Re: Lagerung Kat. B + Munition
Verfasst: Mi 5. Okt 2022, 07:12
Das mit den Waffenschrank ist wie mit dem Fernseher, der kann nie zu groß sein !
Ein TV-Gerät darf im Hause Doc Steel gerade so groß sein, dass man das Gezeigte von seiner bevorzugten Position noch mühelos erkennen kann. Alles was darüber hinaus geht verhunzt den Stil und wirkt störend auf das Einrichtungsbild.TheWayOfTheGun hat geschrieben: ↑Mi 5. Okt 2022, 07:12wie mit dem Fernseher, der kann nie zu groß sein !
Dieser Waffenhändler ist ein schweres Sicherheitsrisiko, wenn er das wirklich so gesagt haben sollte.Bäckerl hat geschrieben: ↑Di 4. Okt 2022, 18:57nerd hat geschrieben: ↑Di 4. Okt 2022, 16:24Wie um alles in der Welt bist du nur durch den Waffenführerschein gekommen?
Kurz: Ja, du wirst Probleme kriegen. Jetzt aber schnell nachbessern... hier zum Nachlesen. Wurde alles schon zig mal geschrieben. Google und die Forumssuche sind deine Freunde.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... g%C3%A4nze
viewtopic.php?t=49811&start=15
Mir wurde das damals so erklärt und ich hab extra nochmals beim Waffenhändler (der mit mir die Einweisung machte) nachgefragt. Dieser sagte zu mir dass es reicht wenn ich die Waffe in einem zugesperrten Koffer lagere. Theoretisch wärs sogsr möglich sie in eine zugesperrte Schublade zu geben, wenn ich alleine wohnen würde. Daher komme ich auf das…
Da steckt jetzt eine kleine Ausrede drin Du müsstest es beim Waffenführerschein anders gehört haben.
Dafür hat man einen wunderschönen Wandteppich - und dahinter in einer Vertiefung einen riesigen Flatscreendoc steel hat geschrieben: ↑Mi 5. Okt 2022, 08:22Ein TV-Gerät darf im Hause Doc Steel gerade so groß sein, dass man das Gezeigte von seiner bevorzugten Position noch mühelos erkennen kann. Alles was darüber hinaus geht verhunzt den Stil und wirkt störend auf das Einrichtungsbild.TheWayOfTheGun hat geschrieben: ↑Mi 5. Okt 2022, 07:12wie mit dem Fernseher, der kann nie zu groß sein !
Ich wohn schliesslich ned in an Kino.
Wie soll er es beim Waffenführerschein anders gehört haben, wenn der Händler den FS macht???Ballisticus hat geschrieben: ↑Mi 5. Okt 2022, 10:27Da steckt jetzt eine kleine Ausrede drin Du müsstest es beim Waffenführerschein anders gehört haben.
Sorry, aber bei der Verwahrung der Waffe gibts keine Ausreden - man weiß ja sehr vieles nicht, auch wenn man eine sehr gute Waffenführerschein-Belehrung hatte, aber das sind die absoluten Basics. Ich glaub, das waren überhaupt die zwei Dinge, die ich dauerhaft vom WF mitgenommen habe, damals: (1) Verwahrung und (2) dass eine Pistole noch ned entladen ist, wenn das Magazin rausgenommen wird. Alles andere hat sich dann im Laufe der Zeit ergeben, und ich stelle von Zeit zu Zeit auch hier im Forum Fragen, aus denen ersichtlich wird, dass ich auch ned der profunde Kenner aller Details bin.Joewood hat geschrieben: ↑Mi 5. Okt 2022, 11:24Wie soll er es beim Waffenführerschein anders gehört haben, wenn der Händler den FS macht???Ballisticus hat geschrieben: ↑Mi 5. Okt 2022, 10:27Da steckt jetzt eine kleine Ausrede drin Du müsstest es beim Waffenführerschein anders gehört haben.
Leute, seid's nicht päpstlicher als der Papst. Wer von euch hat nach der Fahrschule die STVO auswendig gelernt? Das was ihr in der Fahrschule gelernt habt, war für euch gültig, oder nicht? Wenn der Fahrlehrer Blödsinn geredet hat, dann hast halt an Blödsinn gemacht, sofern die Prfüung nicht zufällig dein falsches Wissen bei genau DEM Themengebiet aufgedeckt hätte...
