Seite 2 von 2

Re: Kurzwaffe als Jäger führen

Verfasst: Di 3. Jan 2023, 13:55
von Incite
@Gewo


Schade, ich hatte gehofft da gibt es was stichhaltiges neues wie z.B. eine Präzisierung oder von mir aus einen offiziellen Infozettel von einem Landesjagdverband oder so der das dezidiert alles erlaubt. Ich habe einfach zu viel Geld in meine WBK (B Waffen) gesteckt als das ich diese wegen möglicherweise unberechtigtem Führen riskieren kann.

Das ist ja dann im Grunde Käse und nur mögliche Stolpersteine und um ehrlich zu sein ich muss nicht derjenige sein der dann vor Gericht um seine Zuverlässigkeit prozessieren muss.

lg

Re: Kurzwaffe als Jäger führen

Verfasst: Di 3. Jan 2023, 14:25
von AUG-andy
Incite hat geschrieben:
Di 3. Jan 2023, 13:55
@Gewo


Schade, ich hatte gehofft da gibt es was stichhaltiges neues wie z.B. eine Präzisierung oder von mir aus einen offiziellen Infozettel von einem Landesjagdverband oder so der das dezidiert alles erlaubt. Ich habe einfach zu viel Geld in meine WBK (B Waffen) gesteckt als das ich diese wegen möglicherweise unberechtigtem Führen riskieren kann.

Das ist ja dann im Grunde Käse und nur mögliche Stolpersteine und um ehrlich zu sein ich muss nicht derjenige sein der dann vor Gericht um seine Zuverlässigkeit prozessieren muss.

lg
Was erwartest du dir von österreichischen Gesetzen?
Genauso schwammig wie die Situation mit den Griffstücken und WS.
Irgendwann wird es einen oder mehrere Leute erwischen und dann ist hoffentlich alles geklärt.

Re: Kurzwaffe als Jäger führen

Verfasst: Di 3. Jan 2023, 14:31
von gewo
Incite hat geschrieben:
Di 3. Jan 2023, 13:55
@Gewo


Schade, ich hatte gehofft da gibt es was stichhaltiges neues wie z.B. eine Präzisierung oder von mir aus einen offiziellen Infozettel von einem Landesjagdverband oder so der das dezidiert alles erlaubt. Ich habe einfach zu viel Geld in meine WBK (B Waffen) gesteckt als das ich diese wegen möglicherweise unberechtigtem Führen riskieren kann.

Das ist ja dann im Grunde Käse und nur mögliche Stolpersteine und um ehrlich zu sein ich muss nicht derjenige sein der dann vor Gericht um seine Zuverlässigkeit prozessieren muss.

lg
frag deine waffenbehoerde
schriftlich

wenn du antwort bekommen solltest hast du zu mindestens was in der hand
ned das ich glaub dass das was da kommt richtig ist
aber es ist zumindestens was das du im fall eines verfahrens gegen dich aufn tisch legen kannst
besser als nix

die handvoll verfahren die es bisher gab sind soweit ich es ueberblicken kann alle so ausgegangen wie es der G. gesagt hat ....

Re: Kurzwaffe als Jäger führen

Verfasst: Di 3. Jan 2023, 15:49
von utc37
gewo hat geschrieben:
Di 3. Jan 2023, 13:32
utc37 hat geschrieben:
Mo 2. Jan 2023, 18:35
Kurzfassung:
- tatsächliche Jagdausübung ( Ansitz, Pirsch, Fallenkontrolle, Nachsuche, Revierspaziergang, Nachschau wegen Unfallwild usw…)
- Führen von Zuhause bis ins Revier ist rechtlich ebenso iO, laden im Revier ist nicht notwendig
- nachvollziehbare Stops mit Auto (Tanken etc. ebenso)
Alles andere was an Hypothesen kursiert ist typisches Foren/Stammtischgeschwätz von den üblichen Experten.
wenn die die aussagen vom mag. gartner von der III/3 als typisches forengeschwaetz betrachtest dann mag das so sein

letztstand nach dem inkrafttreten des gesetzes (vorher war es anders, das stimmt) ist:
- fuehren am und zum weg zum revier untersagt
- fuehren beim verlegen im PKW (!) innerhalb des reviers untersagt
- fuehren immer untersagt im revier wenn keine langwaffe mit dabei ist (spaziergang, winterfuetterung, anlagenbau oder instandhaltung usw.)
und ja auch er hat gesagt es wird wohl ausjuduziert werden muessen
das ist es aber schon
es gibt schon mehrere einschlaegige urteile dazu
und alles sind soweit mir bekannt bisher genau so ausgegangen wie oben skizziert

das was tatsaechlich in der bewertung noch offen ist sind in wirklichkeit nur die hundefuehrer
das hat auch der G. damals bei der roadshow offen stehen gelassen
bei der nachsuche die ueber oeffentlichen grund fuehrt (strasse) ist wohl das entladen und transportieren unverhaeltnissmaessig
vermutlich
ein hundefuehrer sollte daher als einziger (ausser dem aufsichtsjaeger) auf antrag auch bei der neuen rechtslage sehr wohl noch einen waffenpass bekommen koennen
vermutlich
Gerhard, dein Wissen in allen Ehren.
Gibt es deine Ausführungen wo einsehbar schriftlich?
Die LJV kommunizieren das (siehe Google Recherche) wie von mir dargestellt (Ausnahme das mit der LW, das habe ich tatsächlich nicht umfassend ausgeführt)

Lvwg Urteile gibt es im RIS dazu auch nicht.

