Kannst dir beides wünschen. Wenn z.B. der WP nur geändert wird und du ihn in der Zwischenzeit nicht abgeben willst, dann kannst du dir WP zur Behörde senden lassen und deinen alten WP abgeben und dafür dann gleich den neuen WP ausgefolgt bekommen.
Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526
Waffenpass Erfahrungen
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Waffenpass Erfahrungen
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Waffenpass Erfahrungen
Naja vorausgesetzt man bekommt Nachricht darüber mit dieser frage, bei meiner WBK kam da nichts einfach nur die WBK per Post.Kannst dir beides wünschen.
Ist ein neu Antrag was WP betrifft, mir hat die Bearbeiterin beim Infogespräch am Tel. nur gesagt man bekommt generell einen WP sehr schwer, inwiefern das jetzt so zutrifft weiss ich nicht.Wenn z.B. der WP nur geändert wird
Ich hoffte eben als WBK Besitzerin hätte ich da vielleicht etwas leichter bei der zusage, immerhin sollte man doch als WBK Besitzer als zuverlässig gelten naja meine Meinung.
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt

Re: Waffenpass Erfahrungen
bedeutungslos
entweder die bestaetigung durch deinen dienstgeber passt oder nicht
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Waffenpass Erfahrungen
Lies genau - ich habe KANNST geschrieben. Wenn du nix machst, dann wird es halt passieren, dass die Behörde für dich entscheidet. Manche fragen, manche eben nicht, aber es ist grundsätzlich durch den Antragsteller entscheidbar.
Ich kann mich nur noch mal wiederholen - schriftlichen Antrag auf Ausstellung eines WP für ZWEI Schusswaffen der Kategorie B senden und deine Dienstgeberbestätigung dazu geben. Nicht erst vor Ort mit zwei Stück anfangen, sondern gleich vorab so rein senden. Wenn das zu Diskussionen führt, dann verweise auf diesen Textwortlaut aus dem Runderlass des BMI:Maria hat geschrieben: ↑Di 25. Jul 2023, 14:53Ist ein neu Antrag was WP betrifft, mir hat die Bearbeiterin beim Infogespräch am Tel. nur gesagt man bekommt generell einen WP sehr schwer, inwiefern das jetzt so zutrifft weiss ich nicht.
Ich hoffte eben als WBK Besitzerin hätte ich da vielleicht etwas leichter bei der zusage, immerhin sollte man doch als WBK Besitzer als zuverlässig gelten naja meine Meinung.
Waffenpässe wären grundsätzlich nur mit einem Berechtigungsumfang von nicht mehr als 2 Schusswaffen der Kat. B auszustellen. (Wird nur ein Berechtigungsumfang von 1 Schusswaffe der Kat. B angestrebt, ist selbstverständlich diesem Umstand Rechnung zu tragen).
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Waffenpass Erfahrungen
Ja offenbar reicht eine E-mail mit den Bedürfnis Dokumenten, bei der Munition Stückzahl Bekanntgabe musste ich auch nur eine E-mail senden mit Bildern wie ich es verwahre, mich wundert etwas das ich nicht mal persönlich oder per Brief die WP beantragen musste.sondern gleich vorab so rein senden
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt

Re: Waffenpass Erfahrungen
Hy
Kennt sich jemand mit diesem Satz aus? Irgendwie nicht wirklich verständlich.
Ein Satz aus der Bundesbeschaffung BBG.
https://postimg.cc/sB067Ly4
Kennt sich jemand mit diesem Satz aus? Irgendwie nicht wirklich verständlich.
Ein Satz aus der Bundesbeschaffung BBG.
https://postimg.cc/sB067Ly4
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt

Re: Waffenpass Erfahrungen
Ich lese das so:
Wenn dir der WP verweigert wird, weil die Behörde keinen Grund sieht dir einen auszustellen, du aber sonst alle Vorgaben erfüllst (eine WBK hast) reicht es diesen Grund für die Behörde schlüssig nachzuweisen.
