Re: Runderlass § 6 ??????
Verfasst: Mo 2. Okt 2023, 16:29
Der Verweis auf das 2006 OGH Urteil und seine Formulierungen sind trotzdem bedenklich.
So lange bis das geklaert ist nehmen wir keinerlei Waffen
- zum Kommissionsverkauf
- zur Verwahrung (zB waehrend Bauarbeiten, Übersiedelung oder längeren Auslandsaufenthalten)
- zum Versand ins Ausland (Tuning, Reparatur im Ausland)
- zum Zweck der Versteigerung, usw.
mehr an.
In allen diesen Fällen widerspricht das 2006er OGH Urteil meinen waffenrechtlichen Verpflichtungen.
Waffenrechtlich wird mir in diesen Fällen vorgeschrieben diese Waffen in mein Waffenbuch zu nehmen.
Waffen, die in meinem Waffenbuch stehen muss ich laut den Bestimmungen auch im ZWR entsprechend übertragen.
In all den oben genannten Beispielen gibt es zivilrechtlilche Vereinbarungen über Rücknahme oder Abfindung
Laut OGH Urteil aus 2006 führen diese zivilrechtlichen Vereinbarungen dazu dass die Überlasser trotzdem Besitzer der Waffen bleiben, was genau diese Eintragungen - zu denen ich aber gesetzlich verpflichtet bin - verbieten würde.
Das OGH Urteil ist fast 20 Jahre alt.
Höchstgerichtsjudikatur gilt erst ab drei gleichlautenden Urteilen als bindend.
Andererseits hams es jetzt ausgeschickt und es soll in den Runderlass kommen.
Würde das zutreffen, dann gäbe keinerlei Kommissionsverkauf mehr
und das Dorotheum und alle anderen Versteigerer können sofort zusperren.
Wie das aufzulösen ist sollen sich jetzt die Leute überlegen die gscheiter sind als ich...
So lange bis das geklaert ist nehmen wir keinerlei Waffen
- zum Kommissionsverkauf
- zur Verwahrung (zB waehrend Bauarbeiten, Übersiedelung oder längeren Auslandsaufenthalten)
- zum Versand ins Ausland (Tuning, Reparatur im Ausland)
- zum Zweck der Versteigerung, usw.
mehr an.
In allen diesen Fällen widerspricht das 2006er OGH Urteil meinen waffenrechtlichen Verpflichtungen.
Waffenrechtlich wird mir in diesen Fällen vorgeschrieben diese Waffen in mein Waffenbuch zu nehmen.
Waffen, die in meinem Waffenbuch stehen muss ich laut den Bestimmungen auch im ZWR entsprechend übertragen.
In all den oben genannten Beispielen gibt es zivilrechtlilche Vereinbarungen über Rücknahme oder Abfindung
Laut OGH Urteil aus 2006 führen diese zivilrechtlichen Vereinbarungen dazu dass die Überlasser trotzdem Besitzer der Waffen bleiben, was genau diese Eintragungen - zu denen ich aber gesetzlich verpflichtet bin - verbieten würde.
Das OGH Urteil ist fast 20 Jahre alt.
Höchstgerichtsjudikatur gilt erst ab drei gleichlautenden Urteilen als bindend.
Andererseits hams es jetzt ausgeschickt und es soll in den Runderlass kommen.
Würde das zutreffen, dann gäbe keinerlei Kommissionsverkauf mehr
und das Dorotheum und alle anderen Versteigerer können sofort zusperren.
Wie das aufzulösen ist sollen sich jetzt die Leute überlegen die gscheiter sind als ich...