Re: Kurzwaffe als Jäger führen

Verfasst: Di 3. Jan 2023, 16:43
von KarawankenHippie
gewo hat geschrieben:
Di 3. Jan 2023, 13:32
utc37 hat geschrieben:
Mo 2. Jan 2023, 18:35
Kurzfassung:
- tatsächliche Jagdausübung ( Ansitz, Pirsch, Fallenkontrolle, Nachsuche, Revierspaziergang, Nachschau wegen Unfallwild usw…)
- Führen von Zuhause bis ins Revier ist rechtlich ebenso iO, laden im Revier ist nicht notwendig
- nachvollziehbare Stops mit Auto (Tanken etc. ebenso)
Alles andere was an Hypothesen kursiert ist typisches Foren/Stammtischgeschwätz von den üblichen Experten.
wenn die die aussagen vom mag. gartner von der III/3 als typisches forengeschwaetz betrachtest dann mag das so sein

letztstand nach dem inkrafttreten des gesetzes (vorher war es anders, das stimmt) ist:
- fuehren am und zum weg zum revier untersagt
- fuehren beim verlegen im PKW (!) innerhalb des reviers untersagt
- fuehren immer untersagt im revier wenn keine langwaffe mit dabei ist (spaziergang, winterfuetterung, anlagenbau oder instandhaltung usw.)
und ja auch er hat gesagt es wird wohl ausjuduziert werden muessen
das ist es aber schon
es gibt schon mehrere einschlaegige urteile dazu
und alles sind soweit mir bekannt bisher genau so ausgegangen wie oben skizziert

das was tatsaechlich in der bewertung noch offen ist sind in wirklichkeit nur die hundefuehrer
das hat auch der G. damals bei der roadshow offen stehen gelassen
bei der nachsuche die ueber oeffentlichen grund fuehrt (strasse) ist wohl das entladen und transportieren unverhaeltnissmaessig
vermutlich
ein hundefuehrer sollte daher als einziger (ausser dem aufsichtsjaeger) auf antrag auch bei der neuen rechtslage sehr wohl noch einen waffenpass bekommen koennen
vermutlich
Das ist ja noch viel dümmer und realitätsferner als ursprünglich angenommen...ganz ehrlich wer kommt auf so einen Schmarrn? :hand:

Re: Kurzwaffe als Jäger führen

Verfasst: Di 3. Jan 2023, 16:56
von gewo
utc37 hat geschrieben:
Di 3. Jan 2023, 15:49
gewo hat geschrieben:
Di 3. Jan 2023, 13:32
utc37 hat geschrieben:
Mo 2. Jan 2023, 18:35
Kurzfassung:
- tatsächliche Jagdausübung ( Ansitz, Pirsch, Fallenkontrolle, Nachsuche, Revierspaziergang, Nachschau wegen Unfallwild usw…)
- Führen von Zuhause bis ins Revier ist rechtlich ebenso iO, laden im Revier ist nicht notwendig
- nachvollziehbare Stops mit Auto (Tanken etc. ebenso)
Alles andere was an Hypothesen kursiert ist typisches Foren/Stammtischgeschwätz von den üblichen Experten.
wenn die die aussagen vom mag. gartner von der III/3 als typisches forengeschwaetz betrachtest dann mag das so sein

letztstand nach dem inkrafttreten des gesetzes (vorher war es anders, das stimmt) ist:
- fuehren am und zum weg zum revier untersagt
- fuehren beim verlegen im PKW (!) innerhalb des reviers untersagt
- fuehren immer untersagt im revier wenn keine langwaffe mit dabei ist (spaziergang, winterfuetterung, anlagenbau oder instandhaltung usw.)
und ja auch er hat gesagt es wird wohl ausjuduziert werden muessen
das ist es aber schon
es gibt schon mehrere einschlaegige urteile dazu
und alles sind soweit mir bekannt bisher genau so ausgegangen wie oben skizziert

das was tatsaechlich in der bewertung noch offen ist sind in wirklichkeit nur die hundefuehrer
das hat auch der G. damals bei der roadshow offen stehen gelassen
bei der nachsuche die ueber oeffentlichen grund fuehrt (strasse) ist wohl das entladen und transportieren unverhaeltnissmaessig
vermutlich
ein hundefuehrer sollte daher als einziger (ausser dem aufsichtsjaeger) auf antrag auch bei der neuen rechtslage sehr wohl noch einen waffenpass bekommen koennen
vermutlich
Gerhard, dein Wissen in allen Ehren.
Gibt es deine Ausführungen wo einsehbar schriftlich?
Die LJV kommunizieren das (siehe Google Recherche) wie von mir dargestellt (Ausnahme das mit der LW, das habe ich tatsächlich nicht umfassend ausgeführt)