Wenn dir der WP verweigert wird, weil die Behörde keinen Grund sieht dir einen auszustellen, du aber sonst alle Vorgaben erfüllst (eine WBK hast) reicht es diesen Grund für die Behörde schlüssig nachzuweisen.
Re: Waffenpass Erfahrungen
Im Normalfall sollte es so heißen ja ich denke es mir jedenfalls, die Behörde könnte eventuell auch die WBK als ausrede nutzen und meinen die hat ja eh eine WBK zum verwahren sollte es reichen.Ich lese das so:
Wenn dir der WP verweigert wird, weil die Behörde keinen Grund sieht dir einen auszustellen, du aber sonst alle Vorgaben erfüllst (eine WBK hast) reicht es diesen Grund für die Behörde schlüssig nachzuweisen.
Jedenfalls nach meinen Antrag mit der Bedürfnisse Erklärung meines Dienstgebers meinte die dortige Juristin
die Begründung sei ungenau und meinte es sollte nochmal genauer definiert werden, daraufhin hat mein Dienstgeber aus der Bundesbeschaffung BBG einen Absatz zitiert das dies klar vorgeschrieben ist für den Job einen WP zu besitzen.
Auszug BBG.
https://postimg.cc/1fQQKNH2
Ich hab jedenfalls meinen Anwalt darum gebeten sich darum zu kümmern da dies mir zu Juristisch wurde, er hat dann für mich nochmal bei der Behörde vorgesprochen und eine erweiterte form der Bedürfnisse Erklärung abgegeben, der Anwalt meine zu mir nur die bei der Behörde kennt sich offenbar selbst nicht aus.
Ich dachte mir nur wieder die richtigen Leute an der richtigen stelle...
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt

Re: Waffenpass Erfahrungen
Aus dieser Regelung im BBG ergibt sich aber gerade, dass eine Gerichtsbewachung keinen Bedarf für einen Waffenpass erfüllt, weil:
Ein zB Sicherheitsdienst muss in einer Liste, welche ans zu bewachende Gericht zu übermitteln ist, diejenigen Kontrollorgane nennen, welche beim Gericht bewachen (und Waffen abnehmen) und auch bestätigen, dass diese die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen:
Grundsätzlich braucht ein Kontrollorgan einen Waffenpass:
(""Die Sicherheitskontrollen in Gerichtsgebäuden werden entweder von einem einzelnen weiblichen oder männlichen Kontrollorgan, welche einen Waffenpass besitzen ..."
hat das Kontrollorgan aber keinen Waffenpass, und zwar nur deswegen nicht, weil kein Bedarf besteht (sonst werden aber alle anderen Voraussetzungen für eine Waffenpass erfüllt (Alter, keine Vorstrafen....)):
"oder zumindest die Voraussetzzungen (mit Ausnahme des Bedarfs iSd § 21 Abs 2 WaffG 1996 idjgF)
zur Ausstellung eines Waffenpasses für Faustfeuerwaffen erfüllen muss"
genügt dies genauso, wodurch ein Kontrollorgan auch mit einer Waffenbesitzkarte die Bewachung (und Abnahme von Waffen) durchführen kann:
"Der Nachweis des Vorliegens der Voraussetzung zur Ausstellung eines Waffenpasses ist nur dann ausreichend, wenn die Ausstellung eines Waffenpasses alleine aufgrund des mangelnden Bedarfs eines Waffenpasses iSd 5 21 Abs 2 WaffG idjgF verweigert wird und das Kontrollorgan eine Waffenbesitzkarte besitzt."
heißt: Hat das Kontrollorgan keinen Waffenpass (aber eine Waffenbesitzkarte), so muss der Sicherheitsdienst dem zu bewachenden Gericht nachweisen (in dieser Liste mit den zuständigen Kontrollorganen, welche der Sicherheitsdienst dem zu bewachenden Gericht übermitteln muss), dass das jeweilige Kontrollorgan zwar alle theoretischen Voraussetzungen für einen Waffenpass erfüllen würde (also Alter, keine Vorstrafen...und deshalb auch eine Waffenbesitzkarte hat) und halt nur deshalb keinen Waffenpass hat, weil es einzig und allein am Bedarf mangelt.
