ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noetig?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36573
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti

Beitrag von gewo » Di 22. Jun 2010, 22:28

Shotgun hat geschrieben:@Gewo: Wieso??
Die Gesetzesänderung bzgl. "erwerb ohne WBK aber mit Registrierungsbestätigung" bezieht sich doch meines Wissens nach auf Kurzwaffenmunition für Langwaffen, davon dass das auch für Vollmantel gilt habe ich nix gelesen?!?


hallo

habe ich nicht so gelesen
du kannst - sobald die waffe im zentralregister registeriert ist - jede art von muni dafuer kaufen die nicht verboten ist

oder?

lg
g

edit:
oder meinst du die sache mit " ....jagdschein oder schuetzenpass ...." ?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Shotgun
Moderator
Moderator
Beiträge: 289
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:04

Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti

Beitrag von Shotgun » Di 22. Jun 2010, 23:18

Nein, §24 lautet wie folgt:

Munition für Faustfeuerwaffen
§ 24. Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder
mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber darf nur Inhabern eines
Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen
und nur von diesen erworben und besessen werden.


An diesen § 24 kommt laut Gesetzesentwurf folgender 2. Absatz dazu:

Der bisherige § 24 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und es wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Munition gemäß Abs. 1 darf auch Inhabern einer Registrierungsbestätigung für eine Schusswaffe der Kategorie C überlassen und von diesen erworben und besessen werden, wenn die Munition für die in der Registrierungsbestätigung genannte Schusswaffe geeignet ist.“



Von Vollmantelmun für Langwaffen steht da leider nix, da scheint sich nix zu ändern! :(

Oder steht das woanders und ich "sehe" es nur nicht?
___________Bild
ΜΟΛΩΝ ΛΑΒΕ

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36573
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti

Beitrag von gewo » Di 22. Jun 2010, 23:20

Shotgun hat geschrieben:„(2) Munition gemäß Abs. 1 darf auch ..


hallo

was steht nochmal in abs 1 ..?

lg
g
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Shotgun
Moderator
Moderator
Beiträge: 289
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:04

Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti

Beitrag von Shotgun » Di 22. Jun 2010, 23:27

Hab ich doch darüber gequotet! (das erste Quote)

Was ich Unterschlagen habe: In dem Entwurf steht: "Der bisherige § 24 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und es wird folgender Abs. 2 angefügt:" (das gehört vor mein zweites Quote)

Nicht erschrecken, ich editiere es oben noch rein.

Im Gesetz selber wird das ganze dann vermutlich so aussehen:

Munition für Faustfeuerwaffen

§ 24. (1) Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber darf
nur Inhabern eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen und nur von diesen erworben
und besessen werden.

„(2) Munition gemäß Abs. 1 darf auch Inhabern einer Registrierungsbestätigung für eine Schusswaffe der Kategorie C überlassen und von diesen erworben und besessen werden, wenn die Munition für die in der Registrierungsbestätigung genannte Schusswaffe geeignet ist.“
___________Bild
ΜΟΛΩΝ ΛΑΒΕ

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36573
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti

Beitrag von gewo » Mi 23. Jun 2010, 01:01

Shotgun hat geschrieben:§ 24. (1) Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber darf
nur Inhabern eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen und nur von diesen erworben
und besessen werden.


hallo

fuer mich ist das entweder, bzw oder

entweder
"Munition für Faustfeuerwaffen"
oder
"Munition mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber"

beide darf man haben wenn man die registerierungsdingsda gemacht hat

lg
g
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

wolf
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 449
Registriert: Fr 21. Mai 2010, 21:24

Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti

Beitrag von wolf » Mi 23. Jun 2010, 07:27

#
Zuletzt geändert von wolf am Do 12. Jan 2012, 02:56, insgesamt 1-mal geändert.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36573
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti

Beitrag von gewo » Mi 23. Jun 2010, 08:57

wolf hat geschrieben:Der Paragraph 24 regelt den Erwerb von FFW Mun.
Da Vollmantelgewehrmunition als Kriegsmaterial gilt, gilt hier § 18 des WaffG und was die Ausnahmeregelung für WBK und WP Inhaber betrifft der Absatz 4, selbigen Paragraphens. Da wurde ja nichts geändert. Geht auch gar nicht, weil die Mun in der KM Liste aufscheint und nur durch die "Verrenkung" des § 18/4 überhaupt über das WaffG "ausgenommen" wurde.


hmmmm
was spricht dagegen dass jemand einen schuetzenpass hat?
kostet vereinsmitgliedschaft und 20,- im jahr ...

lg
g
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
<BigM>
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1242
Registriert: Di 11. Mai 2010, 18:24
Wohnort: планета-P

Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti

Beitrag von <BigM> » Mi 23. Jun 2010, 16:46

Willkommen in AUT. Nimm Freunde mit, kauft's ein, geht's ballern! HaveFun!
"Gefällt Euch der Euro :D :D :D , Ihr schafft das!"

wolf
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 449
Registriert: Fr 21. Mai 2010, 21:24

Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti

Beitrag von wolf » Mi 23. Jun 2010, 17:51

#
Zuletzt geändert von wolf am Do 12. Jan 2012, 02:56, insgesamt 1-mal geändert.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36573
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti

Beitrag von gewo » Mi 23. Jun 2010, 19:19

wolf hat geschrieben:
hmmmm
was spricht dagegen dass jemand einen schuetzenpass hat?
kostet vereinsmitgliedschaft und 20,- im jahr ...