Soweit ich das mitbekommen habe nehmen sie einem die Kanone nicht gleich weg, wenn die Verwahrung nicht perfekt ist; falls sich da nicht grob was geändert hat, bekommt man eine Frist zur Nachbesserung
Der Verwaltungsgerichtshof hat aber schon ausgesprochen, dass eine solche zu unterstellende Annahme letztlich bedeuten würde, dass von einer im genannten Sinn allein lebenden Person generell ein zusätzliches einbzw aufbruchsicheres Behältnis für die Waffe zu fordern wäre, dass sich aber ein solches Erfordernis aus dem WaffG und der dazu ergangenen Verordnung nicht ableiten lässt (vgl VwSlg 15.263 A/1999).
Der Witz ist: allein mit der Tatsache, dass du dich hirt im Foum aufhältst und zumindest ab und zu Fragen stellst bzw, mitliest, hebt dich massiv vom Schnitt der durschnittlichen Waffenbesitzer ab.Ballisticus hat geschrieben: ↑Mi 5. Okt 2022, 14:29und ich stelle von Zeit zu Zeit auch hier im Forum Fragen, aus denen ersichtlich wird, dass ich auch ned der profunde Kenner aller Details bin.
Das ist ein anderes Thema über das man ausführlich diskutieren könnte. Aber wie man an den Verwaltungsgerichtsentscheidungen sieht, ist nicht mal die gesetzliche Lage 100% eindeutig (ok, in österreich deutsches Recht zu lehren ist sowieso ein super- fail)Ballisticus hat geschrieben: ↑Mi 5. Okt 2022, 14:29Und wie ich schon sagte: Wenn ihm das wirklich so beim WF gesagt wurde, dann ist der Waffenhändler/WF-Belehrende zu hinterfragen.
nerd hat geschrieben: ↑Di 4. Okt 2022, 20:07Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.Bäckerl hat geschrieben: ↑Di 4. Okt 2022, 19:24Super! Danke! Find ich etwas krass, dass mich der Waffenhändler so falsch informiert hat. Für mich war die Sache natürlich damals mit der Aussage erledigt.v0s hat geschrieben: ↑Di 4. Okt 2022, 19:17https://www.hornbach.at/shop/Moebeltres ... tikel.html
sowas kaufen und irgendwo festschrauben. An der Wand oder in einem Kasten. Eigentlich müsste es reichen den Koffer selbst anzuschrauben oder wo festzuketten. Normal reicht es auch wenn der versperrte Koffer in einem versperrten Kasten liegt. Mein Opa hatte seine Walther PP in einer Geldkassette in einem versperrbaren Fach in einem Kasten in der Küche und es war nie ein Problem bei den Kontrollen. Wegtragen solls halt keiner können.
Diesen Satz einfach mal einprägen und bzgl Waffen immer mal den Gesetzestext nachschlagen. Ist ja alles im RIS und sehr verständlich geschrieben. Fragen der Verwahrung sind nicht außergewöhnlich schwer zu verstehen.
Der entscheidende Punkt ist die - derzeit noch - fehlende Sicherung vor Verbringung der Waffe. Nochmals schlimmer wird es, wenn du nicht alleine lebst und ganz schlimm, wenn Kinder im Haus sind. Dazu gibt es Abstufungen die bei Kat B strenger als bei Kat C gehandelt werden, siehe link weiter oben.
Übrigens, da du erwähnst, die Waffe nicht mehr fürs Sportschießen zu verwenden: falls du die regelmäßige, sichere Handhabung nicht zb durch Bewerbe oder Ergebnisse nachweisen kannst, wirst du wohl bei der Überprüfung aufgefordert werden, den Waffenführerschein noch einmal zu machen. Ist wieder nichts Außergewöhnliches. Die genauen Fristen kenne ich nicht, wie weit die Beamten zurück schauen. Warte aber auf diese Aufforderung, da es keinen Sinn macht, den Waffenführerschein auf Verdacht voraus zu machen, da er nur 6 Monate lang gültig ist.
Alternativ schieß jetzt noch ein paar Bewerbe, oder lass dir Schießstandbesuche bestätigen. Alles besser, als zum selben Händler zu gehen und noch mehr Unfug zu hören. Just saying...
Bäckerl hat geschrieben: ↑Do 6. Okt 2022, 16:50Tresor bereits besorgt und morgen wird er festgeschraubt! Nein es sind keine Kinder im Haus sonst hätte ich die Knarre definitv besser abgesichert. Es ist nur meine Frau und ich im Haus und die weiß weder wo die Waffe ist noch wie sie aufbewahrt ist.
Ja das ist mir bekannt das man wieder mal schießen gehen muss. Den Händler werde ich sowieso nicht mehr besuchen.
Oje, der nächste "Fehler". Ein Tipp, sie sollte auch WBK machen. Schlimmstenfalls hast du dann "mehr Plätze", wenn sie es nur dir zuliebe macht .