Also sinngemäß: Hat das Kontrollorgan eine Waffenbesitzkarte und nur deshalb keinen Waffenpass weil es am Bedarf mangelt, darf das Kontrollorgan die Kontrollen auch mit einer Waffenbesitzkarte durchführen.
--> da die Kontrollen auch mit einer Waffenbesitzkarte durchgeführt werden dürfen, folgt daraus leider, dass kein zwingender Bedarf für einen Waffenpass aufgrund der Gerichtsbewachung bzw dem BBG gegeben ist.
(hoffe, dies ist halbwegs logisch erklärt)
Ein zB Sicherheitsdienst muss in einer Liste, welche ans zu bewachende Gericht zu übermitteln ist, diejenigen Kontrollorgane nennen, welche beim Gericht bewachen (und Waffen abnehmen) und auch bestätigen, dass diese die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen:
Grundsätzlich braucht ein Kontrollorgan einen Waffenpass:
(""Die Sicherheitskontrollen in Gerichtsgebäuden werden entweder von einem einzelnen weiblichen oder männlichen Kontrollorgan, welche einen Waffenpass besitzen ..."
hat das Kontrollorgan aber keinen Waffenpass, und zwar nur deswegen nicht, weil kein Bedarf besteht (sonst werden aber alle anderen Voraussetzungen für eine Waffenpass erfüllt (Alter, keine Vorstrafen....)):
"oder zumindest die Voraussetzzungen (mit Ausnahme des Bedarfs iSd § 21 Abs 2 WaffG 1996 idjgF)
zur Ausstellung eines Waffenpasses für Faustfeuerwaffen erfüllen muss"
genügt dies genauso, wodurch ein Kontrollorgan auch mit einer Waffenbesitzkarte die Bewachung (und Abnahme von Waffen) durchführen kann:
"Der Nachweis des Vorliegens der Voraussetzung zur Ausstellung eines Waffenpasses ist nur dann ausreichend, wenn die Ausstellung eines Waffenpasses alleine aufgrund des mangelnden Bedarfs eines Waffenpasses iSd 5 21 Abs 2 WaffG idjgF verweigert wird und das Kontrollorgan eine Waffenbesitzkarte besitzt."
heißt: Hat das Kontrollorgan keinen Waffenpass (aber eine Waffenbesitzkarte), so muss der Sicherheitsdienst dem zu bewachenden Gericht nachweisen (in dieser Liste mit den zuständigen Kontrollorganen, welche der Sicherheitsdienst dem zu bewachenden Gericht übermitteln muss), dass das jeweilige Kontrollorgan zwar alle theoretischen Voraussetzungen für einen Waffenpass erfüllen würde (also Alter, keine Vorstrafen...und deshalb auch eine Waffenbesitzkarte hat) und halt nur deshalb keinen Waffenpass hat, weil es einzig und allein am Bedarf mangelt.
Also sinngemäß: Hat das Kontrollorgan eine Waffenbesitzkarte und nur deshalb keinen Waffenpass weil es am Bedarf mangelt, darf das Kontrollorgan die Kontrollen auch mit einer Waffenbesitzkarte durchführen.
--> da die Kontrollen auch mit einer Waffenbesitzkarte durchgeführt werden dürfen, folgt daraus leider, dass kein zwingender Bedarf für einen Waffenpass aufgrund der Gerichtsbewachung bzw dem BBG gegeben ist.
(hoffe, dies ist halbwegs logisch erklärt)
-
- .22 lr
- Beiträge: 8
- Registriert: Fr 19. Nov 2021, 08:33
Re: Waffenpass Erfahrungen
Ich habe die Einschränkung auf meinem Waffenpass:
"Die Berechtigung gilt für die Dauer der Tätigkeit als Jagdschutzorgan".
Was bedeutet das für mich ? Ich dachte dass es bedeutet, dass ich solange ich ein Jagdschutzorgan in einem Revier bin, dass ich Waffen führen darf. Liege ich falsch?
"Die Berechtigung gilt für die Dauer der Tätigkeit als Jagdschutzorgan".
