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Re: Pumpgun ohne WBK?

Verfasst: Sa 25. Feb 2023, 13:39
von spareribs
Dann ist es eh sinnlos ...Wbk ohne Waffe ...ist wie 100 Ollagummi und nix zum fi.....

Re: Pumpgun ohne WBK?

Verfasst: Sa 25. Feb 2023, 18:29
von glockfun
gewo hat geschrieben:
Sa 25. Feb 2023, 12:35
titan hat geschrieben:
Sa 25. Feb 2023, 10:53
Übrigens: bei Versteigerungen wie Springer gehen auch Pumpguns für gute Preise weg.
Prof_Enfield hat geschrieben:
Fr 24. Feb 2023, 21:55
Er will sich die Kontrollen ersparen, das ist der Grund, warum er die WBK zurückgeben will.
Wbk kann man auch ohne Belegung behalten.
Kontrollen hat er ja auch ohne Waffen und auch den waffenführerscheinkurs muss er alle 5 jahre machen.
Da gibt's regional viele Unterschiede. Kenne Personen die ohne Waffe im ZWR keine Kontrollen haben seit Jahren. WBK einfach nicht abgegeben aber auch nicht genutzt. Vor allem bei 70/80+

Waffenführerschein wird doch erst durch Behördenaufforderung zur Erbringung "aktiv" zur Pflicht (bzw hätte Konsequenzen bei Nichterfüllung)


Gibt auch Menschen mit einer Pumpe sowie B und in dem Jahrtausend noch nie besucht worden ... (ZWR alles drin)

Re: Pumpgun ohne WBK?

Verfasst: Sa 25. Feb 2023, 19:20
von Promo
Theoretisch gibt der § 17 Abs. 3 die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung in Bescheidform auch her, d.h. theoretisch ist auch der Erwerb ohne Ausstellung eines waffenrechtlichen Dokumentes möglich (und bevor die Klugscheißer auftauchen - ich habe auch in der Tat eine derartige Genehmigung einmal gesehen, das ist also nicht bloß eine theoretische Möglichkeit). In der Praxis ändert das aber nichts daran, dass er dennoch Verwahrungskontrollen hat und Waffenführerschein machen muss.

Auch wenn es hart klingt, vielleicht mal damit konfrontieren: wenn er die Waffen nicht mehr haben will, was sollte es eigentlich bringen sich dann die Pumpgun bis ans Lebensende zu behalten, wenn sie spätestens dann abgeliefert werden muss? Verantwortungsvoller wäre es, wenn er seinen Nachkommen nicht die Arbeit damit aufhalst, dafür, dass diese dann eh nix damit machen können.

Re: Pumpgun ohne WBK?

Verfasst: Di 28. Feb 2023, 14:41
von titan
- hat sich erübrigt

Re: Pumpgun ohne WBK?

Verfasst: Di 28. Feb 2023, 17:33
von spareribs
Genehmigung bekommst für fast alles, wenn Du die richtigen Leute kennst ....traurig, aber wahr...ich kenne leider
niemanden :-(

Re: Pumpgun ohne WBK?

Verfasst: Di 28. Feb 2023, 18:36
von mpterra96
spareribs hat geschrieben:
Di 28. Feb 2023, 17:33
Genehmigung bekommst für fast alles, wenn Du die richtigen Leute kennst ....traurig, aber wahr...ich kenne leider
niemanden :-(
Oder ein 30-Seitiges Jura-deutsches Schreiben mit Erläuterungen von wie, warum, wieso, und weshalb man diese benötigt usw.

Meine Erweiterung vor 2019 als es im WaffG noch keinen "Sportschützen" gab hab Ich auch nach nicht mal 2 Jahren WBK-Besitz von 2 auf 10 Plätze erweitert. Hatte damals 2 Dicke Pakete "Papier" abgegeben, darunter ausgedruckte Regelwerke von Nationalen und Internationalen Disziplinen sowie einen eigenen Hefter mit DEM schriftlichen Antrag.

Re: Pumpgun ohne WBK?

Verfasst: Mi 1. Mär 2023, 10:19
von Coolhand1980
Pumpguns, die abgeliefert werden, werden auch von der Behörde entschädigt. Den Antrag muss man allerdings stellen.
Viel Geld gibts nicht, da der Kaufpreis von damals als Grundlage dient. Der Zustand der Waffe ist natürlich auch wichtig.

Es ist möglich, eine Pumpe als Kat. A zu bekommen. Ich kenne selbst wen, der es mit Anwalt und viel Zeit geschafft hat.
Argumentation war Teilnahme an IPSC Standard Manual Bewerben im Ausland. Ich gehe davon aus, dass Ergebnislisten mit
Leihwaffen vorhanden waren. Ist eben fraglich, ob man den Aufwand betreiben will...

Re: Pumpgun ohne WBK?

