissen hat der Verwaltungsgerichtshof überdies klargestellt, dass dem Umstand, dass der Betreffende sich nach Überlassen der Faustfeuerwaffe in unmittelbarer Umgebung befunden hat, keine entscheidende Bedeutung zukommt.
Und wie willst du das in den eigenen 4 Wänden kontrollieren? :think:
Wer sollte das mitbekommen?
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

John Connor
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 568
Registriert: Di 6. Jun 2017, 21:57
Wohnort: Wien

Re: Waffen und Polizisten außer Dienst

Beitrag von John Connor » Di 12. Apr 2022, 22:27

1.) Rechtsfragen sollte man grundsätzlich von Beweisfragen trennen.
2.) Überlassen kann man ja net nur innerhalb der eigenen 4 Wände.
3.) Wie glaubst, wie die Verfahren zustandekommen sind?

eXistenZ
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2424
Registriert: So 9. Mai 2010, 16:32

Re: Waffen und Polizisten außer Dienst

Beitrag von eXistenZ » Di 12. Apr 2022, 23:49

Exitus hat geschrieben:
Mo 11. Apr 2022, 20:59
Oder Sind Polizisten generell davon ausgenommen?
Ich habe das auch schon mal einen befreundeten Polizisten gefragt und der meinte (keine WBK / WP) das er weder Kat. B Waffen noch Faustfeuerwaffenmunition außer Dienst angreifen darf.
Ist ein sehr seriöser, netter Freund und eigentlich hätte ich ihm gerne sogar einen WP bezahlt.
Leider will er keinen :(

Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7027
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Weinviertel

Re: Waffen und Polizisten außer Dienst

Beitrag von AUG-andy » Mi 13. Apr 2022, 07:22

John Connor hat geschrieben:
Di 12. Apr 2022, 22:27
1.) Rechtsfragen sollte man grundsätzlich von Beweisfragen trennen.
2.) Überlassen kann man ja net nur innerhalb der eigenen 4 Wände.
3.) Wie glaubst, wie die Verfahren zustandekommen sind?
Nur durch Blödheiten. :whistle:
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit sind die Chancen erwischt zu werden mit fast 100% Sicherheit auszuschließen.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

John Connor
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 568
Registriert: Di 6. Jun 2017, 21:57
Wohnort: Wien

Re: Waffen und Polizisten außer Dienst

Beitrag von John Connor » Mi 13. Apr 2022, 07:38

Verbrecher sind die, die erwischt werden © Al Bundy

Was glaubst, wer schon aller gedacht hat, nicht blöd zu sein. Der sicherste Weg ist, einfach nicht gegen das Gesetz zu verstoßen.

Benutzeravatar
Exitus
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1150
Registriert: Mi 29. Apr 2015, 08:22
Wohnort: St. Veit/Glan

Re: Waffen und Polizisten außer Dienst

Beitrag von Exitus » Mi 13. Apr 2022, 07:54

John Connor hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 07:38
Verbrecher sind die, die erwischt werden © Al Bundy

Was glaubst, wer schon aller gedacht hat, nicht blöd zu sein. Der sicherste Weg ist, einfach nicht gegen das Gesetz zu verstoßen.
Und wenn, dann vielleicht nicht in einem öffentlichen Forum damit angeben.

Benutzeravatar
Joewood
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1373
Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:07
Wohnort: Wien

Re: Waffen und Polizisten außer Dienst

Beitrag von Joewood » Mi 13. Apr 2022, 09:28

Exitus hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 07:54
Und wenn, dann vielleicht nicht in einem öffentlichen Forum damit angeben.
Exakt das ist der Punkt... selbst wenn ich einem unberechtigten eine Waffe außerhalb eines behördlich genehmigten Schießstandes in die Hand drücken würde, käme ich nie auf die Idee, das irgendwo öffentlich zu posten (Facebook, Instagram, Whatsapp sind da durchaus beliebte "Fehlerquellen")

Antworten