?
Mit Schützenpaß bekommst du Teilmantel FFW Munition. Was hat das mit Gewehrvollmantel zu tun??



hallo

ok
es ist heiss

moeglicherweise hab ich hirnaussetzer oder so

egal...

lg
g
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

wolf
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 449
Registriert: Fr 21. Mai 2010, 21:24

Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti

Beitrag von wolf » Do 24. Jun 2010, 07:32

Muß mich noch korrigieren: Gemeint war natürlich FFW Teilmantel-Hohlspitz. Bevor wer meinen Fehler bemerkt und mich korrigiert. :D

Benutzeravatar
Dave_64
Supporter .338 Little Dave
Supporter .338 Little Dave
Beiträge: 827
Registriert: Di 18. Mai 2010, 18:56
Wohnort: Area 6-Four
Kontaktdaten:

Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti

Beitrag von Dave_64 » Mo 5. Jul 2010, 11:57

Kurze Zwischenfrage:

Für den EuFeuerwaffenpass gibt es eigentlich keine Altersgrenze sprich ab 18?
Ich kann das nirgendswo rauslesen.
Developer and Inventor of highend precisions ammunition, Extendet Long range shooter

"www.wildtac.at"
"custom(at)wildtac.at"

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36573
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti

Beitrag von gewo » Mo 5. Jul 2010, 12:04

Dave_64 hat geschrieben:Kurze Zwischenfrage:

Für den EuFeuerwaffenpass gibt es eigentlich keine Altersgrenze sprich ab 18?
Ich kann das nirgendswo rauslesen.


hallo

du musst zwischen den bestimmungen des EU FWP und den gesetzen das ziellandes unterscheiden

in DE zb gibt es doch eine altersgrenze fuer GK; oder?
da das eine generelle bestimmung aus deren waffenrecht ist gehe ich davon aus dass dir auch ein FWP da nicht weiterhilft

lg
g
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Vintageologist
Supporter .45 ACP Hydra-Shok
Supporter .45 ACP Hydra-Shok
Beiträge: 2845
Registriert: So 9. Mai 2010, 16:14
Wohnort: Wien 14

Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti

Beitrag von Vintageologist » Mo 5. Jul 2010, 16:17

gewo hat geschrieben:
wolf hat geschrieben:
hmmmm
was spricht dagegen dass jemand einen schuetzenpass hat?
kostet vereinsmitgliedschaft und 20,- im jahr ...

?
Mit Schützenpaß bekommst du Teilmantel FFW Munition. Was hat das mit Gewehrvollmantel zu tun??



hallo

ok
es ist heiss

moeglicherweise hab ich hirnaussetzer oder so

egal...

lg
g



Bei dem, was sich mit der neuen Gesetzgebung ändert:

Derzeit -> Mun für FFW nur mit WBK, Denkschema: wer keine FFW haben darf, braucht auch keine Mun dafür kaufen.
Ändert sich dann eben in -> Mun für FFW nur für Leute mit WBK oder Leute, die nachweisen können, dass sie eine Kat C im FFW Kaliber haben.

FMJ Gewehrmun ist leider was ganz anderes... denn die ist explizit KM und nur aufgrund einer Ausnahmegenehmigung für WBK Besitzer verfügbar gemacht worden. D.h. ohne WBK nur TM. Was aber abergesehen von der etwas teureren Mun (ist halt schwer, Surplus Militärmunition ohne FMJ zu bekommen!) für unseren Kollegen hier kein Problem sein sollte. Die guten Sportpatronen sind aber ohnehin fast alle TM.

---

Und um den Rest nochmal für unseren Freund zusammenzusfassen:

Du bist EWR Bürger mit Wohnsitz hier in Ö, somit bist du gleichzubehandeln wie jeder Inländer.

D.h. du kannst ohne irgendwas zum Händler rein und bei jeder Kat D oder C sagen: Die nehm ich! Dann wartest 3 Tage und dann kannst sie holen.

(Dies ändert sich jetzt dann in den nächsten Monaten/Jahren irgendwann durch den EU Müll in etwa in:
Du: "Die da will ich!"
Händler: "Na so einfach geht das nicht, da musst mir schon eine gute Begründung sagen!"
Du: "Ich will Selbstverteidigen/Schießsport machen/Sammeln"
Händler: "Aso... ok!")

Oder du beantragst eben eine WBK, da brauchst den Psychotest @180€ und Waffenführerschein in Wien etwa 50-90€, je nachdem, manchmal kann man auch ein bisschen Handeln. Wenn du als Begründung Selbstverteidigung in den eigenen Wohnräumen draufschreibst, MUSS dir die Behörde dann eine für 2 Plätze (solltest auch draufschreiben, dass du zwei willst, sonst bekommst am Ende nur einen) ausstellen. Ja, auch das von vielen hier so gefürchtete AB kann da genau gar nichts machen, außer dir den Schein zu geben. Dauert in Wien in der Regel zwischen 4 und 8 Wochen.
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
"A Russian Mosin is more or less a spear that happens to fire bullets."

Benutzeravatar
<BigM>
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1242
Registriert: Di 11. Mai 2010, 18:24
Wohnort: планета-P

Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti

Beitrag von <BigM> » Mo 5. Jul 2010, 17:00

Kosten wurden ja schon genannt, wünsche viel Erfolg.
Nachtrag am Rande, in Ö musst Knarre und Muni nicht getrennt voneinander aufbewahrt werden.
"Gefällt Euch der Euro :D :D :D , Ihr schafft das!"

Antworten