Verfasst: Mi 1. Mär 2023, 10:46
von gewo
Coolhand1980 hat geschrieben:
Mi 1. Mär 2023, 10:19
Pumpguns, die abgeliefert werden, werden auch von der Behörde entschädigt. Den Antrag muss man allerdings stellen.
Viel Geld gibts nicht, da der Kaufpreis von damals als Grundlage dient. Der Zustand der Waffe ist natürlich auch wichtig.

Es ist möglich, eine Pumpe als Kat. A zu bekommen. Ich kenne selbst wen, der es mit Anwalt und viel Zeit geschafft hat.
Argumentation war Teilnahme an IPSC Standard Manual Bewerben im Ausland. Ich gehe davon aus, dass Ergebnislisten mit
Leihwaffen vorhanden waren. Ist eben fraglich, ob man den Aufwand betreiben will...
ich kenn auch wen der es vor ca 5 oder 7 jahren geschafft hat
a haufen internationale bewerbe ich glaub .... CAS ....?
im inland recht weit vorne bei den bewerben
aber im ausland immer am ende der ergebnisliste weilst halt mit einer kipllaufflinte gegen mitbewerber mit VSR Flinten ned ankommst

Re: Pumpgun ohne WBK?

Verfasst: Mi 1. Mär 2023, 14:00
von Huck_Finn
@Gewo Off Topic: Hättest du eine Defender 1300 irgendwo im hintersten Winkel herumstehen? Und was würde die so ca. kosten?

Re: Pumpgun ohne WBK?

Verfasst: Do 2. Mär 2023, 10:34
von Black_Knight
gewo hat geschrieben:
Mi 1. Mär 2023, 10:46
Coolhand1980 hat geschrieben:
Mi 1. Mär 2023, 10:19
Pumpguns, die abgeliefert werden, werden auch von der Behörde entschädigt. Den Antrag muss man allerdings stellen.
Viel Geld gibts nicht, da der Kaufpreis von damals als Grundlage dient. Der Zustand der Waffe ist natürlich auch wichtig.

Es ist möglich, eine Pumpe als Kat. A zu bekommen. Ich kenne selbst wen, der es mit Anwalt und viel Zeit geschafft hat.
Argumentation war Teilnahme an IPSC Standard Manual Bewerben im Ausland. Ich gehe davon aus, dass Ergebnislisten mit
Leihwaffen vorhanden waren. Ist eben fraglich, ob man den Aufwand betreiben will...
ich kenn auch wen der es vor ca 5 oder 7 jahren geschafft hat
a haufen internationale bewerbe ich glaub .... CAS ....?
im inland recht weit vorne bei den bewerben
aber im ausland immer am ende der ergebnisliste weilst halt mit einer kipllaufflinte gegen mitbewerber mit VSR Flinten ned ankommst
wobei doch die eine oder andere pumpgun in aut genehmigt wurde

Re: Pumpgun ohne WBK?

Verfasst: Fr 3. Mär 2023, 06:56
von combatmiles
Huck_Finn hat geschrieben:
Mi 1. Mär 2023, 14:00
@Gewo Off Topic: Hättest du eine Defender 1300 irgendwo im hintersten Winkel herumstehen? Und was würde die so ca. kosten?
Hast eine Ausnahmegenehmigung Kat A bzw einen freien KatA §17/4?

Re: Pumpgun ohne WBK?

Verfasst: Sa 4. Mär 2023, 01:37
von Pirker
Es wird derzeit einfacher, eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, bedarf allerdings der richtigen Formulierung. Sportliche Bewerbe sind EINE Möglichkeit :)

Re: Pumpgun ohne WBK?

Verfasst: Sa 4. Mär 2023, 05:54
von ASCO
Pirker hat geschrieben:
Sa 4. Mär 2023, 01:37
Es wird derzeit einfacher, eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, bedarf allerdings der richtigen Formulierung. Sportliche Bewerbe sind EINE Möglichkeit :)
Was wären die anderen Möglichkeiten?
Ich scheitere momentan sogar daran meinen Bestand auszutauschen.

Re: Pumpgun ohne WBK?

Verfasst: Sa 4. Mär 2023, 08:52
von Pirker
ASCO hat geschrieben:
Sa 4. Mär 2023, 05:54
Pirker hat geschrieben:
Sa 4. Mär 2023, 01:37
Es wird derzeit einfacher, eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, bedarf allerdings der richtigen Formulierung. Sportliche Bewerbe sind EINE Möglichkeit :)
Was wären die anderen Möglichkeiten?
Ich scheitere momentan sogar daran meinen Bestand auszutauschen.
Mit Bestand austauschen habe ich keine Erfahrung, aber bei Neuanträgen, einen Vergleich mit anderen im legalen Besitz befindlichen Kat. A Waffen (soll ja z.B. etliche, seit der neuen Regelung, für Jäger geben) und dem entsprechenden Gefährdungspotential für die Allgemeinheit herzustellen, kann ein positives Ansuchen bewirken.