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Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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titan
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Re: Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C

Beitrag von titan » Fr 5. Jan 2024, 17:44

Scheinbar ließt fast niemand das Waffengesetz..

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Huck_Finn
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Re: Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C

Beitrag von Huck_Finn » Fr 5. Jan 2024, 18:23

titan hat geschrieben:
Fr 5. Jan 2024, 17:44
Scheinbar ließt fast niemand das Waffengesetz..
Nein, wozu denn. Einfacher ist es neue Threads mit eindeutig falschen Betreff zu eröffnen obwohl auf die Sorgfaltspflicht extra hingewiesen wird.
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titan
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Re: Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C

Beitrag von titan » Fr 5. Jan 2024, 19:06

Das betrifft den Threadersteller ja nicht.

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Promo
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Re: Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C

Beitrag von Promo » Fr 5. Jan 2024, 19:09

twin2000 hat geschrieben:
Fr 5. Jan 2024, 16:33
Flying Dog hat geschrieben:
Fr 5. Jan 2024, 16:18
........Genauso wie jeder Bürger Österreichs (dem kein tatsächliches Waffenverbot auferlegt wurde) auch ohne WBK auf einem behördlichen Schießstand ..... theoretisch auch eine vollautomatische Waffe schießen darf. .....

das trifft nicht zu!


das schiesstaettenprivileg betrifft nur verbotene waffen und gegenstaende der Kat A
kriegswaffen der Kat A sind vom schiesstaettenprivileg nicht umfasst (es seie denn es handelt sich um Kriegsmaterial einer gebietskoerperschaft)

vgl. WaffG §18 (5)
.. ausgenommen der Schießstand ist nicht gleichzeitig Betriebsstätte eines Gewerbetreibenden für militärische Waffen und militärische Munition, denn dann könnte man argumentieren, dass § 6 Abs 2 anzuwenden wäre ;) .
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Re: Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C

Beitrag von Glock1768 » Fr 5. Jan 2024, 21:23

Huck_Finn hat geschrieben:
Fr 5. Jan 2024, 18:23
titan hat geschrieben:
Fr 5. Jan 2024, 17:44
Scheinbar ließt fast niemand das Waffengesetz..
Nein, wozu denn. Einfacher ist es neue Threads mit eindeutig falschen Betreff zu eröffnen obwohl auf die Sorgfaltspflicht extra hingewiesen wird.
Klärst mich bitte auf was du meinst?

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Re: Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C

Beitrag von gewo » Sa 6. Jan 2024, 00:19

Promo hat geschrieben:
Fr 5. Jan 2024, 19:09
twin2000 hat geschrieben:
Fr 5. Jan 2024, 16:33
Flying Dog hat geschrieben:
Fr 5. Jan 2024, 16:18
........Genauso wie jeder Bürger Österreichs (dem kein tatsächliches Waffenverbot auferlegt wurde) auch ohne WBK auf einem behördlichen Schießstand ..... theoretisch auch eine vollautomatische Waffe schießen darf. .....

das trifft nicht zu!


das schiesstaettenprivileg betrifft nur verbotene waffen und gegenstaende der Kat A
kriegswaffen der Kat A sind vom schiesstaettenprivileg nicht umfasst (es seie denn es handelt sich um Kriegsmaterial einer gebietskoerperschaft)

vgl. WaffG §18 (5)
.. ausgenommen der Schießstand ist nicht gleichzeitig Betriebsstätte eines Gewerbetreibenden für militärische Waffen und militärische Munition, denn dann könnte man argumentieren, dass § 6 Abs 2 anzuwenden wäre ;) .
Halte ich fuer ausgeschlossen.
Hat nicht ein grosser OÖ traditionshersteller mal vor jahren :headslap: versucht sich mit dieser interpretation aus der misere zu ziehen und ist damit auf die nase gefallen?

Es wird im waffG ja ausdrücklich zwischen verwendung auf der schiesstaette und innehabung im VERKAUFSLOKAL anlässlich eines VERKAUFSGESPRÄCHS unterschieden.

Es mag somit gedeckt sein das ein BERECHTIGTER interessent ( denn ohne berechtigung kein verkauf) kriegsmaterial im SCHAURAUM eines händlers innehat.

Wo und wie sich aus diesem unstand ein bogen dazu spannen lässt dass „jeder der kein waffenverbot hat auf beh. genehmigten Schiesstaetten vollautomaten schiessen dürfte“ erschliesst sich mir überhaupt nicht.
doubleaction OG, Wien
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

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Flying Dog
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Re: Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C

Beitrag von Flying Dog » Sa 6. Jan 2024, 10:50

twin2000 hat geschrieben:
Fr 5. Jan 2024, 16:33
Flying Dog hat geschrieben:
Fr 5. Jan 2024, 16:18
........Genauso wie jeder Bürger Österreichs (dem kein tatsächliches Waffenverbot auferlegt wurde) auch ohne WBK auf einem behördlichen Schießstand ..... theoretisch auch eine vollautomatische Waffe schießen darf. .....

das trifft nicht zu!


das schiesstaettenprivileg betrifft nur verbotene waffen und gegenstaende der Kat A
kriegswaffen der Kat A sind vom schiesstaettenprivileg nicht umfasst (es seie denn es handelt sich um Kriegsmaterial einer gebietskoerperschaft)

vgl. WaffG §18 (5)
Ich korrigiere und entschuldige mich - ich habe da etwas in einen Satz verpackt, das so nicht ganz korrekt ist und entsprechend auch nicht da stehen sollte.

Mein restlicher, den Thread-Titel betreffender Post bleibt davon unberührt.
Gefährten sucht der Schaffende,
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.

(Nietzsche)

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