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Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 13:31
von cas81
Ist jetzt nicht blöd gemeint, aber der Psychologe beurteilt eine psychische Erkrankung, kennt deren übliche Auswirkung, Vergänglichkeit und beurteilt auch danach den Ist- Zustand. Demnach müsst man GENAU wissen, was das ist und nicht nur auf Google- Niveau, sowie das Drumherum fachmännisch beurteilen können. Da landest du wieder beim Psychologen.

Ich würde anstelle deiner Frau zu dem Psychologen gehen, der die diese Form der Depression diagnostiziert hat und das Gutachten bezüglich Genesung beim Waffenpsychologen vorlegen... immerhin WAR sie in Behandlung. Sind zusätzliche Kosten, aber immerhin geringer und besser als vergeudete knappe 300 Euro.

Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 13:52
von Teal'c
cas81 hat geschrieben:
Ich würde anstelle deiner Frau zu dem Psychologen gehen, der die diese Form der Depression diagnostiziert hat und das Gutachten bezüglich Genesung beim Waffenpsychologen vorlegen... immerhin WAR sie in Behandlung. Sind zusätzliche Kosten, aber immerhin geringer und besser als vergeudete knappe 300 Euro.

guter Tip, auf das hab ich nicht gedacht! :idea:

Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 20:40
von Teal'c
hat sich erledigt. Meine Frau hat sogar ein Attest (oder Abschlussbericht) wo drin steht, dass sie nicht Suizid gefährdet ist. O-Ton von ihr "hab ich dir doch erzählt" :angry-tappingfoot: :shifty: :lol:


PS: die WBK hätte sie schon früher machen wollen. Waren schon oft miteinander schiessen. Dann kam die Schwangerschaft und auch leider die Geschichte mit der Wochenbettdepression. Aber nachdem jetzt wieder alles gut ist...

Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 22:02
von gewo
Teal'c hat geschrieben: ....Wochenbettdepression...


na dann ende gut alles gut

ich habe immer die Wochenend-depression am sonntag abend wenn die arbeitswoche wieder anfaengt
ist aber nicht waffenrelevant glaub ich ....
;-)

Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 23:55
von cas81
Teal'c hat geschrieben:O-Ton von ihr "hab ich dir doch erzählt"

Weil du NIE zuhörst! Typisch Mann!
;)

Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Verfasst: Sa 5. Jan 2019, 09:43
von Fangschuss
Das ist ja wohl eher eine Frage, zu welchen Psychologen man da geht und was das Ziel sein soll. Will man sich ehrlich prüfen lassen oder um jeden Preis das Dokument? Würde man in einer Situation dazu neigen, die Waffe gegen sich zu richten (in Kontext mit der Depression)? Das ist die wesentliche Frage.

Ein Mitarbeiter meiner Abteilung hat sich im Dezember erhängt; es passieren auch sonst viele Selbstmorde, neulich wieder ein Bekannter der BH Leoben.

Bei meinem Mitarbeiter war in der Firma nichts zu erkennen. Dass er Zwangsstörungen hatte, war nur in der Familie bekannt. Vor dem Selbstmord hätte das nur Frau und Sohn erkennen können. Die hatten aber keine Ahnung. Selbst der Arzt, ein Neurologe (!), hat Medikamente verschrieben, aber nichts erkannt.

Man kennt ja sein Umfeld, wenn in irgendeiner Weise eine Depression mit Neigung zum Selbstmord vorhanden ist, würde ich persönlich nicht den Erwerb eines waffenrechtlichen Dokuments unterstützen. Im direkten Umfeld kann man das vermutlich selbst besser einschätzen, als ein Psychologe. Eine kurzzeitige Depression muss aber nicht zwangsläufig Selbstmordneigung mit sich bringen. Das wird auch der Psychologe so sehen, vermute ich.

Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 12:44
von RcL
Ich hab damals die Fakten auf den Tisch gelegt - Vor zig Jahren Depression gehabt, war in Behandlung deshalb, die Behandlung hat funktioniert. Hatte dann auch kein Problem mit der WBK. Weiß natürlich nicht wie das andere Gutachter handhaben. Ich vermute, dass hier auch die restlichen Lebensumstände mit reinspielen. Wenn du depressiv warst und jetzt arbeitslos zu Hause hockst, kaum Kontakt zu irgendwem hast etc., würd ich das Ganze eher aufschieben. Das klingt dann nicht nur nicht gut, sondern dann hast du eigentlich andere / dringendere Probleme, als dich um eine WBK zu kümmern. Vergiss nicht, dass das Hobby teuer ist.

Solltest du auch nur ansatzweise Bedenken, Zweifel, ein nicht ganz gutes Gefühl o.ä. bei der Sache haben (und damit meine ich nicht, dass du die WBK evtl. nicht bekommst, sondern eher den Umstand, eine Schusswaffe zu Hause zu haben) - schieb die WBK bitte vorerst zur Seite und geh die Ursachen an. Die Ausstellung von so einem Dokument läuft dir nicht davon.

Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 12:56
von Papa Bär
Weiss eigentlcih schon jemandem aus der Praxis, wie die information, das einer beim Gutachten durchgefallen ist, weiter gegeben wird?

Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 16:35
von Salem
gewo hat geschrieben:
Teal'c hat geschrieben: ....Wochenbettdepression...


na dann ende gut alles gut

ich habe immer die Wochenend-depression am sonntag abend wenn die arbeitswoche wieder anfaengt
ist aber nicht waffenrelevant glaub ich ....
;-)

OOch, ein paar von Schon-Klohd's Ischiastropferln und schon ist die Wochenend-Depression verflogen.
Waffenrechtlich relevant? Kaum, ausser man übertreibt es, schmust Leute ab die es nit wollen und stolpert ziellos samt Kanone umher. Nur wennst am Montag drauf den Wegelagerern begegnest, dann ist aber der Zettel schneller weg als Du "Hicks, der Zettel ist mein Teilchen!" sagen kannst...

Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Verfasst: Fr 22. Feb 2019, 23:28
von lngo
Wyvern hat geschrieben:
Fr 5. Aug 2011, 21:59

3. Eine einmalige Depressive Episode (schon gar ohne Rezidiv) lässt keine Rückschlüsse auf Deinen jetzigen psychischen Zustand zu.
Hallo,
Dazu fällt mir folgendes ein:
Ich hab' mich vor einer Weile bei der Polizei beworben. Die Bewerbung wurde, mit der Begründung 'psychische Erkrankung in der Vergangenheit' negativ beantwortet, weil ich angegeben habe, während einer Chemotherapie in meiner Jungend Schlafstörungen gehabt zu haben.

Es hat in diesem Fall leider doch jemanden interessiert.

Bei dem PsyTest für die WBK habe ich das ebenfalls angegeben - der Arzt hat zwar ein bisschen danach gefragt, so wie es jeder Arzt macht, ein Problem war es jedoch nicht.

Kann natürlich auch sein, dass das wieder vom Arzt abhängt, aber ehrlich sein wird einen bestimmt am weitesten bringen!

LG

Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Verfasst: Fr 22. Feb 2019, 23:53
von Steppenwolf
Hi Ingo,

Das Leben kann schon ungerecht sein und zum glück ist jetzt alles gut 👍🏻.

Verstehe ich dich richtig, du hast eine Ablehnung erhalten, weil du angegeben hast aufgrund einer Medikamententherapie, eben die Chemo, Nebenwirkungen hattest und das schon einige Zeit her ist? Muss man bei der Polizei eigentlich seine Krankheiten aus der Vergangenheit angeben wenn du aus medizinischer Sicht geheilt bist?

Irgend wie klingt das diskriminierend aber da kenn ich mich zuwenig aus.

Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Verfasst: Sa 23. Feb 2019, 16:02
von Alaskan454
Das mit der Bewerbung tut mir leid für dich.Mich würde bis heute nur interessieren wie der Polizist der seine Frau erschossen hat und seinen kleinen Sohn erwürgt hat durch den Test gekommen ist?

Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Verfasst: Sa 23. Feb 2019, 17:52
von RcL
lngo hat geschrieben:
Fr 22. Feb 2019, 23:28
Hallo,
Dazu fällt mir folgendes ein:
Ich hab' mich vor einer Weile bei der Polizei beworben. Die Bewerbung wurde, mit der Begründung 'psychische Erkrankung in der Vergangenheit' negativ beantwortet, weil ich angegeben habe, während einer Chemotherapie in meiner Jungend Schlafstörungen gehabt zu haben.

Es hat in diesem Fall leider doch jemanden interessiert.
Die Begründung hätte ich denen (falls das möglich ist) um die Ohren geschmissen, da eine Schlafstörung keine psychische Erkrankung, sondern eher ein Symptom für etwas ist.

Davon abgesehen: Wenn diese durch Medikamente hervorgerufen wird, ist das erstens eine körperliche Störung (d.h. deren Ursache nicht in der Psyche zu finden ist) und zweitens ist das eine Nebenwirkung und keine Erkrankung...

Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Verfasst: Di 26. Feb 2019, 14:28
von raptor
Expat hat geschrieben:
Do 4. Aug 2011, 10:34
(Vergangene) Depression ist in heikles Thema, das du mit dem Psycho durchsprechen solltest (nicht verbergen, normalerweise wittern die das sofort und dann kommst du erst recht in Erklärungsnotstand).
Bitte nicht immer so einen Unsinn verzapfen. Der Psychologe wittert rein gar nichts, außer Du lässt in der Praxis einen fahren. Der Amokfahrer von Graz hat den Test gleich 2x geschafft. Dieser ist kompletter Humbug und mit einer wissenschaftshistorisch reifen Wissenschaft (Medizin, Chemie, Physik, Mathematik, ...) nicht zu vergleichen. Siehe auch die vielen Fehlbeurteilungen durch Psychiater (die verwenden auch keine anderen Fragebögen) bei Prozessen, Entlassungen aus der forensischen Psychiatrie etcetc.

Das würde gesamtgesellschaftlich endlich mal geklärt gehören. Siehe aktuellen Vorschlag von Doskozil, dass man aufgrund eines Psychotestergebnisses (!) jeden in Sicherheitshaft nehmen können soll.

Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Verfasst: Di 26. Feb 2019, 14:36
von raptor
Alaskan454 hat geschrieben:
Sa 23. Feb 2019, 16:02
Das mit der Bewerbung tut mir leid für dich.Mich würde bis heute nur interessieren wie der Polizist der seine Frau erschossen hat und seinen kleinen Sohn erwürgt hat durch den Test gekommen ist?
Die Polizisten machen keinen waffenbezogenen Verlässlichkeitstest. Wurde von der Gewerkschaft als "unzumutbar" verhindert.