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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Verfasst: Fr 20. Okt 2023, 15:44
von aus8
Danke für die Antworten hat mir geholfen.

Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Verfasst: Fr 20. Okt 2023, 23:18
von FdH22
aus8 hat geschrieben:
Fr 20. Okt 2023, 15:24

........ :x UND BÜGELN UND STAUBSAUGEN MUSS ICH LEIDER SELBST...ich armer Tropf

........du bist nicht allein, mit dem Bügeln und Staubsaugen! :chores-mop: :chores-mop: :chores-mop: :obscene-drinkingcheers:

Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Verfasst: Sa 21. Okt 2023, 02:26
von aus8
FdH22 hat geschrieben:
Fr 20. Okt 2023, 23:18
aus8 hat geschrieben:
Fr 20. Okt 2023, 15:24

........ :x UND BÜGELN UND STAUBSAUGEN MUSS ICH LEIDER SELBST...ich armer Tropf

........du bist nicht allein, mit dem Bügeln und Staubsaugen! :chores-mop: :chores-mop: :chores-mop: :obscene-drinkingcheers:
Das freut mich aber jetzt wirklich..... Danke

aber Spas beiseite, PASST EH ALLES, habe grosse Familie, viele echte Freunde und Sohn teilt alle meine Hobbys, also mir wird nie fad......

Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Verfasst: Sa 21. Okt 2023, 12:44
von Trijikon
Die einzige Frage die sich M I R stellt ist:
Ist das Abstellkammerl in der Wohnung integriert oder nicht ?

LG Wolfgang

Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Verfasst: Sa 21. Okt 2023, 14:21
von aus8
Trijikon hat geschrieben:
Sa 21. Okt 2023, 12:44
Die einzige Frage die sich M I R stellt ist:
Ist das Abstellkammerl in der Wohnung integriert oder nicht ?

LG Wolfgang
ist in der Wohnung und Türe kann nicht mit einem Brecheisen aufgebrochen werden, da man es nirgendwo ansetzten kann

Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Verfasst: Sa 21. Okt 2023, 19:36
von Maria
Da wir gerade von Munition auch reden:
Darf Munition für Kategorie B u. C im gleichen Behältnis verwahrt werden wie die Waffen ?
Mein zweiter Waffenschrank ist leider zu klein für die gesamte Munition und so musste ich zwei oder drei schachteln zu den Waffen sperren. Natürlich ist keine Waffe geladen und auch die Magazine sind leer also ungeladen.

@aus8
Für übermütige Einbrecher und co habe ich noch eine ganz andere Überraschung parat und zwar Videoüberwachung die Idee stammte zu Anfang eigentlich wegen meinen Hund den ich gerne von der Arbeit aus beobachten wollte wie er so alleine zurecht kommt, dann wurde mir ganz schnell klar das sich genau diese Kameras auch als Überwachung für z.b. Waffen durchaus als brauchbar erweisen könnten, die haben Bewegung Melder Infrarot für Dunkelheit und sogar Signalsirenen töne.
Das beste daran ist man bekommt alle Meldungen direkt Live aufs Handy mit samt Video und Fotos, das heißt Meldet mal die erste Kamera von insgesamt vier stück Bewegung und es ist tatsächlich ein Vorfall kann man sofort die Polizei verständigen ein sehr beruhigendes Gefühl.

Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Verfasst: Sa 21. Okt 2023, 20:10
von gewo
Waffe darf auch geladen sein.
Muni bei der Waffe also kein Problem.

Kamera is eh nett.
Zählt aber bei geringen Stückzahlen ned als Sicherung.
Die Aufklärung wird evt erleichtert, aber sie verhindern nicht die entfremdung der waffen.
Sieht bei mehreren hundert oder mehreren tausend verwahrten waffen etwas anders aus.

Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Verfasst: Sa 21. Okt 2023, 20:22
von Maria
aber sie verhindern nicht die entfremdung der waffen.
Hm, naja weiß nicht in Regelfall sobald sich was meldet am handy und es ist ein Vorfall würde ich ohnehin die Polizei sofort rufen, wenn die Polizei schnell genug ist könnte der Plan funktionieren, den Waffenschrank enteignen oder aufbrechen wird auch nicht so einfach sein ist alles fixiert und stärkerer Waffenschrank.

Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Verfasst: So 22. Okt 2023, 00:31
von Styrax
Bzgl. Netzwerk/Funkkameras sollte man sich aber bewußt sein, dass diese einen professionellen Einbrecher nicht abschrecken.

Billige mit Werkskonfiguration findet man mit jedem Popelsmartphone vorm betreten einer Liegenschaft mit jedem beliebigen Wlan Scanner, einfach weils mit "Cam, Kamera, Camera xxx' benannt sind. Die SSID lässt sich nur bei wertigen ändern oder via Software ganz unterdrücken.
Aussdem kann man diese mit jedem billigsdorfer AliExpress MultibandJammer blocken.

Sollte man zumindest mal erfahren haben und darüber nachdenken 😉

Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Verfasst: So 22. Okt 2023, 02:23
von aus8
Wieso? ist ja nicht schlecht wenn er zusätzlich zu der ordnungsgem. Verwahrung noch eine Kamera extra hat.......ist ja kein Nachteil

bei einem echten Profieinbrecher nützt auch der Safe meist nicht wirklich, ich hab schon gehört das Sie den zu dritt rausgerissen haben und mitgenommen haben in einer Gartensiedlung, der Safe hatte 90kg und war 4x verschraubt. Sie mussten Ihn über 2 Gartenzäune heben..............weg war er!

Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Verfasst: So 22. Okt 2023, 02:27
von gewo
aus8 hat geschrieben:
So 22. Okt 2023, 02:23
Wieso? ist ja nicht schlecht wenn er zusätzlich zu der ordnungsgem. Verwahrung noch eine Kamera extra hat.......ist ja kein Nachteil
Von schlecht ist keine rede

Hab ich auch
Zwei verschiedene systeme, angebunden ueber zwei unterschiedliche netzanbindungs techniken

Aber „es zählt nicht“ im bezug auf die verwahrung.

Die wahrscheinlichkeit einer entfremdung der waffe ist gleich gross, egal ob da kameras sind oder nicht.
und darum gehts.

Eine videoueberwachung erspart dir nicht die sichere verwahrung

Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Verfasst: So 22. Okt 2023, 03:31
von aus8
ER hat ja geschrieben noch eine Überaschung, da hab ich angenommen zusätzlich zu der ordentlichen Verwahrung

Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Verfasst: So 22. Okt 2023, 10:43
von gewo
aus8 hat geschrieben:
So 22. Okt 2023, 03:31
ER hat ja geschrieben noch eine Überaschung, da hab ich angenommen zusätzlich zu der ordentlichen Verwahrung
Ja eh
Aber ist halt bedeutungslos fuer die verwahrung ( einer geringen anzahl von wsffen)

Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Verfasst: So 22. Okt 2023, 11:55
von tom72
aus8 hat geschrieben:
Do 19. Okt 2023, 19:45
Kein Scherz, bitte ernst gemeinte Frage!!!!
.....
Meine Wohnung 3 Stock, mit medium 3 Sicherheitstüre mit Sicherheitsschloss

Die zwei Waffen SIND in eigenen und versperrten kleinen Abstell-Raum ohne Fenster mit massiver versperrter Türe mit EVA Schnapp-Schloss zum versperren ohne Türgriff, also man braucht den Schlüssel um die Tür überhaupt nur zu öffnen auch wenn Sie nicht versperrt sein sollte
.....dort lagern die Munition und Waffen getrennt IN VERSCHRAUBT und zusätzlich festgeklebten, VERSPERRTEN STAHLGELDKASETTEN ......
............
REICHT DAS ALS SICHER Verwahrt?

