Wie kann Dir das Forum helfen, wenn Du schreibst "Ich bin jedenfalls nicht der Meinung, und rechtens ist das schon gar nicht,... "?LuketheRifleman hat geschrieben: ↑Di 30. Jul 2024, 23:29Es geht nicht um von Haus aus Waffen der Kat A wie z.B. eine Vorderschaftrepetierflinten oder Kriegsmaterial sondern um Eine Kat B Waffe die aufgrund der neuen Waffengesetznovelle 2019 nun wegen des 10+ Magazins als "Pseudo" Kat A im ZWR geführt wird.
Was ich nun aus der Meinung mancher herauslese ist folgendes:
Hat man nun Beispielsweise zwei WBK Plätze, beide sind zwecks der langen Magazine und vor 2019 erworben, als Kat A im ZWR geführt - hat der Besitzer dieser zwei Kat A Waffen hat also "Pech gehabt" und ihm werden einfach mir nichts, dir nichts vier Zubehörplätze verweigert?
Wollt ihr mir erzählen, ihr würdet das schulterzuckend hinnehmen, dass ihr mit euren zwei Kat A Plätzen euch kein einziges Zubehörteil kaufen könntet, während andere frei und frank sich z.B. vier Wechselsysteme registrieren lassen?
Ich bin jedenfalls nicht der Meinung, und rechtens ist das schon gar nicht, die offensichtliche Benachteiligung ist nicht zu übersehen.
Werde dem weiter auf den Grund gehen.
Rechtens oder nicht, es ist nun mal so, wie Dir die Forenkollegen das geschrieben haben.
Magst Du diese Antwort nicht: Geh zum Anwalt (der fachlich eine Ahnung hat) und judiziere es aus, falls Du soweit kommst.