So habe ich das auch verstanden, wurde nicht klar kommuniziert
Hinweis zur Formulierung Eurer Beiträge betreffend der geplanten Waffenrechtsänderung: viewtopic.php?f=20&t=60130
INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Mir laungts, dass i woas
dass i kunnt waun i mechat
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- Glock1768
- .50 BMG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
ist die Befristung wirklich "nur" für die neuen WBKs? Oder für alle WBKs?
Gilt die Erstausstellung?
Oder ab einer neuen WBK nach einer Erweiterung dann ebenso???
Gilt die Erstausstellung?
Oder ab einer neuen WBK nach einer Erweiterung dann ebenso???
- Steppenwolf
- .50 BMG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Laut dem Verständnis der Medien schaut es so aus als ob man sich dem Psychogutachten nach 8 Jahren erneut stellen muss. Aber, wie immer wenn Medien berichten, abwarten was der Gesetzesentwurf wirklich vorsieht.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Der Vize K sagte aber um ihn genau zu zitieren " bei NEU AUSGESTELLTEN ....bla bla .... " nur noch 8 Jahre gültig " Ich geh also davon aus das wohl nur alle WKBs die ab...kA....1.1.2026 oder so davon betroffen sind...
ODER
Die Karte muss halt alle 8 Jahre neu beantragt werden, also Kassiert wie BH alle 8 Jahre neu. Ob da wirklich das gutachten neu gemacht werden muss bezweifle ich.
Im Grunde ist wohl der Sinn der neuen Aussstellung alle 8 Jahre das die Backgroundchecks alle 8 Jahre neu gemacht werden usw. Aber kA...bis das alles nicht in Textform genau vorliegt eh nur Kaffeesatz leserei.
Byebye Austria
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Bleibt für Jäger das WBK Mindestalter bei 21 oder wie ist das gemeint?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Befristung laut Babler nur bei zukünftiger Erstausstellung der WBK
Mir laungts, dass i woas
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Für Jäger ändert sich nichts
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Die Pressekonferenz wurde bereits ab 08:30 Uhr live (habs auf kleinezeitung.at verfolgt) übertragen, die Nationalratssitzung erst danach. Ad hoc hab ich keine Plattform gefunden, auf der man sich den Stream nochmal anschauen könnte.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Vielen Dank. Wo steht denn, dass das nur für den Neuerwerb der WBK gilt? Hab ich was überlesen, oder ist das nur eine Vermutung?
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas
Andreas
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- .50 BMG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wo steht das mit "Verkauf nur noch über Händler" ?
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Bei Aussagen von Nicht Juristen wäre ich immer etwas vorsichtig.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Erst mal abwarten wie der Gesetzesentwurf aussieht. Momentan nur gefährliches halbwissen von nicht-Juristen. Vor allem stellt sich die Frage was mit "neu ausgestellten Waffenbesitzkarten" gemeint ist. Gehts da um die Ausstellung der Berechtigung oder um den Ausweis selbst?
- Steppenwolf
- .50 BMG
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- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Auch noch zu ergänzen ist, sind das nur Auszüge aus der Änderung die Medien interpretiert haben oder stehen sogar noch mehr Änderungen im Raum die aber weniger von medialem interesse sind, jedoch für LWB relevant sind.coldi hat geschrieben: ↑Mi 18. Jun 2025, 11:29Erst mal abwarten wie der Gesetzesentwurf aussieht. Momentan nur gefährliches halbwissen von nicht-Juristen. Vor allem stellt sich die Frage was mit "neu ausgestellten Waffenbesitzkarten" gemeint ist. Gehts da um die Ausstellung der Berechtigung oder um den Ausweis selbst?
es heißt weiter abwarten bis wir was schriftliches in Händen halten.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
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- .223 Rem
- Beiträge: 187
- Registriert: Mo 20. Feb 2023, 14:19
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Welche Weg nimmt das jetzt, bzw. wo und ab wann kann man ca. mit etwas fixen rechnen?
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- .223 Rem
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Erst wenn der erste Entwurf von Gesetz zu lesen ist. Das wird jetzt noch ein bissl dauern. Ich denke so Ende Juni wird was zum lesen da sein... frühestens.befluegeltkostbarer hat geschrieben: ↑Mi 18. Jun 2025, 11:40Welche Weg nimmt das jetzt, bzw. wo und ab wann kann man ca. mit etwas fixen rechnen?
Evtl. Auch erst nach der Sommerpause