Danke für kompetente Antwort, ein schlichtes ja oder nein würde mir reichen
Servus,

wenn es einer unbefugten Person gelingt auf Deine Waffen zuzugreifen, dann waren Deine Waffen nicht sicher verwahrt.
Dann gibts Verwaltungsstrafe und Waffenverbot.

Wenn z.B. bei einem Einbruch Deine Waffen nicht mitgenommen werden, waren diese sicher verwahrt.
Wenn der Einbrecher sie aber samt versperrtem Behältnis mitnimmt, waren sie nicht sicher verwahrt.

Egal was Du machst, wenn ein Unberechtigter Zugriff auf Deine Waffen hat, sind/waren sie nicht sicher verwahrt.

Wissen tust es erst, wenn´s zu spät ist.

Frag Dich mal, WER könnte auf meine Waffen unberechtigt zugreifen.
Und da musst Du dann den unberechtigten Zugriff verhindern.

Gutes Gelingen...

Gruß

Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Verfasst: So 22. Okt 2023, 14:33
von aus8
tom72 hat geschrieben:
So 22. Okt 2023, 11:55
aus8 hat geschrieben:
Do 19. Okt 2023, 19:45
Kein Scherz, bitte ernst gemeinte Frage!!!!
.....
Meine Wohnung 3 Stock, mit medium 3 Sicherheitstüre mit Sicherheitsschloss

Die zwei Waffen SIND in eigenen und versperrten kleinen Abstell-Raum ohne Fenster mit massiver versperrter Türe mit EVA Schnapp-Schloss zum versperren ohne Türgriff, also man braucht den Schlüssel um die Tür überhaupt nur zu öffnen auch wenn Sie nicht versperrt sein sollte
.....dort lagern die Munition und Waffen getrennt IN VERSCHRAUBT und zusätzlich festgeklebten, VERSPERRTEN STAHLGELDKASETTEN ......
............
REICHT DAS ALS SICHER Verwahrt?

Danke für kompetente Antwort, ein schlichtes ja oder nein würde mir reichen
Servus,

wenn es einer unbefugten Person gelingt auf Deine Waffen zuzugreifen, dann waren Deine Waffen nicht sicher verwahrt.
Dann gibts Verwaltungsstrafe und Waffenverbot.

Wenn z.B. bei einem Einbruch Deine Waffen nicht mitgenommen werden, waren diese sicher verwahrt.
Wenn der Einbrecher sie aber samt versperrtem Behältnis mitnimmt, waren sie nicht sicher verwahrt.

Egal was Du machst, wenn ein Unberechtigter Zugriff auf Deine Waffen hat, sind/waren sie nicht sicher verwahrt.

Wissen tust es erst, wenn´s zu spät ist.

Frag Dich mal, WER könnte auf meine Waffen unberechtigt zugreifen.
Und da musst Du dann den unberechtigten Zugriff verhindern.

Gutes Gelingen...

Gruß
Zugriff habe nur ich da ich der Einzige in der Wohnung bin............

und bei meinem Kollegen den sie wie oben schon beschrieben den verschraubten 90kg Safe aus dem Haus in das sie eingebrochen haben gerissen haben, .......den haben sie nicht bestraft oder WBK weggenommen, dem hat sogar die Versicherung einen Teil von dem Schaden bezahlt. Ok das ist schon 7 Jahre her..............


nochmal: den Text von weiter oben: ..........bei einem echten Profieinbrecher nützt auch der Safe meist nicht wirklich, ich hab schon gehört das Sie den zu dritt rausgerissen haben und mitgenommen haben in einer Gartensiedlung, der Safe hatte 90kg und war 4x verschraubt. Sie mussten Ihn über 2 Gartenzäune heben und über 3 angrenzende Grundstücke tragen..............weg war er und 3 Waffen mit Munition