utc37 hat geschrieben: ↑Di 3. Jan 2023, 15:49
gewo hat geschrieben: ↑Di 3. Jan 2023, 13:32
utc37 hat geschrieben: ↑Mo 2. Jan 2023, 18:35
Kurzfassung:
- tatsächliche Jagdausübung ( Ansitz, Pirsch, Fallenkontrolle, Nachsuche, Revierspaziergang, Nachschau wegen Unfallwild usw…)
- Führen von Zuhause bis ins Revier ist rechtlich ebenso iO, laden im Revier ist nicht notwendig
- nachvollziehbare Stops mit Auto (Tanken etc. ebenso)
Alles andere was an Hypothesen kursiert ist typisches Foren/Stammtischgeschwätz von den üblichen Experten.
wenn die die aussagen vom mag. gartner von der III/3 als typisches forengeschwaetz betrachtest dann mag das so sein
letztstand nach dem inkrafttreten des gesetzes (vorher war es anders, das stimmt) ist:
- fuehren am und zum weg zum revier untersagt
- fuehren beim verlegen im PKW (!) innerhalb des reviers untersagt
- fuehren immer untersagt im revier wenn keine langwaffe mit dabei ist (spaziergang, winterfuetterung, anlagenbau oder instandhaltung usw.)
und ja auch er hat gesagt es wird wohl ausjuduziert werden muessen
das ist es aber schon
es gibt schon mehrere einschlaegige urteile dazu
und alles sind soweit mir bekannt bisher genau so ausgegangen wie oben skizziert
das was tatsaechlich in der bewertung noch offen ist sind in wirklichkeit nur die hundefuehrer
das hat auch der G. damals bei der roadshow offen stehen gelassen
bei der nachsuche die ueber oeffentlichen grund fuehrt (strasse) ist wohl das entladen und transportieren unverhaeltnissmaessig
vermutlich
ein hundefuehrer sollte daher als einziger (ausser dem aufsichtsjaeger) auf antrag auch bei der neuen rechtslage sehr wohl noch einen waffenpass bekommen koennen
vermutlich
Gerhard, dein Wissen in allen Ehren.
Gibt es deine Ausführungen wo einsehbar schriftlich?
Die LJV kommunizieren das (siehe Google Recherche) wie von mir dargestellt (Ausnahme das mit der LW, das habe ich tatsächlich nicht umfassend ausgeführt)
Lvwg Urteile gibt es im RIS dazu auch nicht.
du kannst das ganz sicher jederzeit als rechtsauskunft vom BMI III/3 haben
stand ja oft genug in aussendungen ect
es gibt auch seit ende dezember einen neuen runderlass
mit hoher wahrscheinlichkeit stehts auch da wieder drinnen
die ganze verwirrung ist entstanden weil in der gesetzeskommentierung zur novelle die bestimmungen fuer das fuehren von kat C kommentarlos auf das fuehren von kat B uebernommen wurden.
die gesetzeskommentierung ist aber halt keine verordnung und nicht mal ein erlass
sie ist eine arbeitsunterlage die keine bindende wirkung auf gerichte hat
das BMI hat das immer so vertreten wie mir bekannt
und hat im wesentlich drauf hingewiesen dass man es wohl ausjudizieren muss
fuer mich selber gibts da halt keinen handlungsbedarf
da jaeger ja ned zum waffenfuehrerescheinkurs muessen gibts diesbezueglich beim kurs auch keine fragen dazu
daher habe ich es fuer mich noch nicht angefragt bei der III/3
es kann aber jeder jaeger anfragen bei der III/3
normalerweise sind derartige anfragen bei der lokalen zustaendigen behoerde zu stellen
aber gerade bei solchen neuen sachen kriegst sehr wohl von der III/3 a antwort
die frage ist nur ob dir die antwort auch gefaellt
du musst halt ordentlich formulieren bei so anfragen
sonst kriegst nur den gesetzestext retour als antwort
1.) in kurzform aufzeigen dass es unterschiedliche interpretationen gibt
2.) KLARE, EINFACHE und vor allem KONKRETE fragen stellen
drei bis vier fragen kriegst beantwortet
wennst an fragenkatalog schickst dann wimmeln sie dich mit irgendeiner netten rechtlichen formulierung ab