Was bedeutet das für mich ? Ich dachte dass es bedeutet, dass ich solange ich ein Jagdschutzorgan in einem Revier bin, dass ich Waffen führen darf. Liege ich falsch?
12/76, 7x64, 7x65R, .45 AUTO
Re: Waffenpass Erfahrungen
siehe § 21 (4) WaffG:
"Wird ein Waffenpaß nur im Hinblick auf die besonderen Gefahren ausgestellt, die bei der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit auftreten, so hat die Behörde die Befugnis zum Führen durch einen Vermerk im Waffenpaß so zu beschränken, daß die Befugnis zum Führen erlischt, sobald der Berechtigte diese Tätigkeit künftig nicht mehr ausüben will oder darf. Tritt dies ein, so berechtigt ein solcher Waffenpaß nur mehr zum Besitz der Waffen im bisherigen Umfang; einer gesonderten Rechtfertigung bedarf es hierfür nicht."
heißt: Ist die Person nicht durchgehend bedroht, sondern quasi nur bei einer speziellen Tätigkeit (Jäger, Sicherheitsdienst ..), so muss der Waffenpass beschränkt werden:
zB durch "gilt für die Dauer der Tätigkeit als Jagdschutzorgan" oder "gilt nur für die Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe" ...
dieser Vermerk bedeutet, dass man die Waffe solange führen darf, solange man die Tätigkeit (den Job) für welche man den Waffenpass bekommen hat, ausüben darf. Also zB gültig als Jagdschutzorgan vereidigt ist oder ein aufrechtes Arbeitsverhältnis in einem Sicherheitsdienst hat (Meldung bei der Sozialversicherung). Hat man das nicht mehr, also kann demzufolge die Tätigkeit nicht mehr ausüben, so erlischt die Berechtigung zum Führen und mit dem Waffenpass darf man nur noch Waffen Besitzen (und erwerben) = WBK.
Eine zeitliche Einschränkung wie zB "nur während der Dienstzeit", "nur während der tatsächlichen Ausübung" oder "nur im Jagdrevier XY" darf es laut Gesetz nicht geben. Hat man aber so eine Einschränkung und sich nicht innerhalb der Einschpruchsfrist dagegen gewährt, so zählt diese Einschränkung dennoch.
heißt also, dass man solange man den Job hat oder eine gültige Jagdkarte (halt den Ausstellungsgrund noch erfüllt)..., quasi rund um die Uhr die Waffe in Österreich mithaben kann (außer natürlich bei Veranstaltungen, Gerichten, wenn man was getrunken hat etc)
"Wird ein Waffenpaß nur im Hinblick auf die besonderen Gefahren ausgestellt, die bei der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit auftreten, so hat die Behörde die Befugnis zum Führen durch einen Vermerk im Waffenpaß so zu beschränken, daß die Befugnis zum Führen erlischt, sobald der Berechtigte diese Tätigkeit künftig nicht mehr ausüben will oder darf. Tritt dies ein, so berechtigt ein solcher Waffenpaß nur mehr zum Besitz der Waffen im bisherigen Umfang; einer gesonderten Rechtfertigung bedarf es hierfür nicht."
heißt: Ist die Person nicht durchgehend bedroht, sondern quasi nur bei einer speziellen Tätigkeit (Jäger, Sicherheitsdienst ..), so muss der Waffenpass beschränkt werden:
zB durch "gilt für die Dauer der Tätigkeit als Jagdschutzorgan" oder "gilt nur für die Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe" ...
dieser Vermerk bedeutet, dass man die Waffe solange führen darf, solange man die Tätigkeit (den Job) für welche man den Waffenpass bekommen hat, ausüben darf. Also zB gültig als Jagdschutzorgan vereidigt ist oder ein aufrechtes Arbeitsverhältnis in einem Sicherheitsdienst hat (Meldung bei der Sozialversicherung). Hat man das nicht mehr, also kann demzufolge die Tätigkeit nicht mehr ausüben, so erlischt die Berechtigung zum Führen und mit dem Waffenpass darf man nur noch Waffen Besitzen (und erwerben) = WBK.