Lvwg Urteile gibt es im RIS dazu auch nicht.
du kannst das ganz sicher jederzeit als rechtsauskunft vom BMI III/3 haben
stand ja oft genug in aussendungen ect

es gibt auch seit ende dezember einen neuen runderlass
mit hoher wahrscheinlichkeit stehts auch da wieder drinnen

die ganze verwirrung ist entstanden weil in der gesetzeskommentierung zur novelle die bestimmungen fuer das fuehren von kat C kommentarlos auf das fuehren von kat B uebernommen wurden.
die gesetzeskommentierung ist aber halt keine verordnung und nicht mal ein erlass
sie ist eine arbeitsunterlage die keine bindende wirkung auf gerichte hat

das BMI hat das immer so vertreten wie mir bekannt
und hat im wesentlich drauf hingewiesen dass man es wohl ausjudizieren muss

fuer mich selber gibts da halt keinen handlungsbedarf
da jaeger ja ned zum waffenfuehrerescheinkurs muessen gibts diesbezueglich beim kurs auch keine fragen dazu
daher habe ich es fuer mich noch nicht angefragt bei der III/3

es kann aber jeder jaeger anfragen bei der III/3
normalerweise sind derartige anfragen bei der lokalen zustaendigen behoerde zu stellen
aber gerade bei solchen neuen sachen kriegst sehr wohl von der III/3 a antwort
die frage ist nur ob dir die antwort auch gefaellt

du musst halt ordentlich formulieren bei so anfragen
sonst kriegst nur den gesetzestext retour als antwort

1.) in kurzform aufzeigen dass es unterschiedliche interpretationen gibt
2.) KLARE, EINFACHE und vor allem KONKRETE fragen stellen
drei bis vier fragen kriegst beantwortet
wennst an fragenkatalog schickst dann wimmeln sie dich mit irgendeiner netten rechtlichen formulierung ab

Re: Kurzwaffe als Jäger führen

Verfasst: Di 3. Jan 2023, 21:53
von Pirker
gewo hat geschrieben:
Di 3. Jan 2023, 13:32
utc37 hat geschrieben:
Mo 2. Jan 2023, 18:35
Kurzfassung:
- tatsächliche Jagdausübung ( Ansitz, Pirsch, Fallenkontrolle, Nachsuche, Revierspaziergang, Nachschau wegen Unfallwild usw…)
- Führen von Zuhause bis ins Revier ist rechtlich ebenso iO, laden im Revier ist nicht notwendig
- nachvollziehbare Stops mit Auto (Tanken etc. ebenso)
Alles andere was an Hypothesen kursiert ist typisches Foren/Stammtischgeschwätz von den üblichen Experten.
wenn die die aussagen vom mag. gartner von der III/3 als typisches forengeschwaetz betrachtest dann mag das so sein

letztstand nach dem inkrafttreten des gesetzes (vorher war es anders, das stimmt) ist:
- fuehren am und zum weg zum revier untersagt
- fuehren beim verlegen im PKW (!) innerhalb des reviers untersagt
- fuehren immer untersagt im revier wenn keine langwaffe mit dabei ist (spaziergang, winterfuetterung, anlagenbau oder instandhaltung usw.)
und ja auch er hat gesagt es wird wohl ausjuduziert werden muessen
das ist es aber schon
es gibt schon mehrere einschlaegige urteile dazu
und alles sind soweit mir bekannt bisher genau so ausgegangen wie oben skizziert

das was tatsaechlich in der bewertung noch offen ist sind in wirklichkeit nur die hundefuehrer
das hat auch der G. damals bei der roadshow offen stehen gelassen
bei der nachsuche die ueber oeffentlichen grund fuehrt (strasse) ist wohl das entladen und transportieren unverhaeltnissmaessig
vermutlich
ein hundefuehrer sollte daher als einziger (ausser dem aufsichtsjaeger) auf antrag auch bei der neuen rechtslage sehr wohl noch einen waffenpass bekommen koennen
vermutlich
Somit ist der "Waffenpass für Jäger" wie es verkauft wurde nur eine Augenauswischerei, die im Zweifelsfall böse für einen rechtschaffenen Bürger (Jäger) enden kann.

Re: Kurzwaffe als Jäger führen

Verfasst: Di 3. Jan 2023, 22:13
von gewo
Naja

Waffenpass fuer jaeger im revier halt

Re: Kurzwaffe als Jäger führen

Verfasst: Mi 4. Jan 2023, 09:39
von KarawankenHippie
gewo hat geschrieben:
Di 3. Jan 2023, 22:13
Naja

Waffenpass fuer jaeger im revier halt
Wie auch immer. Bei mir hat das Gesetz bereits jetzt die wsl. erwünschte Wirkung erzielt. Die Kurzwaffe bleibt z'aus.