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Re: Verkauf: Privat->Händler

Verfasst: Sa 12. Aug 2023, 10:21
von silverstar
Die Kontrolle durch Private ist wichtig da leider einige Händler und auch Behörden anscheinend fallweise überfordert sind ! Bei der letzten Verwahrens Kontrolle bei mir kam überraschend heraus dass eine FFW die vor 3 Jahren von mir mit Ausfuhrbewilligung und Meldung an die BH in die Schweiz verkaufte FFW noch immer auf mich Reg. war !!

Re: Verkauf: Privat->Händler

Verfasst: Sa 12. Aug 2023, 11:08
von gewo
silverstar hat geschrieben:
Sa 12. Aug 2023, 10:21
Die Kontrolle durch Private ist wichtig da leider einige Händler und auch Behörden anscheinend fallweise überfordert sind ! Bei der letzten Verwahrens Kontrolle bei mir kam überraschend heraus dass eine FFW die vor 3 Jahren von mir mit Ausfuhrbewilligung und Meldung an die BH in die Schweiz verkaufte FFW noch immer auf mich Reg. war !!
Deine kontrolle hilft dir garnix wenn deine behoerde den fehler mangels rechtsgrundlage ned behebt.

Sie muessen ned.
Es geht dich schlicht nix an als buerger

Re: Verkauf: Privat->Händler

Verfasst: Sa 12. Aug 2023, 17:41
von silverstar
Fehler mangels Rechtsgrundlage ? Mit einer von der BH ausgestellten Ausfuhrgenehmigung ? Einfuhrgenehmigung der Schweizer Kantonspolizei und Ausfuhrgenehmigung der Österreichischen Waffenbehörde gegenseitig ? oh weh !
Es geht dich schlicht nix an als buerger? Wie kommt man auf so eine Aussage als Zwischenhändler ??
Wie "Abgehoben" muss man sein ? "
Kein Wunder dass immer mehr mündige alteingesessene Forumsnutzer sich hier nicht mehr äußern wollen?

Re: Verkauf: Privat->Händler

Verfasst: Sa 12. Aug 2023, 17:47
von gewo
silverstar hat geschrieben:
Sa 12. Aug 2023, 17:41
Fehler mangels Rechtsgrundlage ? Mit einer von der BH ausgestellten Ausfuhrgenehmigung ? Einfuhrgenehmigung der Schweizer Kantonspolizei und Ausfuhrgenehmigung der Österreichischen Waffenbehörde gegenseitig ? oh weh !
Es geht dich schlicht nix an als buerger? Wie kommt man auf so eine Aussage als Zwischenhändler ??
Wie "Abgehoben" muss man sein ? "
Kein Wunder dass immer mehr mündige alteingesessene Forumsnutzer sich hier nicht mehr äußern wollen?
Von was redest du da?

Re: Verkauf: Privat->Händler

Verfasst: Sa 12. Aug 2023, 18:01
von silverstar
Du schriebst : fehler mangels rechtsgrundlage !
Also wenn eine von der Waffenbehörde ausgestellte Ausfuhrgenehmigung und eine Einfuhrgenehmigung seitens der Schweizer Kantonspolizei ausgestellte Einfuhrgenehmigung "keine Rechtsgrundlage darstellt ? Was soll man da noch sagen ?

Re: Verkauf: Privat->Händler

Verfasst: Sa 12. Aug 2023, 18:05
von gewo
silverstar hat geschrieben:
Sa 12. Aug 2023, 18:01
Du schriebst : fehler mangels rechtsgrundlage !
Also wenn eine von der Waffenbehörde ausgestellte Ausfuhrgenehmigung und eine Einfuhrgenehmigung seitens der Schweizer Kantonspolizei ausgestellte Einfuhrgenehmigung "keine Rechtsgrundlage darstellt ? Was soll man da noch sagen ?
Es gibt keine rechtsgrundlage auf basis deren du eine änderung in einem register der behörde erzwingen kannst.

Glaubs mir einfach.

Ich habe viele derartige faelle wo die behoerde schriftlich nicht reagiert ( das muss sie nicht wenn ein anbringen keine rechtsgrundlage hat ) und telefonisch eben beauskunftet: „es geht sie nichts an was da drin steht“

Lern das AVG

Re: Verkauf: Privat->Händler

Verfasst: Di 15. Aug 2023, 10:10
von Promo
silverstar hat geschrieben:
Sa 12. Aug 2023, 17:41
Fehler mangels Rechtsgrundlage ? Mit einer von der BH ausgestellten Ausfuhrgenehmigung ? Einfuhrgenehmigung der Schweizer Kantonspolizei und Ausfuhrgenehmigung der Österreichischen Waffenbehörde gegenseitig ? oh weh !
Es geht dich schlicht nix an als buerger? Wie kommt man auf so eine Aussage als Zwischenhändler ??
Wie "Abgehoben" muss man sein ? "
Kein Wunder dass immer mehr mündige alteingesessene Forumsnutzer sich hier nicht mehr äußern wollen?
Der Fehler im konkret geschilderten Fall liegt bei dir. Deine Behörde hat alles richtig gemacht. Das Ausstellen einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt dich zur Ausfuhr, verpflichtet dich aber ausdrücklich nicht dazu. Deshalb hättest DU nach erfolgter Ausfuhr deiner Behörde die vollzogene Ausfuhr unter Verweis auf § 28 WaffG anzuzeigen. Diesem Fehler sitzen aber viele Menschen auf und glauben nach Vorliegen einer Ausfuhrgenehmigung würde die Waffe bereits automatisch aus dem ZWR gelöscht.

Re: Verkauf: Privat->Händler

Verfasst: Sa 19. Aug 2023, 17:24
von skrufmaster
Vielen Dank nochmal für eure ausführlichen und sehr hilfreichen Beiträge.

Das Problem hat sich nun gelöst: neben der Rechnung für die neue Waffe habe ich vom Händler je eine Bestätigung über die Austragung der alten und die Eintragung der neuen Waffe im ZWR erhalten. Ich war an Tag des Kaufes etwas im Stress und habe alles gemeinsam ungeschaut in die Dokumentenmappe im Safe gelegt.