Eine zeitliche Einschränkung wie zB "nur während der Dienstzeit", "nur während der tatsächlichen Ausübung" oder "nur im Jagdrevier XY" darf es laut Gesetz nicht geben. Hat man aber so eine Einschränkung und sich nicht innerhalb der Einschpruchsfrist dagegen gewährt, so zählt diese Einschränkung dennoch.
heißt also, dass man solange man den Job hat oder eine gültige Jagdkarte (halt den Ausstellungsgrund noch erfüllt)..., quasi rund um die Uhr die Waffe in Österreich mithaben kann (außer natürlich bei Veranstaltungen, Gerichten, wenn man was getrunken hat etc)
Re: Waffenpass Erfahrungen
Ich lese das so:
Wenn dir der WP verweigert wird, weil die Behörde keinen Grund sieht dir einen auszustellen, du aber sonst alle Vorgaben erfüllst (eine WBK hast) reicht es diesen Grund für die Behörde schlüssig nachzuweisen.
So nun ein Update zur Lage:Aus dieser Regelung im BBG ergibt sich aber gerade, dass eine Gerichtsbewachung keinen Bedarf für einen Waffenpass erfüllt, weil:
Ein zB Sicherheitsdienst muss in einer Liste, welche ans zu bewachende Gericht zu übermitteln ist, diejenigen Kontrollorgane nennen, welche beim Gericht bewachen (und Waffen abnehmen) und auch bestätigen, dass diese die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen:
Grundsätzlich braucht ein Kontrollorgan einen Waffenpass:
(""Die Sicherheitskontrollen in Gerichtsgebäuden werden entweder von einem einzelnen weiblichen oder männlichen Kontrollorgan, welche einen Waffenpass besitzen ..."
hat das Kontrollorgan aber keinen Waffenpass, und zwar nur deswegen nicht, weil kein Bedarf besteht (sonst werden aber alle anderen Voraussetzungen für eine Waffenpass erfüllt (Alter, keine Vorstrafen....)):
"oder zumindest die Voraussetzzungen (mit Ausnahme des Bedarfs iSd § 21 Abs 2 WaffG 1996 idjgF)
zur Ausstellung eines Waffenpasses für Faustfeuerwaffen erfüllen muss"
genügt dies genauso, wodurch ein Kontrollorgan auch mit einer Waffenbesitzkarte die Bewachung (und Abnahme von Waffen) durchführen kann:
"Der Nachweis des Vorliegens der Voraussetzung zur Ausstellung eines Waffenpasses ist nur dann ausreichend, wenn die Ausstellung eines Waffenpasses alleine aufgrund des mangelnden Bedarfs eines Waffenpasses iSd 5 21 Abs 2 WaffG idjgF verweigert wird und das Kontrollorgan eine Waffenbesitzkarte besitzt."
heißt: Hat das Kontrollorgan keinen Waffenpass (aber eine Waffenbesitzkarte), so muss der Sicherheitsdienst dem zu bewachenden Gericht nachweisen (in dieser Liste mit den zuständigen Kontrollorganen, welche der Sicherheitsdienst dem zu bewachenden Gericht übermitteln muss), dass das jeweilige Kontrollorgan zwar alle theoretischen Voraussetzungen für einen Waffenpass erfüllen würde (also Alter, keine Vorstrafen...und deshalb auch eine Waffenbesitzkarte hat) und halt nur deshalb keinen Waffenpass hat, weil es einzig und allein am Bedarf mangelt.
Also sinngemäß: Hat das Kontrollorgan eine Waffenbesitzkarte und nur deshalb keinen Waffenpass weil es am Bedarf mangelt, darf das Kontrollorgan die Kontrollen auch mit einer Waffenbesitzkarte durchführen.
--> da die Kontrollen auch mit einer Waffenbesitzkarte durchgeführt werden dürfen, folgt daraus leider, dass kein zwingender Bedarf für einen Waffenpass aufgrund der Gerichtsbewachung bzw dem BBG gegeben ist.
(hoffe, dies ist halbwegs logisch erklärt)
Leider zieht es sich immer noch hinaus Urlaube des SB usw. aber was neu ist im diesem fall:
Der SB versucht tatsächlich es abzulehnen in dem er meint das es uns (mir und den Anwalt)
nicht gelungen sei den bedarf zu erklären und nun beabsichtige er es abzulehnen und will eine Stellungnahme hierzu.
Es wird sich hauptsächlich auf meine WBK bezogen die ja angeblich ausreicht, nun ich sehe das nicht so
und selbst das Waffen Gesetz verbietet es.
Ich meine damit bei einer Gesichtskontrolle muss man Parteien die das Gericht betreten nach gefährlichen Gegenständen durchsuchen
findet man z.b. eine Kategorie B Waffe ist diese abzunehmen und in einem verschlossenen Behältnis zu verwahren bis die betroffene Partei das Gericht verlässt.
Nun da ist aber jetzt der springende Punkt, ist eine WBK voll kann und darf keine weitere Kategorie B Waffe besessen oder erworben werben auch nicht verwahrt das würde als besitz gelten, es währe schlicht strafbar wenn doch.
Meine argumentation zur Stellungnahme wird jetzt lauten es ist also doch eine WP erforderlich da durch das alleinige belegt sein aller WBK plätze keine weitere Waffe besessen werden darf, das mit Erweiterung der WBK Plätze sind noch keine 5 Jahre Wartezeit vorhanden und selbst wenn erweitert würde ist es fraglich ob zwei weitere Plätze ausreichen würden weil schlicht eine oder auch mehrere bewaffnete Parteien das Gericht betreten könnten und somit wieder ein Platzmangel bestünde auf der WBK.
Meine frage ist nun ist eine unbegrenzte Abnahme mit einem WP möglich? Vielleicht weiß jemand was darüber?
mein Anwalt meinte dazu der SB hat selbst keine Ahnung davon, soviel zur Qualität des SB.
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt

-
- .357 Magnum
- Beiträge: 106
- Registriert: Mo 23. Jan 2023, 20:27
Re: Waffenpass Erfahrungen
Hello, meine Meinung dazu...du bist einfach auf dem Holzweg, du willst unter allen Umständen einen WP....das geht aber so nicht....im Grunde reicht das GOG (Gerichtsorganisationsgesetz), wo es die themenbezogenen Bestimmungen gibt...kannst Du mir bitte kurz erklären, was das BBG mit der Sache zu tun hat ? lg
Si vis pacem para bellum
Re: Waffenpass Erfahrungen
Ohne die gerichtsspezifischen Bestimmungen jetzt zu kennen, gehe ich davon aus, dass irgendwo in irgendeinem Gesetz stehen wird, dass Personen die hoheitliche Maßnahme durchführen beziehungsweise Personen, die diesen Personen vergleichbar sind in Bezug auf die Ausübung ihres Dienstes nicht unter div Bestimmungen des Waffengesetzes fallen. So wie zum Beispiel auch Kleintransporteure oder Lageristen.
Für die gilt die stückzahlregelung nicht.
Daher läuft das Argument ins Leere
Das Problem mit Stückzahl wäre übrigens bei WBK und bei WP das selbe
Für die gilt die stückzahlregelung nicht.
Daher läuft das Argument ins Leere
Das Problem mit Stückzahl wäre übrigens bei WBK und bei WP das selbe
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Waffenpass Erfahrungen
Mein Anwalt hat mir ein OLG Beschluss gezeigt das die Stückzahl doch begrenzt, ich darf darum nur so viele Waffen abnehmen und verwahren was ich auch Plätze in der WBK habe.in Bezug auf die Ausübung ihres Dienstes nicht unter div Bestimmungen des Waffengesetzes fallen.
du willst unter allen Umständen einen WP
????
Was heisst bitte ich will unter allem umständen ein WP..?
Glaubst Du ich zahle den Anwalt mehrere Hundert euro weil es mir gerade so spaß macht?
Es unterstützt mich im beruf das ist nun mal einfach so da spielen meine Vorlieben nicht wirklich eine all zu große rolle.
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt
